Diskussion:Kirchenaustritt
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Zahl der Austritte
[Quelltext bearbeiten]Der Absatz liefert eine recht gute Übersicht über den Zeitraum von 1970 bis heute. Allerdings gibt es im englischen Wikipedia-Artikel "Religion in Nazi Germany" noch eine Liste der Zahl der Kirchenaustritte zwischen 1932 und 1944, ebenfalls aufgetrennt in Protestanten und Katholiken und mit entsprechender Erklärung im nebenstehenden Text. Ich bin der Meinung wir sollten das in diesen Artikel auch mit aufnehmen. (nicht signierter Beitrag von 86.56.54.48 (Diskussion | Beiträge) 14:27, 1. Feb. 2010 (CET))
3.2 Konsequenzen im Arbeitsrecht
[Quelltext bearbeiten]Kirchenaustritte sind nicht länger automatisch Kündigungsgrund, wie der Abschnitt suggerieren könnte.
Der EuGH hat das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen entscheidend beschnitten:
EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - Chefarzt: Kündigung wegen nicht-kirchenkonformen Verhaltens im Privatleben unzulässig EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - Egenberger: Kirchenzugehörigkeit darf nicht zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden
Nach mehreren Urteilen deutscher Gerichte ist eine Kündigung nicht mehr automatisch aufgrund Kirchenaustritt wirksam, aktuell:
LAG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2021, Az: 4 Sa 27/20; Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 12. März 2020, Az: 22 Ca 5625/19: Kündigung eines Kochs wegen Kirchenaustritts unwirksam --FSculla (Diskussion) 16:17, 28. Jul. 2022 (CEST)
- Dass ein Kirchenaustritt automatischer Kündigungsgrund ist, suggerierte der Abschnitt auch bisher nicht, aber ich hab’s noch mal ein bisschen entschärft. Zier dich nicht, das weiter auszubauen. --Sigur (Diskussion) 16:44, 28. Jul. 2022 (CEST)
Austritt von Minderjährigen
[Quelltext bearbeiten]Guten Tag, laut Gesetz besteht ab Vollendung des 14ten Lebensjahr Religionsmündigkeit, so das man ab dann laut Gesetz über seine Kirchenmitgliedschaft selbst entscheiden kann.
Kann mir bitte mal Jemand erklären, wie ein 14 bis 17 jähriges Kind / Jugendlicher gegen dem Willen der Eltern aus der Kirche austreten kann? Ich glaub mein Vater hätte mich totgeschlagen, wenn ich damals auch nur das Wort Kirchenaustritt in dem Mund genommen hätte. Ich mußte in dem Alter, und sogar auch noch darüber hinaus, so lange ich meine Füße bei meinen Eltern unter dem Tisch stellte jeden Sonntag in die Heilige Messe gehen. Und wehe ich wäre nicht hingegangen, dann setzte es aber was. MfG:--Der Wilderer (Diskussion) 17:01, 30. Jul. 2022 (CEST)
- Das Gesetz eröffnet eine rechtliche Möglichkeit. Es hat nicht die Funktion, Familienverhältnisse herzustellen, in denen ein Austritt in jedem Fall real problemlos möglich ist. Und nicht alle Eltern sind so repressiv. Meine waren auch gut katholisch (ich musste nicht nur jeden Sonntag in die Messe, sondern war auch acht Jahre lang Messdiener), und ich wohnte noch bei ihnen, als ich mit 18 aus der Kirche ausgetreten bin (Volljährigkeitsalter war damals noch bei 21). Sie waren nicht begeistert, aber haben es hingenommen. --Jossi (Diskussion) 19:29, 30. Jul. 2022 (CEST)
- Vor allem frage ich mich, was das mit dem Artikel zu tun hat. Sollen wir da etwa jetzt die Binsenweisheit aufführen, dass es Eltern geben dürfte, die illegalen Druck auszuüben bereit sind und damit eventuell auch durchkommen? Ich glaube kaum, dass das den Informationswert des Artikels irgendwie erhöhen würde. --Sigur (Diskussion) 21:55, 30. Jul. 2022 (CEST)
Fluch der Zahlen
[Quelltext bearbeiten]Die angegebenen Zahlen sind wahrscheinlich richtig und insofern außer Zweifel. Aber wie alle absoluten Zahlen geben sie ein irreführendes Bild. Man müßte oder will eigentlich wissen, welcher Anteil der Mitglieder jeweils ausgetreten ist. Was auch problematisch ist: An sich müßte man das noch nach Altersgruppen und Geschlecht differenzieren. Was dann im Ergebnis alles wieder zu weit führt... --77.3.112.183 16:26, 24. Sep. 2024 (CEST)
- Eine „Austrittsrate” (Anteil der Ausgetretenen im Vergleich zur Zahl der Mitglieder am Jahresanfang) wäre schon schön. Für das Gesamtbild bräuchte man aber eigentlich sowas wie bei den „Wählerwanderungen”, die wir an jedem Wahlabend vorgesetzt bekommen: Austrittszahl und -rate sowohl brutto als auch netto (d.h. abzüglich der Eintritte (Erwachsenentaufen, Konversionen, Wiedereintritte…)), Zahl und Rate der ein- und auswandernden Konfessionszugehörigen, schließlich den Sterbeüberschuss in Zahl und Rate, aber dabei auch die Angabe, wie viel davon darauf entfällt, dass die Mitglieder eben weniger als zwei Kinder pro Elternpaar bekommen, und wie viel darauf, dass Mitglieder zwar Mitglieder bleiben, aber ihre Kinder nicht mehr taufen lassen („das Kind soll später selber entscheiden” – und oft interessiert das Kind das dann später nicht). Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das am Gesamteindruck nicht besonders viel ändern wird, aber von einem guten Statistiker aufgrund belastbarer Quellen berechnete Zahlen wären mir lieber als mein Bauchgefühl. --Vollis (Diskussion) 19:48, 24. Sep. 2024 (CEST)