Diskussion:Kinderheirat

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kinderheirat“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Vor Geschlechtsreife, oder Volljährigkeit? (2004)

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?!? vor Eintritt der Geschlechtsreife oder vor der Volljährigkeit ? --sk (Diskussion) 12:27, 24. Feb 2004 (CET)

Neun Jahre für das Mädchen, nach der Scharia reif, volljährig, erwachsen, heiratsfähig. Ich weiß, das muss nicht so gesehen werden, wird es aber etwa vom Großmufti von Saudi-Arabien Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich It's an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric - Grundsätzlich zur Reifefrage: Bāligh. Bāligh or bulūgh (Arabic: بالغ or بُلوغ‎) refers to a person who has reached maturity or puberty, and has full responsibility ... For example, in issues pertaining to marriage, baligh is related to the Arabic legal expression, hatta tutiqa'l-rijal, which means that the a wedding may not take place until the girl is physically fit to engage in sexual intercourse. In comparison, baligh or balaghat concerns the reaching of sexual maturity which becomes manifest by the menses. The age related to these two concepts can, but need not necessarily, coincide. http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_theological_jurisprudence#B.C4.81ligh It's an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html --79.251.111.164 04:11, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ab welchem Alter Geschlechtsakt erlaubt? (2006)

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Mal eine Frage zur dsbzgl. Sexualität. Wenn z.B. ein kleines Mädchen verheiratet wurde, gab es da Gesetze oder Bräuche ab welchem Alter der Geschlechtsakt vollzogen werden konnte. Oder war/ist es so, daß nach der Heirat das kleine Mädchen hilflos den sexuellen Gelüsten des Ehemannes ausgeliefert war/ist? --HorstTitus (Diskussion) 11:33, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

...mhh.. ich würd sagen: wie der mann es will. oh mann wie frauenfeindlich. fette katze (nicht signierter Beitrag von --84.136.193.88, 15:07, 9. Mär. 2007‎)

Quellen? (2008)

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Der Artikel hat fast keine Belege, dementsprechend wird der entsprechende Baustein eingefügt. Gibt es für den Abschnitt Islam Belege? Ansonsten ist das PoV und/oder unbelegt und wird gelöscht. --Soap (Diskussion) 22:27, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Unterabschnitt Islam ist mittlerweile recht gut belegt, jetzt fehlen noch Belege für den Abschnitt Südasien. Habe den Baustein entsprechend verschoben.--G-C (Diskussion) 19:22, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
So, habe jetzt beide Abschnitte (Islam und Südasien) mit weiteren Einzelnachweisen versehen. Der Quellenbaustein kann jetzt raus. --G-C (Diskussion) 17:28, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Definition von Kinderheirat (2008)

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Ich habe vorläufig die alte Definition aus der Einleitung übernommen, dass eine Kinderheirat vorliegt, wenn das zulässige Mindestalter nicht eingehalten wird. Da in einigen Ländern aber das Mindestalter für Heiraten bei 18 Jahren liegt, kann es zu Abgrenzungsproblemen kommen, da man die Heirat von 17-Jährigen, auch wenn illegal, kaum als „Kinderheirat“ titulieren kann. Wenn sich jemand besser mit den genauen Definitionen auskennt, wäre es gut, wenn er/sie entsprechend die Einleitung überarbeiten könnte, um für eine bessere Abgrenzung des Begriffs zu sorgen. --G-C (Diskussion) 19:22, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hadithe (2009)

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Die aufgeführten Hadithe über das Heiratsalter Aishas werden unter den Islamgelehrten als zweifelhaft angesehen, nicht zuletzt deswegen weil in den Überlieferungsketten in allen Hischam ibn Urwa auftritt. Und Behauptungen bezüglich des Heiratsalters seiner Großtante Aischa bint Abu Bakr werden von schiitischen Gelehrten zurückgewiesen. Demzufolge kann es gar nicht sein, dass der Schiitische Iran bei der Herabsetzung des Heiratsalters auf 9 Jahre sich auf diese zweifelhaften Hadithe bezieht. Und falls sie dies tun, sollte eine klare Quelle dafür aufgeführt werden.
www.eslam.de/begriffe/a/aischa_bint_abu_bakr
www.eslam.de/begriffe/h/hischam_ibn_urwa
(nicht signierter Beitrag von --95.223.182.230 (Diskussion) 11:03, 25. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Mohammed ein Pädophiler? (2011)

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Ich war sehr Entsetzt zu lesen das der Propet Mohammed hier als Pädophiler dagestellt wird. Man muss die Ehe mit einer 9 Jährigen doch auf die damalige Zeit übertragen. Sicher war seine 9 Jährige Frau Aischa nach heutiger sicht ein Kind aber damals wurden die Menschen ja selten älter als 30 Jahre. Die Entwicklung war ganz anders. Ich denke aber auch das kann man heute nicht mehr als Ausrede benutzen wenn man eine Frau unter vieleicht 14 Jahre heiraten möchte. Jiab (nicht signierter Beitrag von --80.138.127.188 (Diskussion) 09:36, 3. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Welcher vollidiot hat euch erzählt das die körperliche Entwicklung von Kindern damals anders war?Interessant übrigens das du Ehen von über vierzehnjährigen gut findest... . --Weiter Himmel (Diskussion) 00:10, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Außerdem ist es Blödsinn, zu behaupten, die Menschen wären nur 30 Jahre alt geworden. Fünfzig- und Sechzigjährige gab es in Massen. Wer einmal die Kindheit überwunden hatte, wurde ähnlich alt wie heute oder vielleicht wie vor fünfzig Jahren. Nur die ungeheuer hohe Kindersterblichkeit drückte die durchschnittliche Lebenserwartung (die wird ab Geburt gerechnet) so stark nach unten. 217.229.74.169 00:09, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nicht neutral

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der Begriff wird von vorn herein mit einer negativen Konotation aus der heutigen Sicht in westlichen Gesellschaften eingeführt. Neutral gesehen, geht es erst mal um Heiraten, bei denen einer der Ehepartner im Kindesalter ist. Diese sind gerade in den zitierten Ländern typischerweise NICHT "vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters bzw. vor Erreichen der Ehemündigkeit", da wie schon im Artikel dargestellt, in einigen v.a. islamischen Ländern "legal" und nicht auf Auswüchse beschränkt, wo noch nicht mal diese Grenzen eingehalten werden (dh, man kann nicht deutsches Ehrecht als Maßstab an andere Länder anlegen). Auch wird in keinem Wort darauf eingegangen, das das Verheiraten von Kindern im europäischen Mittelalter speziell in höheren Gesellschaftsschichten nichts Unübliches waren. --Andreas König (Diskussion) 16:20, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Völlig richtig. Es wird heutzutage immer alles aus der heutigen, westlichen Sicht beschrieben, was natürlich falsch ist. So waren Judenpogrome und Hexenverbrennungen früher durchaus üblich. Es wäre also sehr voreingenommen, diese Phänomene negativ zu beschreiben. --SAFS - NOeSSzett (Diskussion) 23:00, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Da habt ihr beide völlig recht. Kinderheirat, Hexenverbrennungen und Judenpogrome sollten in der Wikipedia neutral beschrieben werden und nicht wertend. Der Artikel über Kinderheirat ist nicht neutral, das habe ich nach den ersten Zeilen gemerkt. Aber Sachlichkeit ist halt schwer, das können nicht viele. JMS (Diskussion) 15:52, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es mag gut sein, das man "unsere, westliche" Sichtweise in einigen Ländern nicht als neutral ansieht, aber unser heutiges Wissen in der Medizin und Psychologie beweist, das derartige Rituale massiv die Psyche eines Kindes schädigt und zudem auch körperlich für den Vollzug der Ehe diese Kinder nicht geeignet sind und es zu entsprechen schwerwiegenden Verletzungen kommt.
Es fehlt in dem Artikel der medizinische Aspekt. BenW (nicht signierter Beitrag von --88.65.55.40 (Diskussion) 13:38, 11. Sep. 2013 (CEST))Beantworten
aus heutiger sicht und aus sicht der zivilisierten welt ist die zwangsverheiratung von unmündigen kindern (!) gegen ihren willen strafbarer kindesmissbrauch. eine seelische und körperliche tortur an wehrlosen. durch nichts mehr zu rechtfertigen. --a.y. (Diskussion) 14:16, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
"aus heutiger Sicht" - das geht nicht. Der gesamte Abschnitt betr. "Islam" in diesem Artikel ist voll daneben, zusammengeschustert und das auch noch dazu falsch. Die Fußnoten 4 und 6 sind total daneben. Beim ersteren bei "Ibn Saʿd, Tabaqat 8, S.58" geht es nicht um ʿĀʾischa, sondern um Ḥafṣa. Die anderen Bemerkungen sind aus dem dem Artikel Aischa bint Abi Bakr unreflektiert übernommen worden. Eine sehr zweifelhafte Artikelarbeit! Heutige jur. Maßstäbe und Vorstellungen kann man nicht in das 7. Jh. übertragen und jene Verhältnisse mit "unserer Brille" verurteilen. Auch in Indien, Saudi-Arabien, Anatolien und Mauritanien usw. usw. laufen die Uhren noch heute eben anders. --Orientalist (Diskussion) 15:23, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

„Auch in Indien, Saudi-Arabien, Anatolien und Mauritanien laufen die Uhren noch heute eben anders.“ leider. in indien werden auch neugeborene mädchen ermordet, nur weil es mädchen sind. was nicht heißt, dass es gut ist. es gibt sogar länder in denen frauen bei verdacht auf ehebruch noch gesteinigt werden. was nicht heißt, dass es gut ist. ich schrieb oben: aus heutiger sicht und aus sicht der zivilisierten welt. die vergangenheit kann man natürlich nicht mehr ändern. grüße --a.y. (Diskussion) 18:54, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

eine unterirdische, intolerante und beispiellose Betrachtung anderen Kulturen und Sitten aus eurozentrischer Sicht. "Gut" ist relativ. Ungut ist eine solche Betrachtung allemal. (und ich bin natürlich der islamfeindliche..usw.). - Da macht man lieber diesen Laden zu. Zu den kritisierten Sachfragen des Artikelabschnitts kommt natürlich nix. Wie üblich. Man hat sich daran schon gewöhnt. --Orientalist (Diskussion) 19:43, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
hallo Orientalist, nicht eurozentrisch. es gibt mißstände, die weltweit kritisiert werden. (UNICEF, foto des jahres nicht nur in europa. übrigens habe ich nicht dir geantwortet, sondern der ip-adresse 88.65.55.40 auf den beitrag von 13:38 h. und dem bestimmt ironisch-sarkastischen beitrag von SwissAirForceSoldier weiter oben. gegen eine korrekte und sachliche historische darstellung von sitten und zuständen der vergangenheit habe ich überhaupt nichts. mit meiner anmerkung „aus sicht der zivilisierten welt“ meinte ich nicht etwa die sicht auf sitten und gebräuche zu zeiten mohammeds und der geschichte, sondern den blick auf heutige und aktuelle mißstände. grüße --a.y. (Diskussion) 20:48, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
die üblichen Ausreden und Selbstinterpretationen eines fröhlichen a.y. Sie gehören ad acta. Da ist nicht zu helfen. (natürlich hat dieser user mir geantwortet: er zitiert mich oben gleich am Anfang - sei es drum). Wieder: kein Hinweis auf die von mir monierten, inhaltlich relevanten Fehler im Artikel selbt. Wie üblich - wohl eine Nummer zu groß für Politdiskutanten. Tschüss und meinerseits EOD mit diesem fröhlichen "a.y." --Orientalist (Diskussion) 22:15, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
hallo Orientalist, ich vermute du hast den ganzen disk.-abschnitt inhaltlich nicht verstanden. eine betrachtung der von mir gesetzten externen links würde dir dabei helfen. es geht im abschnitt der Diskussion um den artikel nicht um die zeiten mohammeds. es geht um das phänomen kinderheirat und zwangsheirat in der heutigen zeit. grüße --a.y. (Diskussion) 22:26, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
FT: ich bin nicht so blöd, wie Du es Dir wünschst. Ich habe den Abschnitt "verinnerlicht" (du verstehst es?)- und inhaltlich sehr gut verstanden! - und meinen Senf dazu, den Du nicht verstanden hast, geschrieben. Dabei bleibt es, auch bei Deiner Beurteilung und Position betr. der Sachfrage. Deutlicher geht es nicht - also, jetzt ist die Disku und Deine gewöhnliche Ausrederei mit mir hiermit beendet. Klar? Oder soll ich es noch buchstabieren: EOD. Na dann. --Orientalist (Diskussion) 22:34, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
hallo Orientalist, ein „EOD“ kannst du auf deiner eigenen diskussionsseite bestimmen. auf dieser hier bist du gast wie jeder andere teilnehmer. wenn dir meine antworten missfallen bist du allerdings nicht verpflichtet darauf zu antworten. grüße --a.y. (Diskussion) 22:39, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Alfons: bleib bei der "Kunst der Fuge" - ein Traum...(G. Gould!); was hier abgeht, sind die Nebensächlichkeiten mit Politschreibern der WP. Überflüssig. Inhaltliche Beiträge und Ansätze zu Korrekturen im Artikel: nix. Wie üblich. --Orientalist (Diskussion) 22:53, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

hallo Orientalist, ich heiße mit vornamen nicht Alfons sondenr Alkim. iyi bir gelişme diliyorum. --a.y. (Diskussion)
Sorry Alkim, ich wollte dich nicht in Verlegenheit bringen. Ich glaube dein türkischer Wunsch gleich oben ist vergebens, und finde den Abschluss dieser "Diskussion" - wie üblich. Dies sind in meinen Augen keine "Nebensächlichkeiten", sondern - na ja... ich behalts für mich. --Goliath613 (Diskussion) 06:11, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
a.y: Dich habe ich in Zusammenhang mit der Kunst der Fuge und Glenn Gould bestimmt nicht angesprochen. Aus guten Gründen. Und mit mir ist hier für Dich EOD; schreib deutsch in der de:WP - ich schreibe Dir auch nicht in irgendeiner Fremdsprache - und gut ist. --Orientalist (Diskussion) 10:06, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Alfons: ist das Dein neuer Stil? VM-reif, vielleicht? Kopfschüttel....[1] --Orientalist (Diskussion) 10:20, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
ich heiße genausowenig Alfons wie Du Orientalist heißt, aber das ist so was von irrelevant. Sag mal, hast du hier nichts anderes zu tun als rumzustänkern und schlappe „EODs“ (auf dieser Seite bisher erst 3x) bzw. Hinweise auf eine deiner Prangerseiten bzw. VM-Drohungen auszustoßen, sobald Du Deine Gegenübers genug provoziert hast? Wie wäre es zum Beispiel, wenn Du mal eines Deiner fachlich hochrelevanten angeblichen Referate vorbereiten würdest? Ich habe hier heute beispielsweise schon einen neuen Artikel angelegt, während du hier hauptsächlich die Luft verpestest. Na ja, jedem das Seine... --Goliath613 (Diskussion) 13:42, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
richtig! soll ich etwa Deinen Echtnamen schreiben? Willst Du darauf hinaus? Vielleicht gleich mit Adresse? Natürlich heiße ich nicht Orientalist, das ist kein Name, sondern ein Beruf. Wie unreif die ganze Disku und Artikelgestaltung betr. ʿĀʾiša läuft, dürfte Dir spätestens jetzt bekannt sein. --Orientalist (Diskussion) 15:01, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
hallo Goliath613, izin rahatsız değil. es hat keinen sinn mit dem kollegen Orientalist zu diskutieren. seine „beiträge“ haben keinerlei bezug zum eingangs diskutierten thema mehr. der herr stänkert gerne lau. grüße --a.y. (Diskussion) 15:06, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
wen a.y. so lau kann [2], dann wird es vielleicht enzyklopädisch. Darauf muß man aber zunächst warten. --Orientalist (Diskussion) 15:19, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

STOPPT mal bitte, ihr seid nur noch auf einer persönlichen und ausfälligen Ebene zugange, das bringt dem Artikelinhalt nichts und ist allg. unerwünscht.

Bereits die oberste Kritik von Benutzer:Andreas König ist nicht korrekt, denn "Kinderheirat" wird definiert als „vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit“, und im übernächsten Satz wird konkretisiert: „Die meisten Länder sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor“. Da ist also keine "westliche" oder sonstige Sicht, sondern es wird an den Regelungen des jeweiligen Landes gemessen.

Da keinerlei Belege angegeben sind für die Definition von "Kinderheirat" (ein großer Mangel des Artikels!), muss diese Definition erstmal reichen, obwohl sie fragwürdig ist, wenn einige Länder die Heirat mit 9 Jahren erlauben.

Der Abschnitt über "Islamische Länder" ist mit Wegwerf-Belegen versehen, die eigentlich eine Unverschämtheit darstellen, wie Benutzer:Orientalist richtig anmerkt. Aber dann bitteschön auch verbessern und mit korrekten Belegen ausstatten. Die Angaben zu "Südasien" machen aber einen vertrauenserweckenden Eindruck: verbreitet, obwohl verboten. Also diskutiert bitte sachlich und zum Thema. Danke und Grüße --Chiananda (Diskussion) 17:30, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

meine Hinweise auf Unzulänglichkeiten in Artikeln kann und wird nicht zwangsläufig mit meinen Korrekturen derselben verbunden sein. Das zu verlangen, wäre eine Zumutung.Wer ein Zimmer aufräumt und putzt, der muß es nicht neu möblieren.--Orientalist (Diskussion) 17:36, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Quatsch, wie üblich. Ausgebildete, diplomierte und fachlich relevante Orientalisten sollten sehr wohl in der Lage sein, etwas zum Thema Kinderheirat sagen dürfen zu wollen. --Goliath613 (Diskussion) 18:21, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
sagen dürfen zu wollen. Quatsch! Muss ich das? Nöö. Außerdem: nicht "diplomiert", etwas mehr. --Orientalist (Diskussion) 18:26, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
@Orientalist: Dein Hinweis auf "Ibn Saʿd, Tabaqat 8, S.58" (Ḥafṣa anstatt ʿĀʾischa) zeugt von Fachkenntnis, ich für meine Person kann die Quelle nicht interpretieren :)
Vielleicht kannst du die Seitenangabe korrigieren und möglichst auch eine Online-Version auftreiben? Oder entferne den Beleg als "falsch".
Auch zur Übernahme aus dem Artikel "Aischa bint Abi Bakr" kann ich nichts sagen, so bleibt deine Behauptung der „unreflektierten Übernahme…zweifelhafte Artikelarbeit“ erstmal unbegründet.
(Ich habe mir erlaubt, in deinen Beiträgen die unnötige Abkürzung "Art." mit "Artikel" auszuschreiben, liest sich so besser.) --Chiananda (Diskussion) 18:33, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
ich habe zwei Fußnotenverweise entfernt. Den Rest können diejenigen in Ordnung bringen, die hier den "Islam von innen" kennen und meinen usernamen (auch außerhalb der WP - wie es mal hieß) mit "Islamfeindlichkeit" beschmieren wollen. Wer gemeint ist/sind, werden die Betroffenen schon verstehen. Auf dieses Niveau, wo Leute aus anderen Artikeln nicht mal richtig abschreiben können, werde ich mich nicht begegeben.--Orientalist (Diskussion) 20:30, 12. Sep. 2013 (CEST) - ach so: online-Version gibt es nicht. Sollte es sie geben, dann wird sie auch auf Arabisch sein. Vom Regen in die Traufe. Ich lese Bücher.--Orientalist (Diskussion) 20:32, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Nachtrag: „unreflektierten Übernahme…zweifelhafte Artikelarbeit“ ist durchaus begründet. Man soll nur den Art. und die Fußnoten dazu im Art. über ʿĀʾiša lesen und vergleichen. Oder: bewegen wir uns hier nach und nach unter dem Niveau eines Abendkurses einer provinziellen Volkshochschule, oder auf den Seiten einer Enzyklopädie mit angeblich wissenschaftlichem Anspruch? Ob solche Quellen wie: [3] einen enzyklopädischen Wert haben, bezweifle ich sehr stark. Das ist alles zusammengehuddeltes Zeug.--Orientalist (Diskussion) 21:22, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Mit „unreflektierten Übernahme…zweifelhafte Artikelarbeit“ zitiert sich der geschätzte Vorredner natürlich selbst. Soviel zum „enzyklopädischen Wert“ seines Votums. Und was meine Meinung zur „provinziellen Volkshochschule“ betrifft, darüber erlaube ich mich in Schweigen zu hüllen. Meine Damen und Herren, es war mir eine Ehre. --Goliath613 (Diskussion) 22:46, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
natürlich bleibt es dem mehrfach gesperrten user unter verschiedenen usernamen (für Mitleser: [4] ) unbenommen, den enzyklopädischen Wert des fraglichen Artikelanabschnitts inhaltlich auf Hochglanz zu bringen. Aber die Polemik ist ja Trumpf. Denn Fachkenntnisse (Literatur/Quellen!) sind dort Null. Wie auch bei dem Urheber von "Islam von innen". Also: was soll's ? Macht mal schön! Und wir werden es uns dann angucken, was aus "Islam von innen" kommt. Bis danne...--Orientalist (Diskussion) 23:28, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
hallo Orientallist, dein wiederholtes bashing anderer user (du hast diesen link schon mehrfach gesetzt) ist kein beitrag zur verbesserung des artikels. bitte wisch dir den schaum ab und konzentriere dich auf sachbezogenen beiträge. grüße --a.y. (Diskussion) 00:14, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

BK:::::pardon, Alfons: die Volkshochschule... jetzt fällt es mir ein: Du hast mal dort Kurse gegeben. Ich bin im Bilde. Ich wollte Dir damit hier nicht"auf den Schlips treten"...aber hier hilft es inhaltlich nicht weiter.--Orientalist (Diskussion) 00:22, 13. Sep. 2013 (CEST) Nachtrag: Wo bleiben Deine sachbezogenen Beiträge zum Abschnitt "Islam" in diesem Artikel, a.y.? Der Islam von innen - und so. you remember? Mach mal! Das ist kein bashing, sondern Aufforderung, Labelei mit Fakten zu ersetzen. Ich habe die Quellen kritisiert und widerlegt. jetzt ist "Islam von innen" dran. --Orientalist (Diskussion) 00:22, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

hallo Orientalist, du laberst auf entsetzlich unsachliche weise am artikel vorbei um deine persönlichen ressentiments gegen andere user auszuleben. alter schwätzer geht dafür in ordnung? grüße --a.y. (Diskussion) 00:36, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
.EOD mit Dir für mich. guck Dir die Ergebnisse an. Enzyklopädisch durchaus haltbar, oder hast Du was mehr hinzumachen wollen? Ich mein' an Quellen und so? Als Islam von innen... oder reichts es für heute? Auch zum Nachschlagen? (tust gucken: meine "Beiträge" samt Löschungen, betr. A'isha und so). hängt alles etwas so inhaltlich zusammen, oder? Soll enzyklopädisch werden, oder?--Orientalist (Diskussion) 00:44, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Zum vierten Mal hören wir nun EOD. Sehr gut, jetzt ist es vielleicht sogar ernst gemeint - oder auch nicht. Was mit irgendwelchen Kursen an irgendeiner Volkshochschule gemeint sein könnte, bleibt mir ein Buch mit sieben Siegeln, aber das scheint nun mal die Ausdrucksweise von fachlich hochqualifizierten Orientalisten zu sein. Danke Alkim für deine Mitwirkung an dieser, wie in solchen Fällen leider immer, entsetzlich unsachlichen Diskussion. Weiterhin viel Spaß --Goliath613 (Diskussion) 07:04, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Alfons, seine (a.y.) "Mitwirkung ist gleich Null. Inhaltlich. Man kann es nachlesen. Zu Dir: wie war es mit Jiddisch-Unterricht an der Volkshochschule? Soll ich hier verlinken? Oder war es schweizer Dialekt? Weiterhin viel Spaß --Orientalist (Diskussion) 09:06, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Jiddisch-Unterricht? Hä, wie meinen? Wie auch immer: bis morgen abend seid ihr von meiner Anwesenheit befreit. Bis dahin hab ich Wichtigeres zu tun, morgen ist nämlich Jom Kippur. Meine Damen und Herren Mitleserinnen und Mitleser, ich empfehle mich. --Goliath613 (Diskussion) 15:00, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Islamische Länder"

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Ich habe den Abschnitt stilistisch überarbeitet, allgemein verständlicher gemacht und die Belege gecheckt: scheint alles soweit okay zu sein. Danke für die Nachbearbeitung von Orientalist. Schön wäre bei „die meisten islamischen Staaten“ eine kurze Aufzählung, welche nicht. --Chiananda (Diskussion) 21:32, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

.Gemäß Erwin Gräf, leider hat er keinen Artikel, ist ein islamischer Staat, in dessen Verfassung der Islam als Staatsreligion gilt. Dies ist in den Islamswissenschaften und auch im vergleichenden Verfassungsrecht allerdings umstritten. Fazit: man kann nicht sagen: im Lande x so und in y anders. Diese Denkweise ist aber in der WP üblich und sie ist falsch. Hier, in der WP geht es in solchen Fällen immer um Kategorien und nicht um landesbezogene Inhalte. Ein bedauerlichen Zustand, dem ich mich nicht anschließe. Die linken Politrocker aus "islamischen" Ländern werden bestimmt ihren Senf dazu abgeben können, falls sie wollen.--Orientalist (Diskussion) 22:23, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Drei Sachen:
  • Orientalist hat sicher recht, dass "eine kurze Aufzählung" von islamischen Staaten in diesem Falle unmöglich ist.
  • Einem Zustand, egal ob bedauerlich oder nicht, kann man sich nicht anschließen, höchstens einer Haltung.
  • Ich bin sicher, dass die "linken" "Politrocker" aus "islamischen" Ländern in der Lage sind, selbständig und ohne O's Erlaubnis diesen Artikel zu bearbeiten, falls sie wollen. --Goliath613 (Diskussion) 21:35, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
dann Dein Wort in Gottes Ohr.....sozusagen: die "Islam - von - innen - Kenner, nioch dazu selbständig.--Orientalist (Diskussion) 21:55, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Griechenlands Muslime. Rhodopen; Westthrakien

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Griechenland wendet seit vielen Jahrzehnten die Scharia familienrechtlich an, Kinderheiraten an zehn bis dreizehn Jahre alten Mädchen sind in den letzten Jahren entsprechend vorgekommen. Der Mufti der nordgriechischen Stadt Gümülcine griechisch Komotiní, Herr Cemali Meço, verheiratet, wen er nach Betrachtung für körperlich reif (arab. baligh) hält. Bei Mädchen geht das islamrechtlich ab neun Jahren. Kulturell modern ist eine 9-13-Jährige ein Kind und sprechen wir von Kindesmissbrauch, weshalb diese Ehen in Deutschland nicht vollzogen werden dürfen sprich das islamrechtlich verheiratete Paar (Düsseldorfer Fall: Er 22, Sie 11) hierzulande keinen Geschlechtsverkehr haben darf.

"Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte.

Doch Hassan N. drückte sich. Auch seine „Gattin“ (heute 14) erschien nicht zum Termin. Sie lebt inzwischen mit ihrer Tochter (1) in Griechenland bei ihrem Großvater.

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig."

Von BARBARA KIRCHNER. Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby. Express vom 12.06.2008

http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html --79.251.111.164 04:30, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Faziletli Gümülcine Müftüsü Hafız Cemali Meço Efendi http://gumulcinemuftulugu.blogspot.de/ http://muftikomotini.blogspot.de/ --79.251.111.164 04:34, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Jedenfalls war der Beleg zu Thrakien, den die obige IP-Nummer i.d. Text eingefügt hat, von 2005: Das verheiratete Kind = etwas dürftig. Qualifiziertere Belege wären für die obigen Ausführungen nötig. --Chiananda (Diskussion) 17:25, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Chiananda, die in Griechenland geschlossene religiöse Ehe ist dort (familien)rechtlich einwandfrei, die "Braut" war elf Jahre und der Bräutigam 22 Jahre alt und der (im Auftrag der Clans) und mit Billigung der Athener Regierung verheiratende Geistliche war Mufti Cemali Meço. Juristische Basis für die rechtliche Geltung der Kinderheiraten bekanntlich prinzipiell integrierenden Scharia in Griechenland sind die Verträge von Sèvres (1920, Vertrag von Sèvres (Griechenland – Schutz von Minderheiten); 1919 Vertrag von Sèvres (Griechenland – Westthrakien)) und Lausanne (1923). --79.251.119.198 13:24, 11. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Die Scharia als Instrument zur Unterdrückung von Muslimen
By Michael Kreutz · July 27, 2007
Dabei ging es nicht um dessen illegale Praktizierung, sondern darum, dass der griechische Staat als einziges EU-Mitglied die Scharia offiziell anerkennt, wofür er von der EU mehrmals gerügt wurde. Nun bietet ein Buch von Yannis Ktistakis (”Das Heilige Gesetz des Islam und die muslimischen griechischen Staatsbürger”)[1] eine Übersicht zu dieser Problematik. Die bestehende Rechtsordnung duldet demnach die Anwendung der Scharia in Griechenland, während diese zugleich gegen die Verfassung verstößt, die allen Staatsbürgern ein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz zuspricht. Der Verfasser sieht in dieser Praxis, die griechischen Muslime West-Thrakiens der Rechtsprechung der Scharia in Familienangelegenheiten zu unterwerfen, einen unterschwelligen Rassismus. Im Namen der Rücksicht auf Belange von Minderheiten wird - so der Autor - ein Sonderstatus innerhalb des bestehenden griechischen Rechtssystems geschaffen, der gar nicht im Interesse dieser Minderheit ist. Dem »Fossil« der Scharia können sie sich nicht entziehen.
Vielleicht mag der Vergleich mit dem Südafrika der Apartheid übertrieben sein, aber ich sehe hier dennoch eine deutliche Parallele insoweit, als auch dort die rechtliche Benachteilung von Minderheiten mit der angeblichen Rücksicht auf deren Eigenarten begründet wurde. So etwas sollte es im Jahre 2006 in Europa nicht mehr geben.
[1] Γιάννης Κτιστάκις: Ιερός Νόμος του Ισλάμ και Μουσουλμάνοι Ελληνες Πολίτες, εκδ. Σάκκουλα, σελ. 198, Athen/ Thessaloniki 2006.
http://www.balkanforum.info/f26/scharia-instrument-unterdrueckung-muslimen-griechenland-46157/ --79.251.119.198 13:24, 11. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Petition gegen Kinderehen

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Das Thema Kinderheirat ist 2016 ein Politikum allerersten Ranges und (damit) gehört die durch "193.175.48.230" hier eingebrachte entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag, 20.08.2016, Pet 4-18-07-99999-036062. Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch (in der Tat) nicht (lediglich) in den Diskussionsbereich, sondern als Quelle direkt auf die Artikelseite. --193.175.48.226 14:36, 16. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Durchaus; endlich ein frischer (aktueller) Beleg. Wenn ja, dann gehört das doch wohl unter 1.2 Europa, selbstredend bei 1.2.1 Deutschland ... schlage ich hiermit höflich vor. Irgendwelche Einwände? Niemand & nichts? Dann herein damit, aktuelle Quelle ist immer nett. --79.251.81.159 15:20, 16. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Da steht doch bereits ein Link zu dem Spiegel-Artikel vom 9.9.2016, auch wenn der Link noch Nacharbeiten bedurfte. Eine Petition ist allerdings nichts, was ich in einem WP-Artikel anführen würde, jährlich erhält der Deutsche Bundestag 18.000 davon, das sind jeden Tag fast fünfzig Stück! --سلوك Saluk 15:32, 16. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, Saluk, für deinen interessanten Einwand. Mir gefällt die Petition gleichwohl als mögliche (und m. E. wichtige) Quelle, da sie die Kern-Forderungen dieses Jahres sowohl von Terre des Femmes (tdf) als auch vom Deutschen Kinderschutzbund, nämlich: ausnahmslos achtzehn Jahre, in Richtung Bundestag trägt. Einerseits, erstens. Und andererseits (zweitens) die - leider völlig legalen - Kinderehen Griechenlands kritisiert (und deren Abschaffung fordert), die seit vielen (!) Jahren auch ein sehr deutsches Thema sind. Das Entkoppeln der Kinderehen-Diskussion von der aktuellen Flüchtlings-Diskussion, das zum Dritten ist mir wichtig. --79.251.81.159 23:14, 16. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Saluk, zu den Mitzeichnerinnen gehört Mina Ahadi - Petition gegen Kinderheiraten (20.08.2016) Pet 4-18-07-99999-036062 --193.175.48.230 19:00, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
So hart das klingen mag: das ist mir egal. Eine Petition ist eine Petition ist eine Petition und damit keine Quelle und auch nicht relevant für den Artikel (womit ich die Relevanz für die Betroffenen überhaupt nicht einschränken möchte!). Ich würde sie rauslassen. --سلوك Saluk 08:26, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Die Aktivisten suggerieren, bei deutschen Standesämterm würden Kinderehen geschlossen. Das ist jedoch unzutreffend und irreführend. Kinder sind natürliche Personen unter 14 Jahren. In keinem deutschen Standesamt können Personen unter 14 Jahren Ehen schließen. In Ausnahmefällen können Personen ab 16 Jahren Ehen schließen. Dies wollen die Aktivisten verbieten. Ein Verbot wäre jedoch nicht vereinbar mit Art. 6 GG. Die Rechte aus Art. 6 GG stehen nicht nur über 18-jährigen zu. Die Wirtschaftslobby möchte daß die Menschen sich voll und ganz auf Arbeit und Karriere konzentrieren, und der von der Wirtschaftslobby prpagierte Zeitgeist wirkt schon seit langem darauf hin, daß möglichst wenig Ehen geschlossen werden und es zu möglichst wenig (das jeweils aktuelle Angebot an Arbeitnehmern verknappenden und für Arbeitgeber teuren) Schwangerschaften kommt. Die Verhinderung von Schwangerschaften wird inzwische euphemistisch "Verhütung" genannt, gerade so, als wäre eine Schwangerschaft eine Krankheit. In den Schulen wird im Sexualkundeunterricht eine Schwangerschaft als Katastrophe dämonisiert, und Schwangerschaftsverhütung sowie Abtreibung werden empfohlen und propagiert. Die ultrakapitalische Wirtschaftslobby hat längst (schon vor über 30 Jahren, auch mit Unterstützung und Hilfe von Abtreibungslobbyisen und Feministinnen) einen lebensfeindlichen Zeitgeist durchgedrückt, und die gegenwärtig auftretenden Aktivisten laufen im gleichen Fahrwasser.--2003:4C:6F28:DC01:99AA:B634:EA84:B692 17:17, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

"Die Aktivisten suggerieren, bei deutschen Standesämtern würden Kinderehen geschlossen" - aber nein, solches möchte niemand andeuten ("suggerieren"), die Petition gegen Kinderehen (Pet 4-18-07-99999-036062, neues Aktenzeichen Pet 4-18-07-4030-036062) lässt hier m. E. keine Fragen offen und will hingegen das z. B. in Griechenland legale Verheiraten von Kindern im Rahmen der Imam-Nikah, unzweideutig, in BRD und Hellas verbieten lassen. Nun zur Volljährigkeit (18 Jahre). Sowohl Terre des Femmes als auch der Deutsche Kinderschutzbund fordern achtzehn Jahre d. h. fordern ein deutsches Verbot der heute ausnahmsweise möglichen Eheschließung einer 15- oder 16 Jahre alten Person. Auch diese beiden Organisationen also könnten ihren Vorstoß ebenfalls unter das Motto "Keine Heirat unter achtzehn" stellen. Dass es (beim Thema dieses Wikipedia-Artikels!) nicht lediglich um Zwangsehen geht, sondern dass ggf. dem Wunsch eines Kindes staatlich widersprochen werden muss, verdeutlicht in der genannten Petition das: "auch nicht auf Kinderwunsch". Noch ein Letztes: Ja, die Schwangerschaft einer Elfjährigen oder Zwölfjährigen ist eine Katastrophe, denn sie ist für Mutter und Ungeborenes lebensgefährlich. --79.251.75.49 21:26, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Deutschland Überarbeiten

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In dem ganzen Tageschau-Bericht geht es um Minderjährige, also auch Jugendliche. Vorauf sich die 1500 Fälle beziehen ist nicht genannt! Eine sehr ähnliche Zahl steht im Spiegel für alle Minderjährigen. So ist das mehr als missverständlich. Catrin (Diskussion) 13:42, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe die rechtliche Situation in Deutschland hinzugefügt, da diese im Vergleich zu anderen Regionen fehlte. Ohne diese Information könnte zudem der Eindruck erweckt werden, dass Kinderehen in Deutschland geschlossen werden könnten. --132.252.113.11 14:39, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Und ich habe die Bundestagsdrucksache verlinkt, auf der die Spiegel-Meldung beruht. Bei allen Vorzügen von Sekundärquellen: Ein Spiegel-Online-Bericht, der auf einer dpa-Meldung beruht, die auf einer Funke-Mediengruppe-Meldung beruht, die auf einer Grünen-Veröffentlichung beruht, die auf einer Parlamentsdrucksache beruht, ist nicht wirklich verlässlicher als die BT-Drucksache selbst :-) Insgesamt leidet der ganze Artikel an einer unklaren Definition von "Kind" bzw. "Kinderehe", der Artikeleinstieg widerspricht hier einigen späteren Definitionen und Aussagen: Der Artikel kann sich nicht entscheiden, ob "Kinderheirat" nun rein durch das Alter zu definieren ist (und ob "Kind dann bis 14 oder bis 18 geht) oder ob rechtlich zulässige Minderjährigen-Ehen eben gerade keine Kinderheiraten sind. --Rudolph Buch (Diskussion) 16:02, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Unverständlich bzw. Widersprüchlichkeiten

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In Zwangsheirat steht "Als eine weitere Form der Zwangsehe gilt die Kinderheirat, da sie vor dem Erreichen der Ehemündigkeit beider Ehepartner abgeschlossen wird.", hier jedoch wird von schon einer Person gesprochen. Ebenso gibt es wohl verschiedentlichen (juristische) Definitionen von Kind (Unicef etwa redet von <18, das deutsche/österreichische Rechtssystem definiert <14). Historisch gibt es auch Unterschiede. Bitte zumindest mal die Einleitung belegt definieren. So wäre zudem wie durch den Baustein vermerkt ohnehin Redundanz zum rechtlichen Begriff der Ehemündigkeit gegeben.--in dubio Zweifel? 01:48, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo in dubio, ich meine, wir sollten "beide" so lesen, dass es wirklich die zwei zu Vermählenden sind, die "ehemündig" sein müssen; nur "eine Person" reicht nicht, um dieses Kriterium zu erfüllen. Nun zur Verwendung von "Kind": Das ist in der Tat missverständlich. Man sollte, um den Unterschied zum in Deutschland relevanten Alter von 18 (oder 16) herauszustellen, lieber "Minderjährige" verwenden. Was die Redundanz angeht, magst du ebenfalls Recht haben - ich habe noch nicht so genau gelesen. Es könnte ja ansonsten eine Weiterleitung eingebaut werden oder zumindest ein ->"siehe auch" . Nur was wäre sinnvoller? "Kinderheirat" -> "Ehemündigkeit" oder umgekehrt? --BlaueWunder (Diskussion) 08:56, 14. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
nunja ich hatte ja nun die Einleitung bzw Definition per Dudenref etwas angepasst, daher ist das mit dem "Unverständlich" eigentlich erledigt (falls es da keinen Einwand gibt). Vielleicht gibt es jenseits des Dudens (für mich nur ein Notnagel) ja auch bessere Belege bzw Definitionen. Kinderheirat ist wie etwa auch Kinderarbeit etc wohl ein gängiger Begriff, somit plädiere ich eigentlich für den Erhalt des Lemmas, nur es gibt da schon einiges an Redundanzen aufzuräumen meine ich (zum Teil eben auch widersprüchliche). Vielleicht reicht da auch eine Erwähnung das der Begriff Kind juristisch/soziokulturell/entwicklungspsychologisch/historisch etc ganz verschieden definiert sein kann bzw wird. Das Alter von 14 Jahren ist ja denke ich eine ziemlich willkürliche Grenze insbesondere in der (hiesigen) Justiz, bei der zugetraut wird, das eigene Handeln zu überschauen (vgl etwa Strafmündigkeit etc.) Gruß--in dubio Zweifel? 21:53, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
PS: Zum Thema Redundanz bitte besser in der diesbezüglichen Diskussion argumentieren, sonst könnte einiges aus den jeweiligen Diskussionssträngen verloren gehen--in dubio Zweifel? 00:36, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
PPS: habe den Redundanzbaustein zurückgezogen, mahne aber weitere Überarbeitung hinsichtlich eines ethnologisch-historischen Kontext an--in dubio Zweifel? 22:45, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Türkei

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Bislang gilt in der Türkei Sex mit Kindern unter 15 Jahren als Missbrauch und wird schwer bestraft - wenn er denn zur Anzeige kommt, gerade auf dem Land sind Kinderehen nicht selten. Nun - im November 2016 - der Vorstoß der AKP für ein neues Gesetz: Der Vergewaltiger - oder der Missbraucher - soll straffrei ausgehen, wenn er sein Opfer heiratet. Die frauenfeindliche und insbesondere mädchenfeindliche Option für den erwachsenen männlichen Täter lautet also: Ehe statt Gefängnis. Hoffentlich wird das am 22.11.2016, zweite Lesung im türkischen Parlament, verhindert - das wünschen sich viele etwa auf Twitter #TecavuzMesrulastirilamaz . Teil einer langen Kette von unguten Entwicklungen der Anpassung des türkischen zivilen Rechts an das islamische Recht (Scharia). Man erinnere sich an das Urteil der knappen Mehrheit der türkischen Verfassungsrichter vom August 2016: "Zwölf- bis 15-Jährige seien im Prinzip in der Lage, die Bedeutung einer sexuellen Handlung zu verstehen." Damit gelten Zwölfjährige als in sexuelle handlungen auch mit Erwachsenen einwilligungsfähig - das öffnet den Kinderehen Tür und Tor. Am Flughafen Wien-Schwechat wurde auf dem Digital-Laufband die Schlagzeile "Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren" gezeigt. Auch Schwedens Außenministerin Margot Wallström protestierte mutig: „Die türkische Entscheidung, Sex mit Kindern unter 15 zu erlauben, muss revidiert werden“, twitterte sie. Die türkische Regierung fühlte sich falsch verstanden und rügte die Politikerin. Nicht nebenbei: acht der 13 türkischen Verfassungsrichter wurden vom einstigen Staatspräsidenten Abdullah Gül ernannt. Gül hatte 1980 seine Cousine Hayrünnisa Özyurt geheiratet. Das Mädchen war erst 15 Jahre alt. --91.61.199.51 06:25, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

A spokesman for UNICEF, the U.N. Children's Fund, said Saturday that the organization was "deeply concerned" by the pending legislation. Christophe Boulierac told the French news agency AFP that "these abject forms of violence against children are crimes which should be punished as such."... http://www.metrotell.co.za/news/thousands-of-turks-protest-proposed-childmarriage-law Thousands of Turks Protest Proposed Child-marriage Law [...] President Recep Tayyip Erdogan, whose ruling AKP party introduced the bill. The legislation is slated for a second vote after a debate set for Tuesday. For its part, the government says the legislation is not intended to pardon rapists, but to influence the widespread rural custom of child marriages. It would, however, permit the release of men who assault minors "without force, threat or any other restriction on consent" if they marry the girls involved. Critics say the measure effectively encourages underage marriage. [...] (VOA News - 19. November 2016) http://www.voanews.com/a/thousands-turks-protest-proposed-child-marriage-legislation/3604200.html --79.251.114.243 15:32, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Jemen

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[5] Sciencia58 (Diskussion) 14:57, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Georgien

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@Benutzer:Geist, der stets verneint: Nach dem Edit-War um Georgien habe ich mir den angegebenen Einzelnachweis angesehen: Ich habe in der Studie (hier auch ohne Wayback abrufbar) keine Aussage gefunden, die den ersten Satz stützen würde. Die Studie hat 350 Seiten, ggf. wäre eine konkrete Seitenzahl nötig. Der zweite Satz lässt sich durch S. 250 belegen, verzerrt aber (es geht dabei allein um Schulunterricht über Verhütungsmittel) und hat vor allem mit dem Artikelthema "Kinderheirat" wenig zu tun. Ich würde den Abschnitt also entfernen, obwohl mir die "Würde des georgischen Volks" sonst nicht sonderlich am Herzen liegt... --Rudolph Buch (Diskussion) 21:20, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ohne diesen Eintrag gesehen zu haben, habe ich auch versucht, die Aussagen nachzuvollziehen. Der Beleg für den ersten Satz sollte bei Volltextsuche mit "school" auffindbar sein. Da ist aber nichts. Verheiratung durch die Eltern kommt gar nicht vor und widerspricht auch den Angaben zum Familienstand ("consensual union" wird es ausdrücklich genannt). Die 3% im 2. Satz werden auch von Seite 250 nicht gestützt. Zudem ist die Aussage Unfug, wenn man von 15jährigen Aufklärung vor der Volljährigkeit abfragt. Allein schon der nicht belegte erste Satz lässt die Einfügung einer IP von 2017 als Fake erscheinen. Wer hier Aussagen im Artikel haben will, möge sie bitte seitengenau belegen. Die IP, die den Murks hier reingekippt hat, hat sich wohl darauf verlassen, dass sich nie jemand die Mühe macht, das nachzuprüfen. MBxd1 (Diskussion) 23:13, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Auweia. Danke für die Aufmerksamkeit, Benutzer:Rudolph Buch und Benutzer:MBxd1. Bitte an die RCler, hier speziell Benutzer:Geist, der stets verneint, Benutzer:Hüsvir und auch schon Benutzer:Gerhardvalentin: Stumpfes Revertieren ist nicht sinnvoll und eine Belegangabe ist nur brauchbar, wenn das Belegte auch drinsteht. Man hätte doch spätestens misstrauisch werden müssen, wenn man mit der Nase draufgestoßen wird, dass Georgien nicht in Asien liegt. Weniger Geschwindigkeit, mehr Sorgfalt wäre hier gefragt.--Mautpreller (Diskussion) 23:49, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Georgien in Asien ist das einzige, was stimmte, zumindest nach mitteleuropäischer Konvention. Die Georgier sehen das aber oft anders. Der Fakeabschnitt sah aber auch selbst durchaus verdächtig aus. MBxd1 (Diskussion) 23:52, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nein, Asien#Ausdehnung.--Mautpreller (Diskussion) 00:20, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Aber Du hast recht, er sah verdächtig aus. Was mich so ärgert, ist halt: Gut, ein 350-Seiten-Dokument, und im Beleg keine Seitenangabe (auch verdächtig). Liest man nicht schnell mal durch. Aber es gibt ja Steuerung-F. Wenn es dann hochkocht, wäre es höchste Zeit, da mal ein bisschen reinzugucken. Das passiert aber nicht. Fast nie. Stattdessen rasten die RC-Automatismen ein. Ich hab mir eine Sammlung von solchen Vorfällen angelegt, das spottet jeder Beschreibung. Das ist einer der ärgerlichsten Züge der ganzen Wikipedia und wird noch einmal schlimme Folgen haben.--Mautpreller (Diskussion) 00:50, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Sorry, da hab ich mich mich von der gesichteten, mit hochgestellten blauen Zahl blenden lassen. Aber gerade weil dann die Kombinantion "alles Lüge", "Ich verklag dich", "Vorderasiatischer Staat liegt nicht in Asien" und "Im Namen eines ganzen Volkes" kam, hielt ich die Sache für ausgemachten POV-Pusch --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 17:01, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Danke, das ist doch mal'n Wort. Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen rechnet Georgien übrigens zu Europa: "Georgia has one of the highest rates of female marriage under age 18 among European countries." Also die Unterscheidung zwischen Asien und Europa ist in der Kaukasusregion zwischen Schwarzmeer und Kaspischem Meer nicht so ganz trivial. Das ist natürlich auch nicht so wahnsinnig wichtig, aber Nona Gaprindaschwili zum Beispiel war nicht nur Weltmeisterin, sondern auch Europameisterin im Schach.--Mautpreller (Diskussion) 18:29, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Die Quelle ist by the way wohl eher dies hier: https://www.spiegel.de/panorama/kinderbraeute-in-georgien-fotografin-daro-sulakauri-ueber-arrangierte-ehen-a-1136572.html . Aber selbst da steht nicht das drin, was die IP behauptet hat. Wohl aber der Link zu dem Reproductive-Health-Bericht, wo was ganz anderes drinsteht (da hat auch der Spiegel nicht sauber gearbeitet).--Mautpreller (Diskussion) 00:56, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ein zuverlässiger Link, der im Gegensatz zum SPIEGEL-Bericht auch einigermaßen plausibel und angemessen vorsichtig berichtet, wäre dieser hier: http://eeca.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/unfpa%20georgia%20summary.pdf. Es scheint in einigen Gegenden durchaus ein Problem mit Kinderehen zu geben, aber eben gerade nicht so, wie es im Artikel behauptet wurde.--Mautpreller (Diskussion) 01:04, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Es gibt viele Belege für Kinderehen in Georgien. Unter den online verfügbaren halte ich National Geographic durchaus für ein zuverlässig recherchiertes Medium. In dem fotojournalistischen Artikel von 2017 wird auf Aufzeichnungen des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen hingewiesen. --Fiona (Diskussion) 17:12, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Die Aufzeichnungen des Bevölkerungsfonds habe ich in meinem letzten Edit verlinkt. Die sind auf jeden Fall eine gute Quelle. Sie passen allerdings gar nicht zu dem, was im Artikel stand.--Mautpreller (Diskussion) 17:41, 8. Jun. 2022 (CEST) PS: Ich seh grad, das war nur das Summary. Einen "Overview" gibt es hier: https://eeca.unfpa.org/en/publications/child-marriage-georgia-overview . --Mautpreller (Diskussion) 17:58, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, der kategorische Satz geht gar nicht. --Fiona (Diskussion) 17:58, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Das dir die Würde des georgischen Volkes nicht sonderlich am Herzen liegt hab ich mir gedacht. Aber uns Georgiern lag die Würde des jüdischen Volkes auf dem Herzen deswegen befreiten wir Deutschland vom Nationalsozialismus... Das hast du hoffentlich nicht vergessen. Was die Kinderheirat angeht:

Zivilrechtlich ist in Georgien die Heirat ab 18 Jahren erlaubt.

Sexueller Kontakt mit unter 18 jährigen wird in Georgien strafrechtlich bestraft.

Kinderehen von einheimischen Georgiern/Georgierinen gibt es in Georgien nicht.

Wenn in Georgien Kinder verheiratet werden sind es Kinder von Aserbaidschanischen Migranten die ihre Nachnamen in meisten Fällen in georgische Nachnamen ändern.

Georgien ist nicht in Asien. Georgien liegt im großen Kaukasus der nicht in Asien ist. Georgier sind keine Asiaten sondern Kaukasen. Schon peinlich für deutsche die nichtmal die wissenschaftlichen Werke von deutschen Wissenschaftlern kennen und kein Stück ihrer eigenen Geschichte erzählen können.

Turashvili Rati (Diskussion) 18:32, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Bitte, die Sperrprüfung ist noch nicht entschieden. So lange darfst Du hier noch nicht schreiben.--Mautpreller (Diskussion) 18:36, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Um das mal zu kommentieren: "Zivilrechtlich ist in Georgien die Heirat ab 18 Jahren erlaubt." Das stimmt offensichtlich. "Sexueller Kontakt mit unter 18-Jährigen wird in Georgien strafrechtlich bestraft." Das wiederum glaube ich nicht, es wär auch gar nicht gut. Aber: Geschlechtsverkehr mit unter 16-Jährigen steht laut Summary der UNFPA unter Strafe. Und: Laut UNFPA-Bericht wird das Verbot von Zwangs- und Minderjährigenehen nicht besonders strikt durchgesetzt. Man kann eine Kinderehe nicht registrieren lassen, denn diese sind verboten, aber bei de-facto-Ehen "interveniert die Polizei nur selten". "Kinderehen von einheimischen Georgiern/Georgierinnen gibt es nicht ... wenn ..., sind es Kinder von aserbaidschanischen Migranten …" Zunächst mal leben in Georgien nicht nur Leute georgischer Nationalität (sondern eben auch aserbaidschanischer, armenischer, russischer, ossetischer ... Nationalität). Dann: Der Bericht geht davon aus, dass Kinderehen in ganz Georgien vorkommen, aber gehäuft a) bei den ärmsten Bevölkerungsteilen, b) bei den ethnischen Minderheiten, wo es auch Sprachbarrieren gibt (zB weder Georgisch- noch Russischkenntnisse), c) in bestimmten Regionen, besonders Kvemo Kartli (Niederkartlien) und Adscharien.

Der Bericht ist von 2009, ob es Neueres gibt, weiß ich nicht. Es müsste einen UNICEF-Bericht geben, den sollten wir finden. Vielleicht hat sich seitdem was geändert. Die Reisen von Daro Sulakauri (Bericht in National Geographic) scheinen mir im Wesentlichen zu bestätigen, dass Kinderehen in diesen Gegenden auch heute am häufigsten sind. Man könnte da sicher noch einiges Material sammeln.--Mautpreller (Diskussion) 22:14, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Da es hier zweifellos das nebensächlichste ist, können wir vielleicht zuerst mal die Frage nach dem Kontinent klären. Die verschiedenen Grenzziehungen sind im Artikel Eurasien zu finden. Es geht hier nicht um absolute Wahrheiten, sondern um Konventionen. Ein Problem dabei ist, dass diese Konventionen je nach Sprachraum unterschiedlich sind. Im deutschen Sprachraum dominiert die dort eingezeichnete Grenze A, ihr folgt auch die deutsche Wikipedia immer dann, wenn etwas klar einsortiert werden muss (so für Kategorien, aber z. B. auch in diesem Artikel). Nach dieser Grenze liegt Georgien komplett in Asien. Es gibt immer wieder mal Diskussionen mit Besuchern von anderswo, die dafür kein Verständnis haben; gerade auch im Kaukasus fühlt man sich eher Europa zugehörig. Wir können aber die Geographie nicht nach Wunsch verbiegen.
Den eingefügt gewesenen Abschnitt können wir als solches wohl abhaken. Die Entfernung des Fakeabschnitts heißt nun natürlich nicht, dass es Kinderheiraten in Georgien nicht gäbe oder sie nicht darzustellen wären. Immerhin hat Mautpreller noch die Quelle gefunden, aus der der zweite Satz des entfernten Abschnitts stammte. Wir haben inzwischen festgestellt, dass der Spiegel die Quelle falsch ausgewertet hat, somit taugt der Spiegel hier insofern nicht als Beleg. Gegen eine Verwendung spricht auch, dass das ein Fotoprojekt war, man hat also gezielt gesucht und gefunden. Ein bisschen eingrenzen kann man es aber schon: Kinderheiraten sind in Georgien kein Massenphänomen, sie kommen vor allem im ländlichen Raum und unter nichtgeorgischen ethnischen Minderheiten vor, insbesondere unter ethnischen Aserbaidschanern. In den Statistiken braucht man nicht zu suchen, weil illegale Heiraten (also bis vor einigen Jahren unter 16, heute unter 18) nur zeremoniell und faktisch stattfinden, aber natürlich nicht offiziell. Das tatsächliche Ausmaß ist schwer einzuschätzen, wir haben aber aus dem UNFPA-Bericht die Zahl von 17% Ehen unter 18 (auch das kann nur historisch bedingt sein, weil so nicht mehr möglich).
Die ursprünglich verwendete Quelle mit der Umfrage von 2010 ist an sich gar nicht mal schlecht. Sie liefert viel Datenmaterial, wenn auch nur von 2010. Sie ist nur in diesem Artikel falsch, weil sie sich mit dem Thema Kinderheirat nicht befasst. Nur mal so zum Merken, weil man den Link jetzt nur noch in der Versionshistorie findet und es ein Link auf webarchive ist, den man mit Google niemals finden würde. MBxd1 (Diskussion) 23:29, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nur zwei Anmerkungen: Der UNFPA-Bericht rechnet Georgien zu Europa, wie schon oben gesagt. Politische Einteilungen (etwa im Sport) zählen Georgien eigentlich immer zu Europa. Bei geografischen sieht das offenbar etwas anders aus. Das ist aber sekundär.
Die Untersuchung des georgischen Arbeits- und Gesundheitsministeriums gibt es auch ohne archive.org, Rudolph Buch hatte sie ganz oben verlinkt: https://healtheducationresources.unesco.org/sites/default/files/resources/reproductive_health_survey_georgia_2010.pdf . Es stimmt aber, dass sie schlicht nichts zu Kinderehen sagt. Sie sagt eine Menge zu Verhütungsmitteln, Sexualkunde, Schwangerschaften und allem möglichen anderen und ist sehr interessant, aber für diesen Artikel eher am Rande brauchbar.--Mautpreller (Diskussion) 00:36, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, vielleicht hat jemand schon auf diese Quelle hingewiesen. Das ist zwar nichts Offizielles, verweist aber auf eine Grafik von UNICEF 2018, wo etwas von 14 % steht.--Altaripensis (Diskussion) 09:37, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Die 14 Prozent sind gut belegbar, siehe auch https://data.unicef.org/topic/child-protection/child-marriage/ hier] die UNICEF-Datenseite mit Werten für viele Länder weltweit. Das begründet aber noch nicht, warum gerade Georgien hier zu den wenigen Ländern mit einem eigenen Abschnitt gehören soll: Der entsprechende globale Wert liegt bei 19 Prozent, Georgien sticht also nicht markant heraus bzw. zeigt sogar eine unterdurchschnittliche Prävalenz. Sofern sich dort nicht eine besondere rechtliche Situation oder Geschichte darstellen lässt, bleibt der Abschnitt für mich verzichtbar. (Und eigentlich gilt das auch für etliche der anderen Landesabschnitte. Wie wär´s stattdessen mit einer Tabelle der "Top 20"-Länder mit den UNESCO-Zahlen?) --Rudolph Buch (Diskussion) 10:36, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hm. Mir wäre ohnehin ein anderer, mehr übergreifender Zugang lieber. Das wäre zunächst mal die Kinderrechtskonvention und das Verständnis einerseits von Kind, andererseits von Ehe. Es scheint ja ziemlich klar, dass mit "Ehe" hier nicht nur die zivile Eheschließung gemeint ist, sondern auch vergleichbare Bindungen, die religiös oder auch durch Bräuche abgesegnet sind. Das ist sicher auch sinnvoll, weil das Problem daran eines der Macht (und natürlich auch Gewalt) ist. Die Lebensmöglichkeiten vor allem von Mädchen/jungen Frauen können dadurch massiv eingeschränkt werden. Da geht es aber um ziemlich unterschiedliche Sachen. Mal ganz plakativ ausgedrückt: Unter "Kinderehe" fällt prinzipiell genauso eine zivile Eheschließung mit 17 in Gretna Green, um zu vermeiden, dass die Eltern Einspruch erheben, wie eine Zwangsverheiratung von vorpubertären Mädchen auf Beschluss von Familienoberhäuptern nach tradierten Bräuchen (wobei die Bräuche nicht immer alt sind!). Das hat aber sicher ganz unterschiedliche Folgen und die werden in den Berichten auch diskutiert. Von da aus könnte man auch die Kinderehen in verschiedenen Weltteilen und Ländern vielleicht klarer darstellen.--Mautpreller (Diskussion) 11:39, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Zum negativen Herausheben einzelner Länder wird man nie zu einem rundrum überzeugenden Ergebnis kommen. Georgien ist schon einem gewissen internationalen Mobbing ausgesetzt, und ich habe auch keine Skrupel, dem IP-Murks die Absicht gezielten Herabwürdigens von Georgen zu unterstellen. Andererseits kann man auch nicht verlangen, solche Abschnitte ausschließlich perfekt gegeneinander abgewogen zu akzeptieren. Das wäre zu viel verlangt, das kann keiner leisten. Dass Georgien selektiv erwähnt wurde, war sicher Absicht, die Situation wird in den umliegenden Ländern kaum anders sein. Da gerade die aserbaidschanische Minderheit erwähnt wird, wäre es schon erstaunlich, wenn es in Aserbaidschan selbst anders wäre (ja, ich weiß wohl, dass in der Diaspora mitunter archaische Praktiken konserviert werden). Und ja, wir haben hier sehr wohl auch das Problem, dass die offizielle Definition und das, was man gefühlt darunter versteht, nicht deckungsgleich sind. Die 14 oder 17% sind halt Ehen von Minderjährigen (also < 18) und keineswegs nur zwangsverheiratete zwölfjährige Mädchen. MBxd1 (Diskussion) 21:34, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

 Info: (falls es nicht hier schon irgendwo steht): Passage wurde am 03.03.2017 von IP eingefügt und am gleichen Tag gesichtet von JuTe CLZ , siehe Logbuch! --Elop 15:00, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ja, war mir aufgefallen. Da die Diskussion um RC dann aber zum Ende kam, habe ich es dort nicht mehr erwähnt. Es stimmt schon, in diesem Zusammenhang ist nicht nur sorgloses Zurücksetzen ein Problem, sondern auch sorgloses Sichten. Aber ist jetzt abgehakt. MBxd1 (Diskussion) 21:34, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich war der sorglose Sichter. Die Ergänzung kam mir damals wohl plausibel vor und sie war belegt. Gelesen habe ich den Beleg allerdings nicht. Sichten heißt nicht prüfen. Vergleiche WP:GV. Es geht um die Verhinderung von offensichtlichen Vandalismus. Hier war es, wenn überhaupt, ein sehr verstecktes Einbringen falscher Informationen. Wenn es fachkundige Beobachter des Artikels gibt (hier sind es wohl 40 Wikipedianer), dann ist von dortiger Seite eine fachkundige Nachprüfung sicherlich nicht verkehrt. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 22:46, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Dich will ja keine teeren und federn (höchstens eines von beiden).
Du siehst aber, daß sich so eine Falschinfo Jahre im Artikel halten konnte. Und es war ja durchaus Vandalismus.
Bei von mir beobachteten Artikeln (dieser hier ist keiner davon) habe ich mir angewöhnt, mir alle Änderungen anzuschauen. Wenn mir etwas schlecht überprüfbar erscheint, schaue ich oft, ob wer anders da tiefer drin ist (und z. B. einen größeren Anteil am Artikel hat).
Die meisten von uns überprüfen einmal Gesichtetes nicht mehr.
Bei automatisch gesichteten Edits haben wir zumindest einen erfahrenen User, den wir verantwortlich machen können, wenn er Unbelegtes pseudobelegt einfügt - in der SP von Zintex führte das neulich zu einer infiniten Sperre. IPs hingegen sind nicht mehr greifbar. --Elop 09:05, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Das Sichten finde ich hier nachvollziehbar. Es ist nicht offensichtlich Vandalismus und wenn man gegooglet hätte, hätte man Indizien finden können, dass Kinderehen in Georgien durchaus als Problem angesehen werden. Die Überprüfung des Belegs wäre eine feine Sache gewesen, ist aber beim Umfang des Texts relativ aufwendig. An dieser Stelle also kein Vorwurf.
Zum Eintrag selbst: Ich kann natürlich nur Vermutungen anstellen, die aber begründet. Ich vermute, dass hier weniger ein Georgien-Mobbing beabsichtigt war als das Unterbringen eines Fundes aus dem Spiegel, wo sehr eindrucksvoll anhand dieser Fotostory über die Verheiratung zwölfjähriger Mädchen berichtet wurde. Dass das die eigentliche Quelle war, ist ziemlich klar: Der zweite Satz des Edits ("Laut einer Umfrage der georgischen Gesundheitsbehörden aus dem Jahr 2010 wurden nur drei Prozent der befragten Frauen zwischen 15 und 24 Jahren vor ihrer Volljährigkeit aufgeklärt") ist wörtlich von dort übernommen: https://www.spiegel.de/panorama/kinderbraeute-in-georgien-fotografin-daro-sulakauri-ueber-arrangierte-ehen-a-1136572.html. Ebenso der Link, der das angeblich bestätigt. Nur hat der Spiegel halt selber unsauber gearbeitet, das stimmt so nicht, nicht einmal annähernd.
Die Verwirrung bzw. Verirrung wurde eben zusätzlich geschürt, weil nicht der Spiegel-Artikel als Quelle angegeben war, sondern der Bericht selbst. Ich vermute, dass das Anliegen der IP war, eine weitere Information zum stark emotional besetzten Thema unterzubringen, ohne sich das jedoch richtig anzugucken. Weil Zeitungsmeldungen nicht so gern gesehen sind, hat sie lieber einen offiziellen Bericht als Beleg angegeben, freilich ohne ihn zu lesen (sonst wäre ja aufgefallen, dass da etwas faul ist). Im Ergebnis lief es dann doch darauf hinaus, dass dahinten in Georgien fürchterliche Zustände herrschen, angeblich offiziell bestätigt. So stimmt das aber vorn und hinten nicht. --Mautpreller (Diskussion) 09:36, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
PS: Weshalb man allerdings von vornherein hätte Verdacht schöpfen können, abgesehen vom ziemlich pauschalen Wording: Klickt man die angegebene Quelle an, findet man einen 350-seitigen englischen Bericht über so ziemlich alles mögliche, was mit "reproduktiver Gesundheit" in Georgien zu tun hat, gespickt mit Zahlen und Statistiken. Dennoch wurde keine Fundstelle (Seitenzahl oder Tabellennummer etc.) angegeben. Das ist schon ein Hinweis darauf, dass an dem Beleg was nicht ganz sauber ist.--Mautpreller (Diskussion) 09:53, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Afghanistan & Indien

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Ich halte es nicht für zielführend, die archivierte Pressemitteilung eines Instituts der Evangelischen Allianz von 2012 als Beleg für die Angabe zu verwenden, dass gemäß dem Paschtunwali Kinderheirat erlaubt sei. Möglicherweise trifft die Aussage zu (kann ich nicht beurteilen), die Quelle ist aber definitiv minderwertig.

Zu Indien: Den toten Link habe ich mal durch eine Archivversion ersetzt. Das ist allerdings eine alte Zeitungsmeldung, die Resultate der Rapid Household Surveys (es gab mehrere, die allerdings alle schon etwas älter sind) stehen im Netz. Ich kann die Angaben nicht einschätzen, die Belegsituation in diesem Artikel ist aber ziemlich betrüblich.--Mautpreller (Diskussion) 12:02, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ehe mit 16 und Aufhebung in D

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>>Der Bundestag beschloss Anfang Juni 2017 Änderungen,[22][23] die am 22. Juli 2017 in Kraft traten: (...) Ehen sollen grundsätzlich aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Aufhebung eine besondere Härte darstellen würde oder wenn der zwischenzeitlich volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt.<<

Das liest sich etwas merkwürdig und dürfte doch wohl nicht wortgetreu gemeint sein? In dem Falle hätte meine Tante (Bj. 37) die 1954 (nicht ganz ohne "Indikation") geschlossene Ehe mit meinem Onkel (Bj. 32) nach 63 Ehejahren nochmal bestätigen müssen. Oder würde nach einer so langen Zeit und 3 gemeinsamen Kindern plus 1 Pflegekind (plus Enkel und Urenkel) der "Härte"paragraf gelten?

Erst hinterher kommt, völlig implizit, das Faktum, das eindeutig nach vorne gehört:

>>Für Trauungen in Deutschland gilt künftig ein absolutes Mindestalter von 18 Jahren; die früher mögliche familiengerichtliche Ausnahmegenehmigung für die Eheschließung ab 16 Jahren entfällt.<<

Bis 2017 durfte man also mit Zustimmung der Eltern und per familiengerichtlicher Ausnahmegenehmigung mit 16 heiraten, seither eben nicht mehr. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß die vor 2017 geschlossenen Ehen "aufgehoben werden sollen". --Elop 10:54, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ich glaube das auch nicht. Das Gesetz erklärt Ehen unter 16-Jähriger für automatisch unwirksam und verlangt bei Ehen 16- bis 18-Jähriger eine richterliche Aufhebung. Das bezieht sich meines Erachtens auf das internationale Privatrecht. Eigentlich ist nämlich bei Ehen das Recht des Staates anzuwenden, dem die Eheschließenden angehören. Bezüglich der "Ehemündigkeit" ist das aber geändert worden (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/13.html, Abs. 3).--Mautpreller (Diskussion) 11:26, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hier sieht mans übrigens auch, siehe die "Überleitungsvorschrift". Das deutsche Eheschließungsrecht wurde geändert, aber nicht rückwirkend, das ist die eine Sache. Das Recht bzgl. der Anerkennung ausländischer Ehen wurde ebenfalls geändert, und das hängt nicht vom Eheschließungsdatum ab, das sist die andere Sache.--Mautpreller (Diskussion) 11:35, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

USA

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Die Hinweise auf legale Kinderheirat: "In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren" scheinen Unsinn zu sein und werden schon von der eigenen Quelle [52] widerlegt. In zwei Staaten ist 15 Jahre als untere Grenze möglich (Mississippi und Hawaii), ansonsten 16, 17 oder 18. (nicht signierter Beitrag von 95.91.240.93 (Diskussion) 15:19, 6. Sep. 2024 (CEST))Beantworten