Diskussion:Kayla Shyx

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Gripweed in Abschnitt Der Abschnitt zu dem Rammstein-Video
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Video Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert

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Der Artikel enthält so gut wie keine biografischen Informationen. Dass ihr Video genannt wird im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Lindemann, mag noch angehen, aber die Inhaltsangabe bringt den Artikel in eine Schieflage kurz vor dem Kentern. --Habbe H (Diskussion) 14:56, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das Video wird weltweit in den Leitmedien genannt und besprochen. --RAL1028 (Diskussion) 14:58, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Es steht dir frei, andere Inhalte zu ergänzen, Das Video wird inhaltlich breit in verschiedensten Medien dargestellt und besprochen. --Zartesbitter (Diskussion) 15:08, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Gerüchte über sie als Teil eines angeblichen TikTok-Dream-Couples, die Kayla Shyx und der Beteiligte angeheizt haben, und dass sie sich im November 2022 beide Arme gebrochen hat, ist eher auf TikTok-Niveau als enzyklopädisch. --Habbe H (Diskussion) 18:59, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich finde die detaillierte Nacherzählung des Videos in der Biographie allerdings auch als deutlich zu lang.--Auf Maloche (Diskussion) 15:11, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Deswegen habe ich einen neuen Abschnitt im Artikel ergänzt. Ich denke nicht, dass das Video ein eigenes Lemma bekommen könnte, so ist es meiner Ansicht nach gut im Artikel der Erstellerin aufgehoben. Es könnten auch noch Reaktionen darauf und Rezeption ergänzt werden. Mit einer Kürzung der Inhaltsangabe habe ich kein Problem. --Zartesbitter (Diskussion) 15:27, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollte man sich auch mal entscheiden, wie sie heißt bzw. sich nennt - Shyk oder Shyx. --Magnus (Diskussion) 15:30, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Danke, so peinlich, den habe ich fast durchgängig falsch geschrieben, ist jetzt korrigiert. --Zartesbitter (Diskussion) 16:23, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nur eine Frage: im Text heißt es Oralverkehr - das ist zwar richtig, doch in allen seriösen Berichten, die gelesen habe, ist es konkret Fellatio. Ich zitiere aus dem Artikel von Julia Lorenz und Dirk Peitz in der Zeit vom 6. Juni: Am Schluss einiger Konzerte der Lindemann-Tour im Jahr 2020 wurde an die Bühnenrückwand ein Video projiziert, es war offenbar irgendwann zuvor bei einem Rammstein-Konzert gedreht worden. In dem Video sah man Lindemann in dem kleinen Raum unter der Rammstein-Bühne. Dort war er nicht allein, sondern zusammen mit zwei Frauen – sie knieten und schienen dann unter anderem Oralverkehr an Lindemann zu vollführen. Eine vierte Person hatte die Szene offensichtlich aus nächster Nähe in jenem Raum unter der Rammstein-Bühne gefilmt. Und nun wurde der Sexclip bei Lindemanns Solotour auf der Bühne gezeigt. Der Raum unter der Bühne gehört zur Dramaturgie. Während der Shows verlässt die Band bis auf ein Mitglied für einige Minuten die Bühne, ein Remix des Liedes Deutschland läuft, und Lindemann zieht sich, wie man es auch in dem Sexvideo von 2020 sieht, offenbar in den kleinen Raum zurück.--Fiona (Diskussion) 20:04, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Im Tagesspiegel [1]stand Oralverkehr, das habe ich so übernommen. Im Artikel Fellatio steht, dass es eine Form von Oralverkehr ist. Welche Formulierung passender ist, kann ich nicht einschätzen, gerne ändere es. Möglicherweise kann man auch schreiben kam es zu sexuellen Handlungen. --Zartesbitter (Diskussion) 20:34, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Du brauchst nichts ändern. Fellatio schreibt auch niemand, das ist viel zu elaboriert. In dem Video sah man groß seinen Penis ud Frauen, die vor ihm knien. "Sexuelle Handlungen" ist zu schwach. --Fiona (Diskussion) 20:43, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Dann habe ich deinen Beitrag missverstanden. Die Überlegung zu sexuellen Handlungen war, dass die Person, die das Ganze gefilmt hat mit eingeschlossen wird. Vielleicht wäre es besser, die genauere Berichterstattung zum Stück Deutschland im entsprechenden Artikel unterzubringen. --Zartesbitter (Diskussion) 21:03, 7. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Bitte auch dazu schreiben, dass das Video am ersten und zweiten Tag fast 3 Millionen mal aufgerufen wurde.[2] Das kann die ausführliche Behandlung etwas erklären.--2003:DC:5706:900:98D9:F0F5:47C2:4474 00:47, 8. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Den Taz Bericht mit den entsprechenden Zahlen habe ich auch jetzt erst gelesen, das ist eine gute Rechtfertigung. --Zartesbitter (Diskussion) 01:00, 8. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
An den Schieflage hat sich nichts geändert. --Habbe H (Diskussion) 15:48, 10. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Erst abends. --Habbe H (Diskussion) 16:45, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt muss umgestellt werden. Der letzte Satz muss an den Anfang, Zitat: "...die Staatsanwaltschaft stellte, dass die Zeugin kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte".--Wikiseidank (Diskussion) 14:37, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Bedeutung des Videos

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Liebe Mitautoren, meiner Ansicht nach sollte im Artikel vor allem auch noch die Bedeutung des Videos dargestellt werden. Es ist aktuell der plain Inhalt, aber eigentlich sollte man doch für den Leser aufbereiten, warum das Video wichtig ist. Ich habe nicht die Absicht, die "Positionen zu stärken", sondern Wissen, das Wissen um die Bedeutung des Videos, langfristig darzustellen. Ich habe dazu noch eine Aussage von Stefan Weiss gefunden, für die ich gerne mit euch einen Konsens suchen würde. Er sagte: "Das perfide System, mit dem dem Sänger der Band Rammstein weibliche Fans im großen Stil zu sexuellen Diensten zugeführt worden sein sollen, bekommt durch den minutiös geschilderten Erfahrungsbericht der Youtube-Influencerin eine Glaubwürdigkeit, die allein durch anonyme Anschuldigungen bisher nicht erreicht wurde." Link: https://www.derstandard.de/story/3000000173523/kayla-shyx-eisbrecherin-im-fall-lindemann Wäre das nicht für den Artikel geeignet? Was denkt ihr? --Payakan (Diskussion) 00:26, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das ist als Aktenvermerk für die zukünftige Beurteilung von Interesse. Im Augenblick sind aber die Positionen leider noch so "frisch", dass wir nicht sagen und schreiben können, was zeitüberdauernd herauskommt. Von daher ist es wichtig, zum Beispiel auf dieser Diskussionsseite Hinweise, Quellen und Links zu sammeln, die vielleicht später den Artikel erweitern. Aktuelle Berichterstattung ist hierzuwiki immer problematisch und bedarf Fingerspitzengefühl. --RAL1028 (Diskussion) 00:49, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich stimme dir darin zu, dass das relevant ist und aufgenommen werden sollte.--Vergänglichkeit (Diskussion) 01:06, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nein so funktioniert die Darstellung der Inhalte hier nicht, weil es logischerweise nicht nur eine einzige, allgemeingültige Sicht gibt, die klar definiert, für wen was wichtig ist. Nicht Wikipedianer*innen ordnen Inhalte oder Zusammenhänge her, sondern aussagekräftige, reputable Sekundärquellen. Wikipedia ist außerdem kein Newsticker, das wurde dir schon mehrfach erklärt. Welche was, wie meinen ist klar abzuwägeln und da es sich hier um laufende Berichterstattung handelt, ist abzuwarten, bis es klare solide Einordnungen der Zusammenhänge gibt. Eine minutöse, täglich wandelbare Darstellung ist hier nicht passend. Meiner Ansicht nach ist zum jetzigen Zeitpunkt im biografischen Artikel der Lemmaperson eine inhaltliche Wiedergabe des videos ausreichend, dazu gibt es auch gute ENs. Für eine Einordnung ist es zu früh. Viele Grüße --Zartesbitter (Diskussion) 01:41, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für eure Erläuterungen, RAL1028 und Zartesbitter! Das klingt sogar nicht mal so verkehrt, was ihr geschrieben habt. Meinetwegen können wir auch noch etwas abwarten. Später gibt es sicherlich auch noch weitere Quellen, und wir können uns die besten davon aussuchen :-) --Payakan (Diskussion) 09:14, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Einordnungen des Videos

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Sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Ich nehme daher den Abschnitt mit der Journalistin Nicole Diekmann wieder raus. Es gibt täglich unterschiedliche Reaktionen und Entwicklungen, Glaskugellei, wie Diekmann sie betreibt, ist hier nicht relevant und zielführend. Zwei Wochen abwarten und dann fundierte, investigative Recherchen, die das Video einordnen zu ergänzen halte ich für sinnvoller. Dadurch vermeiden wir auch sensationelle Newstickeritis. --Zartesbitter (Diskussion) 02:04, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Quellen

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Es wäre gut, im Kontex zu Lindemann und dem Video nur Quellen vom Feinsten einzufügen. ENs wie tag24.de sind Klatschmagazine und wenig geeignet. Viele Grüße --Zartesbitter (Diskussion) 02:13, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

„Casting Chefin“

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Der Name der besagten „Casting Chefin“ ist enzyklopädisch nicht relevant und sollte aus dem Artikel entfernt werden. Es reicht, die Arbeitsweise dieser Frau darzustellen. --Zartesbitter (Diskussion) 08:59, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ich habe ihren Namen jetzt ausgeschrieben, da er in den Medien erwähnt wird. Allerdings wundert mich, warum die englische (Makeeva) und nicht die deutsche Transkription (Makejewa) verwendet wird. --Präsidenten-Joe (Diskussion) 14:49, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Sie ist keine Person des öffentlichen Lebens, den Namen entferne ich wieder. --Habbe H (Diskussion) 15:55, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn ich mir WP:Bio so anschaue, komme ich auch zu dieser Einschätzung. --Coyote III (Diskussion) 16:18, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Darstellung

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Das hier sollte eigentlich ein Personenartikel sein. 75% dreht sich hier aber nur um das Video, das sie zu Rammstein und Lindemann gedreht hat. Das ist viel zu ausufernd dargestellt und gehört zusammen gestrichen oder dort ausführlich eingefügt, wo es hingehört. --Gripweed (Diskussion) 09:38, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ich finde auch, dass der Artikel dadurch inzwischen ein Ungleichgewicht bekommen hat. Eine kürzere Darstellung bei Lindemann hätte vermutlich die gleiche Wirkung. Mit der Berichterstattung und den zahlreichen Reaktionen sollte das Video in meinen Augen inzwischen auch eigenständig relevant sein und einen eigenen Artikel bekommen. --AlanyaSeeburg (Diskussion) 09:54, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Weiß nicht. Wir haben nicht viele YouTube-Videos hier und im Prinzip ist es ein Kommentar-Video. ich denke nicht, das es einen eigenen Artikel braucht. Kommt aber auch darauf an, wie sich die Causa entwickelt. --Gripweed (Diskussion) 10:04, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Tendenziell halte ich die Darstellung auch für etwas länglich. Als Zielbild für den Artikel sehe ich den Artikel von Alyssa Milano als Vorbild an, sie machte die MeToo-Bewegung bekannt. Bei ihr steht auch nicht großartig der Inhalt ihrer Vorwürfe drin, sondern die Bedeutung ihrer Vorwürfe für den weiteren Verlauf. "Bekannt ist sie unter anderem auch für die Verbreitung des Hashtags #MeToo, das durch ihr Engagement weltweite Aufmerksamkeit erhielt." Ich verstehe, dass es noch zu früh ist, die Bedeutung von Shyx darzustellen. Aber ja, so sähe mein Zielbild für die Zukunft aus. Weniger Inhaltsangabe, mehr Hervorheben der Bedeutung. Wenn das Sinn mach? --Payakan (Diskussion) 22:29, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt erstmal die Inhaltsangabe entfernt, die hat nun wirklich gar nichts in einem Personenartikel zu suchen. --Gripweed (Diskussion) 19:07, 10. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Das ging aber schnell; ich sehe schon, in der Wikipedia wird vieles direkt rausgelöscht auch ohne Einverständnis derjenigen, die es geschrieben haben, hmm, das wollte ich mit meiner Antwort nicht unbedingt bezwecken. Whatever, vielleicht kann man in der Tat so ein separater Artikel machen - über die Affäre, über das Video - und den Text da hinein zurück holen. --Payakan (Diskussion) 10:34, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe einen Tag gewartet, es kam keine Reaktion und die Sache ist eigentlich ziemlich klar. Das Thema ist aktuell, da sollte man schon zeitnah ein Auge drauf haben. Was das "inverständnis derjenigen, die es geschrieben haben" angeht unterschreibst du das bei jedem Edit: "Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann veröffentliche die Änderungen nicht." --Gripweed (Diskussion) 12:57, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Hi Gripweed, ich finde es nicht ok, dass du die Inhalte gelöscht hast. Es gibt seit Ende Mai anhaltende Berichterstattung und die Inhalte des Videos sind Thema zahlreicher, verschiedener Medien. Bis es kein eigenes Lemma zur Me Too Debatte um Till Lindemann gibt, ist die Darstellung in Lynns Personenartikel angemessen. --Zartesbitter (Diskussion) 09:31, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nein, ist sie nicht. Eine Zusammenfassung ja, aber keine vollständige Beschreibung der Inhalte des Videos. Das hier ist ein Personenartikel, das erzeugt ansonsten ein krasses Ungleichgewicht. Zudem gibt es auch noch die Artikel Rammstein und Till Lindemann. --Gripweed (Diskussion) 09:41, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Beschreibungen des Werks sind in Personenartikeln nicht unüblich. Im Artikel Rammstein und TL ist eine solche Inhaltsangabe nicht passend. --Zartesbitter (Diskussion) 15:00, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Im ersten Abschnitt habe ich darauf hingewiesen, dass der Artikel durch die Inhaltsangabe in schwere Schieflage gebracht wurde – nur wurde das Ausgangsthema zerredet. --Habbe H (Diskussion) 18:36, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Es geht um Relevanz, die ist mit dem Video klar gegeben. Eine Inhaltsangabe, die breit durch x Medien belegt ist, sorgt nicht für False balance. Das fehlen dieser Inhalte ist einseitig und entspricht nicht der Relevanz. Wir können aber durchaus 3M starten, da es hier keinen Sinn macht abwechselnd dasselbe zu schreiben. --Zartesbitter (Diskussion) 20:17, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Bis es keinen eigenen Artikel zu den Geschehenissen gibt ist das hier meiner Meinung nach der richtige Platz. Nirgends anders passt das hin. --Zartesbitter (Diskussion) 20:18, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Du tust so, als wäre mit der Inhaltsangabe der komplette komplex verschwunden. Das Rammstein-Video steht immer noch da, prominent als Unterpunkt. Und das ist auch richtig so. Die Inhaltsangabe ist jedoch komplett fehl am Platz, das ist auch bei anderen Personenartikeln komplett sinnfrei. Selbst bei populären Influencern wie Rezo oder Fynn Kliemann werden nicht einzelne Videos komplett wiedergegeben, sondern paraphrasiert und eingeordnet. Zumal das Rammstein-Video schon exponiert da steht und ihm ein längerer Absatz gewidmet ist, als ihrer gesamten übrigen Karriere. Ihrer YouTube-Karriere ist im Übrigen im gesamten Artikeltext genau ein Satz gewidmet. Das Rammstein-Video ist eines von 122 (!) Videos. Es hat natürlich auch mit Abstand die meisten Aufrufe, aber das hier ist nun mal auch der Artikel zu Kayla Shyx und nicht zu Rammstein oder Lindemann. --Gripweed (Diskussion) 21:44, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Was meinst du denn mit Rammstein Video? Was kann ich denn bitte dafür, dass im Artikel der Lemmaperson bisher kaum Inhalt zu finden war und sie plötzlich enorme Relevanz aufgrund ihres Videos hat? Das ist keine False balance sondern eine Tatsache die entsprechend Raum einnehmen darf da ausreichend belegt. --Zartesbitter (Diskussion) 22:50, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Du hast den kompletten Inhaltsabschnitt einfach gelöscht. Dein Kommentar dazu: „Ich habe einen Tag gewartet, es kam keine Reaktion und die Sache ist eigentlich ziemlich klar.“ ist ziemlich daneben, da du mit deiner Entscheidung keinen Konsens hergestellt hast. --Zartesbitter (Diskussion) 22:52, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich tendiere auch zu der Einschätzung von Gripweed. Das hier ist ein Artikel zu einer Person in einer Enzyklopädie. Das sprengt hier mMn den Rahmen; wenn man das Video als ein 'Werk' betrachten will, kann überlegt werden, ob es einen eigenen Artikel bekommt; wenn der ganze Rammstein/Lindemann/MeToo-Komplex einen eigenen Artikel bekommt, kann das auch ein Ort sein, wo das Video länger wiedergegeben wird. Daneben sind auch unabhängig von Wikipedia das Video selber sowie die wichtigesten Inhalte (per Wiedergabe Dritter) leicht zugänglich. --Coyote III (Diskussion) 22:58, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
nach BKYWas soll ich schon mit Rammstein-Video meinen? Die Überschrift lautet: "Video Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert". Ja, ich habe die Inhaltsangabe entfernt. Weil sie hier nicht hingehört. Ich habe nicht den kompletten Abschnitt zum Rammstein-Video entfernt, der auch den Inhalt des Videos wiedergibt, eben nicht so ausführlich. Die Schieflage haben hier schon ein paar mehr Menschen bemängelt und ja, der Fall ist relativ klar: Inhaltsangaben von Werken gehören in dieser Ausführlichkeit nicht in den Artikel zu Künstlern/YouTubern/Personen, die Werke verfassen. --Gripweed (Diskussion) 22:59, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Na wenn du dich nicht konkret ausdrückst, frage ich zum Verständnis nach. Auch wieder falsch. Habe jetzt 3M Anfrage gestellt. --Zartesbitter (Diskussion) 23:03, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Die Kürzung hat der Darstellung gut getan, nicht wegen der Schieflage, sondern weil der Inhalt klar und präzise vermittelt wird. Er hat nichts an Deutlichkeit eingebüßt. --Fiona (Diskussion) 08:58, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
  • 3 M: Die lange Nacherzählung des Videos erinnert an einen etwas missglückten Schulaufsatz. So etwas ist nicht enzyklopädisch, eine knappe Zusammenfassung der Inhalte reicht. Siehe dazu auch WP:WWNI (Wikipedia ist kein Ort für Essays und kein Ort für Fan-Seiten. Artikel sollten sachlich, objektiv und in enzyklopädischem Stil geschrieben sein. Die Wiedergabe von Handlungsverläufen (Literatur, Filme, Computerspiele) sollte stark zusammenfassend und versachlicht erfolgen.) Siesta (Diskussion) 07:12, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
  • 3M: ähnlich wie Siesta: Inhaltsangabe ist generell okay, sollte aber wesentlich kürzer sein: Die Wertung (Lindemann glaubt er sei Gott) erfolgt bereits im Hauptabsatz, und viele Details sind unwichtig. Vorschlag: "[...] Die damals 20-Jährige war in Begleitung einer 18-jährigen auf diesem Konzert. Beide wurden durch eine Vertraute Lindemanns ausgewählt, um an einer Afterparty teilzunehmen, bei welcher laut ihrem Bericht fest eingeplant war, dass Lindemann mit ihnen als Groupies Sex haben sollte. Als ihnen dies bewusst wurde, lehnten sie ab und wurden der Party verwiesen. Sie hatten jedoch die Gelegenheit, weitere anwesende Frauen zu befragen, die teilweise aus freiem Willen blieben, während andere betäubt waren." Unsichtbare Timestamps sind übrigens sehr gut zum Nachprüfen! --Enyavar (Diskussion) 09:14, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
    @Enyavar die Wertung kommt ja nicht von Wikipedianer*innen, sondern aus einem Zitat des entsprechenden ENs. Auch die Inhaltsangaben wurde mehrfach verändert, die Timestamps sind nett für die, die sich das Video ansehen können. Dein Textvorschlag ist wenig sinnvoll, da ein solcher bisher nicht gewollt ist. Am besten man löscht gleich den kompletten Videoabschnitt, um die sogenannte Ausgewogenheit nicht zu stören. --Zartesbitter (Diskussion) 01:59, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Dem widerspreche ich aufs schärfste; ihr Video und ihre Anschuldigungen sind vollweg WP-relevant und haben ein großes überregionales Medienecho. Eine kurze Inhaltsangabe und eine Bewertung der Vorwürfe sind sinnvoll; und nur darum wurde hier eine 3M gestartet. Einfach löschen ohne die 3M zu beachten kann keine Lösung sein. --Enyavar (Diskussion) 15:56, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Jedes Wort zum Video sorgt für „Unausgewogenheit“, da der Artikel ein Stub war. Mittlerweile hat das Video innerhalb 9 Tage fast 6 Mio Klicks. Kürzt es halt auf einen Satz, dann passt das 3M entsprechend super. --Zartesbitter (Diskussion) 23:39, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Du hast um eine dritte Meinung gebeten. Wenn dir diese nicht gefällt, sollte das kein Grund sein hier andere anzufahren. --Gripweed (Diskussion) 23:46, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich aktzeptiere doch die Kürzung, auch wenn ich eine andere Ansicht habe. Wo fahre ich wen an? Schalt mal ein bisschen runter. --Zartesbitter (Diskussion) 23:56, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
„Kürzt es halt auf einen Satz, dann passt das 3M entsprechend super.“ und „Am besten man löscht gleich den kompletten Videoabschnitt, um die sogenannte Ausgewogenheit nicht zu stören.“ wirken jedenfalls nicht so, als würdest du das Ergebnis akzeptieren. --Gripweed (Diskussion) 07:42, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist nur der Stand von 3M, muss ich nicht gut finden, aber aktzeptieren. Setz es doch einfach um und gut. --Zartesbitter (Diskussion) 10:31, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nein, es ist eben nicht der Stand der 3M das ganz rauszuholen, das hatte auch niemand vor. Manche wollen noch weniger, manche ein bisserl mehr. Lediglich die Inhaltsangabe ist draußen, der Text so passt doch asnsonsten. Damit fehlen doch überhaupt keine wesentlichen Informationen. --Gripweed (Diskussion) 11:52, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
ja, bei der 3M ging es nur um die Herausnahme der Inhaltsangabe, die Gripweed vorgenommen hatte. Der derzeitige Abschnitt zum Video war an der Stelle nicht Gegenstand der Diskussion. Wenn der derzeitige Abschnitt des Artikels diskutiert werden soll, wäre ich dafür, das in einem gesonderten Abschnitt zu tun, allein schon wegen der Übersichtlichkeit. Falls du magst, Zartesbitter, und das (derzeitige) Ergebnis dann akzeptieren magst, könnte die 3M mMn auch geschlossen werden. --Coyote III (Diskussion) 12:03, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
+1 Passt es gerne an, wie es euch beliebt. --Zartesbitter (Diskussion) 13:38, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
  • 3M: Das Video nimmt bereits sehr viel Raum des Artikels ein, bitte auf die Ausgewogenheit zum restlichen Artikel achten. Es wäre daher eher angebracht, den Abschnitt noch etwas zu komprimieren. --ɱ 21:25, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
    Um, Ausgewogenheit ist beim NPOV zu beachten; nicht bei der Menge des Inhalts. Solange relevante Informationen neutral und knapp dargestellt werden, dürfen sie trotzdem den "eigentlichen Teil" der Biografie bei weitem überwiegen. Am aktuellen Stand kann noch gearbeitet und verbessert werden; auch ggf. ausgebaut. Wenn ein Ungleichgewicht zur restlichen Biografie gesehen wird, darf dieser andere Teil von jedem Interessenten ebenfalls ausgebaut werden. LG --Enyavar (Diskussion) 00:22, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Die 3M drehte sich um diese Herausnahme eine langen Inhaltsangabe des Videos (vgl. auch 3M-Seite). Das wurde hier und eins drüber ganz überwiegend als passend angesehen. Zartesbitter, wie ich es verstanden habe ([3]) mag das akzeptieren. Insofern würde ich die 3M beenden.(Weitere) Diskussionen zu dem derzeitig vorhandenen Abschnitt zum Video sollten der Übersichtlichkeit halber in einem gesonderten Abschnitt stattfinden. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 17:05, 15. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Aufforderung durch Management

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"Ihr damaliges Management forderte sie damals auf, die Vorwürfe nicht wie von ihr zunächst geplant zu veröffentlichen und auch eine Instagram-Story zu dem Thema zu löschen". Ist das belegt oder geht das nur aus der Erzählung im Youtube-Video hervor? --Nordmathis (Diskussion) 10:20, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das ist belegt. --Zartesbitter (Diskussion) 09:32, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Durch ihr Video. Wie sonst? Hat sich das frühere Management dazu geäußert? --Habbe H (Diskussion) 18:32, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Nö. einfach mal angegebene ENs lesen anstatt munter Vermutungen anzustellen. Service extra für dich: „Schon damals habe sie über ihre Erlebnisse sprechen wollen, gibt jetzt aber an, sei aber von ihrem Management angehalten worden, es zu lassen.“ Das steht so auch noch in zahlreichen anderen Artikeln. --Zartesbitter (Diskussion) 20:14, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Einfach mal gemacht. Vielleicht hast du Verständnisprobleme? Im Stern heißt es: „Schon damals habe sie über ihre Erlebnisse sprechen wollen, gibt jetzt aber an, sei aber von ihrem Management angehalten worden, es zu lassen.“ Der Stern zitiert sie in indirekter Rede aus ihrem Video. Andere Belege, etwa eine Stellungnahme ihres ehemaligen Managements, gibt es bislang nicht. Dadurch ist die Frage von Benutzer:Nordmathis beantwortet. --Habbe H (Diskussion) 06:32, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich betreibe kein OR, sondern gebe einfach wieder, was reputable Medien (Sekundärquellen) berichten, sonst nix. Stellst du etwa die Berichterstattung vom Stern und anderen Medien infrage? --Zartesbitter (Diskussion) 10:40, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Indem der Stern (und übrigens auch andere) aus dem Video zitiert, das nennt sich Rezeption, ist es auch für Wikipedia zitierbar. Zitierbar heißt: es nicht als Tatsache zu formulieren. Aber das weiß die Kollegin Zartesbitter sowieso. --Fiona (Diskussion) 14:06, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
@Zartesbitter: Du versteht aber, dass sie auf Tatsachenbehauptungen verzichten und ausdrücklich Kayla Shyx’ Erklärung im Video in indirekter Rede wiedergeben? Das heißt, dass sie sich den Inhalt nicht zu eigen machen.
Wir brauchen uns hier nicht länger im Kreis zu drehen. Alles ist gesagt. --Habbe H (Diskussion) 14:10, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
@Fiona B.: Natürlich ist es zitierbar. Es geht um die Frage von Nordmathis. --Habbe H (Diskussion) 14:14, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

GNTM-Teilnahme?

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Laut https://www.spiegel.de/kultur/vorwuerfe-gegen-till-lindemann-kayla-shyx-spricht-ueber-kettenreaktionen-nach-ihrem-rammstein-video-a-95e16868-4ba3-404d-ae4a-54cad3eaee17 war sie Teilnehmerin bei GNTM. Ich habe nichts dergleichen ansonsten im Internet gefunden, lediglich eine Kritik von ihr an GNTM. Ist das eine Ente? --Heiko (Diskussion) 13:50, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Wohl ein Missverständnis, Recherchelapsus, Schlamperei, Ente, Nurschnellmalhingeguckt. Wohl aufgrund ihres Videos zur Sendung, das häufig rezipiert wurde. Siehe auch diese Liste. --RAL1028 (Diskussion) 14:28, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Der Spiegel-Artikel wurde mittlerweile upgedated: "In einer früheren Textfassung hieß es, Kayla Shyx sei ehemalige »Germany's Next Topmodel«-Teilnehmerin. Das ist falsch. Wir haben die Stelle korrigiert." --Heiko (Diskussion) 11:56, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht ja, weil sie Deine Frage hier gelesen haben. --RAL1028 (Diskussion) 12:17, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht :-) --Heiko (Diskussion) 13:22, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeiten

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Betrachtet man dieses Video mit Logik und Fakten, dann passt wohl einiges nicht zusammen. Wenn ich das richtig verstehe, ging sie wohl anschließend noch auf die "richtige" Aftershowparty feiern, nachdem sie sich doch solche Sorgen um die anderen Frauen gemacht hat? Sagt aber nichts, geht, und lässt die anderen Frauen sitzen, obwohl diese sich in "Gefahr" befinden? Könnte man jetzt genau so in die andere Richtung drehen - Unterlassene Hilfeleistung nennt sich das dann, oder nicht? Und warum hat sie rund ein Jahr vergehen lassen und ist nicht gleich zur Polizei? Auf diese Dinge geht der Artikel leider nicht ein. --Yülli (Diskussion) 23:07, 30. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Naja, weil das WP:TF wäre. Wir bilden ja nur ab, was andere Quellen dazu sagen. --Gripweed (Diskussion) 23:11, 30. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Korrekt. Um trotzdem auf die Punkte einzugehen: So wie ich das verstanden habe, saß sie auf der offiziellen Party nur in einem ruhigen Eck und hat das Geschehene verarbeitet. Es ist auch äußerst nachvollziehbar, dass man nach so einem Schock erstmal den nächstbesten Ort aufsucht, an dem man sich sicher fühlt, sich dort hinsetzt und alles sacken lässt. Sie wird auch erstmal keinen Drang verspürt haben, andere beschützen zu müssen, weil sie natürlich erstmal von der freiwilligen Teilnahme aller ausgehen musste. Dass auch K.o.-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten, der Gedanke kam ihr wohl nicht direkt, davon geht man ja erstmal nicht aus. --Vergänglichkeit (Diskussion) 12:18, 1. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn Du schreibst, dass sie davon ausging, dass alle freiwillig teilnehmen, warum hast Du dann diese Artikelbearbeitung getätigt? Denn die von Dir wiederhergestellte Version impliziert, dass es da explizit Teilnehmer gab, die nicht freiwillig dort waren? -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 09:32, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Anwaltsanzahl

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Anscheienend muss man ja hier über jeden Klein-klein meinen, Recht behalten zu müssen. Der LTO jedenfalls schreibt "Der Rammstein-Sänger ging mit seinem Rechtsanwalt Simon Bergmann gegen mehrere Aussagen aus dem Video vor." Dementsprechend handelt es sich bei dem dargestellten juristischen Vorgang nicht um etwas, wo mehrere Anwälte von Lindemann vertreten waren. Das er von mehreren Anwälten vertreten wird, hat damit nichts zu tun. Übrigens Shyx auch („Shyx, vertreten durch activeLAW Rechtsanwälte“). --Gripweed (Diskussion) 11:30, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Jap, activeLAW Rechtsanwälte bedeutet genauso wenig, dass sich mehrere Anwälte seitens Shyx mit ihrem Fall beschäftigen würden. Mutmaßlich ist es nur einer oder eine, der/die das Mandat übernommen hat. --Benatrevqre …?! 11:35, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ja. Nur wurde bei LTO auf Seiten Lindemanns eben genau ein Anwalt benannt. Ich nehme an für eine einstweilige verfügung benötigt man wohl eher nicht ein Dutzend. --Gripweed (Diskussion) 11:38, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Bei ZDF heute Anwälte. Ist aber wurscht. Ich bestehe nicht aufs "Recht behalten"; war kein Grund hier ein Fass aufzumachen, Gripweed. --Fiona (Diskussion) 11:49, 27. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Aussprache des Künstlernamens

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Wie genau wird denn der Künstlername von der Guten ausgesprochen? Ist das „Schücks“, „Schicks“, „Scheicks“ oder „Scheycks“? Oder handelt es sich sich nachher schlicht um das Wort „Scheiß", das „x“ wäre dann kein Laut, sondern eine Art von Zensur? Der Header auf ihrem Youtube-Konto nämlich hat den gut sichtbaren Schriftzug „Kayla's Sheiss“ ... Unter jungen Menschen ist ja das Wort in der Schreibung „shice“ sehr beliebt. Vindolicus (Diskussion) 10:16, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

M.W. wird ihr Künstlername überwiegend "Scheicks" ausgesprochen. --Benatrevqre …?! 11:17, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
so sagt sies selber, vgl https://youtu.be/asSpTxGZ_bQ?t=30 --AlanyaSeeburg (Diskussion) 11:20, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Danke, das hat sich dann schnell gelöst. Wäre es grundsätzlich sinnvoll, die Aussprache auch in Lautschrift anzugeben? Vindolicus (Diskussion) 08:21, 31. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ja:-) Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 12:35, 31. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist nicht ganz richtig. In folgendem Video erklärt sie selbst ganz direkt, dass die meisten sie unter dem Namen „Kayla Scheiß“ kennen und hinterlegt das auch mit einer eindeutigen passenden Bildeinblendung. Die Stelle kommt etwa bei Sekunde 10:
https://www.youtube.com/watch?v=aRQp-iYuOe0
Wer soll es denn besser wissen, als sie selbst? Wenn also die Lautschrift angegeben wird, dann müsste sowohl die Lautschriftangabe von „Scheiß“ als auch von „Scheicks“ angegeben werden. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 09:27, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Meinte sie das denn ernst, als sie das sagte, oder war es mehr Sarkasmus? Das könnte nämlich auch der Fall gewesen sein. --Benatrevqre …?! 09:40, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung. Ich interpretiere die Frau nicht. Sie wird nicht ohne Grund gesagt haben, dass die meisten sie unter diesem Namen kennen. Irgendwie muss sie ja auf die Idee kommen. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 09:57, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
würd ich für nen Joke halten... --AlanyaSeeburg (Diskussion) 21:59, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Kann sein oder auch nicht. Das ist eine Sache der Interpretation, die wir hier aber bei Primärquellen nicht durchführen. Dieses Video als Primärquelle ist auch nicht besser oder schlechter als ein anderes Video von ihr. Also entweder müssten wir beide Versionen aufnehmen oder keine. Alternativ müsste jemand etwas von ihr finden, wo sie ganz explizit angibt, wie ihr Name auszusprechen ist und wie nicht. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 23:06, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
In deinem Video ist noch nicht mal eine vollständige Aussprache, sie sagt "Kayla fucking Shy..." und blendet dann ein 💩 mit Soundeffekt ein. Deine Interpretation (Aussprache wie "Scheiß") ist ziemlich abwegig, vielleicht solltest du erst noch nach anderen Stellen suchen, an denen sie den Nachnamen ausspricht. LG --AlanyaSeeburg (Diskussion) 08:13, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Wieso ist meine Interpretation abwegig, wenn sie selbst ein 💩 einblendet? Für mich ist es ziemlich naheliegend, was damit gemeint ist.
Ich habe noch was gefunden. Ist zwar nur die Bild-Zeitung, aber besser als nichts und immerhin eine Sekundärquelle. Darin sagt sie selbst, wenn man ihren Namen nuschelt, klingt es wie 'geiler Scheiß'. Scheint also nicht ganz aus der Luft gegriffen. Wäre gut möglich, dass das auch die ursprüngliche Intention des Kanalnamens ist. Quelle [4] -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 11:57, 9. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Was wohl rauskommt, wenn man Deinen Nic nuschelt ..:P --RAL1028 (Diskussion) 12:08, 9. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung. Dafür fehlt mir die Fantasie. Hast Du 'nen Vorschlag? ;-) - Aber bitte auf meiner Benutzerdiskussionsseite. Muss hier nicht den Abschnitt verhunzen. Kann ich mir aber erst später anschauen. Ich geh gleich erst mal ins Kino. ;-) -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 12:14, 9. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

redudante Darstellung der einstweiligen Verfügung

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@Kleiner Stampfi, kannst du bitte erklären, warum du die einstweilige Verfügung zum zweiten Mal ausbreitet? (=Editwar). Die Artikel vom 1. Juli (Berliner Kurier, dein Ernst?) bieten nicht den geringsten enzyklopädischen Mehrwert zu dem vorigen Abschnitt. Außerdem hast du wieder unterschlagen, dass der Beschluss nicht rechtskräftig ist. --Fiona (Diskussion) 23:43, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Huch, du warst schneller. Habe den doppelten Inhalt eben entfernt. --Zartesbitter (Diskussion) 23:50, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Zudem war darin eine Belegfiktion. Offenbar kennt der User die Quellen und Faktenlage nicht.--Fiona (Diskussion) 23:54, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Gute Fiona. Der Beschluss ist rechtskräftig. Shyx legt keine Rechtsmittel mehr ein. Ich weiß nicht, welchen Artikel im Tagesspiegel Du meinst. Aber in den beiden von mir angegebenen Quellen sind folgende zusätzliche Informationen angegeben: 1. Shyx teilt mit, dass allein sie die vollen Verfahrenskosten zu tragen hat, da bei sämtlichen ihrer von Lindemanns Anwälten angegriffenen Aussagen vom Gericht gegen sie entschieden wurde. 2. Sie gibt an, dass sie nun die beanstandeten Aussagen tatsächlich aus ihrem Video entfernen wird. 3. Die Information, dass die Aussagen über ihre selbst geschilderten Erlebnisse über die Party, an der sie selbst teilnahm, nicht untersagt wurden. Das sind alles Informationen, die vorher nicht im Artikel standen. Da ist nichts doppelt ausgebreitet. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 23:54, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Woher weißt du das? Deine Quellen belegen es nicht, dass der Beschluss rechtskräftig ist. Beide Berichte haben exakt den gleichen Inhalt wie der FAZ-Artikel. Legal Tribune belegt zudem, dass ihr die Schilderungen der Sexerlebnisse nicht verboten sind.
--Fiona (Diskussion) 23:58, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Zum jetzigem Zeitpunkt reicht ein Satz. Ich finde es etwas polemisch, einen Teil der ihr verbotenen Behauptungen hier in Wikipedia zu verbreiten. --Zartesbitter (Diskussion) 00:07, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Also willst Du den Satz stehen lassen „Am Nachmittag des 5. Juni 2023 veröffentlichte sie auf ihrem YouTube-Kanal ein Video, in dem sie Missbrauchsvorwürfe gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, aufgriff. Darin berichtete sie von ihren persönlichen Erlebnissen bei einem Rammstein-Konzert im Berliner Olympiastadion im Juni 2022 sowie von Aussagen anderer betroffener Frauen.[9][10][11]“ und den Rest des Abschnitts löschen wir? Na wenn das dein Ziel ist? Schließlich findest Du es ja angeblich polemisch, ihre verbotenen Behauptungen hier in Wikipedia zu verbreiten.... Solange Ihr Euch am Verbreiten ihrer Vorwürfe aktiv beteiligen konntet, konnte es gar nicht genug sein, was in den ganzen Abschnitt rein soll. Und nun, wo Shyx der entscheidende - nämlich der strafrechtlich relevante - Teil ihrer Aussagen vom Gericht von rechts und links um die Ohren gehauen und vom Gericht als prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen bewertet wird, soll am liebsten gleich fast der ganze Abschnitt wieder entfernt werden, damit bloß nicht in ihrem Artikel erscheinen muss, dass ihre wichtigsten Aussagen gerichtlich als unwahre Tatsachenbehauptungen festgestellt wurden? Aus einer solchen Arbeitsweise sollte mal jeder Mitleser selbst seine Schlüsse ziehen. Mit einer ausgewogenen Enzyklopädie hat das jedenfalls nichts zu tun. Aber es ist jetzt schon spät. Wir machen morgen weiter. Hab zum Glück gerade 2 Wochen Urlaub. ;-) -- Gut Nacht und viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 00:23, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Wie kommst du denn jetzt auf einen ganz anderen Abschnitt? Mein Kommentar bezog sich auf den Kontext in diesem Abschnitt. Ich bezog mich auf diesen Satz: „Lindemanns Anwalt erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Shyx.“ Das reicht meiner Ansicht nach vollkommen. Welchen Sinn macht es, eine verbotene Behauptung hier zu zitieren? Die einstw. Verfügung hat das Ziel, diese Behauptung nicht weiter zu verbreiten. Ein Zitat mit unerwünschten Inhalt hier festzuhalten, hat den Gegenteiligen Effekt. Wünschenswert wäre auch, wenn du dich bemühen würdest, sachlich zu argumentieren. „von rechts und links um die Ohren gehauen“ wurde ihr sicherlich nichts. Spekulationen sind ebenfalls nicht zielführend. besser ist, du fragst mich ganz sachlich, wenn du meine Antwort nicht verstehst. Danke. --Zartesbitter (Diskussion) 00:31, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
So lange die "verbotenen Behauptungen" in der Inhaltsangabe des Videos enthalten sind (Pädophilie, K.O.-Tropfen), hat dies eher den gegenteiligen Effekt, nämlich das man nicht erfährt, worauf sich die einstweilige Verfügung überhaupt bezieht und meint, das wäre alles so ok, wie es dasteht. --Gripweed (Diskussion) 09:06, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist mit ziemlich viel Interpretationsspielraum verbunden. Im Video wurden ein paar Sekunden mit „verbotenen Aussagen“ entfernt. Ein Wiki Artikel sollte nicht dazu dienen, solche Aussagen, gegen die eine EV vorliegen, zu beschreiben. Es reicht meiner Ansicht ein neutraler Satz, dass Aussagen aus dem Video entfernt wurden, welche genau kann man bei Interesse via Twitter oder Klatschpresse nachlesen. --Zartesbitter (Diskussion) 12:41, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist ja vielleicht deine Meinung. Wo ist da bitte Interpretationsspielraum? Vielleicht sollte die Inhaltsangabe dann auch deutlicher eingestampft werden, den so liest sich das immer noch nicht richtig. --Gripweed (Diskussion) 13:04, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ist es nicht, so dass untersagte Äußerungen nicht zitiert werden dürfen? Ich kenne die Rechtslage hierzu nicht.
Eine gekürzte Version:
Lindemanns Anwalt erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Shyx. Mit Beschluss vom 24. Juli 2023 wurden ihr insgesamt acht Aussagen aus dem Youtube-Video untersagt. Schilderungen verschiedener Frauen von sexuellen Kontakten mit Lindemann, in denen diese Erinnerungslücken angaben, waren nicht streitgegenständlich. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. --Fiona (Diskussion) 22:58, 4. Aug. 2023 (CEST) Oder noch kürzer?Beantworten
Lindemanns Anwalt erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Shyx. Mit Beschluss vom 24. Juli 2023 wurden ihr insgesamt acht Aussagen aus dem Youtube-Video untersagt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.--Fiona (Diskussion) 23:05, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Dein Vorschlag gefällt mir gut. Ich persönlich finde es komisch, die verbotenen Aussagen in WIki wiederzugeben, während es Shyx nicht erlaubt ist. --Zartesbitter (Diskussion) 23:08, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Vielleicht magst du dann auch die Inhaltsangabe durchgehen. sie würden mit Alkohol und mutmaßlich K.O.-Tropfen betäubt. kann so nicht stehenbleiben. Kannst du das umformulieren? --Fiona (Diskussion) 23:15, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe den betreffenden Satz entfernt. Meine ursprünglich eingefügte beschreibung enthielt diesen Satz nicht. [5] --Zartesbitter (Diskussion) 23:24, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das wusste ich nicht. --Fiona (Diskussion) 23:51, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Laut ihrem aktuellen Statement [6] durfte sie, soweit ich das richtig verstanden habe auch nicht behaupten, dass es Lindemann vor allem um die Ausübung von Macht gehe. Auch fehlt eine Darstellung der Auswirkungen ihres handelns. Sie wird seit Veröffentlichung des Videos persönlich angegriffen. Sie selbst sagt, die rechtlichen Konsequenzen sind ok, die anhaltenden Angriffe seien viel schlimmer. --Zartesbitter (Diskussion) 00:02, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Steht doch nicht im Artikel. Andere referrierte Äußerungen sind unproblematisch. --Fiona (Diskussion) 13:54, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

"lückenhafte sexuelle Handlungen"

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sind sicherlich keine Handlungen, die "die nicht im Konsens erfolgten". Eine Lückenhaftigkeit einer Handlung ist bedeutet, dass diese nicht zu Ende ausgeführt wurde oder etwas in der Mitte fehlt. Erinnerungen können lückenhaft sein. Das steht auch so in der Quelle, an deren Formatierung ich mich orientiert habe. Ich frage mich, was der Revert sollte... --Gripweed (Diskussion) 07:37, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Du hast Recht, die Formulierung ist Unsinn. Wer definiert denn dann, was „vollständige sexuelle Handlungen“ sind? Und die sind dann Konsens? Au weia, solch ein Quatsch sollte nicht per Edit war in Artikel eingebracht werden. Siesta (Diskussion) 07:47, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ebenso Unsinn sind gekoppelte Wörter mit Sex. Das macht der Boulevard in Überschriften gerne um Klicks zu generieren und Zeitungen zu verkaufen. „Sextäter“ für „Vergewaltiger“ zum Beispiel. Das stellt eine Verharmlosung dar, die ich nicht akzeptabel finde. Siesta (Diskussion) 07:52, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Die Formulierung „Sexerlebnisse“ stammt aber aus der angegebenen Quelle Legal Tribune Online, das scheint mir weniger „boulevard“ zu sein. Aber mir egal, klingt jetzt besser. Zumal die komplette Formulierung dort mit „Schilderungen von Frauen von Sexerlebnissen“ etwas merkwürdig klingt. --Gripweed (Diskussion) 07:58, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Bitte auch nicht einfach irgendwas in der Versionsgeschichte behaupten. "Sextäter" stand da gar nicht. --Gripweed (Diskussion) 08:38, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Man kann auch PA entfernt. Siesta (Diskussion) 14:04, 2. Aug. 2023 (CEST) und unnötigen Sprachgebrauch, der nun in der ZQ verewigt wurde, ganz sachlich eine unpassende Formulierung durch eine bessere anpassen. --Zartesbitter (Diskussion) 12:45, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Man könnte vielleicht auch einfach mal Verbesserungen am Artikel akzeptieren, ohne einen unnötigen Edit-War vom Zaun zu brechen. Das geht auch an @Fiona B.:, die hier nicht die Deutungshoheit über den Artikel hat. --Gripweed (Diskussion) 12:50, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Derjenige der EW betrieben hat warst du. Kein guter Stil als Admin. --Zartesbitter (Diskussion) 12:52, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
sehr Unangemessen ist deine Behauptung, eine Benutzerin würde hier „Deutungshoheit“ beanspruchen. Ein bisschen weniger Empörung, dafür mehr Sachlichkeit wäre hier dringend nötig. --Zartesbitter (Diskussion) 12:55, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Sehr unangemessen? [7], [8], [9], [10], [11]. Schon wegen der Anzahl der Anwälte musste ich drei Edits machen und zwei Quellen bemühen. --Gripweed (Diskussion) 13:03, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Du schießt dich persönlich auf mich ein. Ein zu dem Zeitpunkt zurückhezogener Preis ist irrelevant. Wenn du so viele Edits machen "musstest", um dich durchzusetzen, dann beanspruchst doch du Deutungshoheit. Um Quellen bemühen müssen sich alle, die seriös an Artikeln arbeiten. Warum meinst du, das nicht auch zu müssen? --Fiona (Diskussion) 22:48, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ich schieße mich persönlich auf dich ein, weil du meine Arbeit am Artikel jetzt mehrfach rausgeschmissen hast. Und das auch mit Begründungen, die nicht passen. Der Preis wurde überhaupt nicht zurückgezogen. Die Kategorie wurde umbenannt. Das steht doch sowohl in dem Text und in beiden verlinkten Quellen. --Gripweed (Diskussion) 23:38, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Doch, der Preis wurde zunächst zurückgezogen. Dass er später umbenannt wurde, steht ja nun im Artikel. "Meine Arbeit" wird auch öfter "rausgeschmissen". Wikipedia as usual. Da ist bei strittigen Themen so. Und es ist kein Grund sich hier und anderer Stelle auf mich einzuschießen und mir "Deutungshoheit" zu unterstellen. Auch du musst dich dann wie jeder User auf die Diskussionsseite begeben und argumentieren. --Fiona (Diskussion) 23:50, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das der Preis zurückgezogen wurde stand nie in meinem Text, auch nicht als du ihn revertiert hast. --Gripweed (Diskussion) 00:01, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
eben, es stand aber in einer Meldung. --Fiona (Diskussion) 00:02, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Nein, in beiden Quellen nicht, auch nicht im Focus-Artikel ([12]) --Gripweed (Diskussion) 00:05, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Du hast Recht, dass in deinem Abschnitt schon stand, dass der Preis umbenant worden war, habe ich übersehen. Entschuldigung. --Fiona (Diskussion) 00:08, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum hier ein solches Fass wegen einer einzelnen Formulierung oder einem einzelnen Wort aufgemacht wird. Wer es meint besser zu können, soll doch Sätze selbst verbessern oder hier einen neuen Formulierungsvorschlag machen. Ist das Problem denn nun gelöst? Kann diese Diskussion abgeschlossen werden?--Fiona (Diskussion) 22:51, 4. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Mängel, Stand 7. August 2023

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  • aus filmwissenschaftlicher Perspektive: Bei der Analyse eines Films oder Videos werden zuallererst relevante Eckdaten erhoben. Es fehlen die Dauer des Videos und die Abrufe, also etwas mehr als 35 Minuten, 5,9 Mio. Abrufe, Stand 7. August 2023. Angaben zur Zeitdauer fehlen auch bei der Schilderung zur Einstweiligen Verfügung. Durch das Weglassen der acht Aussagen wird das Video von etwas mehr als 36 Minuten um zirka 40 Sekunden, also um knapp eine Minute kürzer.
  • aus sprachlicher Perspektive: „Party“ ist zweimal, „After-Show-Party“ einmal in distanzierende Anführungszeichen gesetzt. Das kann man besser formulieren.
  • Inhaltlich: Es fehlt die Information, dass K. S. die Prozesskosten und Abmahnkosten übernehmen muss. Ein beachtlicher Betrag, den sie als Lehrgeld nun zu bezahlen hat. Stichwort: Beweislast. Es fehlen Angaben zu den Folgevideos. Von Zweiterem gibt es derzeit eine Version, die von einem Anwalt aus rechtlicher Perspektive erläutert und kommentiert wird.
  • Die Nachwirkung der Rammstein Problematik. 2,2 Mio. Abrufe, Stand 7. August 2023, Dauer 26:39.
  • Kayla Shyx äußert sich zu einstweiliger Verfügung in Sachen Till Lindemann. Der Anwalt analysiert. 5568 Abrufe, Stand 7. August, Dauer: 30:16.

--Kapuziner 2 (Diskussion) 18:52, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Wenn hier keine triftigen Gründe vorgebracht werden, weshalb die oben beschriebenen Mängel nicht behoben werden sollen, wird das zeitnah erledigt. Noch weiss man nicht, ob der Anwalt von T. L. nun auch gegen die neuen Videos von K. S. eine einstweilige Verfügung beantragen wird. Ist aber eher unwahrscheinlich. Mit voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg wird der Anwalt das aus strategischen Gründen nicht tun. Mittlerweile hat K. S. sich ja juristisch beraten lassen und weiss, wie sie was sagen darf, kann, soll, um nicht in die Fänge der Juristen zu geraten. --Kapuziner 2 (Diskussion) 11:08, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Das ist hier aber kein Filmartikel und auch keine filmwissenschaftliche Analyse. Das ist immer noch ein Personenartikel, indem meiner Meinung nach dieses eine Video mit 80% des Artikeltextes viel zu viel Raum in einem so kurzen Personenartikel einnimmt. Die Länge des Videos ist nicht zeitüberdauernd relevant. Aber Du hast recht damit, dass die Information, dass es aufgrund der einstweiligen Verfügung nachträglich gekürzt werden musste, eine wichtige Information ist. Das füge ich gleich noch ein. Die genaue Anzahl der Aufrufe ist auch nicht relevant und kann sich auch noch ändern. Da würde es reichen, wenn zum Beispiel sinngemäß stünde "wurde mehrere Millionen Mal aufgerufen" oder sowas in der Art. Das steht ja auch schon so drin. Die Sache mit den Gerichts- und Anwaltskosten habe ich eingefügt. Da stimme ich Dir zu. Mal sehen, wann es wieder raus gelöscht wird ... Das Nachfolgevideo scheint nicht von zeitüberdauernder Relevanz zu sein. Zumindest gibt es kaum reputable Medien, die das nochmal aufgegriffen haben. Was genau Du mit den sprachlichen Formulierungen meinst, ist mir nicht klar. Aber wenn Du denkst, dass irgendwas sprachlich noch verbessert werden kann, warum nicht!? -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 12:16, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Man kann sich immer inspirieren lassen, sei es von der Film-, der Sprach- oder der Medienwissenschaft. Zahlreiche Standards, die in der Wissenschaft gelten, kommen bei Wikipedia bekanntlich zur Anwendung. Man muss sich dessen bewusst sein, dass es einen Unterschied macht, ob von einem dreiminütigen oder einem 30-minütigen Video die Rede ist. Der Faktor Zeit ist ein wichtiger Aspekt des Films. Deshalb ist es für eine Enzyklopädie relevant, dass die Leserschaft davon erfährt, dass es sich ursprünglich um ein 36-minütiges Video gehandelt hatte. Und was die Berichterstattung zu ihrem zweiten Video anbelangt, da gibt es zahlreiche Artikel von wichtigen Medien.
--Kapuziner 2 (Diskussion) 15:25, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ich finde deine Änderungen/Ergänzungen von heute Morgen OK. Kann man so lassen. Bitte versuche mal, bei Antworten auf Diskussionsbeiträge die Einrückungen ein bisschen konsequenter umzusetzen, damit der Diskussionsverlauf strukturierter nachvollziehbar ist. Ich habe das hier jetzt mal kurz mit angepasst. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 12:01, 9. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Alena Makeeva – eine Mitarbeiterin?

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Ja. Und im Standard oder der taz wird sie als Mitarbeiterin bezeichnet. Und natürlich ist davon auszugehen, dass sie dafür bezahlt wurde. Du selbst hast ja Casting Director im Artikel verlinkt. Da Du Dich ja in der Filmbranche auszukennen scheinst ... Arbeiten solche Caster denn in der Regel umsonst für ihren Auftraggeber? -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 16:16, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Wie war das doch gleich mit dem Einrücken des Textes bei einer Diskussion? Das dürfte dann wohl für alle gelten. So ist denn auch dein Beitrag eingerückt. In der Taz wird sie Agentin und „Casting-Direktorin“ und Russin genannt und nicht Mitarbeiterin, wie du behauptest. Bitte keine falschen Behauptungen. Und die Regeln der Paraphrase: Auch bei indirekter Rede darf die Aussage einer Person nicht verfälschen werden (Stichworte: Standards der Wissenschaft, Persönlichkeitsrechte). Kayla Shyx spricht nicht von einer Mitarbeiterin von Lindemann. Mitarbeiterin suggeriert, dass er sie behalt habe. Davon steht nichts in den Medien und es fehlt auch ein offizielles Eingeständnis von ihm, dass er sie bezahlt haben soll. Stichwort: Unschuldsvermutung. Einzig die Band hat bis jetzt bestritten, sie bezahlt zu haben. Zitat Standard: »Makeeva war seit 2019 mit der Band unterwegs, hat aber nach deren Auskunft nie Geld dafür erhalten.« Will heissen, die Band hat sie laut deren Aussagen nicht bezahlt. Wer dann? Tja. Wir sind hier aber nicht mit Theoriefindung beschäftigt. Die Aussage von Kayla Shyx gleich zu Beginn des Videos ist die folgende, Zitat: »[…] in der Halbzeit von einer russischen Frau namens Alena Makeeva angesprochen […] «. Für die Enzyklopädie ist deshalb diese Formulierung die optimalste: … von einer russischen Frau namens A. M. angesprochen. Wird gleich umgesetzt.--Kapuziner 2 (Diskussion) 17:35, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Es folgt der Revert von RAL1028, Zitat Zusammenfassungszeile: »Keine Verbesserung, "eine russischen Frau XY" ist sowas von nichts sagend. (Die Zugehörigkeit zu TL und Zuarbeiten wird weder von den Medien, noch der Staatsanwaltschaft oder der Band angezweifelt.« So bleiben denn nichtsdestotrotz die Persönlichkeitsrechte von Kayla Shyx. Mitarbeiterin sagt sie nicht. Und »von einer russischen Frau namens Alena Makeeva angesprochen« ist nicht «Mitarbeiterin». --Kapuziner 2 (Diskussion) 17:57, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
"... die für Rammstein arbeitet ..." sagt Kayla bei 3:21. Qed. --RAL1028 (Diskussion) 18:18, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
A punto. Genau. Und genau ihre Wortwahl ist bei einer Paraphrase Pflicht. "... die für Rammstein arbeitet ...". Und falls du dir die Zeit nehmen willst, die restlichen 32 Minuten anzuschauen, weisst du auch noch, wie sie sich später äussert zu der russischen Frau A. M., eine Bezeichnung, die nach deiner Meinung nichts sagend ist. Deine Meinung ist hier aber irrelevant. Hier geht es darum, einen Menschen in korrekter Weise zu paraphrasieren. --Kapuziner 2 (Diskussion) 18:28, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Du spaltest Haare. Wenn jemand sagt "die für XYZ arbeitet" ist das durchaus korrekt als "Mitarbeiterin von XYZ" zusammengefasst. Warum soll man da rumschwurbeln und Aussagen verbumsen. (Das war keine Frage.) --RAL1028 (Diskussion) 18:34, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Falsche Angabe zur Prozesskostenaufteilung - Teil des "Anti-Shyx-Framings"?

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Im Artikel heisst es im betreffenden Abschnitt zur juristischen Auseinandersetzung um ein Video zur "Rammstein-Affäre": Zudem habe sie die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. RA Solmecke von der Anwaltskanzlei "WBS.LEGAL" (ehemals Wilde Beuger Solmecke) veröffentlichte das Urteil des LG Hamburg in dieser Sache in einem Youtube-Video. Aus diesem ergab sich eine Kostenaufteilung von etwa "45 zu 55" zugunsten von Shyx. Die Kanzlei Schertz/Bergmann, die Lindemann in dieser Sache juristisch vertrat, konnte ihr Ziel, die komplette Löschung des gut halbstündigen Videos nicht erreichen. Stattdessen wurde es um lediglich knapp eine Minute gekürzt, wie im Artikel ja auch beschrieben. Alleine unter dem Aspekt diese Ausganges müsste eigentlich jedem klar sein, dass die hier angegebene Kostenaufteilung zu 100%igen Belastung von Shyx gar nicht stimmen kann. --2003:C3:F71D:7100:AC83:4773:98FB:AEFA 09:43, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Logisch. Wenn einer aus einer Tiefgarage nur eins von zehn Autos klaut, muss der Betreiber sicher auch 90 % der Gerichtskosten tragen, weil er ja noch neun Autos hat. Allerdings sagt die angegebene Quelle: "Sie müsse die Gerichtskosten des Verfahrens tragen." Wenn es eine konkurrierende Quelle gibt, gibt sie bitte nachvollziehbar an. --Logo 10:20, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Der Abschnitt zu dem Rammstein-Video

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macht über 50% des Artikels aus. Nachdem dieses eigentlich vollständig gegenstandslos ist und weder zur Lemmaperson noch zum Rammstein-Komplex irgendetwas beiträgt, halte ich es notwendig, dies zu kürzen. Mein Vorschlag wäre:

"Am 5. Juni 2023 veröffentlichte sie auf ihrem YouTube-Kanal das 36-minütige Video Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert, in dem sie Missbrauchsvorwürfe gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, erhob. Darin berichtete sie von ihren persönlichen Erlebnissen bei einem Rammstein-Konzert im Berliner Olympiastadion im Juni 2022 sowie von Aussagen anderer betroffener Frauen.[1][2][3] Das Video erreichte in den ersten Tagen nach Veröffentlichung mehrere Millionen Aufrufe[4], Stand Anfang August 2023 annähernd sechs Millionen, und befand sich eine Zeit lang auf Platz 1 der deutschen YouTube-Trends.[5]

Lindemanns Anwalt erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Shyx.[6] Mit Beschluss vom 24. Juli 2023 wurden ihr insgesamt acht Aussagen aus dem Youtube-Video untersagt.[7] Das Landgericht wertete die beanstandeten Aussagen als „prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen“ sowie als ehrverletzende Bewertungen. Zudem habe sie die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Die entsprechenden Passagen mussten von Shyx nachträglich aus dem Video herausgeschnitten werden, wodurch dieses um knapp eine Minute verkürzt wurde.[8]

2023 wurde Kayla Shyx für ihr YouTube-Video beim Preis für Popkultur in der Kategorie „Schönste Geschichte“ nominiert. Dies sorgte auf Grund der Kategoriebenennung für Irritationen und Kritik.[9] Der Verein für Popkultur benannte die Kategorie daher kurzfristig in „Bewegendste Geschichte“ um.[10] Bei der Verleihung selbst wurden alle Nominierten in dieser Kategorie ausgezeichnet.[11]

Ein gegen Lindemann eröffnetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wurde im August 2023 eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag.[12][13] Im Hinblick auf Shyx’ Anschuldigungen stellte die Staatsanwaltschaft fest, diese seien in den Vernehmungen „zu unkonkret“ geblieben, „zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte“.[14]"

  1. Beate Hausbichler: After-Show-Party mit Rammstein: Influencerin Kayla Shyx schildert ihre Erfahrungen, Standard.at, 6. Juni 2023
  2. 36-minütiges YouTube-Video. Influencerin Kayla Shyx schildert ihre Erlebnisse bei Rammstein-Afterparty, Spiegel Kultur, 7. Juni 2021
  3. Von Christopher Stolz, Marie Rövekamp: Neue Vorwürfe gegen Lindemann: Wie eine bekannte Youtuberin die Rammstein-Afterparty beschreibt, Tagesspiegel, 6. Juni 2023
  4. Fabian Schroer: Youtuberin untermauert Vorwürfe. In: taz.de. 7. Juni 2023, abgerufen am 8. Juni 2023.
  5. Karen Miesenberger: Youtuberin Kayla Shyx untermauert Vorwürfe gegen Lindemann. In: Deutschlandfunk Kultur. 7. Juni 2023, abgerufen am 8. Juni 2023 (Podcast, 12:41 min).
  6. Rammstein-Vorwürfe. Lindemann mit Gerichtserfolg gegen YouTuberin, ZDF heute, 26. Juli 2023.
  7. Christian Gehrke: Rammstein: Lindemann-Anwälte erzielen Teilerfolg gegen YouTuberin Kayla Shyx. In: Berliner Zeitung. 26. Juli 2023, abgerufen am 26. Juli 2023.
  8. Gericht untersagt Kayla Shyx einige Vorwürfe zu Till Lindemann. In: spiegel.de. 1. August 2023, abgerufen am 1. August 2023.
  9. Fall Lindemann: Preis-Nominierung für Kayla Shyx sorgt für Entsetzen. In: watson.ch. Abgerufen am 2. August 2023.
  10. Fall Lindemann: Verein zieht nach Kritik an Eklat-Nominierung für Kayla Shyx Konsequenzen. In: watson.ch. Abgerufen am 2. August 2023.
  11. Was sakral startet, endet oberflächlich, fast pathetisch. In: rbb24.de. Abgerufen am 12. Januar 2024.
  12. Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann ein. In: Recht & Politik. J. P. D. News, 29. August 2023, abgerufen am 29. August 2023.
  13. Rammstein: Ermittlungen gegen Sänger Till Lindemann in Berlin eingestellt. In: Der Spiegel. 29. August 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 29. August 2023]).
  14. n-tv NACHRICHTEN: Gegen Till Lindemann wird nicht mehr ermittelt. Abgerufen am 29. August 2023.

Das ist zwar immer noch eine Menge Text, kommt der Bedeutung des Videos aber wesentlich näher und verzichtet auf Spekulatives sowie langatmige Nacherzählungen des Videos. --Gripweed (Diskussion) 13:01, 22. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Hätte im übrigen auch den Vorteil, dass die beanstandeten Vorwürfe, die Shyx öffentlich nicht mehr äußern darf, auch von uns nicht wiedergegeben werden. --Gripweed (Diskussion) 13:04, 22. Sep. 2024 (CEST)Beantworten