Diskussion:KK-MPi 69

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Trinitrix in Abschnitt Waffernrechtsabschnitt benötigt vernünftige Quelle
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Gesetzeslage

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"Die Waffen galten nach damaligem Waffenrecht als Kriegswaffen,"Nach dem damaligen Waffenrecht - was heißt das? Ist das heutige Recht anders? Darf man diese Waffe privat besitzen und benutzen und unter welchen Bedingungen? Saxo (Diskussion) 14:50, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Schwer zu sagen, das deutsche Waffenrecht hat seit den frühen 90ern mehrere Änderungen durchgemacht, i.d.R. Verschärfungen. Swiw darf man sowas in .de nicht besitzen, weil vollautomatische Waffe, auch wenn es nur Kleinkaliber ist. -- Glückauf! Markscheider Disk 15:05, 26. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Damals war es waffenrechtlich eine Kriegswaffe, weil sie wie eine Kriegswaffe aussah. Das war das Kriterium. Vielleicht habe ich mal Muße, das etwas auszuarbeiten.--Thuringius (Diskussion) 01:04, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Und was ist mit Automatik.--Sanandros (Diskussion) 01:30, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Damals genügte wirklich die optische Anmutung. Selbst mit zertifiziert irreversibel blockierter Vollauto hätte es als Kriegswaffe gegolten. Lächerlich? Ja. Es gab seinerzeit ein paar zivile Einzelschuss-AK, deren System in massive Holzschäfte gebaut werden musste, damit es auch nicht entfernt nach einer Militärwaffe aussah.--Thuringius (Diskussion) 16:57, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Bei der Diskussion wird übersehen, daß die Legaldefinition in § 1 KWKG - zum Führen von Kriegen zwischen Nationen geeignet - für KK-Randfeuerwaffen nicht erfüllt ist und dies auch in der (im übrigen natürich rechtlich unverbindlichen) Erläuterung des BMWi zur Kriegswaffenliste ausdrücklich so ausgeführt wird: KK-Randfeuer sind keine KW. (nicht signierter Beitrag von J.b.helix-roveda (Diskussion | Beiträge) 18:11, 17. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Abschnitt Waffenrecht

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Muß das so ausladend sein? -- Glückauf! Markscheider Disk 17:52, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Müssen ... sterben müssen wir mal, das ist alles. Ich halte es für wichtig, dem Leser so viel Infos mitzugeben, daß er sich selbsr ein Urteil erlauben bzw. sich selbst um mehr Infos kümmern kann. Die Sache ist komplex, da werden unterschiedliche Meinungen vertreten (es gibt dazu ja auch noch immer keine Rechtsprechung), und auch wenn ich meine, "Recht zu haben", soll das jeder selbst beurteilen und abwägen sich selbst ein Bild machen, was eben entsprechende Information bedingt. Wichtig ist, daß es keine KW ist, wichtig ist, daß es nach dem Umbau keine verbotene Waffe ist, wichtig ist aber auch, ob Sportschützen sie haben dürfen, da ja Jäger und Sammler hinsichtlich Waffenbesitz in D keine so bedeutende Rolle spielen. Würde es eine andere Seite geben, die sich mit § 6 AWaffV befaßt, dann würde ich im übrigen nur darauf verweisen, aber so ....(nicht signierter Beitrag von J.b.helix-roveda (Diskussion | Beiträge) 18:11, 17. Feb. 2016 (CET))Beantworten
Du suchst Waffengesetz (Deutschland). -- Glückauf! Markscheider Disk 18:30, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Du meinst, ich soll die Erläuterungen zum § 6 AWaffV dort einfügen? Ja, vielleicht mache ich das mal, wenn ich mehr Zeit habe, denn das muß dann natürlich umfassender und besser ausgearbeitet sind, nicht so kursorisch. Obwohl ich offen gesagt keine Lust darauf habe, mich mit den dortigen zweifellos vorhandenen Platzhirschen auseinanderzusetzen. Ich habe keinen missionarischen Eifer mehr. Wenn man die Wahrheit nicht wissen will bzw. Dinge nicht richtig dargestellt haben will, dann eben nicht. Sollte es dennoch gelingen, dann kann es hier ja gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von 188.97.8.74 (Diskussion) 17:28, 20. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Der Troll, der meinte, meine Richtigstellungen - noch dazu anonym - löschen zu müssen, soll sich hier gefälligst melden. (nicht signierter Beitrag von 178.4.210.112 (Diskussion) 19:54, 28. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Waffernrechtsabschnitt benötigt vernünftige Quelle

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Liebe Kolleg*innen, der entsprechende Abschnitt sieht mir sehr nach TF aus. Ich nehme ihn erst einmal heraus; mit vernünftiger Quelle gern wieder herein. Viele Grüße, --Trinitrix (Diskussion) 18:23, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten