Diskussion:International Holocaust Remembrance Alliance

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Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von DaWalda in Abschnitt Arbeitsdefinition
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Meine Rückfrage bei der IHRA, ob ich das IHRA-Logo hochladen dürfe, wurde wie folgt beantwortet: „Unfortunately, uploading our logo to Wikipedia is not consistent with copyright law and Wikipedia’s policy concerning logos and non-free content criteria. Given that our logo is under copyright protection, the requirements for Wikipedia’s image use policy are not met, and the fair use doctrine is also not applicable. We would therefore kindly ask you to refrain from using our logo on Wikipedia. / Kind regards, … / Communication and Program Officer International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) / Please note the ITF changed its name to International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)“ – Da das ITF-Logo nach der Namensänderung der ITF in IHRA irreführend ist, habe ich mir erlaubt, es zu entfernen. --Trutznachtigall (Diskussion) 18:21, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Arbeitsdefinition Antisemitismus

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Sollte hier erwähnt werden (und möglicherweise auch als eigenen Artikel ausgelagert), vergleiche dazu en:Working Definition of Antisemitism und die aktuelle Diskussion im Vereinigtem Königreich (zu Labour).--Kmhkmh (Diskussion) 04:59, 5. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

definition schon seit einiger zeit eingetragen, in erw. form.--Eisbaer44 (Diskussion) 08:36, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Arbeitsdefinition (Unterscheidung Definition, Erläuterung, Beispiele)

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Die Definition besteht aus 3 Teilen: Die "eigentliche Definition" (umfasst nur die beiden ersten Sätze), die erläuternde Ankündigung der nachfolgenden Beispiele (u.a. mit dem der Definition zu Unrecht hinzugefügten 3. Satz) und den "aktuellen Beispielen". Die Vermengung der Definition mit den Erläuterungen führt zu Unklarheiten bei der Unterscheidung legitimer Israelkritik und des israelbezogenen Antisemitismus. Soie sollte deshalb bereinigt werden.--Putt2moze (Diskussion) 13:30, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ich habe das Zitat ergänzt, um Missverständnisse zu beseitigen. Grüße --Partynia RM 14:27, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Danke, Partynia! Das hat natürlich Auswirkungen auf die sog. "erweiterte Definition", die von der Bundesregierung in die Welt gesetzt worden ist. Dazu demnächst mehr. Grüße --Putt2moze (Diskussion) 21:30, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Habe noch eine kleine Präzisierung vorgenommen, die den Unterschied zwischen der eigentlchen "Definition" und den "Beispielen zur Veranschaulichung" verdeutlicht. Hoffe, das ist in Ordnung. Grüße --Putt2moze (Diskussion) 11:56, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Die Arbeitsdefinition ist umstritten. Siehe [1]. MfG --Φ (Diskussion) 21:31, 17. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

"international nicht durchgesetzt"

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Hallo, EinBeitrag! Ich bin nicht einverstanden mit der Streichung des von mir eingefügten Satzes durch Dich. Eihne negative Tatsache lässt sich nicht "belegen", es wäre vielmehr Deine Aufgabe, dcen Gegenbeweis zu meiner Feststellung zu erbringen, falls Du sie entfernen willst. Es gibt kein Land, das die Version der BReg übernommen hat. Hast Du andere Info--Putt2moze (Diskussion) 21:24, 14. Okt. 2021 (CEST)?Beantworten

Nee, so läuft das nicht. Du willst etwas ergänzen, dann musst DU deine Tatsachenbehauptung belegen. Besonders, weil die bekannten Tatsachen für eine bereits ziemlich breite staatliche Anerkennung der IHRA sprechen. EinBeitrag (Diskussion) 10:08, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Da liegst Du leider falsch! Zwar hast Du Recht mit der Feststellung, dass die IHRA Definition "ziemlich breit" anerkannt ist. Hier geht es aber um die von der BReg vorgenommene Erweiterung der Definition. DIESE ERWEITERUNG hat sich international nicht durchgesetzt, in keinem der Unterzeichnerstaaten wird sie verwendet. Wenn Du meinst, das sei anders, bist DU in der Darlegungspflicht. Beispiel: Wenn ich behaupte "Noch nie ist ein Mensch auf dem Mars gelandet" und Du andere Meiunung sein solltest, muss nicht ich eine negative (und deshalb nicht belegbare) Tatsache beweisen, das kann ich nämlich gar nicht, sondern Du bist an der Reihe. Also, bitte die Streichung des Satzes "International hat sich diese Variante nicht durchgesetzt" wieder rückgängig machen --Putt2moze (Diskussion) 11:08, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Quatsch. Eine nationale Variante muss sich per definitionem nicht "international durchsetzen", weil die Variante eben national ist. Die Bundesregierung strebt dafür keine internationale Durchsetzung an, das stünde ihr als IHRA-Mitgliedsstaat auch gar nicht zu. In der IHRA wird alles im Konsens beschlossen, wie es im Artikel ausgeführt wird.
Und das Drama um diese Variante ist auch sonst (aus erkennbarem Interesse) künstlich aufgebauscht. Es ist eine bloße Satzumstellung, die definierende Sätze zusammenrückt und Beispiele klarer davon abrückt, mehr nicht.
Ohne Belege für deine Behauptung gibt es hier daher keine weitere Diskussion. Und fahr bitte deine Aufgeregtheit mal deutlich herunter. EinBeitrag (Diskussion) 11:38, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
„Quatsch“? Wer ist denn hier aufgeregt? Ob die BReg etwas anstrebt (Du scheinst ja gut informiert zu sein) oder nicht, ist eine „innere Tatsache“ , um die es nicht geht. Ich finde, Du vermengst in unzulässiger Weise Deine Sichterrolle und Deine persönliche Auffassungen als Beiträger. Offenbar passt es Dir inhaltlich nicht, dass die erweiterte Definition eine deutsche Eigentümlichkeit darstellt, und deshalb verhinderst Du als Sichter, dass diese Info den Wikipedia Usern zugänglich gemacht wird. Damit beförderst Du nicht die Qualität von Wikipedia (was Deine Aufgabe als Sichter wäre), sondern beschädigst sie.--Putt2moze (Diskussion) 11:56, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hast du etwa ein Problem mit mir? Dann bist du hier ganz falsch.
Wir schreiben nichts in diesen Artikel, was in Belegen zum Thema IHRA gar nicht thematisiert wird. Sonst könnte jeder auch zB einen Zusatz verlangen, "die IHRA-Definition der Bundesregierung wurde auf dem Mond nicht durchgesetzt". Weil das auch evident niemand "widerlegen" kann, müsste es nach deiner Argumentation dann auch rein. Darum ist deine Argumentation Quatsch. EOD. EinBeitrag (Diskussion) 12:50, 15. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Fakt ist, dass sich keiner der IHRA Unterzeichnerstaaten der deutschen „Erweiterung“ angeschlossen hat, die damit einen deutschen Sonderweg darstellt. Diese Information ist berichtenswert. Indem Du sie unterdrückst, schadest Du Wikipedia. Mit solchen Zeitgenossen beende ich die Diskussion.--Putt2moze (Diskussion) 22:06, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Ullrich-Gutachten für die Partei Die Linke?

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Hier ist angegeben, dass das Gutachten von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und von medico international e. V. beauftragt wurde. -- Hans Koberger 09:26, 16. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Zustimmung und Ablehnung

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Wenn die Verteidigung der IHRA-Arbeitsdefinition von Juliane Wetzel einen langen Absatz samt ausführlich paraphrasiertem Zitat wert ist und die »einige« ungenannte »deutsche Antisemitismusforscher« einen eigenen Absatz wert sind, ist es – schon im Sinne einer neutralen Darstellung – sinnvoll, wenigstens einige der 1200 Unterzeichner_innen der Concerned Jewish Faculty Against Antisemitism namentlich zu nennen und aus deren Erklärung zu zitieren. --Babel fish (Diskussion) 12:55, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Nennung ist nur sinnvoll und gerechtfertigt, wenn Personen eindeutig identifizierbar sind. Dem Kommentar des/der Bearbeiterin nach wurde die Liste entfernt, da dies nicht der Fall war (Namens-Verlinkungen falsch).
Die Unterzeichnenden sind außerdem einsehbar in der Erklärung, die verlinkt ist. --2003:E4:E723:9500:3C43:541A:6D75:7B6D 13:01, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Unterzeichnenden sind problemlos eindeutig identifizierbar. --Babel fish (Diskussion) 14:13, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es verstößt gegen WP:NPOV alle Unterzeichnenden aufzulisten: Boah, sind das viele!, ist die Botschaft, und die ist eben nicht neutral. Bei der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus listen wir ja auch nicht alle auf, die unterschrieben haben. --Φ (Diskussion) 14:27, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
+1. --Hardenacke (Diskussion) 14:33, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es sind eben viele, das hat mit NPOV nichts zu tun.
NPOV ist es, z.B. einerseits dem Kommentar von Juliane Wetzel 184 Worte und dem Kommentar zweier »britischer Wissenschaftler« (beide ohne Wikipedia-Artikel und offenbar nicht enzyklopädisch relavant) 190 Wörter zu widmen und andererseits über tausend andere Akademiker, die anderer Meinung sind, nicht namentlich zu nennen. --Babel fish (Diskussion) 12:39, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann schreib: viele. Die haben sich, anders alks Wetzel, auch gar nicht näher zum Thema geäußert, sondern nur unterschrieben. Die vollständige Auflistung inclusive Begriffsklärungslinks hat hier keinen Konsens. --Φ (Diskussion) 13:06, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Angenommen oder zur Kenntnis genommen?

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Auf Empfehlung von @EinBeitrag hierher kopiert:

Nach den beiden Belegen, die am Ende des ersten Absatzes in "Verbreitung" zitiert werden, hat Deutschland die IHRA-Definition "angenommen". Nach dem Abschnitt "Deutschland" dagegen wurde sie nur "zur Kenntnis genommen", was ja ein anderer Rechtsakt ist. Das ist nicht trivial: Wenn Deutschland sie nur "zur Kenntnis genommen" hätte, wäre der Antrag, der aktuell im Bundestag diskutiert wird, nicht nur dahingehend revolutionär, dass der IHRA-Definition damit ein ganz anderer Rechtsstatus zugewiesen würde, sondern auch dahingehend, dass man sich auch mit diesem Antrag überhaupt erst auf die IHRA-Definition festlegen würde.

Der entsprechende Vorgang von 2017 steht (1) auf einem "Datenblatt 18/05/077", das online nicht verfügbar ist, deshalb verweist man i.d.R. (2) auf die Pressekonferenz vom 20.9. oder (wie umseitig) (3) auf eine Pressemeldung des Innenministeriums oder (4) eine des auswärtigen Amts. Es gibt außerdem (5) eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste und drei Anfragen an die Regierung (6) der Linken, (7) der Grünen und (8) der FDP.

  1. Nach keiner dieser Quellen ist die Definition "angenommen" worden. Am nähesten ist (4): Laut dem Kurztext "hat man sich ihr angeschlossen".
    Nach (2), (5), (6), (7), (8) dagegen wurde sie wie bei uns im "Deutschland"-Abschnitt "zur Kenntnis genommen", und es wurde beschlossen, dass sie "indossiert" - d.h. an entsprechende Behörden weitergegeben, damit die selbst entscheiden, was damit anzufangen ist - werden solle. ((3) sagt dazu nichts). Auch in der Pressemeldung der IHRA dazu steht nur, Deutschland habe sie "endorsed" ("gebilligt"). Auch in (4) heißt es dann im Text selbst nur, dass Deutschland die Definition "auf nationaler Ebene politisch indossiert" habe.
  2. Über die Indossierung heißt es in (3) und (8), sie sei "zur Berücksichtigung empfohlen worden ..., so nicht bereits bestehende und die Arbeitsdefinition umfassende Definitionen in diesen Bereichen verwendet werden." Entsprechend berichtet die Regierung später laut (5), (6) und (7) über die Verwendung in den Behörden, dass sie "ebenso angewandt [wird] wie andere definitorische Ansätze. Zu diesen zählt insbesondere auch der umfassendere und differenzierte Ansatz des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus."

Es scheint nach diesen Quellen so, dass die Formulierung im "Deutschland"-Abschnitt richtig ist und die beiden Belege im "Verbreitungs"-Abschnitt unrecht haben, weil Deutschland die Definition gar nicht wirklich "angenommen" hat. Auch in der englischen Wikipedia haben sie den Verweis auf die kürzere Liste der AJC, die auch bei uns als erster Beleg für die "Annahme" zitiert wird, wieder rausgenommen, weil der Beleg nicht verlässlich ist - Frankreich wird z.B. bereits deshalb als "Annahme-Land" gelistet, weil Macron "dazu aufgerufen hat, sie anzunehmen".

Mir ist bei der Recherche noch was anderes aufgefallen: In den obigen Quellen wird die Definition nicht regelmäßig in der "erweiterten Form" mit dem Israelsatz zitiert:
(2), (4) zitieren die "erweiterte Form",
(3) dagegen zitiert nur die nicht-erweiterte Form; ähnlich formuliert am ausführlichsten (8): "Das Bundeskabinett hat am 20. September 2017 die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) zur Kenntnis genommen. Sie lautet: '[Kurzfassung]'. Weiterhin verweist die Bundesregierung auf die erweiterte Definition aus dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970), der in seinem Abschlussbericht vom 7. April 2017 zitiert: '(...) Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.'"

Ich bin daher nun auch unsicher, ob die Definition wirklich schon 2017 durch die Regierung um den Israelsatz erweitert wurde, oder ob die "Begriffspolitik", die Zechlin der Regierung vorwirft (s. Vorderseite), erst 2019 erfolgt ist. Ich vermute, dass sich das letztlich nur mit einem Blick in Datenblatt 18/05/077 klären lassen wird und vorerst so stehen bleiben muss. Es gibt zwar Auskunft des Justizministeriums, nach der sich die "offizielle Definition von Antisemitismus" Quelle (3) entnehmen lässt - also die in der Pressemitteilung des Innenministeriums veröffentlichte Kurzfassung ist -, aber das ist eine FragdenStaat-Anfrage und damit vermutlich keine zitationswürdige Quelle.

Ich glaube daher, drei Passagen sollten korrigiert werden:

  1. In "Verbreitung" (unabhängig vom oben Geschriebenen): Bei der OSZE-Konferenz im Dezember 2016 stimmten 56 von 57 OSZE-Staaten (alle außer Russland) für die Annahme der IHRA-Definition. Das ist unbelegt und gewiss falsch. Über den Vorgang heißt es im OSZE-Bericht explizit: "[Die IHRA-Definition wurde vorgelegt.] Der Beschluss konnte zwar nicht verabschiedet werden, doch wurde der Nutzen der Arbeitsdefinition für die Bekämpfung des Antisemitismus durch die Teilnehmerstaaten und ODIHR in den Bereichen Bildung, Bewusstseinsbildung sowie Ausbildung und Strafverfolgung allgemein nicht infrage gestellt." (S. 97).
  2. In "Verbreitung": Das Europäische Parlament forderte alle EU-Staaten im Juni 2017 dazu auf, die IHRA-Definition anzunehmen. Bis November 2019 folgten 14 EU-Staaten der Aufforderung.<FN17> Bis Juni 2021 nahmen insgesamt 28 Staaten,<FN18> nach anderen Quellen 36 Staaten die IHRA-Definition offiziell an.<FN19> [Viele Staaten kamen dieser Aufforderung nach.]<FN17.>
  3. "Die Bundesregierung empfahl, diese Arbeitsdefinition [oder andere Definitionen] besonders in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie bei der Ausbildung in den Bereichen Justiz und Exekutive zu berücksichtigen."
    Auch hier lautet der Wortlaut des zitierten Belegs nämlich: Die Bundesregierung empfiehlt die Berücksichtigung der erweiterten Arbeitsdefinition insbesondere in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie bei der Ausbildung in den Bereichen Justiz und Exekutive, so nicht bereits bestehende und die Arbeitsdefinition umfassende Definitionen in diesen Bereichen verwendet werden.

--DaWalda (Diskussion) 11:02, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Arbeitsdefinition

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Am 28. Januar 2005, nach zweijähriger Vorarbeit hochrangiger Fachwissenschaftler, hatte schon die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (englisch abgekürzt EUMC) diese Arbeitsdefinition beschlossen.

Das ist nicht korrekt. Weder dauerte die Vorarbeit zwei Jahre, noch wurde sie vom EUMC beschlossen. Ich schlage folgende Änderungen vor.

  1. Der "Vorgeschichte"-Absatz ist ganz neu. Die Geschichte der Definition wird in der englischen Wikipedia noch ausführlicher nachgezeichnet; es ist möglich, dass mein Ergänzungsvorschlag zu kurz ist. Was Lerman in Fußnote 13 zitiert, findet man übrigens hier, S. 6; wegen des Kontexts ist das eigentlich noch stärker, als Lerman das schildert - danach hat die FRA nämlich England gewarnt, die Definition zu übernehmen. Falls der Textentwurf so übernommen wird, müsste dafür Die EUMC-Definition war von vielen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen angenommen, aber 2013 von der Webseite der EUMC entfernt worden, als diese sich zur Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (englisch Fundamental Rights Agency, abgekürzt FRA) umbenannte. Die IHRA übernahm den Gesamttext der EUMC mit nur minimalen Änderungen im Konsens und machte ihn damit zur Basis für die Antisemitismusbekämpfung ihrer Mitglieder und Partner. im "Verbreitung"-Abschnitt gestrichen werden.
  2. Der erste Absatz in Übernahme durch die IHRA" ist eine Ergänzung der aktuell ersten beiden Zeilen. Das ist nicht trivial, weil das ein häufiger Kritikpunkt ist - wie sehr Lobbygruppen an der Entstehung und Verbreitung der Definition beteiligt waren.
  3. Aus "Es folgen Beispiele zur Veranschaulichung" habe ich präziser "[Angehängt waren] Beispiele zur Veranschaulichung" gemacht. Ob die Beispiele im späteren Diskurs jeweils als Teil der Definition angesehen werden oder nicht, ist zwar in mehreren Fällen umstritten (s. Vorderseite), dass sie in der Veröffentlichung der IHRA noch nicht zur Definition gehörten, ist aber klar (s. das Foto der IHRA-Entscheidung und der IHRA-Pressemeldung hier, S. 28 f.).
  4. Den oben zitierten Satz habe ich gestrichen.
  5. Die Beispiele habe ich durch die entsprechenden Beispiele der IHRA-Definition ausgetauscht. Von der AJC-Definition auf der EUMC-Website ist nie eine autorisierte Übersetzung erstellt worden; was umseitig zitiert wird, muss also die Übersetzung von Feuerherdt/Merkl sein. Ich verstehe ohnehin nicht, warum die auf der IHRA-Wikiseite nach dem Nicht-IHRA-Wortlaut zitiert werden.

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Arbeitsdefinition

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Vorgeschichte

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2004 hatte die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (englisch abgekürzt EUMC) in Orientierung an Brian Klugs Forschung[1] Antisemitismus definiert als „Alle Handlungen oder Haltungen, die auf der Wahrnahme eines sozialen Subjekts (eines Individuums, einer Gruppe, einer Institution, oder eines Staats) als ‚der (‚hinterlistige‘, ‚korrupte‘,verschwörerische‘, etc.) Jude‘ basieren.“[2] Antizionismus dagegen sei antisemitisch nur dann, wenn dabei auf Israel als Manifestation „des Juden“ Bezug genommen wird; auch die Anfeindung gegen Juden außerhalb Israels als „potentielle Israelis“[3] sei nicht antisemitisch,[4] obwohl es sich natürlich um eine neue Form von Stereotypisierung von Juden handle.

Nachdem dann aber Rücksprache mit mehreren jüdischen Interessengruppen wie dem American Jewish Committee und dem European Jewish Congress gehalten worden war[5][6] und Kenneth S. Stern vom AJC die Erarbeitung eines Gegenvorschlags koordiniert hatte,[7] an dem unter anderem die bedeutenden Historiker Dina Porat und Yehuda Bauer mitgewirkt hatten,[8] veröffentlichte das EUMC 2005 zusätzlich eine leicht abgewandelte[9] Version der AJC-Definition auf seiner Website, ohne sie allerdings auch selbst offiziell zu übernehmen: Frühen Kritikern wurde geantwortet, die Definition sei nur ein Entwurf und würde noch überarbeitet werden,[10] auf spätere Anfragen wurde entgegnet, das EUMC selbst habe sie gar nicht beschlossen[11] und sie entspreche auch „nicht notwendigerweise“ den eigenen Ansichten.[12]

Nachdem der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (englisch Fundamental Rights Agency, abgekürzt FRA) als der Nachfolgeorganisation des EUMC zurückgemeldet worden war, dass diese Definition „in mehrerlei Hinsicht problematisch [sei], was Einfluss auf die Effektivität der Definition als Unterstützung für das Monitoring von Antisemitismus hatte“,[13][14] nahm sie wenige Jahre später die Definition wieder von der Website, was zu heftigen Protesten einiger jüdischer Verbände führte.[15]

Übernahme durch die IHRA

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Daraufhin wurde besonders auf Betreiben von Mark Weitzmann vom Simon Wiesenthal Center, der zu dieser Zeit auch den Vorsitz des IHRA-Kommittees für Antisemitismus und Holocaust-Leugnung innehatte,[12][16] am 26. Mai 2016 in Bukarest eine fast wortgleiche Definition durch das IHRA-Plenum als „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ angenommen:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“[17]

Es folgen[Angehängt waren] Beispiele zur Veranschaulichung:

„Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass ‚die Dinge nicht richtig laufen‘.“[17]

Dafür nennt der Text dann elf konkrete Beispiele. Sieben davon beziehen sich auf den Staat Israel. Betont wird, dass die Definition nicht rechtsverbindlich sei, sondern antisemitische Straftaten nach den jeweils gültigen Staatsgesetzen verfolgt werden sollen.

Am 28. Januar 2005, nach zweijähriger Vorarbeit hochrangiger Fachwissenschaftler, hatte schon die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (englisch abgekürzt EUMC) diese Arbeitsdefinition beschlossen. Die sieben auf Israel bezogenen Beispiele lauten in der Vorlage:

  • Der Vorwurf gegenüber den Jüdinnen und Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen.
  • Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen und Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
  • Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
  • Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
  • Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
  • Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
  • Das kollektive Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel.[17]

Die Arbeitsdefinition will handhabbare Kriterien zur praktischen „Erkennung, Identifizierung, Dokumentation, Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus“ anbieten, etwa für den Berufsalltag von Lehrern, Polizisten und Richtern. Folglich befasst sie sich besonders mit dem israelbezogenen Antisemitismus. Er wuchs seit dem Sechstagekrieg von 1967 und nochmals seit dem Scheitern des Oslo-Prozesses und den Terroranschlägen am 11. September 2001 erheblich an und gilt seit Jahren in der Forschung als aktuell dominante Variante des vielgestaltigen Antisemitismus.[18]

Im Jahr 2016 von Vertretern in über 30 Ländern beschlossen, wurde die Arbeitsdefinition „inzwischen von 39 Staaten und zahlreichen Regierungsorganisationen und NGOs übernommen“.[19] Im Januar 2021 veröffentlichten die IHRA und die Europäische Kommission ein Handbuch zur praktischen Anwendung der Arbeitsdefinition. Es führt Beispiele aus der EU und Großbritannien zur versteckten und zur offensichtlichen Judenfeindlichkeit im Alltag auf.[20] --DaWalda (Diskussion) 13:26, 27. Okt. 2024 (CET)Beantworten

  1. Brian Klug: The collective Jew: Israel and the new antisemitism. In: Patterns of Prejudice. Band 37, Nr. 2, 2003. S. 117–138.
  2. Übersetzt nach EUMC: Manifestations of Antisemitism in the EU 2002 – 2003. Based on information by the National Focal Points of the RAXEN Information Network. EUMC, Wien 2004. S. 13: „Any acts or attitudes that are based on the perception of a social subject (individual, group, institution, or state) as ‚the (‚deceitful‘, ‚corrupt‘,conspirational‘, etc.) Jew.“
  3. Omer Bartov: Der alte und der neue Antisemitismus. In: Doron Rabinovici u.a. (Hgg.): Neuer Antisemitismus? Eine globale Debatte. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 2004. ISBN 978-3-518-12386-7, S. 19–43, hier 28.
  4. EUMC: Manifestations of Antisemitism in the EU 2002 – 2003. Based on information by the National Focal Points of the RAXEN Information Network. EUMC, Wien 2004. S. 13.
  5. Vgl. François Dubuisson: The Definition of Anti-Semitism by the European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC): Towards a Criminalisation of Criticism of Israeli Policy? Online-Veröffentlichung, 2005; abgerufen am 5. Oktober 2024.
  6. Vgl. Rebecca R. Gould: Erasing Palestine. Free Speech and Palestinian Freedom. Verso, London / New York 2023, ISBN 978-1-83976-902-3, S. 13 f.
  7. Vgl. Antony Lerman: Whatever Happened to Antisemitism? Redefinition and the Myth of the „Collective Jew“. Pluto Press, London 2022, ISBN 978-0-7453-3877-4, S. 125 f.
  8. David Hirsh: Ken Stern isn’t the only author the IHRA working definition of antisemitism. Engageonline, 20. Januar 2021.
  9. Originalwortlaut bei Kenneth S. Stern: Proposal for a Redefinition of Antisemitism. Online-Veröffentlichung; abgerufen am 20. Oktober 2024.
  10. Richard Kuper: The New Antisemitism. In: Anne Karpf u. a. (Hrsg.): A Time to Speak Out. Independent Jewish Voices on Israel, Zionism and Jewish Identity. Verso, London / New York 2008, ISBN 978-1-84467-229-5, S. 105; S. 6 in der verlinkten Open Access-Version.
  11. Rebecca R. Gould: Erasing Palestine. Free Speech and Palestinian Freedom. Verso, London / New York 2023, ISBN 978-1-83976-902-3, S. 16.
  12. a b Antony Lerman: Labour should ditch the IHRA working definition of antisemitism altogether. In: OpenDemocracy.net vom 4. September 2018; abgerufen am 20. Oktober 2024.
  13. Übersetzt nach: „[I]nitial feedback and comments drew attention to several issues that impacted on the effectiveness of the definition as a data collection support tool.“ Apud Antony Lerman: Whatever Happened to Antisemitism? Redefinition and the Myth of the „Collective Jew“. Pluto Press, London 2022, ISBN 978-0-7453-3877-4, S. 133.
  14. Vergleiche auch Richard Kuper: Hue and cry over the UCU. In: OpenDemocracy.net vom 1. Juni 2011; abgerufen am 27. Oktober 2024.
  15. Dina Porat: The Struggle over the International Working Definition of Antisemitism. In: Mikael Shainkman (Hrsg.): Antisemitism Today and Tomorrow. Global Perspectives on the Many Faces of Contemporary Antisemitism. Academic Studies Press, Brighton 2018, ISBN 978-1-61811-744-1, S. 98.
  16. Rebecca R. Gould: Erasing Palestine. Free Speech and Palestinian Freedom. Verso, London / New York 2023, ISBN 978-1-83976-902-3, S. 16.
  17. a b c IHRA: Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Bukarest, 26. Mai 2016
  18. Alex Feuerherdt, Florian Markl: Die Israel-Boykottbewegung, Leipzig 2020, S. 78f.
  19. Stefan Lauer, Nicholas Potter (Hrsg.): Judenhass Underground. Antisemitismus in emanzipatorischen Subkulturen und Bewegungen. Hentrich & Hentrich, Leipzig, Berlin 2023, ISBN 978-3-95565-615-7, S. 12.
  20. EU-Kommission – Neues Handbuch soll Antisemitismus aufzeigen. Tagesschau.de, 8. Januar 2021; EU-Kommission – Handbook for the practical use of the IHRA Working Definition of Antisemitism. Europäische Kommission, 8. Januar 2021 (PDF)