Diskussion:Gottesdienstbeauftragter
Stoffsammlung
[Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Bistum | Link | Kernaussage |
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München | [1] | Diese Feiern (die Wort-Gottes-Feiern) werden in der Regel von ehrenamtlichen Gottesdienstbeauftragten geleitet. |
München | [2] | Kommunionhelferin: Unterstützung des Priesters bei der Kommunion und Krankenkommunion |
Aachen | [3] | „Gottesdienstbeauftragte“ - Leiter/-in von Wort-Gottes-Feiern |
Dresden-Meißen | [4] | Gottesdienstbeauftragte sind Ehrenamtliche, die im Auftrag des Bischofs und in Kooperation mit den hauptamtlichen Seelsorgern vor Ort Verantwortung in der Liturgie der Gemeinde übernehmen. Sie leiten insbesondere Wort-Gottes-Feiern am Sonntag, ... |
Freiburg | Amtsblatt 2008, S.461 (264) | Die Leitung dieser Wort-Gottes-Feier wird von einem Diakon oder von einem für diesen Dienst ausgebildeten Gottesdienstbeauftragten bzw. Gottesdienstbeauftragte wahrgenommen. |
Würzburg | [5] | Die Wort-Gottes-Feier ist Gottesdienst der Kirche. ... Die Gottesdienstbeauftragten für die Wort-Gottes-Feier wurden im Bistum Würzburg bisher auch als Wortgottesdienstleiter bzw.Wortgottesdienstleiterinnen bezeichnet. [6] |
Würzburg | [7] | Gottesdienstbeauftragte leiten neben der Wort-Gottes-Feier vielfältige Formen von Liturgie in ihren Dekanaten. |
Bamberg | [8] | Deshalb werden Gottesdienstbeauftragte auf Antrag ihrer Pfarrei ausgebildet. Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, Wort-Gottes-Feiern und andere Gottesdienste vorzubereiten und mit der Gemeinde zu feiern. |
Mainz | [9] | Abschnittsüberschrift Die Auswahl von Gottesdienstbeauftragten für die Leitung von Wort-Gottes-Feiern |
Augsburg | ?? | ?? |
Hamburg | [10] | Gottesdienstbeauftragte können sonn- und feiertags oder am Vorabend zum Sonn- oder Feiertag auf Gottesdienststellen, an denen keine Eucharistie gefeiert werden kann, Wort-GottesFeiern mit Ansprache leiten, ggf. auch mit Kommunionspendung. ... Während der Woche können Gottesdienstbeauftragte bei Fehlen von geweihten Amtsträgern Gebetstreffen verschiedenster Art und auch Wort-Gottes-Feiern leiten. Sie richten sich dabei nach dem Werkbuch „Versammelt in Seinem Namen“ |
Berlin | [11] | Ihre Aufgabe wird es sein, bei der Spendung der hl. Kommunion während der Messe zu helfen, die hl. Kommunion zu kranken und alten Menschen nach Hause oder in eine Einrichtung zu bringen und Wort-Gottes-Feiern zu leiten, wo eine hl. Messe nicht möglich ist. |
Berlin | [12] | Im Einklang mit dieser Erklärung („Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie" 8.1.1999) erhalten die Frauen und Männer, die im Erzbistum Berlin den Dienst der Diakonats- und Kommunionhelferinnen und -helfer ausüben, die neue Bezeichnung „Gottesdienstbeauftragte“. |
Köln | [13] | Messfeier – Wort-Gottes-Feier Wortgottesdienste (Wort-Gottes-Feiern) erhalten in heutiger Zeit zunehmende Bedeutung (Priestermangel, mangelndes Eucharistie-Verständnis). An Werktagen kann dies die Möglichkeit eröffnen, den verloren gegangenen Reichtum der gottesdienstlichen Feierformen neu zu entdecken. Wenn an Sonntagen anstatt einer Eucharistiefeier Wortgottesdienste gehalten werden, sollten diese in der Regel nicht mit einer Kommunionfeier verbunden wer-den, um die Verkündigung des Wortes Gottes als eigenständige Form der Gegenwart Gottes zu verdeutlichen. Hinsichtlich der Feier von Wortgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen gibt es unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bistümern. Im Erzbistum Köln sind sie anstelle einer Messfeier an Sonn- und Feiertagen derzeit nicht zulässig |
Köln | [14] | In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind ein große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei. |
Magdeburg | [15] | Abschnitt Die Spendung der heiligen Kommunion durch außerordentliche Spender – Der Dienst des Kommunionhelfers mit Neben der außerordentlichen Spendung der heiligen Kommunion innerhalb der Gemeindegottesdienste zur Unterstützung des Priesters gehört in diesen Zusammenhang auch der Dienst der Kommunionspendung an die Kranken
Abschnitt Die Leitung von Gottesdiensten durch Laien – Der Dienst des Gottesdienstbeauftragten mit Aufgrund der gesamtdeutschen Entwicklung seit dem II. Vatikanischen Konzil hat die Deutsche Bischofskonferenz zur Vereinheitlichung der Bezeichnungen in den deutschen Diözesen und aus theologischen Gründen für den Dienst der Leitung von Gottesdiensten durch Laien die Bezeichnung „Gottesdienstbeauftragter“ vorgeschlagen. Deshalb wird diese Bezeichnung nun auch im Bistum Magdeburg eingeführt, die damit die alte Bezeichnung „Diakonatshelfer“ ersetzt. weiter Doch können bei Abwesenheit des Priesters werktägliche Gottesdienste auch unter Leitung eines Diakons oder Laien gefeiert werden. ... Hier ist besonders an die Tagzeitenliturgie zu denken, aber auch an Wort-Gottes-Feiern, Andachten und Gebetsgottesdienste sowie Zeiten der eucharistischen Anbetung. Nicht selten besteht aber auch die Notwendigkeit, dass Laien eine Wort-Gottes-Feier am Sonntag, die anstelle der Sonntagsmesse stattfindet, leiten müssen, wenn kein Priester zur Verfügung steht. Die Leitung solcher Feiern ist mit höheren Anforderungen verbunden (persönliche Belastung, homiletische Fähigkeiten, Kompetenz in pastoralen und theologischen Fragen) als die von Gottesdiensten an Werktagen. Zum Verhältnis zum Kommunionshelfer heißt es: Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, erteilt der Bischof die Beauftragung zur Leitung von Gottesdiensten, wie sie in dieser Richtlinie genauer benannt sind. Dazu gehören auch die Aufgaben und Dienste des Kommunionhelfers. |
Aus Richtlinie Gottesdienstbeauftragte Magdeburg aber so ähnlich aus anderswo gefunden:
- Folgende Gottesdienste können auch durch einen beauftragten Laien geleitet werden:
- Wort-Gottes-Feiern,
- Horen der Tagzeitenliturgie,
- Eucharistische Andachten,
- Feiern mit Kranken und Sterbenden (Krankenkommunion, Wegzehrung),
- Bußgottesdienste,
- bestimmte Segnungen
- .
- Die Gestaltung solcher Gottesdienste, die von einem beauftragten Laien geleitet werden, regelt im Einzelnen die Rahmenordnung der deutschen Bischöfe. Gottesdienstbeauftragte können auch die Aufgaben des Kommunionhelfers übernehmen. Gottesdienstbeauftragte, die eine Wort-Gottes-Feier an Sonn- und Feiertagen leiten, sollen an diesem Tag auch eine Eucharistie im Gemeindeverbund mitfeiern. Auf diese Weise stellen sie in ihrer Person eine lebendige Verbindung zur Eucharistie feiernden Pfarrei her.
Die deutsche Bischofskonferenz schreibt in Zum gemeinsamen Dienst berufen , S.27f, Abschnitt 30 dazu: Frauen und Männer, die bereitwillig liturgische Feiern als Gottesdienstbeauftragte leiten, ... Über die "Magdeburger Liste" hinaus werden genannt:
- Kommunionfeiern
- bestimmte liturgische Feiern während des Katechumenats
- die Feier des Begräbnisses.
Im Verhältnis zum Kommunionshelfer heißt es dort (S.32, Abschn. 36) Wenn ... die Wort-Gottes-Feier mit einer Kommunionfeier verbunden ist, kommen dem Gottesdienstbeauftragten folgende Aufgaben zu: ..., ihr der Gemeinde die Kommunion, gegebenenfalls zusammen mit Kommunionhelfern/Kommunionhelferinnen zu reichen, ... In letzten Abschnitt 66 (Anhang) wird festgestellt, dass der Begriff "Gottesdienstbeauftragte" den Begriffen "Gottesdienstleiter bzw. -leiterin " und "Gottesdiensthelfer bzw. -helferin" vorzuziehen ist.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Aufgabe des Gottesdienstbeauftragten die Leitungen von Wort-Gottes-Feiern etc. sind, während der Kommunionshelfer hauptsächlich bei der Kommunionsausteilung unterstützen. Einzig in Berlin scheint es keine Trennung zwischen Kommunionshelfer und Gottesdienstbeauftragten zu geben. Ungeschickterweise bildet aber gerade die Berliner Regelung die Grundlage des Artikels. Dies möchte ich ändern, wenn ich besser durch blicke. --Hfst (Diskussion) 21:40, 13. Jan. 2021 (CET)
Österreich
[Quelltext bearbeiten]Bistum | Link | Kernaussage |
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Kärnten | [16] | Wortgottesdienstleiter |
Salzburg | [17] | Leiter/in von Wort-Gottes-Feiern, Unterscheidet zwischen Kommunionhelfer und Leiter von Wort-Gottes-Feier |
Wien | [18] | scheinen in Wien "Leitende von Wort-Gottes-Feiern" zu heißen |
Wien | Ausbildungsordnung | Hier heißt es auch "Gottesdienstleiter", "WoGo-Leiter", "Leitende von Wort-Gottes-Feiern" |
Italien / Südtirol
[Quelltext bearbeiten]Bistum | Link | Kernaussage |
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Bozen Brixen | Wort-Gottes-Feier ohne Kommunionausteilung | Leiterin bzw. Leiter von Wort-Gottes-Feier |
--Hfst (Diskussion) 17:07, 31. Jan. 2021 (CET)
Gottesdienstbeauftragte in Berlin
[Quelltext bearbeiten]@Vollis hat in dieser Änderung eine Bemerkung zur besonderen Situation in Berlin, dort werden auch die Aufgaben, die Andernorten von Kommunionhelfer zugeordnet werden dem Gottesdienstbeauftragten zugewiesen gelöscht. Ich würde dieser Änderung gerne revertieren.
Der Artikel beginnt mit dem Satz:
- Als Gottesdienstbeauftragte werden mancherorts in der römisch-katholischen Kirche Laien bezeichnet, die vom Ortsbischof damit beauftragt sind, Gottesdienste zu leiten.
Für dieses Thema von Bedeutung ist, dass Gottesdienstbeauftragte etwas leiten Gestrichen wurde der Satz
- Im Gegensatz zu den anderen deutschen Bistümern gibt es im Erzbistum Berlin keine Unterscheidung zwischen Gottesdienstbeauftragten und Kommunionhelfern.
Dazu heißt es in dem Einzelnachweis:
- Zu ihren Aufgabe gehören: bei der Spendung der Kommunion während der hl. Messe zu helfen, die Kommunion zu kranken und alten Menschen nach Hause oder in eine Einrichtung zu bringen und Wort-Gottes-Feiern zu leiten, ...
Das heißt, neben dem Leiten haben die Gottesdienstbeauftragte in Berlin weitere Aufgaben, die nach der Definition im Artikelanfang nicht zum Gottesdienstbeauftragten gehören. Tatsächlich verwenden die anderen Bistümer hierfür Bezeichnungen wie Kommunionshelfer. --Hfst (Diskussion) 16:45, 9. Aug. 2024 (CEST)
- Im EB Berlin gibt es keine ausdrücklich als "Kommunionhelfer" beauftragten Personen, sondern die "Gottesdienstbeauftragten" sind regelmäßig (sonntags und ggf. zur Krankenkommunion) als Kommunionhelfer eingesetzt. Bei Bedarf fungieren sie als Leiter von Wort-Gottes-Feiern u.dgl. Es fallen also unter einem Titel Funktionen zusammen, die anderswo unterschiedliche Gruppen von Ehrenamtlichen bezeichnen. (Vor einigen Wochen war bei uns der Fall, dass der Priester an einem Sonntag wegen Verkehrsstau nicht rechtzeitig zur Feier der Messe ankommen konnte. Die Gottesdienstbeauftragte, die hätte (nur) Kommunion austeilen sollen, war gut vorbereitet darauf, jetzt spontan eine Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung zu leiten, es lagen eine Agenda und alles Nötige dafür vor, es gab eine kurze Absprache mit mir als Organisten, und mit wenig Verspätung begann die Feier und lief mit den Texten des Sonntags würdig ab.) --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:18, 9. Aug. 2024 (CEST)
- Leute, das kann ja so sein, aber dann findet eine Stelle, wo steht, dass es in Berlin keine ausdrücklich als Kommunionhelfer beauftragten Personen gibt und dass deren Aufgabe regelmäßig von Gottesdienstbeauftragten ausgeführt wird, und fügt das mit der entsprechenden Belegstelle an. (Wobei ich mir nicht sicher bin, dass anderswo Kommunionhelfer „ausdrücklich” beauftragt werden, aber gut, zumindest werden dafür nicht überall systematisch Gottesdienstbeauftragte eingesetzt.) Aber der von mir gestrichene Text suggerierte, dass in Berlin etwas anders läuft als anderswo, und weder auf der angegebenen Seite noch auf der, zu der mich der Link dann führte (das waren nämlich auch noch zwei verschiedene) stand irgendwas, das dem widersprach, was im Artikel in den Absätzen davor für ganz Deutschland ausgesagt wurde. Es ist ja nicht so, dass Gottesdienstbeauftragte anderswo nicht als Kommunionhelfer eingesetzt werden könnten (das könnte ja sogar ein Priester machen, wenn gerade mal ausnahmsweise mehrere Priester an der Messe teilnehmen). Mich stört es einfach, wenn ich in der Wikipedia eine Behauptung lese (die zunächst mal richtig oder falsch sein kann, darüber lasse ich mich nicht aus), dann in der angegeben Belegstelle nachsehe und dann steht da nichts davon. Stört euch das nicht? --Vollis (Diskussion) 19:23, 9. Aug. 2024 (CEST)
- Ach ja, nur so als Beispiel: In München und Freising müssen Gottesdienstbeauftragte in spe u.a. den „Kurs für Kommunionhelfer” machen – ja wohl nicht aus Jux und Tollerei, sondern zum Kommunion-Austeilen. Kann ich jetzt auf dieser Grundlage auch einen Absatz anfügen "Im Gegensatz zu den anderen deutschen Bistümern gibt es im Erzbistum München und Freising keine Unterscheidung zwischen Gottesdienstbeauftragten und Kommunionhelfern"? Das ist einfach ein Fehlschluss; das ist damit keineswegs belegt. Vollis (Diskussion) 19:49, 9. Aug. 2024 (CEST)
- Daraus, dass ein Gottesdienstbeauftragter den Kurs für Kommunionshelfer besuchen soll folgt erstmal nur, dass dessen Kenntnisse benötigt werden. Was nicht überrascht, den in der Wortgottesfeier kann ja auch die Kommunion ausgeteilt werden. Ebenso wird es auch außerhalb Berlins vorkommen, das Gemeindeglieder heute als Kommunionshelfer und nächsten Sonntag als Leiter einer Wortgottesfeier=Gottesdienstbeauftragter.
- Wo ich bei Dir bin, ist dass das Belegen solcher Zusammenhänge schwierig ist. --Hfst (Diskussion) 07:50, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Mag sein, aber das Erzbistum Berlin ist doch kein kleiner Kegelclub. Wenn das so ist, dann sollte jemand, der sich auskennt, doch irgendeine Veröffentlichung finden können, wo das beschrieben wird. Es muss ja nicht mal online sein. Nur „ich weiß das, weil ich bei uns in der Kirchengemeinde aktiv bin und das immer so läuft” ist dann halt Theoriefindung. --Vollis (Diskussion) 11:36, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Warum muss ein (Erz-)Bistum bei seinen Regelungen dazu sagen, dass bzw. ob das anders ist als anderswo? Diesen vergleichenden Blick haben Außenstehende. Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn sich ein Bistum demonstrativ oder aus Not anders verhält als eine allgemeine verbindliche Norm. Eine lokale oder regionale Sprachregelung braucht bei ihrer Bekanntgabe keinen Vergleich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 12:23, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Müssen tun die da gar nichts. Aber solange nirgendwo steht, dass in Berlin mehr oder weniger systematisch (und nicht nur gelegentlich, wie wohl überall) Gottesdienstbeauftragte als Kommunionhelfer eingesetzt werden, ist es halt kein Beleg. --Vollis (Diskussion) 18:17, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Genau das steht doch hier [19]: "Gottesdienstbeauftragte wirken ehrenamtlich in ihrer Pfarrei oder Einrichtung. Zu ihren Aufgabe gehören: bei der Spendung der Kommunion während der hl. Messe zu helfen, die Kommunion zu kranken und alten Menschen nach Hause oder in eine Einrichtung zu bringen und Wort-Gottes-Feiern zu leiten, wo eine hl. Messe nicht möglich ist." --Der wahre Jakob (Diskussion) 19:24, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Genau das steht da nicht. Wenn etwas zu jemandes Aufgaben gehört, heißt das mitnichten, dass es nicht auch zu jemandes anderen Aufgaben gehört. Auch zu den Aufgaben eines Priesters gehört es, die Kommunion auszuteilen oder ins Altenheim zu bringen. Und wenn es mehr Priester gäbe, dann würden die das auch viel häufiger machen. Aber du kämst doch im Traum nicht auf die Idee zu behaupten, dass deswegen keine Unterscheidung zwischen Priestern und Kommunionhelfern gemacht wird. --Vollis (Diskussion) 19:48, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Exemplarisch heißt es im Erzbistum Bamberg:
- Wort-Gottes-Feiern (auch an Sonn- und Festtagen) können notwendig sein. Deshalb werden Gottesdienstbeauftragte auf Antrag ihrer Pfarrei ausgebildet. Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, Wort-Gottes-Feiern und andere Gottesdienste vorzubereiten und mit der Gemeinde zu feiern.
- Hier geht es also um Wort-Gottes-Feiern
- Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer teilen bei Bedarf in der Eucharistiefeier den Leib Christi mit aus und bringen die Hl. Kommunion vor allem älteren und kranken Menschen nach Hause.
- Und hier geht es eben nicht um die Wort-Gottes-Feier sondern um Eucharistiefeier (in meiner Wahrnehmung die Hauptaufgabe) und die Krankenkommunion.
- Ähnliches fand ich auch auf den Seiten der anderen Deutschsprachigen Bistümern -- außer in Berlin. Daher mein Einschub.
- Letztlich habe ich aber keinen Sendungsauftrag für ein besseres Wikipedia, weswegen ich mich aus der Diskussion verabschiede. --Hfst (Diskussion) 19:17, 11. Aug. 2024 (CEST)
- PS: Erhellend ist auch die Redundanzdiskussion.--Hfst (Diskussion) 21:43, 11. Aug. 2024 (CEST)
- Ist das so schwer zu verstehen? Im EB Berlin gibt es keine Kommunionhelfer, nur Gottesdienstbeauftragte.--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:23, 11. Aug. 2024 (CEST)
- Nö, zu verstehen ist das ganz leicht. Bloß anscheinend sehr schwer zu belegen. Aber mir ist es inzwischen auch zu blöd. Wenn hier so viele unbedingt was ohne korrekten Beleg reinschreiben wollen, tut euch keinen Zwang an. Ich mach nichts mehr. --Vollis (Diskussion) 22:56, 11. Aug. 2024 (CEST)
- Ist das so schwer zu verstehen? Im EB Berlin gibt es keine Kommunionhelfer, nur Gottesdienstbeauftragte.--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:23, 11. Aug. 2024 (CEST)
- Exemplarisch heißt es im Erzbistum Bamberg:
- Genau das steht da nicht. Wenn etwas zu jemandes Aufgaben gehört, heißt das mitnichten, dass es nicht auch zu jemandes anderen Aufgaben gehört. Auch zu den Aufgaben eines Priesters gehört es, die Kommunion auszuteilen oder ins Altenheim zu bringen. Und wenn es mehr Priester gäbe, dann würden die das auch viel häufiger machen. Aber du kämst doch im Traum nicht auf die Idee zu behaupten, dass deswegen keine Unterscheidung zwischen Priestern und Kommunionhelfern gemacht wird. --Vollis (Diskussion) 19:48, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Genau das steht doch hier [19]: "Gottesdienstbeauftragte wirken ehrenamtlich in ihrer Pfarrei oder Einrichtung. Zu ihren Aufgabe gehören: bei der Spendung der Kommunion während der hl. Messe zu helfen, die Kommunion zu kranken und alten Menschen nach Hause oder in eine Einrichtung zu bringen und Wort-Gottes-Feiern zu leiten, wo eine hl. Messe nicht möglich ist." --Der wahre Jakob (Diskussion) 19:24, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Müssen tun die da gar nichts. Aber solange nirgendwo steht, dass in Berlin mehr oder weniger systematisch (und nicht nur gelegentlich, wie wohl überall) Gottesdienstbeauftragte als Kommunionhelfer eingesetzt werden, ist es halt kein Beleg. --Vollis (Diskussion) 18:17, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Warum muss ein (Erz-)Bistum bei seinen Regelungen dazu sagen, dass bzw. ob das anders ist als anderswo? Diesen vergleichenden Blick haben Außenstehende. Eine Ausnahme wäre höchstens, wenn sich ein Bistum demonstrativ oder aus Not anders verhält als eine allgemeine verbindliche Norm. Eine lokale oder regionale Sprachregelung braucht bei ihrer Bekanntgabe keinen Vergleich.--Der wahre Jakob (Diskussion) 12:23, 10. Aug. 2024 (CEST)
- Mag sein, aber das Erzbistum Berlin ist doch kein kleiner Kegelclub. Wenn das so ist, dann sollte jemand, der sich auskennt, doch irgendeine Veröffentlichung finden können, wo das beschrieben wird. Es muss ja nicht mal online sein. Nur „ich weiß das, weil ich bei uns in der Kirchengemeinde aktiv bin und das immer so läuft” ist dann halt Theoriefindung. --Vollis (Diskussion) 11:36, 10. Aug. 2024 (CEST)