Diskussion:Lehrstuhl

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von LukeTriton in Abschnitt Vertretungsprofessor = Lehrstuhlinhaber ≠ Hochschullehrer
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Die Unterschiede von Universität zu Universität sind erheblich. In vielen Fächern gibt es gar keine Professur, die einer anderen übergeordnet wäre. Der Unterschied zwischen früher C4 und C3 und heute W3 zu W2 besteht somit ausschließlich im unterschiedlichen Gehalt. Sowohl Professoren nach Besoldung C3 als auch solche nach W2 sind in der Regel ordentliche Professoren auf Lebenszeit. Das ist ein außerplanmäßiger Professor nicht, da er auf seiner ursprünglichen Stelle bleibt und nur den Titel "apl. Professor" führen darf. Er gehört jedoch weiterhin nicht zur Gruppe der Hochschullehrer, sondern zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern. In Österreich und in der DDR gab es auch den Universitätsdozenten, der üblicherweise ein habilitierter Hochschullehrer war, nicht zu verwechseln mit dem Privatdozenten, der zwar habilitiert war (und noch ist), jedoch nicht zur Gruppe der Hochschullehrer gehört.

Könnte man das etwas konkretisieren? Was heißt planmäßige Stelle? Nach welchem Plan? Hat es etwas mit einer Besetzung auf Lebenszeit zu tun oder so? Gibt es mehr Mittel? - 84.155.170.190 20:17, 1. Sep 2005 (CEST)

Siehe z.B. http://www.uni-tuebingen.de/intrel/deutsch/d-glossar.html "Lehrstuhl: eine höhere Stelle an einer Fakultät einer deutschen Universität."

Das hier habe ich gerade unter der Diskussion zu Professur gepostet, hier passt es aber auch: Oben wurde ja auch schon mal über ordentliche/außerordentliche Professoren diskutiert. M.W. sind ao Profs keine apl Profs sondern entsprechen den alten "C3-kein Lehrstuhl"-Profs. Ordentlich wäre dann "C4-mit Lehrstuhl". Nun sind aber die Lehrstühle als besondere Organisationseinheiten in vielen Bundesländern (nördlich des Weißwurstäquators) formal gar mehr existent - es gibt Professuren. Da sollte noch mal recherchiert und Klarstellung betrieben werden. Und der Artikel Lehrstuhl ist auch eher ein Stub... --PotsdamerGecko 21:52, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hier fehlt ein historischer Abriss zur früheren Bedeutung des Ordinarius / Lehrstuhls im Vergleich zu einem Professor, der nicht Inhaber eines Lehrstuhls war. Ein Ordinarius hatte nämlich (bis mindestens Ende der 1960er-Jahre in Deutschland) Weisungsrecht gegenüber den rangniedrigeren Profs. Später wurde das ein wenig aufgeweicht, zeigte sich aber noch in der Abstufung zw. H3- und H4- bzw. C3- und C4-Professoren. Im Englischen ist das der Unterschied zw. einem lecturer und einem Chair-Inhaber.

Literatur/Geschichte

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Michaela Kohlhaas, 1981: Ein Kampf Um Wurde Und Gleichheit, Grundgesetz Und Wirklichkeit-- Bericht Mit Dokumentation uber Die Sperrung Des Grundgesetzes Fur Eine Frau Auf Dem Weg Zum Amt Des Hochschullehrers an Der Universitat Munchen
Behrendt, Meta A., ISBN 3922479049 (10),ISBN 9783922479048 (13), Publisher: M. Behrendt
Austerlitz -- 88.75.91.203 22:13, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Professorin/Lehrstuhlinhaberin

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Das statistische Bundesamt schreibt in seiner Pressemitteilung:

Der Anteil der Lehrstuhlinhaberinnen stieg in diesem Zeitraum von 8% auf 15% an. Die Zahl der Professorinnen erreichte 2006 mit rund 5.700 einen neuen Höchststand.

Wer in dieser Terminologie nicht zuhause ist, denkt zuerst, dass die Zahl von 5.700 eine Konkretisierung des genannten Frauenanteils von 15 % ist. Muss aber nicht sein, denn wie ich inzwischen verstanden habe, gibt es Professorinnen, die keine Lehrstuhlinhaberinnen sind.

Austerlitz -- 88.72.21.237 09:16, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Lehrstuhl = Arbeitsgruppe?

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Ist das wirklich dasselbe? Können nicht auch andere Wissenschaftler (z.B. Juniorprofessuren, Nachwuchsgruppenleiter...) eine Arbeitsgruppe leiten. Und ist es nicht vielleicht sogar möglich, dass eine Person mehreren Arbeitsgruppen angehört, wohingegen man ja nur einem Lehrstuhl angehören kann? Mineraloge 17:42, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Also zumindest in der TU Kaiserslautern wird nicht von Lehrstühlen, sondern von Arbeitsgruppen gesprochen. "Lehrstuhl" wird - wenn überhaupt - synonym verwendet. Über die Situation in anderen Unis kann ich nix sagen. Jedenfalls ist die AG hier keine Arbeitsgruppe im landläufigen Sinne. Siehe auch hier: http://www.informatik.uni-kl.de/organisation/ags/
BTW: Warum sollen Juniorprofessoren keine Lehrstühle/AGs leiten können? Der einzige Unterschied is doch, dass diese nicht habilitiert haben... -- Der Hâkawâti 19:44, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Juniorprofessoren haben noch keinen Ruf und keine Garantie für einen Ruf erhalten, sind also eher mit Postdocs zu vergleichen, die anstatt zu habilitieren Juniorprofessor werden. Lehrstuhlinhaber können aber nur ordentliche Professoren sein.


Kann zufällig jemand Input geben, ob ich das hier richtig sehe:
Professuren und Lehrstühle sind strukturell unterschiedliche Dinge. Innerhalb einer Fakultät gibt es einen oder mehrer Lehrstühle. Der Lehrstuhlinhaber ist dabei immer Professor (W3). Am Lehrstuhl kann es mehrere Arbeitsgruppen geben, wobei die Gruppenleiter weitere Professoren (meist auch W3) sind, die jedoch nicht Inhaber der Lehrstuhls sind. Ein Beispiel findet sich hier: http://www1.informatik.uni-wuerzburg.de/mitarbeiterinnen/ - ein Lehrstuhl mit drei Arbeitsgruppen: es gibt einen Lehrstuhlinhaber/Gruppenleiter und zwei Gruppenleiter/Professoren. (nicht signierter Beitrag von Goalley (Diskussion | Beiträge) 12:23, 9. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Berühmte Lehrstühle

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Der Abschnitt beschreibt eigentlich nur die Unterschiede bei der Bennennung von Lehrstühlen im angelsächsischen und deutschen Raum. Was das mit "Berühmten Lehrstühlen" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Und was sind legendäre[n] Vorgänger[n]]? Figuren, die nur in der Legende überliefert sind? Unglücklich formuliert finde ich auch die hochkarätige Liste (Die Liste seiner Inhaber ist hochkarätig...). Es geht hier nicht um Gold und Edelsteine, sondern um akademische Einrichtungen... Oder wollte sich hier jemand mal ein wenig salopp ausdrücken? -- J.-H. Janßen 13:54, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Mich interessiert gerade (Hausarbeit), wie viele Lehrstühle in Deutschland und Österreich nach der Machtergreifung der Nazis, frei geworden sind. Kennt jemand verlässliche Quellen? (nicht signierter Beitrag von Aqua4u (Diskussion | Beiträge) 02:00, 14. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Lehrstuhlvertretung

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Verlinkt hier hin, wird aber nicht erwähnt. Vermag das jemand zu heilen? --HyDi Sag's mir! 01:33, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Name des Lehrstuhls

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Dafür gibt es doch auch noch ein Fachwort - mir will es leider gerade nicht einfallen. War es Denotation oder so ähnlich? Also wie genau der Lehrstuhl bezeichnet wird: Zum Beispiel

"Rechnungswesen und Controlling" ( http://www.wiwi.uni-osnabrueck.de/Lehrstuehle.htm )

VS

"Unternehmensrechnung und Controlling" ( http://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/einrichtungen/ )

Ich finde dieses Wort (wenn es mir doch nur einfallen würde) gehört auf jeden Fall mit in den Artikel und ich wäre euch Dankbar, wenn ihr es ergänzen könntet.

-- 134.155.249.192 16:48, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nie von sowas gehört, aber mir fällt der Begriff "Denomination" ein, der ähnlich klingt und passen könnte. Wschroedter 12:46, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Können Juniorprofessoren Lehrstuhlinhaber sein?

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Oder ist das ausschließlich "normalen" Profs vorbehalten? Unter Juniorprofessur heißt es: "Mit positiver Evaluation wird die Berufungsfähigkeit auf eine unbefristete Professur festgestellt". Das verstehe ich so, dass ein Juniorprof ab seiner Zwischenevaluation einen Lehrstuhl übernehmen kann. Aber ist er dann noch "Juniorprof" oder einfach Professor? --Klaus 12:33, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Juniorprofs dürfen durchaus Lehrstuhlinhaber sein und sind das i.d.R. auch. Und die haben ihren Lehrstuhl auch nicht erst nach ner Erprobungsphase sondern von Anfang an. Zumindest ist das bei allen Juniorprofs, die ich kenne, so. Der einzige Unterschied scheint ein niedrigeres Gehalt und eine fehlende Habilitation zu sein. Ich verstehe den Satz in dem genannten Artikel so, dass es für Juniorprofs zuerst befristete Verträge gibt, die erst nach der genannten Evaluation durch unbefristete ersetzt werden. --Der Hâkawâti 22:30, 20. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Lehrstuhl = Venia legendi??

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Was ist das Unterschied zu Venia legendi? Koos van den beukel (Diskussion) 13:55, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Weil ich es gerade sehe: Die Venia erwirbt man mit der Habilitation, dann ist man, im gängigen Sprachgebrauch, Privatdozent (PD). Die VL hat weder was mit einer Professur noch mit einem Lehrstuhl zu tun. Im Übrigen wäre hier fast eine Tabelle angebracht, die die verschiedenen "Eigenschaften" ausweist. Früher war ein Lehrstuhlinhaber einfach jemand mit einem "Stall", heißt: mit Hilfskräften und Assistenten. Wobei, bei entsprechender Budgetlage, auch andere Hilfskräfte bekommen, aber keine Assistenten. --Delabarquera (Diskussion) 15:03, 9. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Vertretungsprofessor = Lehrstuhlinhaber ≠ Hochschullehrer

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Soweit ich das verstanden habe, ist die Idee einer Vertretungsprofessur, dass ein vakanter Lehrstuhl temporär vertreten wird. Also ist ein Vertretungsprofessor ein temporärer Lehrstuhlinhaber. Jedoch gelten in Deutschland nur planmäßige Professoren (Besoldungsgruppe W2 und W3) und Juniorprofessoren (W1) als Hochschullehrer. Somit haben wir hier doch einen Lehrstuhlinhaber der kein (formeller) Hochschullehrer ist. Verstehe ich was falsch? Falls da was drann ist, müsste das wohl im Artikel ergänzt werden. Grüße LukeTriton (Diskussion) 09:55, 6. Dez. 2022 (CET)Beantworten