Diskussion:Marie-Louise Finck

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Letzter Kommentar: vor 4 Tagen von Karrenberger in Abschnitt „nach eigenen Angaben eine Judoka des 1. Kyū-Grades“
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Artikel zu "Quizkönigin" Marie-Louise Finck erstellt

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Nachdem bereits Wikipedia-Artikel zu Thorsten Zirkel sowie Eckhard Freise vom ARD-Quiz-Olymp existieren, habe ich einen Artikel zum dritten Quizolymp-Mitglied, der (laut ARD offiziellen) "Quizkönigin" Marie-Louise Finck erstellt. (nicht signierter Beitrag von Vab95 (Diskussion | Beiträge) 18:48, 1. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Frühere Beziehung

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@Vab95: Wenn diese durch das Youtube-Video belegt wird, wäre eine Angabe der Stelle (xx:yy) hilfreich. Gruß und Dank, Peter Gröbner -- 13:34, 18. Jan. 2020 (CET)Beantworten
erledigtErledigt von Glasladen. Danke, Peter Gröbner -- 15:53, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

@Peter Gröbner: Vielen Dank für den Dank, aber der gebührt eigentlich eher Vab95: Der hatte das bereits im Zuge dieser Änderung in der Quellenangabe mit folgenden Worten eingepflegt: „(Videoausschnitt von Minute 2:02 bis Minute 2:04)“ Ich selber hab eigentlich „nur“ noch die genauen Sekunden eingefügt, bei denen der Biographie-Abschnitt anfängt und aufhört – sowie den Youtube-Link so modifiziert, dass der Film bequemerweise gleich an der entsprechenden Stelle anfängt zu spielen :-) Insofern: Ehre, wem Ehre gebührt ;-)
Und um Missverständnissen vorzubeugen (weil ich ja noch mal dieses Diskussionsthema editiert habe):
Das Ganze ist nach wie vor...
erledigtErledigt
--Glasladen (Diskussion) 18:51, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Lebenslauf

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Man ist nicht, wie angegeben, seit Jan.2019 bis heute als Referendarin bei einem OLG tätig. Die Referendarzeiten bei einem Zivilgericht dürften max 5-6 Monate sein. Danach gibt es weitere Station. Insgesamt ist die Referendarzeit 2 Jahr. Irgendwas stimmt im hier dargestellen Lebenslauf was nicht. --Pelz (Diskussion) 01:09, 8. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Und es fehlen 2013-2019 ca. 3 Jahre (3 Jahre als Beraterin gearbeitet).
Na, aber wir wollen ja nicht allzu pedantisch und neugierig sein.
D.h. wollen nicht - aber müssen. :-) (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:2A0B:B200:E8C5:8F45:9634:C946 (Diskussion) 19:38, 11. Dez. 2020 (CET))Beantworten
Ich weiß nicht, wie es in ihrem Bundesland lief. Aber in Sachsen-Anhalt ist man zum Beispiel das ganze Ref über beim Oberlandesgericht aufgehangen, unabhängig davon, in welchem Bezirk man dann seine Ausbildungen macht. Kann man höchstens streiten, wie streng man "tätig sein" definiert. --192.145.9.129 15:41, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

„nach eigenen Angaben eine Judoka des 1. Kyū-Grades“

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@Dirk Lenke: Es ist der Normalfall, dass solche privaten biographischen Details eigenen Angaben entspringen, und nicht etwa von Journalisten durch Sichtung von Dokumenten oder Befragung von Quellen erarbeitet werden. Wenn man also bei einer einzelnen Angabe explizit „nach eigenen Angaben“ schreibt, hat das einen anzweifelnden Unterton, den man begründen sollte. Dass die Quelle (bzw. der YouTube-Upload) nicht mehr verfügbar sei, verstehe ich als Argument nicht ganz, das würde doch eher bedeuten, dass man das mit der Judoka komplett streicht und zudem alle anderen Inhalte aus diesem Beleg. --Karrenberger (Diskussion) 17:12, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten