Diskussion:Preußisches Obertribunal
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Nicht „Preußen“, sondern „Brandenburg“
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[Quelltext bearbeiten]Es gab nie ein „preußisches Privilegium de non appellando“, denn nicht mit dem Herzogtum bzw. seit 1701 Königreich Preußen, sondern dem Markgrafen von Brandenburg war die Kurwürde verliehen, später auch erweitert auf die brandenburg-preußischen Nebenlande im Reich - aber eben nicht auf Preußen (und nach 1740 auch Schlesien), denn diese Gebiete gehörten nicht oder nicht mehr zum Reich. --Hvs50 (Diskussion) 11:11, 25. Mär. 2020 (CET)
- Schlesien gehörte bis zur Auflösung im Jahr 1806 zum Heiligen Römischen Reich. -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 17:34, 25. Mär. 2020 (CET)
- Das war seit 1744 zumindest umstritten. Die preußische Auffassung von der Unabhängigkeit vom Reich ergibt sich schon daraus, dass die geographischen Werke im späten 18. und auch bis weit ins 19. Jhd. Schlesien ebenso wie die Eidgenossenschaft, die „vereinigten Niederlande“ und das „eigentliche“ Preußen als vom Reich unabhängige Territorien betrachteten und bezeichneten. Dies mag staatsrechtlich fraglich gewesen sein, doch kann man nicht ganz außer acht lassen, dass z. B. im Atlas von Putzger die Karte von 1786 dementsprechend Schlesien - wie andere nicht zum Reich gehörende Gebiete - nur mit Randfarbe zeichnet, während alle sonst zum Reich gehörenden Gebiet vollfarbig dargestellt sind. Dem entsprachen die (nicht kartographischen) Darstellungen bei Büsching (Erdbeschreibung), Berghaus (Deutschland vor 100 Jahren, S. 377 f), Leonhardi (Erdbeschreibung der preußischen Monarchie, 1. Abteilung = „Unabhängige und zum Teutschen Reiche nicht gehörende Lande“ = Preußen, Schlesien, Neufchatel, Geldern; und die 2. Abteilung ab Band 3, S. 348 = „Deutsche Reichsländer oder Lande, die mit dem H. R. Reiche in Verbindung stehen“) etc. --Hvs50 (Diskussion) 20:03, 6. Apr. 2020 (CEST)