Diskussion:Michael Maor

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Goesseln in Abschnitt Literaturlage
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Der Artikel „Michael Maor“ wurde im November 2016 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 9.12.2016; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Abschnitt "Leben"

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"So kam Maor zu zwei ungewöhnlichen Einsätzen, bei denen er im Frühjahr 1960 im Auftrag des Mossad in das Büro Bauers in Frankfurt mit einem Nachschlüssel eindrang und dort Bauers Ermittlungsakten über Eichmann abfotografierte.[2] Diese wurden für die Legitimität der Entführung Eichmanns und die Anklageerhebung benötigt."

Erstens: Die Quelle 2 sagt aus, dass Bauer vermutlich absichtlich die Akte auf den Tisch hat offfen liegen lassen und dies Michael Maor auch so vermutet habe. De Artikel wirkt aber so, als sei alles gegen den Willlen des Genearalstaatsanwalts gesehen.

Zweitens: Für die Legitimität benötigt? Quelle? Und wie kann eine geheim gehaltene Spionageaktion offiziell zur Legitimation verwendet werden? Ist angesichts der Tatsache des Holocausts wirklich eine Legitimation (rechtlicher Natur?) nötig für die israelische Seite? Diese Seite hatte und hat doch ganz andere Argumentationsmöglichkeiten.

--93.235.165.148 15:55, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten

zu 1: Einladung
1.1 Bauer ist 1968 gestorben. Er hat sich dazu nicht geäußert.
1.2 Auch Ronen Steinke (2013) formuliert ganz krass: Fritz Bauer selbst hat den nächtlichen Besucher eingeladen. (S. 15), so wie er das dem Spiegel (1995) abgeschrieben hat.
und nun sollten wir das hier übernehmen, so meinst du das, richtig?
zu 2: Legitimität
2.1 Die Literatur muss ich nochmal suchen.
2.2 mein Verständnis
Die Kopieraktion fand zeitlich kurz vor der Entführung statt. Die Entführung selbst war natürlich völkerrechtlich illegal. Sie war eventuell dann legitim, wenn die israelische Regierung darstellen konnte, a) den richtigen E. erwischt zu haben, gegen den b) Belege seiner Verbrechen vorgezeigt werden konnten.
Zu a und b - vermute ich mal - gab es Aktenstücke auf dem Schreibtisch.
Einbruch oder Hausfriedensbruch?
Da diese Frage auch in der Hauptseitendiskussion gestellt wurde, meine kleine Meinung dazu:
imho ist das eine schöne Frage, die für den kleinen Strafrechtsschein der Jurastudenten spannend ist. Die journalistische Berichterstattung ist da nicht so genau. Und da die genauen Umstände, wie Maor die Haustür und wie die Bürotür geöffnet hat (ob in „James Bond-Manier“ (Deutschlandradio), ob mit Nachschlüssel(n) (der nachgemacht wurde - wonach wohl?)), nicht bekannt sind, sondern nur kolportiert werden, bleibt das auch eine schöne juristische Übungsfrage, wie auch die, was der Dieb da eigentlich gestohlen haben könnte, wenn er doch nichts mitgenommen hat.
--Goesseln (Diskussion) 18:10, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Literaturlage

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Bei

  • Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903–1968. Eine Biographie. C. H. Beck, München 2009

steht über Maor nichts und nichts über diese "Aktenübergabe". --Goesseln (Diskussion) 18:10, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten