Diskussion:Partisan

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Rita2008 in Abschnitt Liedgut
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Literatur

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Laut WP:LIT gehört das Buch Partisaninnen. Widerstand in Jugoslawien 1941–1945 zum Lemma Volksbefreiungsarmee (Jugoslawien), wo es ja auch angegeben ist. Aus welchem Grund soll es hier im allgemeinen Lemma auch stehen? --Rita2008 (Diskussion) 17:47, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

PKK

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Hier taucht die PKK als Partisanen gruppe auf, dies ist Falsch, die PKK ist eine Terrororganisation, außerdem sagt die Definition:

"Partisanen führen Kampfhandlungen in einem Gebiet durch, in dem eine andere reguläre Gewalt (Armee oder Polizei des eigenen oder eines fremden Staates oder zivile Verwaltung) offiziell den Herrschaftsanspruch erhebt."

Die Türkei ist in dem Gebiet, in dem die PKK agiert, rechtsmäßiger Herrscher. (nicht signierter Beitrag von 77.181.40.246 (Diskussion) 21:30, 11. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Von Rechtsmäßigkeit ist nirgends die Rede, zudem wäre interessant zu wissen, welche Art von Kampf die PKK bis vor kurzem in der Türkei sonst ausgetragen hat. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 21:38, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Eigenwillige Auffassung

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...1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, so heißt es im Text. Zuvor werden vier Kriterien genannt. Diese vier Kriterien werden angeblich bestätigt indem nun nur noch eines zutreffen muss. Das ist keine Bestätigung, sondern eine erhebliche Einschränkung, bzw. Neufassung dessen was einen völkerrechtlichen Kombattanten ausmacht. Ich halte die Aussage 1977 hätte eine Bestätigung un qualifizierung stattgefunden für völligen Unsinn. Es fand eine vom zuvor geltenden gravierend abweichende Neudefinition statt!--WerWil (Diskussion) 22:35, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Unverständlich (3)

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Dieser Satz ist mir unverständlich, insbesondere der Klammerzusatz steht dort völlig beziehungslos.

Ein Partisan, der zwar gegen die oben genannten Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung).--WerWil (Diskussion) 13:16, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Redundanz/Überschneidung

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Im Nürnberger Geisel-Prozess befasste sich das Gericht mit dem Status der jugoslawischen Partisanen, wertete die Guerilla-Kämpfer in der Urteilsbegründung als Franc-tireur (Quelle: Hostage Case Nuremberg, Judgement 1948, pdf, englisch, Urteil gegen List, S. 1269) und mir fällt noch der deutsche Begriff Freischärler dazu ein, der auch im Artikel vorkommt. Meiner Meinung nach sollte man diese Begriffe dann zusammenführen.--5glogger (Diskussion) 20:07, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Zweiter Weltkrieg

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Die Fokussierung des Partisanenkampfes auf den WK2 und da noch auf die Sowjetunion mit ihren antislawischen und antijüdischen Exzessen, liefert ein verzerrtes Bild der Widerstandskämpfer und ihrer Bekämpfung. Resistance, Maquis, italienische, griechische und auch polnische Partisanen sowie der Sühnebefehl (OKW) sollten da mit rein und auch weitere Kriege des letzten Jahrhunderts (Mudschahedin, Vietnam, usw.)--5glogger (Diskussion) 20:07, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Jugoslawien (Volksbefreiungsarmee (Jugoslawien)) fehlt auch völlig. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 16:24, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten

"Kriegsführung", nicht "Kriegführung"

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Genauso wie es z. B. Offizierskasino, Denkmalsplatz, Lebenshilfe, Redensfreiheit, Geschlechtsverkehr, Geschlechtsgenossen etc. gehört auch in das Wort "Kriegsführung" ein Binde-S. Bitte um dementsprechende Korrekturen im Text, nachdem ich die Seite bereits bearbeitet hatte und meine Korrekturen ungerechtfertigterweise zurückgesetzt wurden. (nicht signierter Beitrag von Rumbero (Diskussion | Beiträge) 14:45, 2. Mai 2022 (CEST))Beantworten

Liedgut

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Hier ein paar Beispiele für weitere Partisanenlieder:

eventuell könnte man die mit aufnehmen --Rita2008 (Diskussion) 23:43, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten