Diskussion:Plutokratie
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Chronologie
[Quelltext bearbeiten]Bitte auf die Chronologie achten und nicht aus der Begriffsentstehung zum Trumpismus und dann zurück zu wissenschaftlichen Beiträgen des letzten Jahrhunderts zurück springen.--5gloggerDisk
17:53, 7. Mai 2021 (CEST)
weithin fehlende Quellenangaben! Bitte dringend nachliefern!
[Quelltext bearbeiten]Beim gesamten Artikel fehlen weithin entscheidende Quellenangaben! Es werden vielfach überwiegend reine Behauptungen aufgestellt, die überhaupt nicht belegt sind! Beispiele: - Kapitel "Geschichte: Antike/Moderne" ist komplett unbelegt mit Quellen - Kapitel "Soziologische Kritik" ist komplett unbelegt mit Quellen - Kapitel "Verwendung als politischer Kampfbegriff: In den USA": hier wird behauptet: "... wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Autoren vorgenommen, darunter der ehemalige Politikberater von Richard Nixon, Kevin Phillips, und in den 1930er Jahren der Historiker Arthur M. Schlesinger", ohne diese Quellen genau zu nennen, und auch bei Dale L. Johnson und Anthony DiMaggio werden nur vage Quellenangaben gemacht, ohne hier aber die genauen originalen Aussagen dieser Autoren zu zitieren.
Fazit: Bitte alle Quellenangaben zu allen einzelnen Behauptungen nachliefern oder diesen Artikel auf eine rein etymologische Begriffsdefinition zurückstutzen! --HWunder (Diskussion) 15:04, 5. Feb. 2023 (CET) --HWunder (Diskussion) 14:49, 5. Feb. 2023 (CET)
- Was den Abschnitt Verwendung als politischer Kampfbegriff angeht, verstehe ich dein Problem nicht und schon mal gar nicht, wieso du diesen Abschnitt per Geschrei eröffnest. Die Abschnitte Geschichte und Soziologische Kritik sind ohne Nachweise, das stimmt. Meinethalben können sie entfernt werden, sofern sich niemand für eine Überarbeitung findet. Die Begriffsgeschichte in den Vereinigten Staaten ist aber sämtlich mit Literatur nachgewiesen, teilweise mit Standpunktzuschreibung. Natürlich kann man auf Sekundärliteratur rekurrieren, die andere Quellen bewertet, ohne diese im Einzelnen selbst im Einzelnachweis aufzuzählen. --Arabsalam (Diskussion) 15:30, 5. Feb. 2023 (CET)
- re:"Was den Abschnitt Verwendung als politischer Kampfbegriff angeht, verstehe ich dein Problem nicht und schon mal gar nicht, wieso du diesen Abschnitt per Geschrei eröffnest" - wie bitte? --HWunder (Diskussion) 17:53, 5. Feb. 2023 (CET)
- re: "Natürlich kann man auf Sekundärliteratur rekurrieren, die andere Quellen bewertet, ohne diese im Einzelnen selbst im Einzelnachweis aufzuzählen" - klar, aber man sollte schon zitieren, was dort wortwörtlich wirklich geschrieben wurde. --HWunder (Diskussion) 17:55, 5. Feb. 2023 (CET)
- "Geschrei" sind Diskussionsbeiträge mit vielen Ausrufezeichen und Großbuchstaben. HWunder, du fielst nicht nur aus heiterem Himmel mit Geschrei durch die Tür, sondern stelltest auch Maximalforderungen, die nach Ultimatum klangen: Bitte nicht wundern, wenn andere Leute pikiert reagieren. Ich habe mal nachgeschaut: andere Diskussionen in den vergangenen Jahren hast du viel sachlicher begonnen. In Zukunft bitte wieder eher so. Danke :-)
- Inhaltlich: Rein etymologische Begriffsdefinitionen sind die Sache von Wiktionary, die Wikipedia sollte schon längere Texte und Beispiele haben. Hast du mal nachgeschaut, welche Informationen da draußen so alles existieren? Ich finde bereits auf Anhieb Uraltlexikoneinträge aus der Frühzeit des 20. Jh. auf zeno.org: Meyer und Brockhaus. Zum anderen müssen triviale Aussagen nicht zwingend satzweise mit Belegen versehen werden: Wenn gute Literatur angegeben ist (hier nicht nicht der Fall, stimmt!) dann erübrigt sich eine kleinteilige Belegarbeit. Einzelnachweise sind bei strittigen oder hochspezifischen Aussagen angebracht. Welche Aussagen im Geschichtsteil zweifelst du an? Der Geschichtsabschnitt fasst in sehr grober Form verschiedene Herrschaftsformen der Antike/Moderne zusammen und verlinkt auf weitere Artikel wie Timokratie und Comitia centuriata, ich vermisse allerdings den Link auf Dreiklassenwahlrecht. Oh, und für die Aussage zum Wahlrecht in Österreich von 1873 bis 1882 vermisse ich ebenfalls einen Beleg, das ist tatsächlich hochspezifisch und gehört einzelbelegt. Eine Dringlichkeit sehe ich allerdings nicht gegeben. LG --Enyavar (Diskussion) 00:50, 6. Feb. 2023 (CET)
- der Vorwurf des "Geschreis" ist inhaltlich unsubstantiiert. Großbuchstaben hatte ich nur als Ersatz für Fettschrift verwendet, und ein Ausrufezeichen am Satzende eines Aufforderungssatzes macht noch kein Geschrei. Fettschrift kann ich gerne als Ersatz für Großbuchstaben anbieten. --HWunder (Diskussion) 11:08, 29. Jul. 2023 (CEST)
- Selbstverständlich ist das inhaltlich substantiiert, es nennt sich Netiquette. Und per Ausrufezeichen Befehle an die Autorenschaft ausgeben, kommt zumindest bei mir auch nicht sehr freundlich herüber. --Arabsalam (Diskussion) 11:48, 29. Jul. 2023 (CEST)
- der Vorwurf des "Geschreis" ist inhaltlich unsubstantiiert. Großbuchstaben hatte ich nur als Ersatz für Fettschrift verwendet, und ein Ausrufezeichen am Satzende eines Aufforderungssatzes macht noch kein Geschrei. Fettschrift kann ich gerne als Ersatz für Großbuchstaben anbieten. --HWunder (Diskussion) 11:08, 29. Jul. 2023 (CEST)
Absurde Belegstellen
[Quelltext bearbeiten]Meyers Lexikon von 1907 zu zitieren ist ohne Kontext absurd. Warum wird die Ausgabe von 1907 zitiert? Findet sich nur in dieser Ausgabe der gesuchte Spin? --Starchant (Diskussion) 17:10, 12. Feb. 2023 (CET)
- Das Fremdwörterbuch. In: Dieter Baer (Hrsg.): Duden. 7. Auflage. Band 5. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, Mannheim 2001, ISBN 3-411-04057-2, Plutokratie, S. 778 (1056 S.): „1. (ohne Plural) Staatsform, in der die Besitzenden, die Reichen die politische Herrschaft ausüben; Geldherrschaft. 2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine Plutokratie (1) besteht.“
- Annette Zwahr: Meyers großes Taschenlexikon in 25 Bänden. Lexikon. 8. Auflage. Band 17. B. I. Taschenbuchverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2001, ISBN 3-411-11178-X, Plutokratie, S. 226: „[grch. „Herrschaft der Reichen“] die, Geldherrschaft; Staatsform, bei der die polit. Vormachtstellung der Herrschenden vorwiegend durch ihren Besitz begründet ist.“ --Treck08 (Diskussion) 18:01, 12. Feb. 2023 (CET)
- Der eine Benutzer möchte jedes Wort belegt haben, der andere braucht unbedingt "Kontext" wenn mal ein Beleg vorliegt... Hier das Zitat: Geldherrschaft (Geldoligarchie, Argyrokratie, Plutokratie) ist der Zustand eines Volkes, in dem Geldmänner vermöge ihres Kapitalbesitzes Staat und Gesellschaft beherrschen. In den konstitutionellen Staaten vermag die G. nur mittelbar ihren politischen Einfluß zur Geltung zu bringen; sie kommt dagegen leichter zur Blüte unter der Regierung des Cäsarismus (Imperialismus) sowie in parlamentarisch regierten Staaten bei starker Einschränkung des Wahlrechts durch Zensus. Der Ausdruck G. wird nicht selten auch zur Bezeichnung der kapitalistischen Produktionsweise und des Übergewichts bezeichnet, welches das Kapital (s.d.) in dem wirtschaftlichen Leben des modernen Staates erlangt hat. --Enyavar (Diskussion) 20:49, 12. Feb. 2023 (CET)