Diskussion:Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

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Kleiner Grammatikfehler in "GHS und Arbeitsschutz"?

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Im letzten Satz scheint sich ein "r" eingeschlichen zu haben. Ich kann das nicht editieren, da die Seite geschützt ist. Stimmt da jemand zu? Oder irre ich mich?

möglicher Ersatzstoffe --> mögliche Ersatzstoffe (nicht signierter Beitrag von Flex4711 (Diskussion | Beiträge) )

Korrigiert. --Leyo 17:03, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Leyo 17:03, 23. Jan. 2024 (CET)

Grafik

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Excuse me for writing in english, I don't understand German.

The image in this article is incorrect, the old hazard label of "Xi" or "Xn" should be located underneath the "!" label of GHS. The other label is a new hazard class that doesn't currently exist

Die (nicht unterschriebene) vorstehende Anmerkung beanstandet die Positionierung des "alten" Gefahrensymbols zu "Xn" und "Xi" an einem falschen Platz - es gehört nach seiner Meinung ´"ein Feld weiter nach rechts" unter das neue GHS-Symbol mit dem Ausrufezeichen. Mit "The other label is a new hazard class that doesn't currently exist" ist offenbar das "Kopf- und Brustbild" gemeint, was eine neue, bisher nicht bestehende Gefahrenklasse repräsentiert, unter dem aber jetzt das Gefahrensymbol zu "Xn" und "Xi" (falsch) zugeordnet ist. Wer kann das bestätigen?--Dr.cueppers 17:57, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich werde das noch einmal prüfen und ggfs. die Graphik überarbeiten.

Gruß Wissen 23.11.2006

Hello, I changed the figure in the article, since you are in so far right that "Xi" is in its meaning more similar to the "!" label of GHS. However, to my oppinion, "Xn", should be located underneath the health hazard label, because both labels should be used for hazardous compounds. Nevertheless, thank you very much for your comment. Wissen 22:35, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo Allerseits, glücklicherweise ist die Einstufung mit Augenschädigend (H318) nicht der Gefahrgutklasse 8 zugeordnet obwohl diese Gefährdung bedauerlicherweise nun das Symbol GHS05 erhält! Evtl. kann man das mal ändern. --RolliF (Diskussion) 08:54, 7. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Gefahr- vs Gefährdung-

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Der text ist dahingehend nicht eindeutig! steht der sprachgebrauch im deutschen schon fest? gruß -- W!B: 06:19, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Nein, bisher gibt es keine festgelegte deutsche Sprachregelung. Gruß 193.18.239.4 14:19, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Deutsche Version des GHS

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Am 27. Juni 2007 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine GHS-Verordnung angenommen. Dieser wird in allen Amtssprachen veröffentlicht. Zunächst gibt es nur die drei Arbeitssprachen Englisch/Deutsch/Französisch. Es gibt also für die englischen Fachbegriffe deutsche Entsprechungen. Die anderen Amtssprachen sollen im Amtsblatt (dort in der Serie C) veröffentlicht werden.

Der Kommissions-Vorschlag ist unter der folgenden Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/enterprise/reach/ghs_en.htm

Ich würde mich gerne an der Gestaltung der Seite beteiligen, habe aber erst im August Zeit dafür. Das GHS wird vermutlich lange nicht so kontrovers diskutiert wie REACH. Daher nehme ich an, dass der Kommissionsvorschlag im Wesentlichen dem entspricht, was später auch als Verordnung beschlossen werden wird.

Schöne Grüße

Dr. Georg Herb (Landesanstalt für Umwelt, Karlsruhe)


hey hab dazu folgendes gefunden http://www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/oekochemie/ghsverordnungleitfaden.pdf

leider keine zeit das durchzugucken um das wichtige rauszufiltern, aber vllt will ja jemand (nicht signierter Beitrag von 93.223.230.148 (Diskussion | Beiträge) 17:22, 16. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Umweltgefährdend?

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scheint mir veraltet zu sein, GHS spricht von Gewässergefährdend - Anhang I. Teil 4 UMWELTGEFAHREN 4.1. Gewässergefährdend (EU-Verordnung pdf EUR-lex, S. 130) - auch unsere abbildung mit Signalwort Warnung stimmt so nicht, dieses Signalwort kennt die EU-Verordnung nicht --W!B: 16:56, 7. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ist dieses Symbol nicht entsprechen zu dem Gewässergefährdend des GHS?? --Sauerstoffdifluorid 20:13, 19. Jan. 2011 (CET)Beantworten

keine Entsprechung

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ist eine völlig korrekte Bezeichnung bei der "Gasflasche"; in den anderen Fällen tendiere ich zu "keine Entsprechung 1:1" (oder hat jemand eine noch passendere Formulierung?). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:03, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Vielleicht "keine direkte Entsprechung" Matthias M. 14:02, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ja - gefällt mir auch besser; ändere ich um. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:39, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten
stimmt ist gut geworden - jetzt müssen wir dringendst
  1. Akute Toxizität = giftig/sehr giftig „akute Vergiftung
  2. Ätzung/Reizung der Haut = ehem Ätzend/Reizend
  3. Schwere Augenschäden/-reizung = ehem Ätzend/Reizend
  4. Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut
  5. Keimzell-Mutagenität
  6. Karzinogenität
  7. Reproduktionstoxizität
    diese drei sind CMR-Stoff, stehen aber unter Gefahrstoffe: sie sollten ab jetzt einen oder drei eigene artikel bekommen
  8. Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition = „chronische Vergiftung
  9. Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition = -"-
  10. Aspirationsgefahr

(Broschüre pdf 41ff) - insbesondere also die akutvergiftung und reizend wären detaillierter zu klären

  1. Gewässergefährdend
  2. Schädigung der Ozonschicht .. Kategorie ohne Piktogramm - gehört auch in der Tabelle ergänzt

(Broschüre pdf 55ff) --W!B: 21:41, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten

R /S Sätze vs H/ P sätze

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Wie wäre es mit ein paar Sätzen über die H und P Kennzeichnung, welche zukünftig die R und S sätze ersetzen soll? soweit ich weiß, soll hier ein codiertes System bestehend aus einem Buchstaben und einem dreiziffrigen Gefahrencode verwendet werden. Hat irgendwer genaueres? --93.223.239.232 20:21, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

H- und P-Sätze. Viele Grüße --Orci Disk 20:31, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Orangene Gefahrenzeichen und H- /P- Sätze: Nur in diesem Artikel erwähnt?

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Es gibt in der Wikipedia lauter tolle Seiten über verschiedenste Chemikalien. (z.B.:Natriumhydroxid, Calconcarbonsäure, EDTA, Salpetersäure,...)Bei jeder dieser Seiten findet man auch Gefahrenzeichen und R/S Sätze. Nun eine wichtige Anregung: Man sollte jede Seite, bei denen es sich um Chemikalien handelt, grundlegend bearbeiten und so die neuen Gefahrenzeichen abbilden und ebenfalls auf H-, und P-Sätze umsatteln. Dies wäre ein großer Fortschritt von Wikipedia. -- 195.3.113.180 10:32, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Die GHS-Verordnung gilt ab 1.12.2010 mit einer Übergangszeit bis 2015 in dieser Zeit besteht ausreichend die Möglichkeit entsprechende Kennzeichnungen zu überarbeiten. Momentan sind die verwendeten Kennzeichen durchaus aktuell und angemessen. --93.223.194.221 22:20, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Genauer: Ab 1. Dezember 2010 müssen - mit einer Übergangfrist von 2 Jahren - "Stoffe" nach GHS gekennzeichnet werden; "Zubereitungen" folgen 2 Jahre später. Noch längere Übergangsfristen hat Lagerware und bis 2017 dürfen innerhalb des Betriebes verwendete Chemikalien (das sind z. B. Etiketten auf Laborflaschen) auf die bisherige Weise gekennzeichnet werden.
In WP werden (seitens der (Redaktion Chemie) die vom Gesetzgeber eingestuften Stoffe vor dem 1. Dezember 2010 zusätzlich mit GHS gekennzeichnet sein (mit Quelle ESIS). Die anderen Stoffe folgen, sobald jeweils zuverlässige Quellen dafür existieren, denn ohne Quelle darf so etwas in WP nicht stehen - selber erfinden wäre TF. Ein Problem sind die P-Sätze bzw. Quellen für P-Sätze, weil der Gesetzgeber die - im Gegensatz zu den S-Sätzen - leider nicht mit festgelegt hat.
Die "Anregung" rennt also offene Türen ein: Das wird seit geraumer Zeit vorbereitet und dafür werden auch die Infoboxen für Chemikalien und Elemente entsprechend erweitert (ist im ANR schon fertig). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:34, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Die vorgenannte Änderung braucht leider mehr Zeit ... Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:44, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Übersetzungen der H- und P-Sätze

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Ich hielte es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Liste der Gefahrenhinweise in alle europäischen Sprachen übersetzt wurde. Und zwar in der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 (Anhang 3), Seiten 146-209. Wer vorhat, das im Internet zu suchen, dem wünsche ich viel Spaß.-- AndyFox 13:38, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

No problem: hier steht's. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:37, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Umstellung von EU-Kennzeichnung auf GHS

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Ja, ich weiss es ist eine Fleissaufgabe, wie steht denn die Wiki-Gemeinschaft zu einer grossen Umstellungsaktion, von EU-Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS? (nicht signierter Beitrag von Mf76 (Diskussion | Beiträge) 21:40, 11. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Ist in Arbeit, welche Artikel schon GHS haben, steht hier. Viele Grüße --Orci Disk 22:14, 11. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ah, da waren ja schon einige wirklich fleissig, ich bin dann bisher immer nur ueber die Artikel gestolpert, an denen noch nichts gemacht wurde. Gruss (nicht signierter Beitrag von Mf76 (Diskussion | Beiträge) 23:37, 11. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Ich starte mit der Überarbeitung von einigen Artikel im Bereich CLP/REACH/Chemikalienrecht. Hier habe ich z.B. die aktuelle Tabelle der CLP Klassifitierung CLP Klassifizierung vorbereitet.

Es ist sinnvoll den Artikel einmal in GHS (International) und CLP (EU) zu splitten? (nicht signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) 10:14, 5. Okt. 2011 (CEST)) --r.s. 16:12, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Splitten: Hier geht begrifflich etwas durcheinander: CLP ist die Abkürzung des Titels der Verordnung; darin befinden sich sowohl alle Angaben zum alten EU-Recht, die ehemals in der RL waren als auch alle neuen Angaben zum neuen GHS; letzteres ist also einer der beiden Untertitel zu CLP. Da sich das vorliegende Lemma nur das GHS betrifft, jedoch nicht das übergeordnete "CLP" und somit auch nicht mit dem ebenfalls im CLP befindlichen bisherigen EU-Recht, ändert sich am derzeitigen Inhalt dieses Lemmas nichts. Das EU-Recht soll da auch nicht hinein; es ist in WP in eigenständigen Artikeln und dort bleiben; der langen Rede kurzer Sinn:
   CLP
    /   \
RL    GHS
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:18, 5. Okt. 2011 (CEST)erBeantworten
Verstehe, jedoch wäre GHS der CLP übergeordnet. vielleicht gibt diese Seite etwas Aufschluß: GHS Implemation --r.s. 21:04, 5. Okt. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) )
Wir müssen streng genommen zwischen dem weltweit verkündeten "UN-GHS" und dem "EU-GHS" (und noch anderen länderspezifischen Varianten) unterscheiden, aber nur das "EU-GHS" ist bei uns Gesetz und hat im Rahmen der CLP Gesetzeskraft erlangt und nur von dem ist in WP bisher die Rede; das stimmt mit dem weltweit beschlossenen GHS nicht 100-%ig überein - siehe EUH-Sätze. Insoweit ist das weltweit verkündete GHS der CLP nicht übergeordnet, das hat nur "als Vorbild" gedient und enthält Mindestdstandards, denen alle UN-Mitgliedsländer zugestimmt haben, erlaubt jedoch Zusätze - also nach dem Motto "weniger Sicherheit ist nicht zulässig, aber mehr".
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 00:07, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ja. Jedoch aus diesem Artikel lässt es sich nicht klar erkennen ob er sich um das UN-GHS oder um das EU-CLP/GHS handelt. Zum Teil werden hier einiges vermischt z.B. "...werden beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien unterteilt.." Im UN-GHS werden die entzündbaren Flüssigkeiten in vier Kategorien unterteilt in der EU-CLP/GHS in nur drei (die vierte Kategorie wurde nicht umgesetzt), ähnlich ist es bei der Kategorie Akut Tox(4 von 5), und Akut Wassergefährdend (1 von 3).
siehe CLP Kategorien
Gruß Rupert --Rupert sch 09:42, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ja, es wäre wichtig, in der Einleitung auf diesen Unterschied UN/EU hinzuweisen; der Artikel beschreibt bisher nur die EU-GHS, weil die EU-GHS für ihn geltendes Recht ist und die Un-GHS für den Leser keine Bedeutung hat.
Wenn wir auf diese Unterschiede ausführlicher eingehen wollen (und das sollten wir, um im Sinne einer Enzyklopädie vollständig zu berichten), dann würde das nicht in die Einleitung gehören, sondern in ein Kapitel "Vorgeschichte".
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:24, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Eben sehen ich es; das steht ja schon in = Entwicklung des GHS =, könnte man aber noch besser abfassen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:27, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Weshalb werden die "alten" Gefahrensymbole noch mit aufgeführt? Seit 2015 gibt es diese nicht mehr. http://www.baua.de/de/Publikationen/Poster/GHS-01.html (nicht signierter Beitrag von 91.221.59.27 (Diskussion) 09:52, 3. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Die EU-Symbole werden erst mit dem Ende der letzten Übergangsfrist (Mitte 2017) ausgeblendet werden.--Mabschaaf 17:37, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Zur Grundsatzfrage siehe unten alte EU-Symbole aus der Tabelle löschen? --Aruck (Diskussion) 10:59, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Entwicklung des GHS

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"...In der gleichen Verordnung ist auch die gesamte Richtlinie 67/548/EWG mit der bisherigen EU-Kennzeichnung enthalten. Sie gilt (mit der am 15. Januar 2009 erschienenen 31. Anpassung) während der Übergangsfrist und ist infolge ihrer Veröffentlichung als Verordnung zum unmittelbar geltenden EU-Recht geworden, bedarf also erstmalig keiner Umsetzung in nationales Recht...." Dieser Satz soll korrigiert werden. Die Richtlinie 67/548/EWG (StoffRL) und die Richtlinie 1999/45/EWG gelten weiterhin. Die beiden Richtlinien wurden durch die CLP-Verordnung entsprechend geändert. Durch den Artikel 60 CLP-Veordnung werden die beiden Richtlinien mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben. -- Rupert sch 10:05, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Jein: Die beiden Richtlinien wurden durch die CLP-Verordnung entsprechend geändert.
Am Text von 67/548/EWG hat sich bei der Integration in die CLP nichts geändert. Der Text der Richtlinie 67/548/EWG erhält durch unveränderte Aufnahme in die CLP-Verordnung aber den Status einer Verordnung. Ob am Text der Richtlinie 1999/45/EWG in der CLP etwas geändert wurde, überblicke ich im Moment nicht (was wurde denn darin konkret geändert?)
Der Text in Arktikel 60 ist juristischer Nonsens, deshalb lassen wir diesen Hinweis in dieser Form besser weg: Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch Aufnahme in die CLP-Verordnung selbst zur Verordnung und ist damit keine Richtlinie mehr, die also eigentlich gar nicht mehr "aufgehoben" werden kann. Und wenn, würde dadurch die CLP nicht geändert, aber nur das ist wichtig: Artikel 60 hätte also lauten müssen, dass die in der CLP-Verordnung enthaltenen Texte, die aus der RL stammen, am 15. Juni aufgehoben werden, denn es muss ja am 15. Juni tatsächlich diese Verordnung in dieser Weise geändert werden. Es wäre also Unfug, diese Verordnung unverändert zu lassen und die alten Richtlinien aufzuheben.
Hier ist zum Verständnis auf den Bedeutungsunterschied "Richtlinie"/"Verordnung" hinzuweisen: Eine EU-Richtlinie ist an die Regierungen der Mitgliedsländer gerichtet, die damit aufgefordert wird, daraus geltendes Recht für ihr Land anzufertigen; eine "EU-Verordnung" ist per se Gesetz innerhalb der gesamten EU. Was soll es also, die Regierungen in der EU am 15.6.2015 dazu aufzufordern, die entsprechenden alten Gesetze abzuschaffen, die ohnehin infolge der CLP außer Kraft sind?
Der anfängliche Satz sollte/müsste trotzdem korrigiert werden in (Änderungen kursiv):
"...In der gleichen Verordnung ist auch der Text der gesamten Richtlinie 67/548/EWG mit der bisherigen EU-Kennzeichnung enthalten. Einschließlich der am 10. August 2009 erschienenen 1. Anpassung und der am 10. März 2011 erschienenen 2. Anpassung gilt ihr Inhalt während der Übergangsfrist und ist infolge ihrer Veröffentlichung als Verordnung zum unmittelbar geltenden EU-Recht geworden, bedarf also erstmalig keiner Umsetzung in nationales Recht."
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:27, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das war auch noch nicht das Gelbe vom Ei, denn bei den Anpassungen habe ich was durcheinander gebracht:
Einschließlich der am 15. Januar 2009 zur Richtlinie erschienenen 31. Anpassung (am 10. August 2009 als 1. Anpassung zur CLP erschienen) gilt ihr Inhalt während der Übergangsfrist und ist infolge ihrer Veröffentlichung als Verordnung zum unmittelbar geltenden EU-Recht geworden, bedarf also erstmalig keiner Umsetzung in nationales Recht.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:45, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Mit der 1. ATP wurde nur der Anhang VI der CLP Veordnung geändert, der sogleich den Anhang I der StoffRL ersetzt. Nur dieser Teil der StoffRL steht dann quasi im Verordnungsrang. Der Rest der Stoffrichtlinie bleibt eine Richtlinie. So sehe ich das. Vielleicht lass ich mich durch einen entsprechend Quellennachweis davon überzeugen ;-). Ein Sinn der CLP-VO ist ja die Änderung und Aufhebung der StoffRL und der ZubereitungsRL.
Gruß -- 15:42, 6. Okt. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) )

Komplette Auflistung aller Gefahrenklassen und Kategorien

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Ich habe mal alle Gefahrenkategorien durchgeackert: hier ist das Ergebnis:

Auflistung aller GHS Gefahrenklasse

Hier ist auch schon die vierte Revision der GHS-Richtlinie mit eingearbeitet. Gegebenfalls kann die Tabelle in diesen Artikel durch meine Aufstellung ersetzt werden.

Gruß --Rupert sch 10:57, 12. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Verwendung des Gasflaschensymbols in Artikeln

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Die GHS Symbole wurden ja in diversen Artikeln ergänzt, bei den Gasen oftmals auch mit dem Gasflaschenzeichen (ein Beispiel von vielen: Wasserstoff). Dabei steht das Gas ja an und für sich nicht unter Druck, sondern erst, wenn es in einer Gasflasche ist. D.h. das Gas ist "von Haus aus" ja diesbezüglich nicht gefährlich. Das ist, als ob man auf ein Stück Stahl einen Aufkleber "Achtung heiss" aufkleben würde, da man den Stahl ja erhitzen könnte. Sollte man dann nicht auf dieses Gefahrensymbol verzichten? Die Restlichen Werte beziehen sich ja auch nicht auf den Zustand in Gasflaschen (z.B. Dichte). -- Mr.Addi 17:06, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Naja, uns bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als das Gefahrensymbol mit der Flasche zu verwenden, da dies in unseren Quellen (z.B. bei deinem Wasserstoff-Beispiel den offiziellen EU-Einstufungen) so vorgegeben ist und wir dem strikt folgen (müssen). Wenn Du das ändern willst, müsstest Du Dich also an die EU wenden, ob die das ändern können oder wollen. Viele Grüße --Orci Disk 21:00, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Fragezeichen-Symbol?

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In verschiedenen Artikeln wird das Fragezeichen-Symbol verwendet, das in der Vorlage GHS-Piktogramme zur Verfügung gestellt wird. Als Laie musste ich nun erstmal recherchieren, um herauszufinden, dass es sich dabei gar nicht um eines der genormten Piktogramme handelt (etwa mit der Bedeutung „unbekannte Gefahr möglich"), sondern um einen Wikipedia-eigenen Platzhalter. Sollte man das nicht klarer trennen? --sk2001de (Diskussion) 16:10, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Naja, wenn du mit der Maus aufs Fragezeichen-Symbol fährst, so erscheint dort „Piktogramm unbekannt“. Reicht das nicht? --Leyo 17:16, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Die Fragezeichen werden mit der Zeit verschwinden, sobald wir alle Seiten auf normale Bezeichnungen umgestellt haben. Das ist jetzt nur ein zwischenzeitliche Lösung, da ja die EU Kennzeichnung nicht mehr gültig ist und man die Kennzeichnung nicht einfach übernehmen kann. Also müssen wir jetzt per Hand alle durchgehen und da sind als Platzhalter halt die Fragezeichen reingekommen. Man hätte auch unbekannt einbauen können, aber dann hätte man keine Unterscheidung zwischen wirklich nicht vorhanden und noch nicht geprüft gehabt. Rjh (Diskussion) 18:52, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Eventuell könnte man die Randfarbe ändern, damit es nichtmehr zu verwechslungem mit GHS-Symbolen kommt. Denkbar sind verschiedene Grautöne (Schatten, wie bei inaktiven Befehlen, Icons von inaktiven Anwendungen) oder roter Rand komplett weglassen. Gruss kuhnmic (Diskussion) 09:29, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das halte ich für einen exzellenten Vorschlag! ++11 --Mabschaaf 09:44, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Wie wär's damit (rot → Graustufen; schwarz → grau mit Helligkeit zwischen derjenigen des Rahmens und schwarz)? --Leyo 10:30, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Baue es einfach ein. Es ist deutlich besser als die derzeitige Lösung und ob wir evtl. noch eine weitere Version mit leicht veränderten Grauwerten verwenden wollen, ist m.E. nicht so wichtig.--Mabschaaf 10:40, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich finde das geänderte Symbol sehr gut. Danke. kuhnmic (Diskussion) 08:07, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich auch. Rjh (Diskussion) 19:15, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

GHS-Kennzeichnung im Webshop?

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Kennt sich hier jemand rechtlich aus? Klar: die neue GHS-Kennzeichnung muss auf den Produkten. Müssen diese jedoch auch bei einen Webshop prominent erscheinen? Recht es beispielsweise in einem angehängten PDF zum Artikel? Wie ist die Rechtslage? Am besten mit guten Quellen natürlich. Oder müssen die nur im Produktbild gut erkennbar sein. Oder ist die Darstellung sowie textuelle Beschreibung im Webshop egal und es kommt nur darauf an, dass es am Produkt zu sehen ist? Danke --Raymond83 (Diskussion) 14:56, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Sprichst du von Stoffen, Gemischen/Zubereitungen oder Gegenständen? Ich bin mir nicht sicher, inwiefern die CLP-Verordnung auch die Angaben in einem Webshop oder ähnlich regelt. Wahrscheinlich muss ein SDB online verfügbar sein. Frag doch bei deinem CLP-Helpdesk nach. --Leyo 00:41, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
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Der folgende link ist fehlerhaft: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/classification/index_de.htm (nicht signierter Beitrag von 93.212.70.176 (Diskussion) 19:16, 13. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Danke, korrigiert. --Leyo 20:46, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Alte EU-Symbole aus der Tabelle löschen?

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Die inzwischen veralteten EU Symbole in den ersten drei Spalten der Tabelle sind aus meiner Sicht 2019 unter dem Lemma GHS nur noch verwirrend. Die vertrauten und nun historischen Symbole sind unter Richtlinie 67/548/EWG beispielhaft gezeigt und vollständig über die Verweisungen dort verfügbar. Falls doch noch hier ein Bedarf gesehen wird, könnten die ersten drei Spalten zu den letzten drei Spalten werden. Bitte um Eure Stellungnahme und würde sonst die ersten drei Spalten löschen.--Aruck (Diskussion) 10:52, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Die Zuordnung der alten und neuen Symbole ist eine wichtige Information, die behalten werden sollte. Gegen eine (durchdachte) Änderung der Spaltenreihenfolge habe ich nichts einzuwenden. --Leyo 11:09, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so. Die Spalte der alten Symbole kann gerne nach hinten geschoben werden, aber behalten würde ich sie auf alle Fälle.Rjh (Diskussion) 11:43, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wäre sicher überlegenswert, die Tabelle umzubauen, die neuen an erste Stelle, die alten nach hinten. Die alten Zeichen sollten m.E. aber unbedingt drinnen bleiben, allein, weil es in vielen Laboren noch zig Gebinde mit den alten Symbolen gibt. Ist zwar nicht mehr zulässig, aber Realität. --Elrond (Diskussion) 19:58, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wir haben keine Speicherplatzprobleme in Wikipedia, es gibt also kein Grund die alten Symbole zu löschen. Verschieben der Spalten nach hinten ist okay. --Bert (Diskussion) 21:28, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
"keine Speicherplatzprobleme in Wikipedia" ist kein guter Grund, die alten Gefahrensymbole so prominent (und damit irritierend) zu zeigen, sie sollten vielmehr dringend gelöscht oder nach hinten verschoben werden. Leider trau ich mir die Änderung nicht zu.
Grund: Die Umstellungsphase ist seit 2017 vorbei, das bedeutet, dass die alten Gefahrensymbole nur noch auf (Alt-)Beständen von Chemikalien auftreten. Damit wäre ein Verweis auf die Artikel zu R- und S-Sätzen m.E. völlig ausreichend und das Verschieben hinter die ADR-Gefahrgutklassen das Mindeste, um Verwirrung zu vermeiden.
Meiner Information nach müssen Altbestände übrigens nicht umetikettiert werden. Das ist im Gegensatz zu der vom Benutzer Elrond oben gegebenen Darstellung. Falls ich damit falsch liege, bitte ich um Hinweis, aus welcher Rechtsvorschrift sich denn ergibt, dass (Alt-)Bestände von Chemikalien in einem Labor neu etikettiert werden müssen. Daher ist in der Tat zu erwarten, dass die alten Gefahrensymbole vereinzelt noch für lange Zeit zu finden sein werden, das ist aber kein Grund diese hier hochzuhalten.
Ein anderer kritischer Punkt der Übersicht ist, dass die Gefahrgutklassen 6.2 (infektiös) und 7 (radioaktiv) sowie der Hinweis "HOT" nichts mit dem GHS zu tun haben. Die zusätzlichen Gefahrgutklassen können und sollten in der Anmerkung G erwähnt werden, ebenso die Tatsache, dass das Gefahrgutrecht eigene Regeln zur Einstufung hat. Ich schlage vor, die entsprechende Zeile der Tabelle zu löschen. --Hermann oh (Diskussion) 15:44, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Nach hinten verschieben sollte - wie oben schon gesagt - kein Problem sein. Umetikettieren ist so eine Grauzone. Die alten Symbole dürfen nicht mehr genutzt werden (z. B. für die Weitergabe oder den Verkauf), wenn alte Flaschen beim Endverbraucher noch in irgendwelchen Lägern stehen, privat oder in einem Labor ist das was anderes. Zumindest bei professionellen Verwendern sollten diese eigentlich - schon aus Sorgfaltspflicht - zeitnah aktualisiert werden. Das Otto Normalverbraucher seine Reinigerflaschen nicht umetikettiert ist klar. Gruß --Bert (Diskussion) 23:56, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten