Diskussion:Linux/Archiv/2020

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Sloyment in Abschnitt Rechteverwerter unklar
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Wozu gibt es den Hauptartikel, wenn das hier noch mal abgespult wird? Sollte man sich wirklich überlegen, da irgend jemand dann auch beides pflegen müsste und ggw. beides nicht mehr wird. Der Verlinkte hat um die fünf Bearbeitungen/Jahr. -ZT (Diskussion) 11:05, 17. Mai 2020 (CEST)

Rechteverwerter unklar

Gibt es beim Linux Kernel eigentlich einen Besitzer oder ist das Allgemeingut? Die Frage wollte ich klären, blieb mir jetzt aber offen. Habe herausgefunden, dass Linus Torvald das letzte Wort beim Kernel hat und dass es eine Marke gibt. (nicht signierter Beitrag von 91.37.80.72 (Diskussion) 15:21, 30. Okt. 2020 (CET))

Bitte beachte Wikipedia ist kein allgemeines Diskussionsforum. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, ist Linux unter der GNU General Public License veröffentlicht. Da kann man das einfach nachlesen [1]. Die Marke ist eine andere Sache, du kannst jetzt nicht einfach so einen tafel schokolade unter dem Namen verkaufen. Linux darfst du aber einfach so benutzen und auch verändern, solange du die Änderungen anderen zur Verfügung stellst. --BlauerBaum (Diskussion) 17:00, 30. Okt. 2020 (CET)
1. Die Frage spricht einen unklaren Punkt an, ist also geeignet zur Verbesserung des Artikels beizutragen und fällt somit nicht unter WP:WWNI.
2. Zur Beantwortung der Frage: Das Urheberrecht unterscheidet zwischen ausschließlichen Rechten und einfachen Nutzungsrechten.
2.1 Zunächst hat der Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht. Gibt es an einem Werk mehrere Urheber, hat jeder das Nutzungsrecht an seinem Anteil. Beim Linux-Kernel gibt es unzählige solcher Rechteinhaber. (nähere Details siehe kernel.org)
2.2 Der Inhaber der auschließlichen Nutzungsrechte kann einfache Nutzungsrechte einräumen. Im Falle des Linux-Kernels räumen alle Inhaber auschließlicher Nutzungsrechte mittels eines Lizenzvertrags, der GNU General Public License, einfache Rechte an jeden ein, der Zugang zum Code hat. Da man da sehr leicht rankommt und somit potenziell jeder Mensch Inhaber einfacher Nutzungsrechte ist, ist der Linux-Kernel in der Tat ein Gemeingut.
3. Linus Torvalds hat das letzte Wort bei der offiziellen Version. Man darf aber selbstverständlich auch modifizierte Versionen nutzen.
4. Die Marke verhindert, dass irgendwas „Linux“ genannt wird, was mit Linux gar nichts zu tun hat, z.B. ein Computerspiel. Siehe auch: Linux (Waschmittel)
5. Die Antwort von BlauerBaum enthält zwei Fehler:
5.1 Die Marke „Linux“ gilt nur für Computerkrams. Wenn sich noch keiner die Marke „Linux“ für Lebensmittel gekrallt hat, kann man sehr wohl eine Schokolade so nennen. Siehe auch: Linux (Waschmittel)
5.2 Die GPL verlangt nicht, dass man Änderungen anderen zur Verfügung stellt. GPL-lizensierten Code darf man verändern und für sich allein nutzen, aber sobald man seine Änderungen weitergeben will, muss man den Sourcecode mitliefern und seinen Anteil ebenfalls unter den Bedingungen der GPL lizensieren. Nochmal zur Erläuterung:
Fall a) Anton macht Änderungen am Linux-Kernel, um den modifizierten Kernel selber zu verwenden. → Er muss niemandem irgendwas weitergeben.
Fall b) Anton kopiert und verbreitet seine Änderungen an seine Tante Berta → Er muss Tante Berta den Sourcecode geben und er muss den Code seiner Tante und jedem potenziellen zukünftigen Empfänger zu den Bedingungen der GPL lizensieren.
Fall c) Berta gibt den Code niemandem weiter → Nur Berta ist GPL-Lizenznehmer.
Fall d) Berta gibt den Code an Charly und Dora weiter → Jetzt sind Berta, Charly und Dora GPL-Lizenznehmer. Anton muss aber an Charly und Dora nichts weitergeben; das ist Berta’s Aufgabe.
-- Sloyment (Diskussion) 18:50, 24. Jan. 2022 (CET)
Ist es nicht eher so, dass man den Quellcode, den man verändert hat, auf Anfrage bereitstellen muss? Soweit ich weiß, muss man ihn nicht automatisch weitergeben. Viele machen das, weil es deutlich einfacher ist, als zig Anfragen zum Quellcode zu beantworten, die dann vielleich jemand ohnehin (ob weiter modifiziert oder nicht) online stellt. Mit anderen Worten, es kommt immer darauf an, wie viel man sich antun will. Im einfachsten Fall stellt man nur die Patches online, für jedermann einsehbar, hat keinen weiteren Aufwand mit dem Änderungen, und ist GPL-konform.
Den Rest sehe ich auch so.
Aber: Das gesagte hat nichts mit Linux zu tun, sondern mit der GPL.
Dass man sein Projekt nicht gleich nennen darf, hat damit zu tun, dass der Name geschützt ist. So wie OpenOffice.org geschützt ist, weshalb der Fork dann auch LibreOffice heißt. Wäre der Name nicht geschützt, könnte man sein Projekt genau gleich nennen, aber es wäre natürlich ziemlich verwirrend für alle Beteiligten, wenn zwei (oder mehr) unterschiedliche Kernel oder Office-Suites (oder, oder...) genau gleich heißen... (Das gab es sogar schon einmal, hab aber vergessen, was es war.)
Andreas 19:06, 24. Jan. 2022 (CET)
Man hat im Prinzip folgende Möglichkeiten:
  • nur den Sourcecode weitergeben,
  • Binary und Sourcecode weitergeben,
  • Binary und Sourcecode einzeln, aber am selben Ort zum Selbst-Kopieren anbieten (z.B. als Download) oder
  • das Binary weitergeben mit einem schriftlichen(!) Angebot, den Sourcecode drei Jahre lang jedem, der danach fragt, zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen.
Nur bei letzterer Option muss man den Sourcecode auf Anfrage rausrücken. Mir fällt aber kein Szenario ein, in dem diese Option sinnvoll wäre. Nutzt die überhaupt jemand? Aber ja, es gibt diese Option.
Die Variante, nur Patches weiterzugeben, steht nicht ausdrücklich in der GPL, aber so lange man kein Binary verbreitet, muss der Sourcecode nicht vollständig sein. Also sind Patches okay. -- Sloyment (Diskussion) 00:15, 25. Jan. 2022 (CET)

-- Sloyment (Diskussion) 00:15, 25. Jan. 2022 (CET)