Diskussion:Kaufvertrag (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wachauer in Abschnitt Falscher Link Verkäufer
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kaufvertrag (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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warum gibts hier kein link zur englischen Entsprechung?
[Quelltext bearbeiten]s.o Wefa (Diskussion) 21:46, 22. Sep. 2019 (CEST)
Einzelnachweisfehler
[Quelltext bearbeiten]@Chewbacca2205:: Kannst du bitte die ISBN der Quelle <ref>Gerd Müller: ''§ 377'', Rn. 233. In: {{BibISBN|3800644926}}</ref> (Spezial:Diff/179729657) prüfen? Irgendwas stimmt damit nicht. So ist der bibISBN-Eintrag nicht verfügbar und ISBN 3-8006-4492-6 gibt es nicht:
- Gerd Müller: § 377, Rn. 233. In: Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3800644926 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
Danke & Grüße --Cepheiden (Diskussion) 15:35, 28. Mär. 2021 (CEST)
- -- ErledigtChewbacca2205 (D) 23:08, 28. Mär. 2021 (CEST)
Falscher Link Verkäufer
[Quelltext bearbeiten]Der Link Verkäufer führt zum Personal des Einzelhandels (Detailhandelsfachleute), nicht aber zu demjenigen der in einem Kaufvertrag das Eigentumsrecht überträgt. Man sollte den Link entfernen oder ein neues Lemma Verkäufer (Begriff) anlegen.--Wachauer (Diskussion) 04:14, 1. Aug. 2022 (CEST)
- Völlig richtig, ich eliminiere den Link. --Stephan Klage (Diskussion) 06:52, 1. Aug. 2022 (CEST)
- Danke
- : -- ErledigtWachauer (Diskussion) 06:47, 6. Aug. 2022 (CEST)