Diskussion:Psychologe

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:E8:F11:5200:7CA5:CA96:8061:16E7 in Abschnitt Titel Psychologe
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GiftBot (Diskussion) 19:37, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Illustration

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Cartoon 2003

Einen Cartoon als "Illustration eines Berufsbildes" finde ich zumindest dann nicht passend, wenn er wie hier eigentlich nichts Erhellendes zeigt. Ein Mann mit Sekretärin und Diplom ist jetzt nicht wirklich Synonym für "Psychologe". Da wäre der "Mann mit Bart und Patient auf Couch" intuitiver (aber nicht zeitgemäss - wobei: s. Bild) und auch zuwenig generisch. Also lieber kein Bild...! Gruss, --Markus (Diskussion) 09:49, 25. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Das Bild ist als Illustration des Berufsbildes auch deswegen falsch, weil es das Berufsbild Psychotherapeut illustriert. Psychologen können auch Psychotherapeuten sein, die meisten arbeiten aber in völlig anderen Bereichen, z.B. in der Schul-, Rechts-, Verkehrs-, Arbeits- oder Ingenieurpsychologie. Der Autor unterliegt leider dem weit verbreiteten Vorurteil, dass Psychologen im wesentlichen Psychotherapeuten sind. --Lolo2803 (Diskussion) 09:09, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Titel Psychologe

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Die Informationen in diesem Artikel zum Führen des Titel Psychologe/Psychologin in diesem Artikel sind für Deutschland grob falsch. §132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) nennt den Titel nicht. Die als Beleg verlinkten Artikel sind entweder nicht mehr existent oder inhaltlich veraltet, da das genannte Urteil vom BGH mittlerweile aufgehoben wurde. Im Ergebnis darf in Deutschland jeder den Titel auch ohne Studium führen, lediglich bei Nutzung des Titels im Dienstleistungsverkehr darf der Verbraucher laut dem zitierten BGH-Urteil annehmen, das der Anbieter ein Studium absolviert hat. Ob dies ein Bachelor- oder Masterstudium ist, lässt das Urteil offen. Weiterhin wird in dem Artiekl behauptet, der BDP halte das Führen des Titels des ohne Studium für strafbar. Diese Haltung hat der BDP mittlerweile jedoch aufgegeben, er hält es nur noch für ethisch erforderlich, dass das Führen des Titels mit einem entsprechenden Studium einhergeht. Der als Beleg angeführt Link ist daher konsequenterweise auch nicht mehr existent. In dieser Form sollte der Artikel nicht weiter veröffentlicht bleiben. --Lolo2803 (Diskussion) 09:17, 31. Mär. 2023 (CEST) --Lolo2803 (Diskussion) 09:05, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo @Lolo2803: danke erst einmal für den wichtigen Hinweis. Könntest du für die Aufhebung des Urteils und die geänderte Haltung des BDP hier auf die Diskussionsseite Belege verlinken? Dann würde ich mich ggf. kümmern, das zu korrigieren. Noch ein kleiner Hinweis: Ich denke, dass Psychologe sowieso eine Berufsbezeichnung und keine Titel ist. Oder wie siehst du das? Herzliche Grüße --Mirkur (Diskussion) 10:45, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Es darf sich auch jeder König nennen, z.B König von Mallorca. --Georg Hügler (Diskussion) 11:42, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Exakt, es ist eine Berufsbezeichnung, weil nicht durch §132a StGB geschützt.
Hier das Urteil des OLG München im Rechtsstreit des BDP mit einem Wirtschaftspsychologen. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des BDP zurückgewiesen.
Für die geänderte Haltung des BDP kann ich keinen Link liefern, der BDP hat dazu keine neuen Aussagen außer seiner Kritik an den oben genannten Urteilen veröffentlicht. Er hat jedoch die hier verlinkten BDP-Webseiten abgeschaltet und keine neue Webseite geschaltet, die die vorherige juristische Position wiederholt. 2021 hat man sich ein berufsethisches Regelwerk gegeben, dass aus ethischen Gründen allein Diplom-Psychologen und Master-Psychologen im Hauptfach als geeignet zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologe hält. Dies entfaltet IMHO jedoch keiner juristische Wirkung, insbesondere nicht auf Nichtmitglieder des BDP.
Ich persönlich bezeichne mich daher aktuell als Psychologe(B.SC) in Anlehnung an die Berufsbezeichnung Diplom-Ingenieur(FH). --Lolo2803 (Diskussion) 18:14, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Sowieso ist der BDP nur einer von mehreren Berufsverbänden, und auch nichts weiter als das. Vorher hatte der BDP behauptet gehabt, ein Bachelor dürfe sich nicht Psychologe nennen; hat sich auch in Nebel aufgelöst. Und auf ein Gesetz verweisen sie auch nicht. Das ist reine Lobbyarbeit, insofern ist die Eingangsbehauptung, dreimal mit Beleg vom selben BDP, Unfug ("Psychologe bzw. Psychologin ist die geschützte[1][2][3] Berufsbezeichnung von Personen, die ..."). Mit dem Psychotherapeutengesetz sollte als gesetzgeberischer Wille ausdrücklich gerade NICHT die Bezeichnung "Psychologe" geschützt werden, sondern "Psychotherapeut", und zwar mit der Begründung, dass man auch Mathematiker, Physiker, Historiker u.s.w. sein könne und dabei nicht die Frage geklärt wird, wie er sich seine Sachkunde angeeignet hat. Dass dieses Thema immer wieder hochgekocht wird, nervt langsam echt... --2003:E8:F0D:9500:AC46:6E95:8AF6:2B0C 14:33, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Die Überschrift "Titel Psychologe" ist ohnehin unscharf, da "Psychologe" eben gerade kein Titel ist, im Gegensatz zu "Diplom-Psychologe", "Master ...", "Bachelor ...". Gert --2003:E8:F4B:F900:89C2:FF0F:59E6:6E24 22:34, 23. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ja. --2003:E8:F11:5200:7CA5:CA96:8061:16E7 15:28, 26. Mär. 2024 (CET)Beantworten