Diskussion:Rechtswissenschaft

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Torte825 in Abschnitt Diversität
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Entfernung von "Jus" aus der Einleitung

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Der zumindest in Österreich, Schweiz und Südtirol (also von mehr als 15 Millionen Deutschsprechern) verwendete Begriff "Jus" (statt "Jura") wurde komplett aus der Einleitung entfernt und nach unten verräumt. Sehe keinen sinnvollen Grund dafür - die Einleitung ist genau der Ort für diese Begriffsdefinitionen. --Pepekupfer (Diskussion) 12:45, 27. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ja, diese Bezeichnung sollte wieder in die Einleitung. Eher könnte Juristerei heraus.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:56, 27. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
J. W. v. Goethe: Habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, Und leider auch Theologie Durchaus studiert, mit heißem Bemühn … „Juristerei“ war im 18. Jahrhundert durchaus ernstgemeinter Begriff für die Disziplin der Rechtswissenschaften; ich würde ihn stehenlassen, weil er sich in der weimar-klassischen Literatur noch häufiger findet (traditionell auch Juristerei genannt). Jus sollte definitiv wieder aufgenommen werden (für Österreich), vielleicht aber auch zusätzlich mit der in der Rechtsgeschichte regelmäßig verwendeten Schreibweise ius (für den wissenschaftlichen Aspekt). Hier wäre eine SW-Abgrenzung dann ratsam. Wer will? --Stephan Klage (Diskussion) 14:31, 27. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Es gibt schon einen Grund dafür, warum es aus der Einleitung entfernt wurde: Ich habe die Begriffe bei der Abarbeitung der ehemals vielfältig vorhandenen Redundanzen aus der (ehemals - aus meiner Sicht -überfrachteten) Einleitung entfernt und da stehen gelassen, wo die (historische) Bedeutung des Begriffs „Jura“ erklärt wird. Aber solange der Artikel (noch) länder-technisch unspezifisch ist, stimme ich schon zu, dass es sinnvoll ist, zusätzlich „ius“ im Nebensatz mit in die Einleitung aufzunehmen. Die ehemalige Formulierung aus der Einleitung lautete: „In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lateinisch für „die Rechte“), die Singular-Form Jus oder das lateinische Ius ist in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.“ Da wäre mMn nur noch zu klären, ob in der Österreich, Schweiz und Südtirol „Jus“ bzw. „ius“, wie in Deutschland „Jura“ die eher umgangssprachliche Bezeichnung ist (Ich glaube, dass nicht).--Quintil Jan Verus (Diskussion) 22:54, 27. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Also, Pepekupfer, kannst dann auch gerne noch das Problem zur räumlichen Geltung des Artikels abarbeiten--Quintil Jan Verus (Diskussion) 23:02, 27. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Natürlich heißt das auch in Österreicht offiziell REWI, aber dass Jus nur umgangssprachlich ist, kann man nicht sagen: siehe [[1]] für den Fachverband Jus. --Abutoum (Diskussion) 08:54, 20. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Wann Jus oder Jura?

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Früher sagte man auch Anwalt oder Jurist "beider Rechte" oder Doctor iuris utriusque. Lange spielte in katholischen Regionen das katholische Recht eine wichtige Rolle und viele hatten beide Rechte studiert, also "Jura", Plural. In reformierten Gegenden oder Leute die sich weniger mit dem Kirchenrecht rumschlagen wollten, studierten nur das weltliche Recht, also "Jus", Singular. Ich hatte das vor vielen Jahren mal so gelernt. Daher kommen die heute etwas rätselhaften Formulierungen wie Rechtswissenschaften oder Jus/Jura. Wer heute studiert hat meistens nur Jus studiert und nicht Jura. --Blauer Heinrich (Diskussion) 12:54, 9. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Diversität

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Schon Ende der Neunziger war (mindestens) die Hälfte meiner Kommilitonen weiblich. Als ich in den 2000ern in Hamburg AGs leitete, waren die Teilnehmer meiner (und anderer) AGs so geschlechtlich, ethnisch und sonstwie divers wie es die Hamburger Gesellschaft zu dieser Zeit eben war - nämlich sehr divers. Die zitierte Studie kann also nicht ernsthaft die einzige Position zum Thema darstellen. 2021? Männlich und "weiß"? Niemals. -- Torte825 (Diskussion) 10:46, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten