Diskussion:Homöopathisches Arzneimittel

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Benff in Abschnitt Wirkstoffbegriff
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Benutzung von Primärquellen anstatt von Sekundärliteratur macht den Artikel missverständlich

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Entgegen der Richtlinien in https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Keine_Theoriefindung#Theoriedarstellung werden im Unterabschnitt Deutschland Primärquellen wie Gesetzestexte direkt benutzt, was zu Missverständnissen führt, da die Gesetzessprache von der normalen abweicht und Aussagen, die Erläuterung bräuchten, unerklärt bleiben. Drachentötbär (Diskussion) 23:30, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Was braucht Erläuterung? Ich vermisse auch deinen Nachweis, dass es Sekundärliteratur zum Themaaspekt gibt, die aktuell, präzise UND besser verständlich ist. --TrueBlue (Diskussion) 13:05, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Da du eine Ausnahme von den oben verlinkten Richtlinien/Grundprinzipien von Wikipedia willst, liegt die Nachweispflicht bei dir. Die Sekundärquellen sind qualitativ besser als deine Primärquelleninterpretation. Schon die Auswahl bestimmter Ausschnitte aus dem Quellenreservoir stellt eine Theoriefindung dar. Du pickst einzelne Stellen aus bestimmten Gesetzestexten raus, während die Sekundärquellen eine Gesamtübersicht liefern (wozu offensichtlich mehr Quellen als die hier verlinkten Gesetzesparagraphen benutzt wurden).
Unklar im Artikel ist die Bedeutung von „wissenschaftlichen Erkenntnismaterial“, wenn nicht gar irreführend, da es Material enthält, welches nach dem Stand der Wissenschaft nicht wissenschaftlich ist.
"Kommission D" wird zweimal kurz nacheinander geschrieben aber nicht erklärt. Hier zu zu viel Wert darauf gelegt, Bezeichnungen aus Primärquellen abzuschreiben, die Verfasser der Sekundärquellen machen es besser und konzentrieren sich auf den Inhalt. Drachentötbär (Diskussion) 19:08, 5. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Nur zur Klarstellung: Der Artikeltext ist gar nicht von mir. Und noch immer hast du keine Sekundärliteratur benannt. Zu deinen konkreten Punkten: "Wissenschaftliches Erkenntnismaterial" ist in Anführungszeichen gesetzt und somit als Zitat gekennzeichnet. Die Bedeutung wird unmittelbar im Anschluss erläutert. Und die Kommission D braucht einfach noch einen Artikel, analog zur Kommission E. Wenn du den schreibst, gibt's hier ein Linkziel. --TrueBlue (Diskussion) 13:57, 9. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Zum Thema Sekundärliteratur schau einfach die Referenzen an. Es ist nicht eindeutig, was die Anführungszeichen bedeuten, zudem ist es auch schlechter Stil, dass sich die Bedeutung ändert, wenn die Anführungszeichen überlesen werden. Die Bedeutung wird im Anschluss nicht erläutert, sondern es werden nur Beispiele gegeben.
Anstatt Forderungen an mich zu stellen solltest du auf das Hauptproblem eingehen. Im jetzigen Artikelzustand wird klar gegen die Richtlinien/Grundprinzipien verstoßen, wie sie auf WP:TF erläutert werden. Um die Verstöße zu rechtfertigten, braucht man sehr starke Gründe. Drachentötbär (Diskussion) 00:08, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich halte deine hiesige Argumentation für aufgeblasenen Unfug. Auch ordentliche Sekundärliteratur - die du noch immer nicht benanntest - müsste zum Thema aus dem Gesetzestext zitieren, sich auf ihn beziehen. --TrueBlue (Diskussion) 01:02, 15. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich zitiere Wikipedia:Keine Theoriefindung:
"Ist eindeutig keine einschlägige Sekundärliteratur zu einem Thema vorhanden, so kann in bestimmten Fällen auf ursprüngliche Quellen zurückgegriffen werden. Dies ist jedoch die Ausnahme und auf Artikel mit anfänglich aktuellem Bezug beschränkt, also auf Artikel beispielsweise zu Wahlen, Sport- oder sonstigen aktuellen Ereignissen von Relevanz [...] Ist auch nach längerer Zeit keine einschlägige Sekundärliteratur verfügbar, dann kann das auf mangelnde enzyklopädische Relevanz hindeuten."
Wir haben in den Referenzen genug verlässliche Sekundärquellen um einen Überblick zu verschaffen, da brauchen wir nicht dagegen zu verstoßen. Deine Forderung nach einem Nachweis von mir, "dass es Sekundärliteratur zum Themaaspekt gibt, die aktuell, präzise UND besser verständlich ist", halte ich für ein Strohmann-Argument und ebenso wie die ständige Wiederholung deinerseits für rhetorische Stilmittel, um von der Sache abzulenken, darum geh ich auch nicht weiter darauf ein, als zu erwähnen, dass wir unter den Referenzen Sekundärquellen haben, die "aktuell, präzise UND besser verständlich sind" als der derzeitige Abschnittszustand. Drachentötbär (Diskussion) 01:29, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Umso berechtigter ist es, deinen Sermon aufgeblasenen Unfug zu nennen. Sinn der Richtlinie WP:KTF ist nicht, Service für den Leser zu unterbinden. Mehr wird aber umseitig nicht getan, wo zusätzlich auf Gesetze und Paragraphen referenziert wird. --TrueBlue (Diskussion) 03:22, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Du stimmst also zu, dass der derzeitige Artikelzustand gegen den Wortlaut von WP:KTF verstößt, meinst aber, das sei in Ordnung, da WP:KTF etwas anderes meint als dort geschrieben steht ?
Es ist kein guter "Service für den Leser", einen Unter-Unter-Abschnitt richtlinienwidrig durch zusätzliche Primärquelleninterpretationen aufzublähen, die einen falschen Eindruck erwecken und Fragen aufwerfen, die nicht beantwortet werden. Drachentötbär (Diskussion) 16:15, 20. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Es wird nix (durch WP-Autoren) "interpretiert". Und würdest du deine Zeit statt für Unfug in enzyklopädische Arbeit investieren, könnte es inzwischen das Linkziel für das erläuterungsbedürftige Stichwort "Kommission D" geben. --TrueBlue (Diskussion) 21:50, 20. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Deutschland Januar 2024

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tagesschau.de 15.1.24 Ist die Streichung als Kassenleistung jetzt beschlossene Sache ? Werden sie ab sofort nicht mehr bezahlt? --88.153.240.29 16:06, 4. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Wirkstoffbegriff

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Hier müssten seriöse Quellen für die vorgeschriebenen Angaben geliefert werden. Auf jedem Beipackzettel steht so etwas ! Nur zu beschreiben, was alles angeblich nicht zulässig sei, ist zu dünn und zudem nicht für alle Staaten gleichermaßen gültig. --Kulturkritik (Diskussion) 11:36, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Angaben für die Arzneimittelkennzeichnung sind durch die RL 2001/83/EG, die EU-weit einzelstaatlich umzusetzen war, vorgeschrieben – so auch für registrierte homöopathische Arzneimittel. Calcium sulfuricum D6 ist als „Wirkstärke“-Angabe völlig korrekt, pharmazeutische Unternehmer können das gewiss nicht einfach durch eine µg/g-Angabe oder vergleichbare bei Nichthomöopathika verwendete Angaben ersetzen. Solcher Wortlaut ist auch leicht nachprüfbar, wenn man stichprobenweise in (amtlich genehmigte!) Produktinformationstexte schaut, etwa [1][2][3]
Falsch ist jedenfalls zu sagen, dass Calcium sulfuricum D6 Tabletten bedeute, dass eine Tablette von 250 Milligramm 0,25 µg Calciumsulfat enthält. Zum Gewicht der Tablette sagen weder die „Wirkstoff“menge (Ph.Eur.: for the purpose of dosage forms for homoeopathic use,‘active substances’ are considered to be ‘dilutions or triturations of homoeopathic stocks’;) noch die Ausgangssubstanzmenge etwas aus, umgekehrt auch nicht. Die Tablette kann zusätzlich andere Bestandteile (Hilfsstoffe) enthalten; bei Streukügelchen ist das sowieso der Fall. Recht gebe ich, dass dieser Aspekt sich auf die EU bezieht und in anderen Ländern möglicherweise anders gehandhabt wird. Da ist eine Verschiebung angezeigt. --Benff ʘ 18:21, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten