Diskussion:Notar

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von MiLuZi in Abschnitt Kritik im Zusammenhang mit Geldwäsche
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Notarkosten

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>"Bei einem Grundstückskauf ist dies regelmäßig der Kaufpreis" wo steht, dass es nicht auch z.B. der Verkehrswert sein könnte?<

Der Autor schrieb: "regelmäßig". Also heißt es darin, dass es im Regefall so gemacht wird. In der Kostenordnung (KostO) steht drin, woher man den Geschäftswert nimmt. Ich hab das jetzt nicht gefunden; ich weiß auch nicht, ob beides möglich ist oder nur eins. Laut dem Text hört es sich so an, als ob beides geht, jedoch gewöhnlicherweise der Kaufpreis für die Berechnung der Kosten genommen wird. --Rockstrrr (Diskussion) 11:40, 20. Nov. 2012 (CET)Beantworten

§ 20 Abs. 1 Satz 1, Hs. 1 KostO: "Beim Kauf von Sachen ist der Kaufpreis maßgebend" - da gibt es m.E. keine Diskussion. Es gibt noch Hinzurechnungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1, Hs. 2 KostO. Wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Verkehrswert, ist der (höhere) Verkehrswert maßgebend, § 20 Abs. 1 Satz 2, Hs. 1 KostO. Das ist bei Verträgen unter Fremden praktisch nie der Fall. (nicht signierter Beitrag von Vorsorger (Diskussion | Beiträge) 01:37, 21. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Angaben zum badischen Notar, Notarvertreter etc.

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Die Zusätze zu den Sonderformen des baden-württembergischen Notariats sind wirklich total übertrieben. Ernsthaft kann keiner meinen, dass in diesen Artikel Einzelheiten zur Vergütung der Amtsnotare gehören. In der Einleitung sind die Zusätze ebenfalls äußerst redundant. Ich bitte daher unbedingt zu überlegen, ob das wirklich da reingehört. Ich schlage eher vor, eine Sonderseite für die Notariatsformen in Baden-Württemberg zu machen, als diesen Artikel unnötig zu belasten.

Die Angaben zu Notarvertreter und Notariatsverwalter sind sachlich an der falschen Stelle. Vertreter und Verwalter gibt es in allen Notariatsformen. Die vorherigen Fassung ist irreführend. Ich habe daher alle Hinweise darauf gelöscht. --PH2005 09:46, 15. Dez 2005 (CET)

Das waren Zusätze die es als Besonderheit in Baden-Württemberg gibt. Ich bitte den Admin das wiederherzustellen. Die Hinweise waren meiner Meinung nach nicht irreführend sondern ergänzend. Jetzt stehen sie nirgends mehr. Wenn man schon was löscht, das nach Meinung des Löschenden irgendwo nicht paßt, dann setzt man das in einem neuen Absatz passend wieder ein. --HolgerB 17:39, 15. Dez 2005 (CET)

Zu den Besonderheiten in Baden-Württemberg gibt es einen ganzen, selbständigen Abschnitt in dem Artikel. In der Einleitung sind die Besonderheiten überdies zusammenfassend dargestellt. Die Besonderheiten in diesem insoweit vereinzelten Bundesland sind daher klar herausgestellt.

Etwas mehr als 50% des Artikels damit zu belasten, welcher Besoldungsgruppe genau ein badischer Amtsnotar angehört, ist kaum sinnvoll. Noch einmal: Solche Besonderheiten sollte man in einen eigenständigen Artikel fassen, wenn das sinnvoll erscheint. Für diesen Artikel bitte ich aber zu bedenken: Die Kostenordnung, die allein entscheiden dafür ist, was der Bürger dem Notar zu zahlen hat, in drei Zeilen abzuhandeln, aber das Vergütungssystem des badischen Amtsnotars auf 25 Zeilen darzustellen, kann keine sinnvolle Schwerpunktsetzung sein.--83.129.34.147 20:43, 15. Dez 2005 (CET)

In Baden gibt es bis zum heutigen Tag nur Richternotare. Es wurde zwar 25 freiberufliche Stellen ausgeschrieben, aber noch keine einzige besetzt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat in ihrem Koalitionsvertrag den Übergang zum freiberuflichen Notariat in ganz Baden-Württemberg beschlossen. Die Ausschreibung von 25 Stellen erfolgte, um den Beurkundungsbedarf in Baden zu decken. Es haben sich auf diese Stellen mehr als 25 badische Amtsnotare beworben, so dass die Darstellung von HolgerB schlichtweg falsch sind zu diesem Punkt. Ich habe Sie daher schon zwei mal löschen müssen!

Dank der Notariatsreform ist der vorgenannte Abschnitt mittlerweile obsolet- --H.A. (Diskussion) 22:18, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten
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Habe den Hinweis auf Notarauskunft/Notarverzeichnis revertet auf den bisherigen Hinweis. Der neue Hinweis ist offenbar eine kommerzielle Datenbank, der bisherige Hinweis ist die Datenbank der Notarkammer. Diese ist neutral. --Pelz 07:28, 13. Feb 2006 (CET)

Die offizielle Notarsuche ist: www.notar.de - betrieben von der Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. (nicht signierter Beitrag von Vorsorger (Diskussion | Beiträge) 01:37, 21. Nov. 2012 (CET))Beantworten

hallo,

irgendwie bin ich auf ihre seite gelangt. ich habe aus meinem verständnis heraus änderungen vorgenommen. ich habe z.b. farbrucksiegel und prägesiegel eingefügt ohne genau den unterschied zu beschreiben. ich halte aber diesen hinweis für wichtig um den lesern ggf. in einer weiteren ausführung durch sie die möglichkeit zu geben, zu erklären, dass das prägesiegel benutzt wird um ab zwei blätterrn diese durch die "siegelschnur" zu einer einheitlichen urkunde zu ver- binden. weiterhin wird das prägesiegel dazu benutzt, testamente in dem dafür vorgesehenen um- schlag mit siegellack zu verschliessen. sollten sie meine änderungen rückgängig machen ist das auch kein problem. ich wollte nur anregung geben. mfg. kwk 03:26 15 apr.2006 mariaviten 03:27, 15. Apr 2006 (CEST)

Notare in Bayern

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Kann mich bitte jemand aufklären, warum das Land Notare besoldet (und das tut es laut Internetseite des JM nach BesGr. R 1), wenn diese keine Amtsnotare sind?--HolgerB 18:16, 16. Jun 2006 (CEST)

Besoldet werden nicht die Notare, sondern nur die Notarassessoren. Bayern hat freies Notariat, aber - gemeinsam mit der Pfalz - eine "Notarkasse", an die die Notare wesentliche Teile ihrer Umsätze abgeben. Im Gegenzug finanziert die Notarkasse aber alle Notariatsangestellten. Die Notarkasse ergänzt ebenfalls das Einkommen eines Notars, bei dem das Notariat so wenig abwirft, dass er weniger verdient als ein Notarassessor - vielleicht meinst Du das. Dies kommt in der Praxis aber nicht vor.

Ein ähnliches Notarkassensystem haben die neuen Länder, gemeinsam.

Hilft das? --PH2005 11:55, 23. Jun 2006 (CEST)

Vielleicht hilft folgender Text vom bayerischen Justizministerium:

"Notarassessoren erhalten Dienstbezüge entsprechend Alter und Familienstand wie ein Richter der Besoldungsgruppe R 1. Auch die Ausgestaltung der Beihilfe- und Versorgungsberechtigung entspricht derjenigen von R 1-Richtern.

Notare beanspruchen für ihre Tätigkeiten von den Rechtsuchenden Gebühren nach Maßgabe der Kostenordnung. Aus dem Gebührenaufkommen haben sie ihre Kosten (Mietzinsen für die Notariatsräume, Personalkosten, Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Ausgaben für Einrichtungen und EDV, Abgaben an die Notarkasse) zu bestreiten. Das Gebührenaufkommen abzüglich aller Kosten ist das zu versteuernde Einkommen des Notars. Bleibt dieses Einkommen hinter dem Gehalt eines R 1-Richters zurück, erhält der Notar von der Notarkasse eine Ausgleichszahlung (sog. Einkommensergänzung). Diese Einkommensergänzung stellt ein wichtiges Sicherheitsnetz besonders dann dar, wenn ein Notar eine neu errichtete Notarstelle übernimmt."

Gruß, --PH2005 20:32, 23. Jun 2006 (CEST)

Rückgang der Anwaltsnotare

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Wie erklären Sie sich, dass die Zahl der Anwaltsnotare abnimmt, die der Rechtsanwälte sprunghaft zunimmt? --JaJo Engel 22:25, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

§ 4 Satz 1 BNotO: "Es werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht." Eine solche Bedürfnisprüfung gibt es bei Anwälten nicht. Daher der Unterschied. (nicht signierter Beitrag von Vorsorger (Diskussion | Beiträge) 01:37, 21. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Früher wurde man sehr einfach Notar (als erfahrener Anwalt). Heute muss man eine Prüfung ablegen, die weiter als die Fachanwaltsprüfung geht und mit einem 3. Staatsexamen vergleichbar ist. Das tun sich nur noch Leute an, die glauben, dass es sich rechnen würde. In vielen Bezirken - gerade in den großen Städten - gibt es stabil weniger Notaranwärter als der festgelegte Bedarf. Benedictus Levita (Diskussion) 13:31, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Gliederung

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Die Hauptgliederung sollte deutlicher machen, welche Abschnitte sich speziell auf das Notariat in Deutschland beziehen (evtl. ein eigener "Überpunkt"). Österreich/Schweiz bleiben als eigene ausführlichere Abschnitte zu ergänzen. --AndreasPraefcke ¿! 21:17, 29. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Bezüglich der Schweiz auch zwei Jahre später noch ein Desiderat... Wo sind die Schweizer Notare, die hier etwas beitragen wollen? --Freigut 10:49, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten

US und Großbritannien-Notar. Ein allgemeines Missverständnis.

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Hi,

My background is I don't speak German (well) but I am staying in Germany and may have the use of a Notar, and have been studying the Wikipedia article and abilities of a notary (Notar).

A common misconception of German Notars I have spoken with, which I find particularly irritating, is the statement "notaries in the United States and Great Briton are only 'signature verifiers'."

A notary in the North American and English regions, as in Germany, is traditionally the representative of the King. In the case of the various States of the united States, the 'King' is the secretary of state of the various states. In Great Britain/England, the Notary is the representative of the Queen (the Queen's office).

"In den Vereinigten Staaten und Großbritannien hat der notary meist nur die Aufgabe, Unterschriften zu beglaubigen, eine rechtliche Beratung übernimmt er nie."

From Ohio Revised Code, 147.07 http://codes.ohio.gov/orc/147.07 : A notary public may, throughout the state, administer oaths required or authorized by law, take and certify depositions, take and certify acknowledgments of deeds, mortgages, liens, powers of attorney, and other instruments of writing, and receive, make, and record notarial protests. In taking depositions, he shall have the power that is by law vested in judges of county courts to compel the attendance of witnesses and punish them for refusing to testify.

From California Code, 8205: http://www.notaryofamerica.com/state.aspx?categoryID=447

8205. California Notary Public Duties

a. It is the duty of a notary public, when requested:

1. To demand acceptance and payment of foreign and inland bills of exchange, or promissory notes, to protest them for nonacceptance and nonpayment, and, with regard only to the nonacceptance or nonpayment of bills and notes, to exercise any other powers and duties that by the law of nations and according to commercial usages, or by the laws of any other state, government, or country, may be performed by notaries.

2. To take the acknowledgment or proof of advance health care directives, powers of attorney, mortgages, deeds, grants, transfers, and other instruments of writing executed by any person, and to give a certificate of that proof or acknowledgment, endorsed on or attached to the instrument. The certificate shall be signed by the notary public in the notary public's own handwriting. A notary public may not accept any acknowledgment or proof of any instrument that is incomplete.

3. To take depositions and affidavits, and administer oaths and affirmations, in all matters incident to the duties of the office, or to be used before any court, judge, officer, or board. Any deposition, affidavit, oath, or affirmation shall be signed by the notary public in the notary public's own handwriting.

4. To certify copies of powers of attorney under Section 4307 of the Probate Code. The certification shall be signed by the notary public in the notary public's own handwriting.

Section (a)1 is stating the California notary has the same powers as an Ohio notary: to exercise any other powers and duties that by the law of nations and according to commercial usages, or by the laws of any other state, government, or country, may be performed by notaries.

Clearly, the above Notary rules state a California notary also has the power of a German notar! Mochooha 02:03, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Aufgenommen Tomkater 12:58, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Notare sollen Nachlassgerichte entlasten

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Nachstehenden im Artikel gelöschten Text empfehle ich Interessierten und Disputanten zur Erörterung:

Der Bundesrat hat am 3. Februar 2010 erneut ein Gesetzesvorhaben eingebracht, wonach Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen werden sollen, um die Justiz zu entlasten, BR-Drucksache 44/10. Es handelt sich um die Wiederholung des gleichlautenden Entwurfs aus der letzten Legislaturperiode BR-Drucksache 108/08, der nicht mehr abschließend beraten werden konnte. Eine Öffnungsklausel nach Artikel 98a des Grundgesetzes soll es den Ländern ermöglichen, Zuständigkeiten der Nachlassgerichte erster Instanz auf Notare zu übertragen.
Kontext für den zusätzlichen Bedarf an Notaren ist der vorzeitige Zugang zum Notariat von Rechtsanwälten durch eine Notarfachprüfung auf der Grundlage des Gesetzes zur Änderung der Notarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) vom 2. April 2009, BGBl. I Nr. 18 vom 8. Aprl 2009, Seite 696.

MfG -- JaJo Engel 11:51, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Glaskugel schon gelesen? --Bubo 20:45, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Cave! das kann durch die Hintertür trickreich ein Anchlag auf die Brieftaschen der Verbraucher werden! --Binter (Diskussion) 23:04, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
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Sollte nach "Civil law notary" gehen, was die richtige Entsprechung waere. Bitte korrigieren. Thks. --99.11.160.111 06:42, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ruhestand

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"Der Notar wird auf Lebenszeit bestellt. Mit Vollendung seines 70. Lebensjahres tritt er in den Ruhestand"

Den entsprechenden Monat in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird, "darf" er noch arbeiten. Machen wir mal ein Beispiel: Notar "IM Auftrag" hat am 16. August seinen 70. Geburtstag (wir könnten jetzt den 01. bis 30. einsetzen), dann darf er bis einschließlich 31. August des gleichen Jahres noch beurkunden. Loggediteur (Diskussion) 12:02, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hab´s im Artikel mal etwas präzisiert - siehe hier die Quelle Bundesnotarordnung § 47 (1) = § 48a - http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/BNotO/BNotO_Teil_I.php Loggediteur (Diskussion) 16:12, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Notariatsportal?

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Notariatsportal (1905) Höhe Schwalbengasse, Köln

Das Bild steht leider ohne jede Erklärung reichlich sinnfrei im Artikel. Weiß jemand etwas dazu?--Pvanderloewen (Diskussion) 05:15, 12. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Laut panoramio.com handelt es sich hier um ein wiederaufgebautes Portal eines Hauses, in dem ein Notar lebte/arbeitete. Relevanz für diesen Artikel scheint mir nicht gegeben. Ich werds entfernen. --130.209.178.205 21:51, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten

unklare Formulierung

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Was meint der Satz: Die Bestenauslese für die zahlenmäßig beschränkten Notaranwärterstellen werden in der Regel durch Ausschreibung ermittelt.?--Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 17:25, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

So besser? --Bubo 21:23, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Passt. --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 22:21, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Notariatsreform in Baden-Württemberg - eigener Artikel?

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Wäre es überlegenswert, für die nun abgeschlossene Notariatsreform in Baden-Württemberg einen eigenen Artikel anzulegen? immerhin hat es vom Beschluss bis zur Umsetzung 10 Jahre gedauert, und wann passiert es schon mal, dass eine Behörde aufgelöst wird und die bisherigen Beamten zu Selbstständigen werden? Bei der Gelegenheit könnte dann auch die Artikel Notar und Amtsnotar gründlich überarbeitet werden? --H.A. (Diskussion) 11:27, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Bei den Bereich Haupttätigkeiten: zum Absatz Erbrecht fehlt mir bei der Aufzählung, die Erbermittlung,...ja dazu kann auch ein Anwalt bestellt werden, gehört hier zum Beruf dazu.--176.94.48.75 08:14, 18. Nov. 2018 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Nurnotar

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Der "Nurnotar" ist nicht gleichzeitig Rechtswanwalt. Eine Tafel mit der Aufteilung in Notar bzw. Notar incl.Rechtsanwalt zeigt die Bundesnotarkammer auf ihrer Website. Allein in NRW scheint es beide Einrichtungen zu geben. Fibe101 (Diskussion) 12:11, 24. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Literaturliste zu lang

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@131.220.249.214: Hallo, du hast ja einige Literatur hinzugefügt, jedoch ist die Liste inzwischen sehr lang, eventuell magst du die Liste auf die relevantesten Einträge kürzen? --BlauerBaum (Diskussion) 13:16, 21. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Abschnitt Kritik fehlt

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Notare haben durch stark gestiegene Immobilienpreise Windfall profits.

Michael Voigtländer, Ökonom am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), stellt diesen Automatismus jetzt (November 2020) in Frage: „Der Aufwand für die Vertragsbeurkundung ist nicht größer geworden, nur weil die Immobilienpreise deutlich gestiegen sind.“ --Präziser (Diskussion) 08:49, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Kritik im Zusammenhang mit Geldwäsche

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Sollte diese Überschrift nicht geändert werden? Drei Absätze beschreiben, was Notare melden dürfen oder müssen. Nur ein Absatz beschreibt, was teilweise behauptet wird. Da paßt es meiner Meinung nach nicht, daß der ganze Abschnitt mit Kritik überschrieben ist. --MiLuZi (Diskussion) 09:40, 21. Sep. 2023 (CEST)Beantworten