Diskussion:Steffen Kailitz
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[Quelltext bearbeiten]Hat der werte Herr Kailitz denn für die WP Relevanz? Ich weiß, dass laut den Richtlinien der WP alle Professoren RElevanz haben, aber doch nicht wissenschaftliche Mitarbeiter, oder?--Rossi 01:36, 14. Sep. 2007 (CEST)
Äußerungen zur NPD
[Quelltext bearbeiten]- Richter mit AfD-Parteibuch hilft der NPD, Süddeutsche, 18. Mai 2016
- Keinen Mut zur Wahrheit, Zeit, 18. Mai 2016
--Holder (Diskussion) 17:36, 18. Mai 2016 (CEST)
Kritik
[Quelltext bearbeiten]Wie stark wurde jetzt der ursprüngliche Gerichtsbeschluss kritisiert?
- (normal) kritisiert
- scharf kritisiert
- messerscharf kritisiert
- aufs Schärfste kritisiert
- mordsmäßig scharf ultra-hyper kritisiert?
Andere Frage: Was bringen solche Formulierungen? Geht da auch Inhalt oder braucht man nur Kraftausdrücke? --141.30.221.102 19:45, 13. Jun. 2016 (CEST)
- "scharf kritisieren" ist kein Kraftausdruck, sondern spiegelt vielmehr die Tatsache wider, dass es sich bei diesem Vorfall um ein Novum in der deutschen Rechtssprechung handelt. Dementsprechend wurde hier nicht nur "Kritik" sondern tatsächlich "scharfe Kritik" geäußert. Deine unsachlichen Auslassungen zum Thema muss ich wohl nicht weiter kommentieren und sprechen für sich selbst. --Alabasterstein (Diskussion) 19:58, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Yup. --Stephan Schulz (Diskussion) 20:27, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Ein „Novum“ in der deutschen Rechtsgeschichte. Seit wann? Seit vor 2 Monaten? Solche Verfügungen sind täglicher Alltag, nur linksideologisch verblendete Menschen meinen, dass hier jemand das Rad neu erfunden hätte und zum ersten Mal Verbotsverfügungen erlassen hätte. Weitere Literatur hier: [1] Wenn man einen Justizskandal heraufbeschwören will, wo keiner ist, sollte man zumindest Argumente haben. --141.30.221.102 21:01, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Seit Deutschland ein Rechtsstaat ist, hat in der Bundesrepublik kein Richter einen Gutachter, der in einem laufenden Verfahren vor dem BVerfG bestellt ist, eine seiner zentralen Aussagen von einem unzuständigen Richter ohne Glaubhaftmachung und ohne rechtliches Gehör untersagt. Das hat nichts mit Verblendung zu tun sondern mit einer objektiven Tatsache. Im Übrigen ist das hier nicht der Ort, um den Vorfall an sich zu diskutieren, sondern es geht hier um Artikelinhalte. Sofern du keinen derartigen Fall benennen kannst ist diese Diskussion hier geschlossen. Im Übrigen wirst du aufgefordert, beim Thema zu bleiben. Es geht nicht darum, dass hier jemand einen Justizskandal strickt – im ganzen Artikel steht nirgendwo das Wort "Skandal" – sondern es ging hier darum, ob es eine scharfe Kritik gab oder nicht. --Alabasterstein (Diskussion) 21:09, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Genau, ein unzuständiger Richter hat einem „Gutachter“ des Bundesverfassungsgerichts verboten, im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht weiter aufzutreten. Ohne Glaubhaftmachung ist nicht richtig, wenn der Artikel beigefügt wird. Glaubhaftmachung ist eine Beweisvereinfachung, keine rechtliche Würdigung. In dem von mir verlinkten Artikel steht übrigens, warum das gar kein unzuständiger Richter war und Kailitz gar kein Gutachter ist, sondern nur ein sachkundiger Dritter. Und wenn das jetzt alles so skandalös ist frage ich mich, warum dieser Richter noch im Amt ist und noch nicht im Knast. --141.30.221.102 21:40, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Du entfernst dich vom eigentlichen Sachinhalt dieses Diskussionsbeitrages. Es ging dir darum, dass hier das Attribut "scharf" nicht drin stehen dürfe. Tatsächlich stammt dieses Attribut nicht von einen Wikipedia-Autor sondern ist durch den verlinkten Beitrag gestützt. Ob du oder ich diesen Sachverhalt als Skandal einstufen oder nicht ist nicht Gegenstand unserer Erörterung. Dass Richter in Deutschland (auch nicht ganz zu Unrecht) verfassungsrechtlich zugesicherte Unabhängigkeit genießen (d.h. im Wesentlichen sind Entscheidungen und Auslegungen von Richtern in Deutschland unantastbar und disziplinarisch nicht zu ahnden) und eigentlich nur dann in den Knast wandern, wenn sie maximal im Verfahren einem anderen Menschen an die Gurgel gingen, muss ich dir wahrscheinlich nicht erklären. --Alabasterstein (Diskussion) 21:44, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Ich finde die Formulierung „scharf kritisiert“ zu drastisch und polemisch. Dann könnte man genau so gut schreiben: „Ein Rechtsbeuger in schwarzer Robe von der AfD hat seinen Parteifreunden von der NPD einen Gefallen getan, indem er den politischen Gegner vor dem BVerfG ausgeschaltet hat.“ Oder anders gesagt: Die „Kritik“ ist schon eigentlich nicht erwähnenswert, da zu populistisch und nicht fundiert. --141.30.221.102 22:22, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Mit der Meinung, dass die Formulierung „scharf kritisiert“ genauso polemisch sei wie „Ein Rechtsbeuger in schwarzer Robe von der AfD hat seinen Parteifreunden von der NPD einen Gefallen getan, indem er den politischen Gegner vor dem BVerfG ausgeschaltet hat.“ steht du bisher alleine dar. Scharfe Kritik üben bedeutet, dass man Kritik klar und deutlich äußert; im Gegensatz z.B. etwa zu einer diplomatischen Form der Kritikäußerung. Und da die DVPW dies als unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft sieht ist „scharfe Kritik“ hier keine Polemik sondern eine Tatsachenbeschreibung. --Alabasterstein (Diskussion) 22:28, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Mir scheint, dass Du, liebe IP, nicht klar differenzierst. Das es scharfe Kritik an dem Urteil gibt ist für mich unbestreitbar. Dadurch, dass wir darüber berichten, machen wir uns diese aber nicht automatisch zu eigen. Du magst ja der Kritik nicht zustimmen (im Gegensatz zu mir), aber die Behauptung dass es solch scharfe Kritik nicht gab ist unhaltbar. Warum also sollten wir über diese nicht angemessen berichten? --Stephan Schulz (Diskussion) 23:53, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Es ist nicht unüblich, dass einzelne (betroffene) Interessengruppen mit bestimmten gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Soll das alles auf WP erörtert werden? Was ist mit Meinungsbekundungen zu Entscheidungen von Strafgerichten? Soll da auch stehen: „xy wurde wegen z zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Freunde bezeichneten das Urteil als 'Schandurteil' und forderten die sofortige Entlassung aller mit der Sache befassten Richter.“ Bitte etwas mehr Wissenschaftlichkeit und Objektivität. Außerdem ist es kein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, wenn einem Wissenschaftler Thesen verboten werden, die er offensichtlich nicht lückenlos nachweisen kann (außer natürlich in seiner eigenen Scheinwelt). Denn die Thesen des Kailitz wiederum habe ich von ihm bisher zum ersten mal gehört, und sonst von keinem. --141.30.221.102 23:50, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Deine Vorstellung von der Wissenschaftsfreiheit ist etwas erschreckend. Und das Du auf einem Ohr taub bist sollte nicht unser Problem sein. --Stephan Schulz (Diskussion) 23:53, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Es ist nicht unüblich, dass einzelne (betroffene) Interessengruppen mit bestimmten gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Soll das alles auf WP erörtert werden? Was ist mit Meinungsbekundungen zu Entscheidungen von Strafgerichten? Soll da auch stehen: „xy wurde wegen z zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Freunde bezeichneten das Urteil als 'Schandurteil' und forderten die sofortige Entlassung aller mit der Sache befassten Richter.“ Bitte etwas mehr Wissenschaftlichkeit und Objektivität. Außerdem ist es kein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, wenn einem Wissenschaftler Thesen verboten werden, die er offensichtlich nicht lückenlos nachweisen kann (außer natürlich in seiner eigenen Scheinwelt). Denn die Thesen des Kailitz wiederum habe ich von ihm bisher zum ersten mal gehört, und sonst von keinem. --141.30.221.102 23:50, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Mir scheint, dass Du, liebe IP, nicht klar differenzierst. Das es scharfe Kritik an dem Urteil gibt ist für mich unbestreitbar. Dadurch, dass wir darüber berichten, machen wir uns diese aber nicht automatisch zu eigen. Du magst ja der Kritik nicht zustimmen (im Gegensatz zu mir), aber die Behauptung dass es solch scharfe Kritik nicht gab ist unhaltbar. Warum also sollten wir über diese nicht angemessen berichten? --Stephan Schulz (Diskussion) 23:53, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Es geht um die Wortwahl. Dann schreibt doch statt „scharfe Kritik“ einfach die Tatsachen hin: „Die DVWP hält den Beschluss für eine Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit.“ Übrigens will ich mal dich sehen, wenn ich dich als Kinderficker bezeichne und dann sage, ich sei ja Wissenschaftler und hätte das in meiner Forschung herausgefunden, verzichte aber auf konkrete Beweise. Also das Etikett „Wissenschaft“ bedeutet nicht Narrenfreiheit. --141.30.221.102 00:45, 14. Jun. 2016 (CEST)
- Ich finde die Formulierung „scharf kritisiert“ zu drastisch und polemisch. Dann könnte man genau so gut schreiben: „Ein Rechtsbeuger in schwarzer Robe von der AfD hat seinen Parteifreunden von der NPD einen Gefallen getan, indem er den politischen Gegner vor dem BVerfG ausgeschaltet hat.“ Oder anders gesagt: Die „Kritik“ ist schon eigentlich nicht erwähnenswert, da zu populistisch und nicht fundiert. --141.30.221.102 22:22, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Du entfernst dich vom eigentlichen Sachinhalt dieses Diskussionsbeitrages. Es ging dir darum, dass hier das Attribut "scharf" nicht drin stehen dürfe. Tatsächlich stammt dieses Attribut nicht von einen Wikipedia-Autor sondern ist durch den verlinkten Beitrag gestützt. Ob du oder ich diesen Sachverhalt als Skandal einstufen oder nicht ist nicht Gegenstand unserer Erörterung. Dass Richter in Deutschland (auch nicht ganz zu Unrecht) verfassungsrechtlich zugesicherte Unabhängigkeit genießen (d.h. im Wesentlichen sind Entscheidungen und Auslegungen von Richtern in Deutschland unantastbar und disziplinarisch nicht zu ahnden) und eigentlich nur dann in den Knast wandern, wenn sie maximal im Verfahren einem anderen Menschen an die Gurgel gingen, muss ich dir wahrscheinlich nicht erklären. --Alabasterstein (Diskussion) 21:44, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Genau, ein unzuständiger Richter hat einem „Gutachter“ des Bundesverfassungsgerichts verboten, im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht weiter aufzutreten. Ohne Glaubhaftmachung ist nicht richtig, wenn der Artikel beigefügt wird. Glaubhaftmachung ist eine Beweisvereinfachung, keine rechtliche Würdigung. In dem von mir verlinkten Artikel steht übrigens, warum das gar kein unzuständiger Richter war und Kailitz gar kein Gutachter ist, sondern nur ein sachkundiger Dritter. Und wenn das jetzt alles so skandalös ist frage ich mich, warum dieser Richter noch im Amt ist und noch nicht im Knast. --141.30.221.102 21:40, 13. Jun. 2016 (CEST)
- Seit Deutschland ein Rechtsstaat ist, hat in der Bundesrepublik kein Richter einen Gutachter, der in einem laufenden Verfahren vor dem BVerfG bestellt ist, eine seiner zentralen Aussagen von einem unzuständigen Richter ohne Glaubhaftmachung und ohne rechtliches Gehör untersagt. Das hat nichts mit Verblendung zu tun sondern mit einer objektiven Tatsache. Im Übrigen ist das hier nicht der Ort, um den Vorfall an sich zu diskutieren, sondern es geht hier um Artikelinhalte. Sofern du keinen derartigen Fall benennen kannst ist diese Diskussion hier geschlossen. Im Übrigen wirst du aufgefordert, beim Thema zu bleiben. Es geht nicht darum, dass hier jemand einen Justizskandal strickt – im ganzen Artikel steht nirgendwo das Wort "Skandal" – sondern es ging hier darum, ob es eine scharfe Kritik gab oder nicht. --Alabasterstein (Diskussion) 21:09, 13. Jun. 2016 (CEST)
- (1) Kailitz stellte seine Thesen sehr wohl anhand dem NPD-Parteiprogramm und auf weitere Quellen ab. Es würde sich sonst nicht um eine wissenschaftliche Abhandlung sondern einen Essay handeln. Dies ist aber auch nicht Gegenstand unserer Erörterungen. Die Tatsache, dass du nicht beim Thema bleiben kannst belegt schon sehr deutlichen, welchen Gehalt und was für eine Absicht du mit deinem Ringen um ein Wörtchen bezwecken möchtest.
- (2) Wikipedia hat Sachverhalte darzustellen. Dass die DVWP den Beschluss scharf kritisiert hat ist die prägnante Zusammenfassung des Umstandes, dass sie die Wissenschaft in ihrer Freiheit beschränkt sieht. Es gehört zu einer Maxime der Wikipedia, Sachverhalte so lang wie nötig, aber eben auch so kurz wie möglich zu schildern. Es ist nicht immer geboten, jeden Sachverhalt wortwörtlich zu übernehmen.
- (3) "Es geht um Wortwahl". Auch wenn du hier im Konditionalgefüge sprichst ist deine Wortwahl ziemlich daneben, hier als hinkendes Beispiel einem Benutzer erklären zu wollen, was er denn davon hiete, wenn du ihn als "Kinderficker" bezeichnen würdest. Das einzige, was du damit plastisch machst, dass du ganz offensichtlich nicht derjenige bist, der über die Wortwahl sinnieren sollte. Deine Gossensprache lässt du künftig außerhalb dieser Diskussionsseite, sonst hast du hier die längste Zeit editiert. --Alabasterstein (Diskussion) 06:38, 14. Jun. 2016 (CEST)
3M aus meiner Sicht ist kritisiert richtig. Die Formulierung ist neutral. Sobald ein Adjektiv dabei steht ist es aus meiner Sicht WP:POV.--Pechristener (Diskussion) 15:53, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Das halte ich, gelinde gesagt, für Unsinn. Fändest Du etwa "löste Empörung aus" (per [2]) weniger POV? NPOV heißt nicht, dass wir jede Äußerung weichspülen müssen - im Gegenteil, wir folgen den Quellen. Und die finde ich hier ziemlich eindeutig. --Stephan Schulz (Diskussion) 20:42, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Ich finde es schön, dass sich hier jemand mit einer 3M meldet. Diejenigen, die hier Kraftausdrücke und überspitzte Formulierungen fordern, sollten überlegen, wie nahe sie einem bestimmten Klientel stehen und ob sie noch objektiv sein können. --141.30.221.102 23:24, 16. Jun. 2016 (CEST)
- Bei soviel überspitzter Polemik, die du in diese Diskussion schleuderst, kannst du froh sein, dass sich deine auserkoren Diskussionsgegner noch sachlich äußern. Ich finde scharfe Kritik in Ordnung. Deinen Vorschlag, den Wortlaut ("Beschneidung der Wissenschaftsfreiheit") mit in den Artikel aufzunehmen, finde ich auch gut. --Amtiss, SNAFU ? 00:05, 17. Jun. 2016 (CEST)
- Ich finde es schön, dass sich hier jemand mit einer 3M meldet. Diejenigen, die hier Kraftausdrücke und überspitzte Formulierungen fordern, sollten überlegen, wie nahe sie einem bestimmten Klientel stehen und ob sie noch objektiv sein können. --141.30.221.102 23:24, 16. Jun. 2016 (CEST)
Antidemokratische Grundeinstellung
[Quelltext bearbeiten]Kailitz scheint dem deutschen Volk das Recht absprechen zu wollen, über Einwanderung in sein Staatsgebiet zu entscheiden. Möglicherweise lehnt er den aufklärerischen Gedanken der Volkssouveränität ab. Durchaus bedenklich. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:235D:6688:71E1:32DF:AA61:2326 (Diskussion | Beiträge) 23:55, 13. Jan. 2017 (CET))
Klage vor dem Landgericht Dresden 2016
[Quelltext bearbeiten]Ist die Klage schon verhandelt worden? (nicht signierter Beitrag von 84.63.65.50 (Diskussion) 12:38, 18. Jan. 2017 (CET))