Diskussion:Oberappellationsgericht der vier Freien Städte
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.In dem unter Quellen zitierten Digitalisierungsprojekt des MPI finden sich in Zss. Wiedergaben von Urteilen des OAG, darauf sollte hingewiesen werden. Bei der Bundesakte sollte der Weblink vielleicht unter Quellen erscheinen, er ist möglicherweise auch entbehrlich, da zu allgemein --Historiograf 23:20, 21. Mär 2006 (CET)
- Gute Vorschläge. Den Hinweis auf die Bundesakte habe ich jetzt als Quellenangabe formatiert; was den Hinweis auf die Urteile angeht, so habe ich noch keine Möglichkeit gefunden, einen Sammellink darauf zu setzen, vielleicht hat jemand eine Idee, wie das geht? Beispiel? --Concord 02:07, 22. Mär 2006 (CET)
- Die Fußnoten habe ich umformatiert. Den Verweis auf die Bundesakte halte ich für wichtig, den Verweis auf die Urteile dagegen eher für unnötig. Die Lektüre der Urteile ist heute ein echtes Spezialisteninteresse. --Tic-hl 05:30, 22. Mär 2006 (CET)
- Danke, das sieht sehr viel besser aus. Bei den Fussnoten lerne ich noch ;-) --Concord 15:50, 22. Mär 2006 (CET)
- Die Fußnoten habe ich umformatiert. Den Verweis auf die Bundesakte halte ich für wichtig, den Verweis auf die Urteile dagegen eher für unnötig. Die Lektüre der Urteile ist heute ein echtes Spezialisteninteresse. --Tic-hl 05:30, 22. Mär 2006 (CET)
Wenn ich solche unqualifizierten Äußerungen wie von Tic-hl lese, geht mir echt der Hut hoch. Das ist allerunterste Schublade. Das OAGVFS war mir als promoviertem 48jährigem Historiker mit breitem rechtshistorischem Interesse bis dato absolut unbekannt und von daher behaupte ich einfach mal, dass es nur Spezialisten interessiert. Ebenso wie hunderte anderer juristischer, für Laien unverständlich geschriebener spezieller Artikel in der Wikipedia, die nur deshalb nicht gelöscht werden, weil man halt nicht auf sie aufmerksam wird. Wer Leser in diesem Maße bevormundet, dass er ihnen die Möglichkeit nimmt, eine im Deep Web befindliche Doku der konkreten Urteilstätigkeit (die selbst Spezialisten nicht unbedingt bekannt sein dürfte) zur Kenntnis zu nehmen, sollte von Wikipedia:Right to leave Gebrauch machen und wenn er Fußnoten noch so gut formatieren kann. Für mich schaden Leute wie Tic-hl dem gemeinsamen Anliegen.
Sammellink: Startseite des Angebots verlinken und Anleitung geben, wie man die Urteile mit einer Suche auffindet oder Nennung der Zeitschriften, in denen sie erschienen. --Historiograf 17:24, 22. Mär 2006 (CET)
@Historiograf: Für sensible Nordlichter von der Diktion her ein ganz schön harter Tobak, aber in einem hast Du Recht, den link muß man erst mal kennen. Was nützt er nun nur einmal beim OAG? Wäre das nicht ein Thema für Entscheidungen historischer deutscher Gerichte, um in einem Artikel Entscheidungspraxis, -art und -form einschließlich der Fundstellen und Archivorte historischer Gerichte zu erschließen? Das ist ja offensichtlich auch ein heilloses Durcheinander, die Akten des OAG Lübeck scheinen nach den Literaturangaben für mich als Laien im Bremer Staatsarchiv zu liegen, dafür liegen im Archiv der Hansestadt Lübeck Akten des Reichskammergerichts in Wetzlar. Das kann wirklich nur ein Spezialist verstehen, und der braucht dann wieder keinen Artikel in der WP? Ich habe angeregt durch Diskussion und diesen Artikel eben gerade die Einleitung von Stegemann im ersten Band seiner ROHG-E, gelesen und ehrlich gesagt, von dem auf 24 Seiten geschilderten Durcheinander nicht mehr behalten und neu dazu gelernt als das, weil ich es köstlich fand, die Juristen in der Form des Altpreußisches Justizjahr auch noch eine vom Kalenderjahr abweichende Zeitrechnung auf den jeweils 30.11. hatten. Da bislang noch nicht einmal die Reichsjustizgesetze in der WP erläutert sind, bewegen wir uns mit dem OAG offensichtlich auf für die WP justizgeschichtlichem Neuland, und sollten die Möglichkeiten fair und sachlich diskutieren.---- 19:10, 22. Mär 2006 (CET)sorry, nachsigniert.---- 19:11, 22. Mär 2006 (CET)wieso nimmt er die nicht---- 19:53, 22. Mär 2006 (CET)nochmal, Kresspahl---- 19:55, 22. Mär 2006 (CET)
- Du schießt - denke ich - ziemlich über's Ziel. Schließlich habe ich nichts gelöscht, sondern nur meine Meinung geäußert, an der ich natürlich festhalte. Information setzt Selektion voraus und deshalb wäre z.B. ein Hinweis auf Thöls Urteilssammlung mit Entscheidungen des OAG oder der Hinweis auf eine Dissertation von Kusserow, die die Entscheidungen auswertet, informativer und hilfreicher als ein Sammellink ins Deep Web. Dass beim MPI da manches zu finden ist, weiß der Interessierte schon durch Deinen (dankenswerten) Hinweis auf die Fundstelle des Zitats. Wenn ich alles verlinken wollte, was man im Deep Web dazu findet, würde ich z.B. eher noch auf alle in der ADB erwähnten OAGRäte (mindestens vier, Hach kommt auch noch demnächst) oder die vier Stadtarchive verweisen, in denen die Akten liegen und die jeweils auch ihren Aktenbestand ganz nett und ausführlich beschreiben. - Das Du vom OAG noch nie was gehört hast, lass gelegentlich einen Rechtshistoriker wissen, der sich im 19. Jahrhunderts auskennt (zB Rückert, Luig, Landwehr, Jacobs u.a.). Nach Deinen Flegeleien oben wäre ich da gerne dabei, wenn Du Dich danach noch als kompetent darstellen möchtest. - Davon abgesehen kommt der Artikel, wie man vielleicht auch erkennen kann (Literaturhinweise...), aus einem Kontext von Artikeln über Lübeck, wo sowieso jeder stadthistorisch Interessierte das Gericht kennt und auch viele der örtlichen Anwälte und Richter, weil die nämlich in den 60er Jahren recht häufig darüber promoviert haben (Greb, Kusserow, Hohnsbein ua). - Danke trotzdem für Deine wertvolle Mitarbeit am Artikel! --Tic-hl 19:40, 22. Mär 2006 (CET)
- Und ich hatte mich schon verwundert gefreut, von Histo mal nur was konstruktives ohne verbale Ausfälle zu lesen...zu früh gefreut. Ich werd trotzdem versuchen, den Sammellink mal hinzukriegen. Nimm's nicht schwer, Tic-hl; von Histo eins auf den Deckel zu kriegen gehört sozusagen schon zum Initiationsritus für historisch Tätige in der Wikipedia.
- @ Kresspahl: die Akten kamen zunächst nach Hamburg und wurden im 20. Jahhundert aufgeteilt. Ich ergänze das im Artikel. --Concord 22:35, 22. Mär 2006 (CET)
Nicht übertreiben. Der Link ist ja nun drin und bleibt es hoffentlich auch. Wir wollen doch mal festhalten, dass da jemand sehr von oben herab verkündet hat, dass der vorgeschlagene Link nur etwas für Spezialisten sei. Wer so naseweis ist, sollte ein Echo vertragen können. --Historiograf 02:01, 23. Mär 2006 (CET)
- @Historiograf: Nochmal im Guten: Halt Dich mit Deinen Verbalausfällen zurück! Lediglich vorsorglich: Man könnte den Verdacht bekommen, dass jemand, der so mit seinen Qualifikationen protzt und andere abqualifiziert wie Du, vielleicht selbst ein Problem mit mangelnder Anerkennung hat (Minderwertigkeitskomplex). Willst Du diesen - hoffentlich falschen - Eindruck erwecken? Schade, dass die Diskussion diese Ebene hat. Denn ich habe hier zum ersten Mal Fußnoten in einem Wikipedia-Artikel selbst bearbeitet und auf Deiner Benutzerseite allerlei über Primärquellen im Internet gelernt. Lass uns vernünftig miteinander reden. Du wirst - vielleicht weniger als ich von dir - auch was von mir lernen können (z.B. über das Urheberrecht an heutzutage gezeichneten Karten über die Topographie von 1792, die anders als Karten (Abbilder ohne Schöpfungshöhe) vom heutigen topografischen Zustand zu behandeln sind). Es dient nicht der Sache, wenn Du mit Deinen Umgangsformen andere von Seiten fernhälst, auf denen Du wohl nur meinst "Was ich nicht weiß, das gibt es nicht" (oder ist Spezialisteninteresse) --Tic-hl 06:02, 23. Mär 2006 (CET)
Ich bezweifle, dass ich was von dir auf dem Gebiet des Urheberrechts lernen kann. EOD von meiner Seite, müll hier ruhig weiter, viel Spaß noch --Historiograf 06:07, 23. Mär 2006 (CET)
Reichsoberhandelsgericht
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mit dem ROHG erstmal einen Anfang gemacht, vielleicht ist es dann ja einfacher die Zuständigkeiten zu beschreiben. In der oben gennannten Einführung von Stegemann finden sich übrigens eine Vielzahl Deutscher gerichte, von denen ich wirklich noch nicht gehört habe. Bei den Entscheidungen wird es dann noch besser: Kommerz- und Admiralitäts-Collegium Danzig als erste Instanz...--15:03, 23. Mär 2006 (CET)Benutzer:Kresspahl
stubb Judikatur
[Quelltext bearbeiten]Dieser armselige Kurzartikel könnte mE die Zugänge zur Rechtsprechung wie sie das Deep Net verbirgt als Sammler gut vertragen....Benutzer:Kresspahl - weil der Server meine Signatur auf dieser Seite offensichtlich nicht mag - ---- 21:25, 23. Mär 2006 (CET)