Diskussion:Mietvertrag (Deutschland)/Archiv
Auskunft
Mein Freund hat ein neues Arbeitsplatz bekommen.Und wir müssen umziehen.Da er schon bald anfangen muss zu arbeiten wollten wir fristlos Kündigen.Geht das??
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 87.160.255.43 (Diskussion • Beiträge) 14:39, 26. Jul 2006)
Soviel ich weiß, ist die Untervermietung in Frankreich wenn nicht verboten, so doch extrem unüblich. So unüblich, dass man nicht - wie in Deutschland oder der Schweiz - Formulare dafür im Handel findet.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Kresse33 (Diskussion • Beiträge) 22:07, 28. Nov 2006 (CEST)) -- Spongo ⇄ 15:07, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich möchte mich für den Schüler entschuldigen,der den Text zum Mietvertrag verändert hat und bitte den Autor den Originaltext wiederherzustellen. Ich werde eine Schulstrafe erwirken. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Wstaff (Diskussion • Beiträge) 09:50, 20. Sep 2005)
s.o.
Ich entschuldige mich persönlich für meine Verfehlung sowie die dadurch entstandenen Schäden. Und werde die volle Rechenschaft tragen. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.244.198.199 (Diskussion • Beiträge) 19:20, 21. Sep 2005)
Warum darf derjenige, der über den Kabelanschluss Fernsehen empfängt, nur über Kabel fernsehen? 84.61.8.63 16:15, 25. Sep 2005 (CEST) Hinweis: Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es die Wikipedia:Auskunft.
- Ganz allgemein ist die Satelitenschüssel ein Eingriff in das (grundrechtlich geschützte) Eigentum des Vermieters. Das ist zu Dulden, wenn es das (ebenfalls grundrechtlich geschützte) Recht sich zu informieren erforderlich macht. Bei Kabelanschluss bestehen genügend Informationsmöglichkeiten, so dass das Grundrecht des Mieters nicht tangiert ist. Probleme gab es nur bei ausländischen Mitbürgern, wo im Kabel nicht genügen (Muttersprachliche) Informationsangebote vorhanden sind/waren. Dies hat sich jedoch meistens mit (auch kostenpflichtigen) digitalen Angeboten geklärt. Will das jemand in den Artikel einarbeiten? --Badenserbub 16:09, 26. Jul 2006 (CEST)
Etymologie "vermieten"
Das sollte jemand ergänzen, der sich mit dem ganzen Kram wirklich auskennt:
Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Herkunft des Wortes "vermieten" anders, als man "vermutet" (!) nicht vom "mieten" kommt, sondern umgekehrt... die französische Schwester von "vermieten" ist demnach "affermer", -wenn auch im Sinne von verpachten/pachten. Der Ausdruck beider Sprachen hat offenbar den gleichen Ursprung. Der "fermier" ist in F denn auch der Pächter eines Ackergrundstücks...
Ich finde, man sollte Paradigmen brechen, wo sie sich auftun. Das soll kein Scherz sein und es passt auch zum Thema. ;-) Im Voraus Danke.--Psycho Chicken 20:25, 23. Okt 2005 (CEST)
Welche Paradigmen oder welches Paradigma möchtest Du brechen, und wie paßt das zu der Diskussion über die Etymologie von "vermieten"? --84.160.53.133 11:30, 16. Jan 2006 (CET)
- Sorry, ich finde, das steht da schon.--Psycho Chicken 19:39, 18. Jan 2006 (CET)
erledigt?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber zwischen Besitz und Eigentum besteht ja ein Unterschied (deshalb hab ich auch die Begriffe auch verlinkt) und Besitz bedeutet wohl soviel wie Nutzungsrecht...? Da sollte man eventuell den Orginalautor fragen --Coma 12:35, 17. Mär 2003 (CET)
- Habe nachgelesen: es trifft zu, dass der Mieter nach Rechtsbegriffen Besitzer der Sache wird durch einen Mietvertrag. Damit haben sich meine Bedenken zerschlagen. --Fritz 13:06, 17. Mär 2003 (CET)
Richtig, Besitz bezeichnet nur den Zustand, auf ein Objekt Gewalt ausüben zu können, während der Eigentümer das Eigentum dieser Sache erworben hat.(nicht signierter Beitrag von Matthiasmf (Diskussion | Beiträge) ) von 13:46, 13. Jul. 2008
Fakten
In Deutschland lebt der größte Teil der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen; Kann die Aussage mit Fakten (Quellenangabe) belegt werde? --Hinrich 00:57, 17. Sep 2004 (CEST)
- Ist schon älter die Anfrage, aber sowas kann man z.B. hier, bei Pkt 11.6 herauslesen, muß es dann aber u.U. noch mit den anderen Daten in Zusammenhang stellen. --JvÄh 07:46, 30. Aug. 2008 (CEST)
Link zu Haus und Grund
Hallo,
würde gerne einen Link zu Haus und Grund in dem Artikel sehen. Für ein Mietverhältnis braucht es immer zwei, nämlich Vermieter und Mieter... Grüße --Lapicida 19:49, 8. Aug 2005 (CEST)
- Hallo, ich habe den Artikel erstmal wieder freigeschalten, den Link kannst reinsetzen, wenn du eine passende Webseite von H&G weisst. Hatte es nur wegen dauerndem Spamms einer Softwarefirma gesperrt. Gruss --ahz 20:02, 8. Aug 2005 (CEST)
Kritisches Beispiel
Servus ich frage mich, warum dieser durchaus politisch motiviert anmutende Exkurs über das Antidiskriminierungsgesetz im Artikel steht, zudem mit der doch fast panikverursachenden Überschrift "kritisches Beispiel". Zudem ist dieser Teil meiner Meinung nach keineswegs neutral. Es gibt eine Menge anderer für das Mietrecht relevanter Gesetze und Rechtsprechungen der letzten Jahre aus den verschiedenensten Bereichen die in diesem Artikel keine Beachtung finden. Aber dem schlechtreden des Antidiskriminierungsgesetzes wird ein recht grosser Teil des ganzen Artikels gewidmet. Vieleicht könnten der/die Verfasser ja mal in sich gehen und den Text auf den wesentliche zusammenstreichen oder gleich auf einen Link zum Artikel zum ADG reduziern. In dieser Art und Weise ist das keinesfalls ausgeglichen oder relevant. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass das ADG nicht einmal in Kraft getreten ist, dieser Artikel stellt deswegen auch einen starken Einfluss auf die Meinungsbildung vor der Wahl dar. Zudem wird der Eindruck erweckt, ein Vermieter müsse (mit ADG)jetzt pauschal für jeden Menschen "anderer ethnischer Herkunft" den er nicht als Mieter will, schriftlich irgendwo einer Behörde rechenschaft ablegen. Was natürlich reine Panik und Meinungsmache ist. Oder kurz: Weg mit dem Abschnitt, bzw hinüber zum Artikel zum ADG mit neuem Unterpunkt "Mietrecht".
- Sei mutig. – Ein Hinweis auf das Gesetz ist sicher angebracht. Allerdings liest sich diese Herleitungskette eher wie eine Theorienbildung: Wenn jemand nicht an Ausländer vermieten will, hat das nicht zwangsläufig mit dem starken gesetzlichen Mieterschutz zu tun. Darüberhinaus ist das Mietrecht nur eines von vielen Gebieten, in das das Antidiskriminierungsgesetz eingreift. Und Spekulationen über Wohnraumverknappung sollten wir uns auch sparen – sowas wirkt wie Stimmungsmache. --kh80 •?!• 19:38:06, 31. Aug 2005 (CEST)
Warum darf derjenige, der über Kabel Fernsehen empfängt, keine Satellitenschüssel verlangen? 84.61.32.253 13:20, 9. Sep 2005 (CEST)
Schriftform
Der Absatz zur Schriftform ist meiner Meinung nach völlig überflüssig. Er stellt generelle Probleme der Schriftform dar ohne jeden Bezug zum Mietrecht an sich.
- Ich halte den Absatz für sinnvoll, weil er die spezielle Rechtsprechung für Mietverträge behandelt (oder anders formuliert: die Rechtsprechung über die Schriftform, die speziell anhand von Mietverträgen entwickelt wurde). Im Mietrecht ist es besonders beliebt, formale Spitzfindigkeiten zu erfinden, um aus ungünstigen Verträgen ´rauszukommen. Da man die Rechtsprechung durchaus als übertrieben mieterfreundlich bezeichnen kann, ist das eine Art verkappter Verbraucherschutz. Ähnliche Tendenzen gibt es bei Bankbürgschaften ..Vestitor 00:32, 7. Mär. 2007 (CET)
Aber wieso nicht in den Artikel "schriftform" verschieben und auf den verlinken? --Soeren lawfucker 14:20, 7. Mär. 2007 (CET)
- bestimmt ok, wenn diese bizarre Rechtsprechung auch auf andere Verträge angewandt wird, das hab´ ich aber nicht verfolgt (man kann ja nicht alles lesen). --Vestitor 22:27, 8. Mär. 2007 (CET)
Was hat es mit dem Einheitsmietvertrag auf sich, den es ja anscheinend in jedem größeren Schreibwarenladen gibt? Wer hat ihn erarbeitet? "Zweckform" wird es ja eher nicht gewesen sein. Bundesjustizministerium? --Klaus 20:03, 13. Jul. 2008 (CEST)
- Der Einheitsmietvertrag ist 1976 vom Bundesministerium der Justiz als Empfehlung veröffentlicht worden. Das im Schreibwarenhandel erhältliche Zweckform-Muster ist nicht mit dem ursprünglichen Einheitsmietvertrag identisch, sondern ein privates "update" von Zweckform dar. --Genealogist 15:01, 11. Aug. 2009 (CEST)
Weblink Mietvertrag des DMB
Der verlinkte Wohnungsmietvertrag des DMB im Abschnitt Weblinks ist bezüglich der darin enthaltenen (bzw. nicht enthaltenen) Klauseln in einer Form mieterfreundlich, die in unter gewöhnlichen Umständen unbrauchbar machen. So obliegt aufgrund der fehlenden Schönheitsreparaturklausel dem Vermieter diese Pflicht, weiterhin fehlen Regelungen zu Kleinreparatur. Im Mietvertrag wird nicht auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, sondern nur 3 umlagefähige Kosten aufgeführt. Dieser Link sollte daher entfernt werden oder zumindest auf den Umstand der extremen mieterfreundlichen Vertragsauslegung hingewiesen werden.
--Joschi2009 23:57, 16. Feb. 2010 (CET)
- du hast recht der mietvertrag scheint doch recht alt zu sein, die klauseln sind alles andere als aktuell. ich hab ihn mal rausgenommen. NILΔισκ 10:22, 17. Feb. 2010 (CET)
doppelte Beschreibung im Abschnitt "Mietsicherheit"?
Der letzte Satz des Abschnitts ("... nach der die Kautionssumme auf einmal gezahlt werden muss ...") ist doch eigentlich schon im drittletzten Absatz ("Die vertraglich vereinbarte Mietkaution darf immer ... in drei Monatsraten gezahlt werden") enthalten. Oder übersehe ich da was? -- H. J. Hill 10:03, 6. Jun 2006 (CEST)
Fehler in "Kündigungsfristen" ?
Ist die Kündigungsfrist seit 2001 für den Mieter nicht immer 3 Monate ? --Dominik Holler <Dominik.Holler@gmx.net>
Weblinks
Folgende Links zu Seiten mit deutschen Mietrechtsinhalten sind wegen Verstoßes gegen die Wiki-Richtlinien zu entfernen. Grund: Die genannten Zielseiten sind in unübersehbarer Weise mit Werbung vollgepflastert (Adsense, Banner etc.)
- Den Standardmietvertrag für Mietwohnungen gibt es zum Herunterladen, ebenso Übergabeprotokoll und Hausordnung
- Mustermietvertrag kann erstellt werden, Übergabeprotokoll, Hausordnung gibt es auch
- Urteilssuchmaschine Mietrecht Spezieller Suchindex für Mietrecht
(nicht signierter Beitrag von 78.52.194.103 (Diskussion) ) vom 12:57, 24. Jan. 2008
Mieterhöhung
Es fehlt noch etwas über die Sonderkündigungsrechte des Mieters bei Mieterhöhungen und e.v.l. Formvorschriften für die Mieterhöhung. Wachs 13:14, 30. Mär 2005 (CEST)
Toter Link
Ein Toter Link am Ende der Seite http://www.mieterbund.de/download/info_kuendig_fristen.pdf
- Ja und warum nimmst du ihn dann nicht raus? --ahz 22:20, 21. Jul 2005 (CEST)
Mieterhöhung bei Staatsdienern, Landesdienerns und staatlich bezahlten Pensionären
20 Millionen Mieterhöhungsschreiben "per Gesetz" http://www.boersen-zeitung.com/online/redaktion/aktuell/bz166031.htm (nicht signierter Beitrag von 192.194.84.253 (Diskussion 05:56, 31. August 2007 (CET))
Spam-Einträge
Hallo, ich habe das hier jetzt nur über die Vandalismus-Seite mitbekommen und habe mal die unvoreingenommene Frage,
- warum ein kostenloses Formular (der xyz-Arbeitshilfen) mit einer klitzekleinen Kopfzeile mit Hinweis auf die Quelle so vehement abgelehnt wird,
- aber ein kostenloses Formular eines anderen Anbieters (des abc-bundes) keinerlei SPAM-Attackenabwehrer auf den Plan ruft, obwohl man dort eine riesige Fußzeile mit allen möglichen Angaben findet, damit auch jeder Verwender evtl. gleich weiß, wo er Mitglied werden kann.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder woran liegt das? Gruß -- JvÄh 17:23, 28. Aug. 2008 (CEST)
PS.: Unabhängig davon, daß die IP ruhig mal hätte nachfragen können, statt immer wieder den Link anzubringen, obwohl eine heftige Gegenwehr erkennbar ist. Da hätte man halt mal drüber sprechen müssen. JvE
Mietvertrag
Hallo, ist es rechtlich auch ein Mietvertrag, wenn der Eigentümer eines Hauses auf den Mietzins verzichtet, da ich mit unser gemeinsamen Tochter das Haus bewohne ? Steht mir trotzdem bei einer ev. Kündigung die Einhaltung einer Kündigungsfrist (3 Monate) zu ?(nicht signierter Beitrag von 82.83.141.88 (Diskussion 11:23, 19. Feb. 2009 (CET))
Schriftform im Mietvertrag
Dieses Kapitel vermischt zwei Dinge: Richtig ist, dass es für Mietverträge kein gesetzliches Formerfordernis gibt. Es gibt aber eine aus § 550 BGB folgende spezielle Schriftformproblematik: Ein auf Papier geschriebener Mietvertrag kann nämlich möglicherweise dem Schriftformerfordernis nach § 550 BGB nicht genügen (es liegt dann zwar ein schriftlicher Mietvertrag vor, der aber gegen die Schriftform nach § 550 BGB verstößt) und dadurch jederzeit/vorzeitig mit gesetzlicher Frist kündbar sein. Die Problematik der Folgen stellt sich fast nur bei Geschäftsraummietverträgen. Nur in diesem Zusammenhang spielt die Frage der festen Verbindung (Ösen, Tackern, Kleben, Heften) eine Rolle. Das Kpitel müßte also aus dem Teil Wohnraum heraus und als allgemeines Kapitel formuliert und komplett umgeschrieben werden. --Genealogist 15:07, 11. Aug. 2009 (CEST)
Kündigungsfristen
Im Abschnitt „Kündigungsfristen“ kommt es so rüber, als ob generell keine Kündigungsfristen > 3 Monate erlaubt sind. Das ist jedoch nicht so, da im Mietvertrag ein zeitlich befristeter Kündigungsausschluss vereinbart werden kann, der deutlich über 3 Monate ist. Somit ist die Aussage im Artikel…
- „Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig.“
… meiner Meinung nach falsch. Siehe auch [1]. Was meinen die Experten dazu? --net 10:34, 26. Jan. 2011 (CET)
- Lieber Netspy net
- "Das ist jedoch nicht so, da im Mietvertrag ein zeitlich befristeter Kündigungsausschluss vereinbart werden kann, der deutlich über 3 Monate ist."
- Ist zwar richtig, aber nicht so ganz. Erstens ist es ein beidseitiger Kündingungsverzicht (Gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen). Und zweitens gelten danach wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. (Mieter immer 3 Monate, Vermieter zeitabhängig.). Zur Quelle siehe BGH BGH, Urteil vom 6.4.2005
- VIII ZR 27/04, ansonsten ein beliebiger Rechtsanwalt : (www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20zum%20Kuendigungsverzicht%20im%20Mietvertrag.htm) 31.17.88.137 14:58, 7. Sep. 2011 (CEST)
- P.S. Gilt übrigen für Mietverträge bis 4 Jahre. Längere Fristen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters lt. BGH unwirksam. 31.17.88.137 15:02, 7. Sep. 2011 (CEST)
- Es bleibt aber dabei, dass der Artikel leicht falsch verstanden werden kann und ein Mieter – in dem Vertrauen, dass eine Kündigung immer nach drei Monaten möglich nicht – nicht auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag achtet. Hier sollte daher explizit auf dieses Schlupfloch“ hingewiesen werden. --net 15:31, 7. Sep. 2011 (CEST)
Textfragment?
Was ist da los: (beispielsweise auch Hauswand als Werbefläche oder ). - wurde da versehentlich was rausgelöscht? --Hlambert63 15:47, 9. Nov. 2010 (CET)
Zur Bedeutung der Mängelanzeige
An die Mietrechts-Spezialisten: Die Miete mindert sich kraft Gesetzes, und zwar für die Zeit vom Eintreten bis zum Ende der Mangelhaftigkeit. Die unverzügliche Mängelanzeige ist gesetzlich keine Voraussetzung der Minderung (vgl. auch Artikel). (Unabhängig davon schuldet der Mieter Schadensersatz für [Folge-] Schäden, die erst aufgrund verspäteter Mängelanzeige entstanden sind.) Dann müßte doch konsequenterweise der Satz: „Das bedeutet, dass eine Mietminderung weder beantragt noch genehmigt werden muss“ zur besseren Verständlichkeit ergänzt werden: „Es bedeutet insbesondere auch, dass die Miete – unabhängig vom Zeitpunkt der Mängelanzeige – gleichsam rückwirkend auf den Zeitpunkt gekürzt werden darf, in dem der Mangel aufgetreten ist (und nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem er angezeigt wurde)“ o. ä. Richtig oder falsch? Ich bin mir nicht ganz sicher. Es ist m. E. keine Frage der Rechtsprechung usw., sondern eine Verständnisfrage. Jeder Vermieter sperrt sich natürlich dagegen; dogmatisch ist es aber m. E. konsequent und zwingend, oder? – Ebenso heißt es im Artikel: „Für die Fehlerbeseitigung ist dem Vermieter eine angemessene Zeit einzuräumen“. Was heißt das, genau genommen; was, wenn nicht? Die gesetzliche Minderung tritt doch unabhängig davon ein? – Noch eine letzte Frage: Die Kürzung der Mietzahlung im Folgemonat ist ja streng genommen eine Aufrechnung (mit einer Kondiktionsforderung, gegen die „aktuelle“ Mietforderung des Vermieters); sollte das in den Artikel, oder ist das zu speziell für diese Stelle? (nicht signierter Beitrag von 91.65.181.11 (Diskussion) 22:32, 25. Feb. 2012 (CET))
Tierhaltung: Fische in Aquarien
Ich kann nicht verstehen, warum das keiner Genehmigung bedarf. Das Problem sind nicht die Fische sondern das Aquarium. Durch die damit verbundene höhe Luftfeuchtigkeit im Raum hat sich der Laminatboden so stark ausgedehnt (10 m x 4 m), dass es ihn trotz Standardfugenabstand zur Mauer hin am Ende hochgehoben hat. Außerdem fördert das die Schimmelbildung. Zumindest eine Anzeigepflicht wäre bei Tierhaltung schon sinnvoll. (nicht signierter Beitrag von 87.177.204.185 (Diskussion) 23:29, 17. Aug. 2013 (CEST))
- Silberfischchen und Trockenfische sollten aber nicht anzeigepflichtig werden--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 05:26, 13. Feb. 2017 (CET)
Wirklich sehr irreführender Titel
Mit der Ausnahme einiger Sätze in der Einleitung und einigen Punkten im ersten Abschnitt, geht es im gesammten restlichen Artikel nur noch um den "Wohnungsmietvertrag" und den "Gewerblichen Immobilien-Mietvertrag". Faktisch kann man aber ja so ziemlich alles per Mietvertrag mieten, z.B. jegliche Art von (Luft- / Wasser-) Fahrzeugen wie PKW, LKW, Betonmischer, Kranwagen, Anhänger, Caravan, Fahrrad, Segelboot, Yacht, Lenkdrachen, Flugzeuge jeglicher Größe etc. p.p. oder (Werkzeug-) Maschinen, PA-Anlagen, EL-Anlagen, Sportausrüstungen und tausende Dinge mehr. Und das ganze wiederum von gewerblich an privat oder gewerblich an gewerblich. Das alles unterliegt jeweils in "Mietverträgen" zu regelnden und von unterschiedlichen Gesetzen bzw Rechten und Pflichten abhängigen Faktoren. Da würde es doch Sinn machen, den Artikel bereinigt(!) z.B. nach Immobilienmietvertrag (oder ähnlich) zu verschieben und unter dem bestehenden Lemma die anderen (beweglichen) Mietsachen abzuhandeln. So wie's jetzt ist, ist es ein großes Durcheinander und ziemlich unübersichtlich.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 03:30, 26. Dez. 2016 (CET) Nacheditiert--Bestoernesto (Diskussion) 03:43, 26. Dez. 2016 (CET)
Abgrenzung Wohnung und gewerblich
Die Abgrenzung ist nicht Wohnraum vs. gewerblich, sondern Wohnraum vs. nicht-Wohnraum. Denn wenn jemand in einer Stadt eine Garage mietet, ist das kein Wohnraum und auch nicht gewerblich. --85.212.163.76 09:29, 26. Feb. 2020 (CET)
"Mietforderung"
Diesen Begriff vermisse ich dem Artikel (ohne ihn ganz durchforsten zu müssen wollen). --Hungchaka (Diskussion) 11:25, 19. Mär. 2015 (CET)
- Würde ich eher wie (wie im Gesetz) Miete vgl. wiktionary:Miete nennen, wenn du das meintest, @Hungchaka:. Nannte man früher wohl auch mal Mietzins. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:22, 16. Jul. 2021 (CEST)
- Oh - danke für's "Anpingen" - Grüsse!
- - ...hmmmh: "Miete" ist für mich die "dingliche Bezeichnung" für die zu leistende bzw. geleistete Zahlung, zum Begleich der "Mietforderung", dem Anspruch der Vermietenden eben - kurze Suche ergibt (Ah, "Mietforderung" steht ja [mittlerweile? ;-)] auch auf der BKL "Miete":-):
- * https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrecht/miete/mietforderung: "... Man unterscheidet verschiedene Mietforderungen: So gibt es sogenannte Hauptforderungen und Nebenforderungen. Wenn der Laie von einer Mietforderung spricht, so ist in aller Regel die Hauptforderung des Mietzinses gemeint. Der Vermieter ist der Gläubiger der Mietforderung, der Mieter der Schuldner. Hierbei wird zumeist (fälschlicherweise) nicht unterschieden zwischen Nettomiete und Bruttomiete. Streng genommen ist nämlich nur die Nettomiete die eigentliche Mietforderung. Die Betriebskosten sind streng genommen lediglich eine Nebenforderung. Aus diesem Grunde wird bei beispielsweise auch bei einer Räumungsklage stets die Nettomiete zur Ermittlung des gerichtlichen Streitwertes zugrunde gelegt. ...
- Mit dem Begriff der Mietforderung kann formal juristisch jedoch immer nur die Nettomiete gemeint sein. ..."
- * https://www.ra-kotz.de/beitreibung_offener_mietforderungen.htm: Beitreibung von Forderungen aus Mietverhältnissen
- (-> https://www.ra-kotz.de/mietforderung_aufrechnung_kautionsguthaben.htm: Mietforderung – Aufrechnung Kautionsguthaben...)
- * https://www.mietrecht.org/mietschulden/mietschulden-einfordern/: Mietschulden einfordern: Schritt für Schritt Mietschulden eintreiben...
- - "Mietzins" ist wohl so zu verstehen, dass die Miete der Zins für das Kapital/das Vermögen (vermietete) Wohnung ist..., ah, ein "(veraltetes) "Synonym"...:
- -> https://www.juraforum.de/lexikon/mietzins: "Mit "Mietzins“ wurde bis zum 01. September 2001 das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Mietobjekten bezeichnet. Seit der Mietrechtsreform(?) wird dieser Begriff nicht mehr verwendet und nur noch "Miete" genannt. Die Änderung des Begriffs ist jedoch nur begriffstechnischer Natur, da sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben: ... In der Regel wird der „Mietzins“, der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart wurde, in Geld bezahlt, was jedoch nicht der Fall sein muss. ..."
- * https://www.vermietet.de/mietzins: "... Mietzins – veraltetes Synonym für die Nettomietzahlung"
- * -> https://www.mineko.de/mietzins/!
- Best, schönes WE! Hungchaka (Diskussion) 20:57, 17. Jul. 2021 (CEST)
- Mietforderung ist inzwischen auch in die Einleitung gekommen, wohl irgendwann in Laufe der letzten 5 Jahre ;-) Auch ein schönes Wochenende --Pistazienfresser (Diskussion) 21:06, 17. Jul. 2021 (CEST)