Diskussion:Installationszone
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[Quelltext bearbeiten]Hallo, bitte im Bild 3 die Zuordnung der Bereiche mit dem Text nochmal vergleichen und ggf. korrigieren (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.123.66.0 (Diskussion • Beiträge) 06:41, 16. Oktober 2007)
Hallo zusammen, wieso ist der Link wieder weg? 1 min. Reicht sicher nicht um die Link zusammenstellung zu Prüfen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.161.244.162 (Diskussion • Beiträge) 20:08, 22. Februar 2008)
Beziehung zwischen Verlegezone und Installationszone
[Quelltext bearbeiten]Diese Seite heißt Verlegezone. Auf diese Seite wird auch von Installationszone automatisch weitergeleitet. Über die Beziehung zwischen beiden wird nirgends etwas gesagt. Sind es Synonyme? Vorschläge:
- Hinter der Einleitung einen Satz einfügen, der den Unterschied klärt oder auf ihre Gleichbedeutung hinweist.
- Oder sonst z.B.: Erstmals taucht Installationszone - aber unerklärt - in dem Satz auf "Steckdosen, Schalter oder Abzweigdosen, die außerhalb dieser Bereiche liegen, sollen mit einer senkrechten Stichleitung aus der am nächsten gelegenen horizontalen Installationszone versorgt werden." Hier sollte es vermutlich besser Verlegezone heißen?
Danke. GK 20.10.2007 18:50
Bad-Bereiche (auch im Bild)
[Quelltext bearbeiten]Ich bin kein Fachmann, mir aber ziemlich sicher, dass die 60cm-Zone um den Bereich 1 nicht der Bereich 3, sondern der Bereich 2 ist! Den Text habe ich entsprechend geändert (Quelle z.B. Vortrag.pdf). Bild 3 sollte aber auch noch entsprechend geändert werden. (Auch Bild 2 enthält ja noch einen Fehler.) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von WPjhiay (Diskussion • Beiträge) 14:54, 9. April 2008)
Hallo WPjhiay, Du hast absolut recht mit Schutzbereich 2, da gilt diese 60 cm Regel. Einen Schutzbereich 3 gibt es aber in der Vorschrift nicht. Bis neulich --Pittimann 10:07, 4. Okt. 2008 (CEST)
Hallo Pittimann, doch es gibt einen Schutzbereich 3 in der VDE 0100-701 10:2008. Man findet ihn im normativen Anhang "ZA" - besondere nationale Bedingungen. Er wird dort für Frankreich und Irland genannt. Waagerecht liegt er 2,4m um Bereich 2. Anforderungen sind dort allerdings nicht zu finden. Wahrscheinlich sind das noch Überbleibsel aus der bis 2002 gültigen Fassung, in der in Bereich 3 IPx1 vorgeschrieben war, sofern es sich um den Wohnbereich handelte (sonst mehr). Gruß --Akapuma (Diskussion) 12:04, 10. Feb. 2021 (CET)
mittlere Installationszone in der Küche
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen,
die mittlere Installationszone in der Küche ist nicht mehr von 90-120cm sondern von 100-130cm. Die Din 18015 wurde 2007 geändert. Bild und Text ergänzen.
--E-Fachmann 22:47, 28. Nov. 2008 (CET)
- Bild aktualisiert, alte Vorgaben auch erwähnt um Irritationen zu vermeiden --Biezl ✉ 10:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
Neue Norm
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel spiegelt noch die alte Norm DIN VDE 0100-701 wieder. Im Oktober 2008 wurde sie mit einigen wichtigen Änderungen neu herrausgegeben. Warum steht die DIN VDE 0100-702 mit unter den Normen? Darauf wird nicht eingegangen. Hier [1] wird auf die neue Norm eingegangen -- 84.142.46.95 06:39, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Wenn Du das Wissen hierzu hast - bau den Artikel aus. It´s a wiki! Der Tom 09:22, 30. Apr. 2009 (CEST)
Tiefe in Wand?
[Quelltext bearbeiten]Gibt es auch eine Vorschrift, in welcher Tiefe innerhalb einer Wand Installationsleitungen verlaufen müssen? Danke, --Abdull 03:49, 8. Nov. 2011 (CET)
- Nein. Man darf bestimmte Leitungen (Stegleitung) sogar auf der Wand, aber im Putz verlegen, siehe Verlegearten. Gruß --Akapuma (Diskussion) 11:24, 20. Dez. 2013 (CET)
Verlegetiefe
[Quelltext bearbeiten]Verlegetiefe
Die Kabel müßen von einer bestimmten Putzdicke überdeckt werden (1-1.5cm soweit ich das in Erinnerung habe). Welche Kabel dafür benutzt werden hängt von der Verlegeart ab. Allerdings gibt es auch Vorschriften die die Verlegetiefe im Erdreich festlegen. (nicht signierter Beitrag von 85.181.5.4 (Diskussion) 09:08, 30. Dez. 2011 (CET))
- Genau genommen gibt es in der DIN VDE mit einer Ausnahme keine Definition der Verlegungstiefe von Leitungen und Kabeln. Bei Verlegungen in Badezimmern ist gemäß DIN VDE 0100-701 unter bestimmten Voraussetzungen eine Restwanddicke von mindestens 6cm einzuhalten (siehe nächsten Beitrag eins weiter unten). Für Stegleitungen gilt die Regel: „sie müssen auf ihrer ganzen Länge von Putz bedeckt sein“ – die dafür zuständige DIN VDE 0100-520 Stegleitungen; Verlegung 521.7.2.3 schreibt sinngemäß: „…. nur in trockenen Räumen; in oder unter Putz und der gesamte Verlauf muss von Putz bedeckt sein“ – legt also keine Putzdicke fest.
- Es gibt aber in der Bauordnung eine definierte Putzstärke von 15mm für Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden. Basis dafür ist die MLAR „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März 2000 – für „Flucht und Rettungswege“ dafür gelten aber einige zusätzliche Voraussetzung wie z.B. elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten usw. siehe dazu: http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE-0100-520-int-1.pdf Seite 37 -- Sorbas 48 15:28, 14. Feb. 2012 (CET)
Verteilerdosen im Badezimmer
[Quelltext bearbeiten]Mein Vermieter ließ extra eine Zwischendecke aus Rigipsplatten einziehen, weil sich am anderen Raumende oben, bereits außerhalb von Schutzbereich 2, eine Verteilerdose befindet. Laut Elektriker dürfen sich solche nicht in Feuchträumen befinden. Auf meinen Einwand, keine Informationen darüber gefunden zu haben, meinte er, dies sei so grundlegend gesetzlich verankert, dass der Wiki-Artikel über Installationszonen nicht tief genug greife. Es müssen mindestens 5cm mineraltische Schicht dazwischen liegen. Abgesehen davon, dass dies ohnehin nicht auf Rigipsplatten zutrifft, hat schließlich die Baufirma so unbeholfen agiert, dass die Decke erst recht über dem Verteiler sitzt. Der Elektriker meint nun, er würde die Dose zumindest gut mit Silikon abdichten. Die Zwischendecke würde ja nebenbei auch thermoisolieren. Obwohl Auftraggeber, überspielt der Vermieter meine Laien-Hinweise. Fachleute bitte um Auskunft bzw Ergänzung des Artikels über die Situation (in Österreich): Verteilerdosen im Bad ja/nein, wenn ja 5cm oder Rigips oder Silikon? Danke vielmals -- 84.112.118.61 18:10, 1. Jan. 2012 (CET)
- Grundsätzlich gilt ein normales Bad in einer Wohnung nicht als Feuchtraum. Laut DIN 68800 handelt es sich um einen Feuchtraum, wenn längerfristig eine Luftfeuchtigkeit oberhalb 70 % vorhanden ist. Damit handelt es sich bei Bädern, Duschen, Küchen und Toiletten nicht um Feuchträume.
- Was nun die Verteilerdose betrifft ist maßgeblich ob es sich dabei um einen Stromkreis handelt, der der Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in diesem Raum dient und einen Schutzleiter enthält (bei SELV, PELV oder Schutztrennung auch ohne Schutzleiter). Wenn ja, dann ist außer den Bereichen 0 bis 2 eine Verlegung auf Putz bzw. bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz oder hinter Verkleidungen zulässig.
- Für andere Stromkreise muss eine Restwanddicke von mindestens 6 cm vorhanden sein. Für Restwanddicke < 6 cm, nur mit zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtung. Ist dies nicht möglich, dürfen Kabel und Leitungen nur mit SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet werden oder die Stromkreise müssen mit FI (RCDs) I < 30mA geschützt werden und einen Schutzleiter enthalten.
- Siehe auch: http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf Seite 14 und 15 -- Sorbas 48 10:59, 14. Feb. 2012 (CET)
- Vielen Dank für das professionelle Kommentar! -- 84.112.118.61 14:24, 18. Apr. 2012 (CEST)
Verlegezonen Bad
[Quelltext bearbeiten]Unter Verlegezonen sind allgemein Bereiche gemeint, in denen bevorzugt elektrische Leitungen verlegt werden. Beim Bad und der dafür relevanten DIN VDE 0100-701:2008-10 geht es aber um die Bereiche 0, 1 und 2 in einem ganz anderen Sinne, nämlich dass dort mit Ausnahme ausdrücklich erlaubter Einrichtungen NICHTS elektrisches installiert oder verlegt werden darf. Der Begriff "Verlegezonen Bad" ist widersprüchlich, weil er suggeriert das dort was verlegt werden darf, wo die allermeisten Einschränkungen diesbezüglich bestehen. -- Sorbas 48 (Diskussion) 12:03, 17. Apr. 2012 (CEST)
Schweiz?
[Quelltext bearbeiten]Gelten diese Normen auch für die Schweiz? Oder haben die Schweizer Ihre eigenen Normen, Gesetze und Standards? Danke und Gruss --GrößterZwergDerWelt (Diskussion) 12:30, 2. Mai 2013 (CEST)
- In der Schweiz gilt die Niederspannungs-Installationsnorm. --Filzstift ✏ 14:18, 11. Jun. 2015 (CEST)
Mineralisch
[Quelltext bearbeiten]Im Text (und auch in der Diskussion) steht, "dass zu Leitungen in Nachbarräumen eine mineralische Restwanddicke von mindestens 6 cm eingehalten werden müsse". Das Wort "mineralisch" kann ich aber weder in der aktuellen noch in alten VDE 0100-701 finden. Gruß --Akapuma (Diskussion) 17:11, 19. Dez. 2013 (CET)
Türen und Wände
[Quelltext bearbeiten]Ich bin über den Satz „Bei der Durchführung durch Türöffnungen ist beidseitig ein Abstand von 15 cm zur Wand einzuhalten.“ gestolpert und fragte mich, wie das an der Decke gehen soll (falls nicht die Türöffnung ungewöhnlicherweise bis zur Decke reicht), ohne die Leitung frei in die Luft zu hängen. In der angegebenen Online-Quelle steht eine Frage betreffs Verlegung im Fußboden und die Antwort darauf, die dann aber Fußboden und Decke mischt.
Kann man in den Satz zur Klarstellung noch „im Fußboden“ einfügen oder interpretiere ich etwas falsch? --DK2EO (Diskussion) 20:06, 21. Okt. 2022 (CEST)