Diskussion:Verbandkasten/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Walter9000 in Abschnitt DIN 14143
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Fugenlaut

Warum heißt Verbandkasten in besserem Deutsch Vebandskasten? Ein Rasenmäher heißt ja auch nicht Rasensmäher!!! (unbekannter Benutzer)

Es folgt dem Sprachgefühl und unterliegt damit einer gewissen Willkür, siehe Fugenlaut. --Suricata 11:13, 13. Dez 2005 (CET)

Leute, das Hin und Herschieben ist völlig überflüssig. Laut Duden sind beide Schreibungen korrekt. Es ist also völlig egal, wo der Redirect ist (wie ich bereits gestern bei Ablehnung eines SLA bemerkte). --He3nry 17:35, 17. Dez 2005 (CET)

Das beweist nur, daß auch der Duden vor der Amt(s)sprache kapituliert hat. Zudem ist er ja auch nicht mehr verbindlich für die deutsche Rechtschreibung. Ich würde trotzdem die sprachlich korrekte Fassung der Amt(s)fassung vorziehen. 80.136.204.122 03:17, 7. Okt 2006 (CEST)


Die Tatsache, dass es keine allgemeinen Regeln zu den Fugenlauten gibt, heißt nicht, dass es sich um "Willkür" handelt, da die gleichen Begriffe im Allgemeinen auch immer auf die gleiche Weise geschrieben werden. Es hat eher etwas damit zu tun, dass heutzutage auf die richtige (einheitliche) Aussprache der Kinder nicht mehr geachtet wird. Bei "Verbandkasten" oder "Dreiecktuch" rollen sich jemandem, der seine Muttersprache noch in die Wiege gelegt bekam, die Fußnägel hoch. Der Duden ist zudem rein deskriptiv und nicht normativ! Wenn wir ab Morgen uns die nächsten Jahre nur noch mit fünf Grunzlauten verständigen würden, dann würde der Duden dann eben auch nur noch diese enthalten. Im Duden steht mittlerweile sogar "größer wie" als mögliche Schreibweise, was allein schon rein logisch grober Unfug ist. MV --193.238.8.86 07:12, 15. Apr. 2010 (CEST)


Übrigens Laut GOOGLE vom 15.04.2010:

Verbandskasten: 150 000 Treffer

Verbandkasten: 89 000 Treffer

--193.238.8.86 07:20, 15. Apr. 2010 (CEST)--193.238.8.86 07:18, 15. Apr. 2010 (CEST) MV

Kennzeichnung

Sollte man nicht vielleicht auch hinzfügen das auf ein Verbandkasten ein grünes Schild mit weißem Kreuz aufmerksam macht und nicht wie viele denken ein rotes Kreuz. Ich würde es gerne hinzfügen, warte aber erst nochmal auf eure Meinung. Apfel3748 14:16, 31. Mär 2006 (CEST)

Hier ist nochmal das Zeichen: Apfel3748 14:21, 31. Mär 2006 (CEST)

Nicht nur sollte, das müsste man eigentlich erwähnen. Also rein damit! :-) --Flothi 19:41, 18. Apr 2006 (CEST)

Verfallsdaten von Sterilmaterialien

Eine trockene und nicht zu warme Lagerung vorausgesetzt, hält Verbandmaterial ewig und darf auch ewig benutzt werden. --Usneoides 13:12, 18. Apr 2006 (CEST)

Nicht zu warm = <25°C? OK, ewig ist ein relativer Begriff (siehe alte BW-Verbandpäckchen). Dass sie ewig benutzt werden dürfen, wage ich zu bezweifeln (nicht im privaten Bereich, eher im "professionellen"). Wozu sonst ist da ein MHD drauf? --Flothi 19:39, 18. Apr 2006 (CEST)
Weil im gewerblichen Inverkehrbringen (RD, KHs) das MPG und die Produkt- und Produzentenhaftung greift... Das hat mit meienem Verbandkasten aber nix zu tun... --Usneoides 09:25, 19. Apr 2006 (CEST)
Greift das MPG nicht auch bei den Verbandkästen im Betrieb? Es ist ja klar, dass ich mich privat mit Material versorgen kann, das meinethalben schon "abgelaufen" ist, aber wie schauts da z.B. in Betrieben aus? Da werden die Verbandkästen ja vorgeschrieben, also müsste das MPG doch dort eigentlich auch greifen, oder? --Flothi 11:32, 19. Apr 2006 (CEST)
Das MPG greift hier m. E. nicht, aber die Bestimmungen der BGen sehen hier bestimmt etwas schärfere Regelungen vor, als sie für privates Verbandmaterial und KFz-Verbandkästen gelten... Bevor du fragst: ich habe es schriftlich vom Thüringer Innenministerium, dass "abgelaufenes" Verbandmaterial keinen Beanstandungsgrund bei Verkehrskontrollen darstellt. --Usneoides 18:50, 19. Apr 2006 (CEST)
Das gilt dann wohl nur für Thüringen, wage Dich nicht über die Grenzen. Abgelaufenes Material ist genauso zu werten als hättest Du´s gar nicht dabei. --Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 18:25, 12. Jun 2006 (CEST)
Der_Chronist: woher bezieht Er seine Weisheit? Sicherlich weder aus der StVZO noch aus der Richtlinie für die Hauptuntersuchung, da steht es schlicht nicht drin. --Usneoides 19:11, 12. Jun 2006 (CEST)
Das MPG ist ein Bundesgesetz, gilt somit für die gesamte BRD. Was Seinereiner nicht anwenden darf hat Seinereiner auch nicht dabei oder geht das über den gesunden Menschenverstand hinaus? Leider hab´ ich kein Staatsexamen in den Rechtswissenschaften sonst dürfte ich auch rechtsverbindliche Auskunft geben. --Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 20:13, 12. Jun 2006 (CEST)
Das MPG findet hier m. E. keine Anwendung, weil es (außer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr) nicht um das In-Verkehr-Bringen von Medizinprodukten geht. Die Anwendung von sachgemäß gelagertem Verbandmaterial ist ohne gesundheitliches Risiko möglich und absolut vertretbar. Bei Verbandmaterial mit einem Herstelldatum sagen wir in den 80er Jahren steht kein Verfalldatum auf der Verpackung... und nun? Der Fahrer eines Rettungswagens fährt viele Dinge spazieren, die er selber nicht anwenden darf. Soll er die (Euer Wohlgeboren Logik folgend) ausladen, wenn kein Arzt an Bord ist? --Usneoides 12:13, 13. Jun 2006 (CEST)
Sowohl die StVZO (.de) als auch die STVO (.at) sprechen in irgendeiner Form von "geeigneter Beschaffenheit" zur Wundversorgung. Es lässt sich argumentieren, dass abgelaufenes Material nicht mehr "geeignet" ist. Da man bei einer Kontrolle schlecht den Beweis antreten kann, ist das eine eher subjektive Sache. Ausjudiziert wurde die Geschichte meines Wissens noch nicht. -- DerSchim 13:00, 13. Jun 2006 (CEST)
So, jetzt habe ich hier die DIN-Normen vor mir liegen. Die StVZO bezieht sich auf die DIN 13164 (Verbandkasten B); diese wiederum bezieht sich z. B auf die DIN 13151 (Verbandpäckchen), die regelt, welche Werkstoffe zulässig sind, welche Abmessungen das ganze haben muss, es ist geregelt, dass das Verbandpäckchen steril sein sein muss, wie die Verpackung beschaffen sein muss, aber dass Mindesthaltbarkeiten angegeben sein müssen, davon steht nichts drin. --Usneoides 12:28, 25. Jul 2006 (CEST)

Hey Flothi, bitte differenziere das ist ein Verfalldatum und kein MHD --Der_Chronist Der Weg zur Wahrheit 18:25, 12. Jun 2006 (CEST)

Der ganze MPG kram dürfte hier unerheblich sein, da der Verbandkasten in der Regel ja nur in Notsituationen vorkommt (wo keine Strafe für z.b. §42 Art.2 Abs.1MPG verhängt wird), es sollte daher lediglich für die Zulassung des Autos relevant sein. §35h StVZO schreibt einen Verbandkasten nach DIN 13 164 (Verbandkasten B)vor, dieses beinhaltet 2 Bestandteile(6x Kompressen 10x10cm + 2x Verbandpäckchen[beide entsprechend ihrer Normierung]) die Steril verpackt sein müssen, nur bei nicht überschrittenem Verfallsdatum kann davon ausgegangen werden das sie bei intakter verpackung noch Steril sind. Sollte das Verfallsdatum überschritten sein müssen sie ausgetauscht werden, um wieder der DIN 13 164 zu entpsrechen. Bei allen anderen Bestandteilen (mit Ausnahme von Pflaster und Wundschnellverbänden)dürfte es nach §35h Art.4 StVZO unerheblich sein ob sie abgelaufen sind oder nicht da sie "mindestens den selben Zweck erfüllen".

Kurz: Bestandteile bei denen sich der Verfall bemerkbar macht(Pflaster, Wundschnellverbände und Sterile Produkte) müssen erneuert werden, der rest kann auch veraltet sein.--De Mike 333 16:01, 24. Sep 2006 (CEST)

Andere Länder

Wie nun auch im Artikel ersichtlich, fehlt noch zumindest ein Absatz über Verbandkästen in der Schweiz. Wäre froh wenn sich jemand dessen annehmen könnte ;-). Ich werde natürlich auch nicht untätig sein und habe vor, einen Absatz über die Vorschriften in UK und evtl. USA zu schreiben, falls mir niemand dabei zuvorkommt (unwahrscheinlich). mfg --Contributor 00:40, 24. Jul 2006 (CEST)

Es gibt viele Länder wie USA,Canada... in denen ein Erste Hilfe Kasten ein Notarztkasten ist der alles was ein Notarzt hat auch hat. Die Anfahrt dauert sehr lange deshalb ist die Ausstattung der Erste Hilfe Koffer sowie der Erste Hilfe Lehrgang in den Schulen fast 1 Jahr lang in einigen Gegenden sogar soweit das man per Handy auf anweisung des Notartztes der in einer Stunde kommt alles ausführen um zu helfen. Dazu braucht man mehr als nur einen deutschen Aldi Erste Hilfe Kasten. In Notfällen wie Unterzucker bei Diabethis, Epilepsieanfall, Herzinfarkt, Schlaganfall sind gerade die ersten Minuten wichtig um mit Hilfe eines Pen mit Ampullen oder Violen dem Patienten zu helfen und meistens wenn dann der Notarzt ankommt ist schon der Patient wieder wohlauf. Vorschriften sind dort sehr liberal und dienen dem Wohle des Patienten. Ein Quicklab wäre sehr oft hilfreich. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.173.56.75 (DiskussionBeiträge) --Contributor 01:45, 20. Mai 2007 (CEST))

Nun, wenn du du das - dem Quellenprinzip der Wikipedia nach - belegen kannst, kann man gerne einbauen, dass in USA/Canada /usw. ein Erste-Hilfe-Kasten eher einem Notfallkoffer gleicht. Es würde mich allerdings wundern, wenn das irgendwo landesweit so wäre (Kostenfaktor). lg Contributor 01:45, 20. Mai 2007 (CEST)

Gliederung

Sorry, aber irgendwie hat die wohl gute Absicht ins Detail zu gehen eine komische Gliederung hervorgebracht, nämlich die nach Ländern... Wer sich - fachlich! - berufen fühlt, sollte sich doch mal daranmachen, das Allgemeine zum Thema Verbandskasten vom Besonderen (ruhig auch: Länderspezifischen) zu trennen. --Maracuja 01:22, 10. Aug 2006 (CEST)

Die Gliederung der Normen nach Ländern ist richtig und muss auch so bleiben, denn diese Absätze enthalten ausschließlich länderspezifische Informationen, da gibts nix mehr zu trennen. Dass es komisch aussieht, liegt daran, dass ihnen wie du richtig sagst kein allgemeiner Absatz über den Verbandskasten vorangestellt ist. Dieser fehlt eindeutig. Leider sind wir Wikipedianer, die an EH und RD Artikeln werken, recht unterbesetzt, kann daher etwas dauern, aber es ist jetzt zumindest einmal am Radar ;-) . Danke für das Feedback --Contributor 02:36, 11. Aug 2006 (CEST)
Die Gliederung nach Ländern macht schon Sinn. Ein (kurzer) allgemeiner Absatz steht eh oben. Ich hab ihn noch ein wenig ausgebaut, aber recht viel mehr gibt es wohl einfach nicht zu sagen. -- DerSchim 09:15, 11. Aug 2006 (CEST)
Habe den 1. Abschnitt mal so umgebaut wie ich mir das vorstelle und gleich ein paar Dinge ergänzt. Hoffe es gefällt. --Contributor 21:49, 11. Aug 2006 (CEST)

Füllungstabellen allgemein

Die Füllungstabelle für die deutschen DIN-Normen wurde bei dieser Version des Artikels entfernt. Es findet sich weder in der Versionsgeschichte noch hier auf der Diskussionsseite ein Hinweis darauf, warum das geschehen ist. Ich gehe daher davon aus, dass dies ein Bearbeitungsfehler war und habe die Tablle nun wieder eingefügt (aus dieser Version), da sie Informationen enthält, die aus dem Text über die Füllungen nicht hervorgehen.

Mir ist durchaus bewusst, dass der Artikel nicht vor lauter Normtabellen übergehen sollte, halte sie aber für unverzichtbar. Deswegen habe ich mir überlegt, wie dem Problem vielleicht beizukommen ist.

1. Eine Möglichkeit wäre, den Schriftgrad der Tabellentext zu verkleinern. Ich habe das mal probeweise bei der wieder eingefügten DIN-Tabelle gemacht.

2. Man könnte die Tabellen so wie die Navigationsleisten klappbar machen, sie wären dann standardmäßig eingeklappt.

Beispiel:


Feedback zu den beiden Varianten erbeten. --Contributor 00:24, 18. Aug 2006 (CEST)

Gute Idee! Allerdings haben die Tabellen im Artikel (derzeit) im Gegensatz zum obigen Vorschlag keinen Rahmen, das gefällt mir weniger. -- DerSchim 08:04, 18. Aug 2006 (CEST)
Hm, bei mir sind die Zellen schon alle grau umrahmt. Welcher Rahmen fehlt dir genau? Meinst du nochmal einen Rahmen drum herum? Und bist du für Lösung 1 (Text schrumpfen) oder Lösung 2 (Klapptabellen) ? --Contributor 18:46, 20. Aug 2006 (CEST)
Seltsam, mit IE seh ich auch einen Rahmen rundum. Bei Firefox 1.5.0.6 fehlt er, da sind nur feine Linien zwischen den Zellen, aber nicht zwischen Tabelle und Fließtext. Kann das bitte mal jemand verifizieren? Die Tabelle hier auf der Disk-Seite passt aber, mein Problem betrifft nur die neuen (kleiner geschriebenen) Tabellen im Artikel.
Um deine Frage zu beantworten, die kleine Schrift ist ok für mich. Einklappen wäre aber auch gut, nur würde ich dafür plädieren, die Tabellen standardmäßig eingeklappt zu präsentieren und wer genaueres wissen will, soll sie aufklappen. Das würde den Artikel schön übersichtlich machen. -- DerSchim 10:33, 21. Aug 2006 (CEST)
Es war stdm. Einklappung gemeint, hab vergessen es dazuzuschreiben. Denke in dem Fall wäre eine kleinere Schriftart überflüssig, also entweder #1 oder #2. Zum Rahmen: Habe das Problem (Tabellensyntax) schon entdeckt, werde es gleich im Artikel korrigieren. Mein Browser (Konqueror) stellt den Rahmen trotz des Syntaxfehlers vollständig dar (Toleranzmodus), habe deshalb nichts bemerkt. Danke für den Hinweis --Contributor 16:59, 21. Aug 2006 (CEST)
Ich bin für Lösung 2. Das aufklappbare bläht den Artikel nicht übermäßig auf. --Flothi 18:38, 20. Aug 2006 (CEST)

Ok, habe es jetzt mal umgebaut. Hoffe es gefällt. --Contributor 17:01, 30. Aug 2006 (CEST)

Erste-Hilfe-Kasten

Was mir bei den Recherchen zur Schweiz aufgefallen ist: Dort wird in den offiziellen Texten durchgehend vom Erste-Hilfe-Kasten gesprochen, nicht vom Verbandkasten. Vielleicht sollte man die Einleitung dahingehend ändern, dass dies in der Schweiz der gebräuchlichere Begriff ist. Würde aber gerne noch die Meinung eines Schweizers dazu hören. --Contributor 20:49, 29. Aug 2006 (CEST)

Ebenfalls die Einleitung betreffend: Während mir die angegebenen als "umgangssprachlich" betitelten Bezeichnungen so bisher nicht untergekommen sind, fehlt mir bei der Aufzählung das umgangssprachlich weit verbreitete "Sanikasten" (Kurzform für Sanitätskasten). (nicht signierter Beitrag von 84.139.191.34 (Diskussion) 19:17, 7. Mär. 2012 (CET))

Verbandbuch

Zumindest in Deutschland ist es seit einiger Zeit Pflicht, daß Betriebe ein sogenanntes Verbandbuch führen müssen. Habe diesen Artikel mal angelegt. Gruß - JARU 21:24, 30. Sep 2006 (CEST)

Eingeklappte Tabellen

Bitte lasst diese Spielereien, die optische Gestaltung des Artikels ist zwar wichtig - die Nutzbarkeit des Artikels darf aber nicht darunter leiden. Wenn Euch die Tabellen stören, dann schmeißt sie am besten gleich ganz raus - durch die Deklaration als Navileisten funktioniert nicht mal mehr ein normales Ausdrucken. Gruß -- srb  09:11, 20. Nov. 2006 (CET)

Es wäre halt fein, das zuerst mal in der Diskussion zu klären. Immerhin war das ja keine Idee eines Einzelnen, sondern hat sich aus einem Diskussionprozess ergeben. Vielleicht gäbe es ja andere Lösungen? Ehrlich gesagt - auf die Idee, einen Artikel auszudrucken, bin ich noch nie gekommen. -- DerSchim 10:02, 20. Nov. 2006 (CET)
Ich habe grade mal die Diskussion zu dem Punkt überflogen: da geht es nur darum, die Tabellen "irgendwie kleiner zu bekommen" - und da habt Ihr Euch an den Navigationsleisten vergriffen ohne überhaupt darüber nachzudenken, welche weiteren Wirkungen das haben könnte. Hinter den ganzen css-Klassen hängt eben häufig nicht nur ein optischer Effekt auf der Website sondern meist auch ein konzeptionelles Design - im Falle der Navigationsleisten ist das z.B. die Tatsache, dass sie in der Druckversion ausgeblendet werden (da sie dort keinen Sinn machen).
Ihr habt hier schlicht und einfach handwerkliche Fehler begangen, und die habe ich bei meiner Änderung in der Zusammenfassung angegeben - welchen Diskussionsbedarf sollte ich da noch sehen? -- srb  12:35, 20. Nov. 2006 (CET)

Sinnhaftigkeit

Was mir in diesem Artikel fehlt, ist die Diskussion der Sinnhaftigkeit dieser Vorschriften. Sie waren ja mal vor 50 Jahren aktuell, aber die Sinnhaftigkeit, dass heute jeder Kleinbetrieb einen dicken Verband(s)kasten benötigt, wenn der Notarztwagen innerhalb weniger Minuten da ist, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Oklagster

Hm, ich habe wohl die DIN EN ISO 10041970 (Beatles) übersehen. Wenn es eine Beatles Norm geben würde, würde ich die Sinnhaftigkeit auch dort diskutiert haben wollen. Oklagster 26.02.08

Süss. Und beim Starter dieser Diskussion gibt es kein schlechtes Wetter, unter dem Notarzt tut er's nicht, der Notfall, und der Umstand, dass rasche Hilfe lebensrettend ist (im Falle stark blutender Verletzungen z. B.) interessiert ihn auch nicht.... --Usneoides 21:50, 15. Feb. 2008 (CET)

Da schein ich ja wohl reingestochen zu haben :-) Ich finde es richtig, dass diese Vorschriften hier gesammelt und zusammengefasst sind. Trotzdem bleibe ich dabei, dass die derzeitigen Vorschriften ziemlich überspannt sind und kleinere Kästen reichen würden. Oder kennt jemand wirklich glaubwürdige Studien (also keine die von Kästen-Herstellern gesponsort worden sind), die die Notwendigkeit der Ausstattung untersucht haben? @Usneoides: Bitte genau lesen: Ich habe nicht die Sinnhaftigkeit als solche bezweifelt, sondern das Ausmaß. Oklagster 26.02.08

...und damit bist Du hier eben in der falschen Diskussion gelandet. Eine Enzyklopädie ist nicht der Ort, über die Sinnhaftigkeit von Vorschriften zu diskutieren. Hierfür empfehle ich den zuständigen Gesetzgeber. Von mir EoD --Der Tom 12:29, 26. Feb. 2008 (CET)
Das sehe ich nicht so. Als Leser einer Enzyklopädie erwarte ich, dass auch die Herkunft einer Vorschrift erläutert wird, also ist sie wissenschaftlich begründet, kommt sie aus Analogieschlüssen, handelt es sich um Tradition usw. Oklagster 28.02.08

Ich möchte zu diesem Beitrag nur mal anführen, dass es Bundesländer gibt, in denen die Hilfsfrist (Eintreffzeit des Rettungsdienstes/Notarzt nach Alarmierung) 15 (!!!) Minuten beträgt - somit kann man nicht davon sprechen, dass der Notarzt innerhalb weniger Minuten da ist - an Großschadenslagen, bei denen mehrere Rettungsmittel gebunden sind, gar nicht zu denken...somit ist die "Sinnhaftigkeit von Verbandkästen - der auch in jedem PKW mit sich zu führen ist, definitiv auch in Betrieben gegeben. Des Weiteren möchte ich anmerken, dass die Versorgung eine stark blutende Verletzung nicht Zeit hat auf einen Rettungswagen/Notarzt - auch wenn dieser innerhalb weniger Minuten am Einsatzort ist - zu warten - denn diese Zeit könnte dem Patienten schon das Leben kostN!Flo VGT 01.10.09 (nicht signierter Beitrag von 78.42.99.66 (Diskussion | Beiträge) 20:25, 1. Okt. 2009 (CEST))

Rechtsgrundlage

"Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen jeglicher Rechtsgrundlage." - sagt wer??? Dies ist sehr umstritten und eine solche Formulierung hat in einem Lexikon m.E. ganz und gar nichts verloren. Gruß --Transiente 18:03, 6. Jan. 2009 (CET)

Quellen sind doch definiert, die Argumentation ist schlüssig - allerdings ist das Endergebnis wohl etwas zu drastisch. Ich formuliere es mal um. Der Tom 18:42, 6. Jan. 2009 (CET)

Schlüssig ist es keineswegs, da nach dem Medizinproduktegesetz die Anwendung verboten ist, wenn das Datum (sofern überhaupt eines angegeben ist) abgelaufen ist, und deshalb das Mitführen von Erste-Hilfe-Material (um dieses, nicht um den Kasten, geht es) mit überschrittenem Verfasllsdatum von vorneherein keine Erfüllung der Mitführungspflicht nach § 35h StVZO darstellt, sondern als Nichtmitführen des vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Materials bewertet werden kann. Dafür, daß gemäß der neuen Formulierung "Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen (!) rechtlich strittig" seien, sind im Artikel auch keine Quellen angegeben. Strittig ist die Sache in allen möglichen Webforen (dorther auch die von mir wiedergegebene Rechtsauffassung), aber das macht sie noch nicht "rechtlich strittig". Wenn keine geeigneten Quellen (Entscheide, Kommentare) beigebracht werden, sind die entsprechenden Aussagen gemäß Wikipedia:Belege zu entfernen. --92.72.173.240 20:20, 6. Jan. 2009 (CET)

Überblick/DE

Wer sich im Absschnitt "Deutschland" näher mit den einzelnen Verbandkästen und ihren Füllungen beschäftigt, der vermisst in diesem Artikel einen einleitenden Überblick. So ist der Abschnitt etwas schwergängig. Genau deshalb wurden die "Anwendungsbereiche" an den Anfang gestellt. Zwar ist der Text noch nicht optimal, aber besser als in der Version davor. -- 87.160.199.228 10:34, 12. Okt. 2009 (CEST)

Der Abschnitt DE ist in seiner Reihenfolge genauso aufgebaut wie AUT und CH. Also entweder alles umbauen oder gar nix. Der Tom 11:42, 12. Okt. 2009 (CEST)
Na dann ran an die Arbeit :-) Nichts für ungut, aber die rückgängig gemachten Änderungen boten einen ansatzweisen Überblick, der jetzt fehlt. So sind Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen von Verbandkästen schwer zu erfassen. Und es geht ja hier primär um Verbandkästen und nicht um Fahrzeuge und Arbeitnehmerschutz. Und eben diese Informationen (d.h. der Anwendung bzw. Verbreitung) sollten zuerst nicht national, sondern sachlich gegliedert sein. Also nicht: DE (KFZ, Arbeit), AT (KFZ, Arbeit) usw., sondern: KFZ (DE, AT, CH, NO, UK), Arbeit (DE, AT, CH) usw. Ja, Du hast vollkommen Recht - ein entsprechender Überblick für AT und CH wären wünschenswert. Dort kenne ich mich aber nicht aus, kann also auch nichts beitragen. Mit DE habe ich einen ersten Anfang versucht - m.E. war das besser als die jetzige Version. -- 87.160.199.228 19:17, 12. Okt. 2009 (CEST)

Neugefasste Norm DIN 13157 01.10.2009 ?

Angeblich soll der Umfang des 13157er (kleiner Betriebsverbandkasten) mit Wirkung zum 01.10.2009 abgeändert worden sein - kann das jemand bestätigen und die Tabelle anpassen? Dann ist sicher auch der große Betriebsverbandkasten DIN 13168 geändert worden ? --217.231.218.14 16:30, 23. Okt. 2009 (CEST)

Es gibt eine Neufassung DIN 13157:2009-11. Von daher könnte sich auch der Inhalt geändert haben, allerdings liegt mir die Norm nicht vor. --Der Tom 16:39, 23. Okt. 2009 (CEST)

Tabelle Füllungen verändert

Ich fand die bloße Auflistung der DIN-Normen zu abgekoppelt vom Text, muss man immer hin und herscrollen - daher jetzt in der Unterzeile zur schnellen Orientierung die wichtigsten Verwendungszwecke. (nicht signierter Beitrag von 145.53.240.94 (Diskussion | Beiträge) 11:39, 24. Dez. 2009 (CET))

DIN 13167?

Bin gerade auf Verbandstäschchen/Motorradverbandskasten nach DIN 13167 gestoßen - seit wann gibt es diese Norm? Sollte sie in der Übersicht ergänzt werden oder ist sie zu unbedeutend? jjf -- 93.243.55.141 19:37, 27. Sep. 2010 (CEST)

Die Norm existiert wohl mindestens seit 1995, zum 01.01.14 wurde sie, wie auch die DIN 13164 überarbeitet. Da in Deutschland kein Erste-Hilfe-Material für Motorräder vorgeschrieben ist, ist diese Norm wohl tatsächlich relativ unbedeutend. Dennoch gibt es diese Taschen im Motorradzubehörhandel zu kaufen und da sie eine gute Sache sind, habe ich sie in der Auflistung ergänzt. --5.100.143.202 17:56, 13. Mär. 2015 (CET)
Besten Dank dafür! Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 13:52, 14. Mär. 2015 (CET)

erledigtErledigt

DIN 14143

Entsprechend dem Hinweis, dass im Abschnitt über die Füllungen noch Informationen zur DIN 14143 fehlen, habe ich einen kleinen Absatz ergänzt. Ich habe die Füllung jedoch nicht in der Tabelle ergänzt, weil ich zum einen nur die Norm von 1977 vorliegen habe und es von 1989 bis 1991 eine neuere Version gab, zum anderen halte ich den Inhalt einer zurückgezogenen Norm mit so begrenztem Anwendungsgebiet, das auch über den einfachen Verbandkasten hinaus geht, auch für nicht wichtig genug, um die Inhaltstabelle weiter aufzublasen. Zur Anwendung des Sanitätskastens weiß ich nur, dass dieser auf Löschgruppenfahrzeugen und Rüstwagen vorgeschrieben war. Ob und wenn ja, wann der auch auf Krankenkraftwagen verwendet wurde, kann ich nicht sagen. --Walter9000 (Diskussion) 19:15, 12. Apr. 2016 (CEST)

Betriebsverbandkästen NACH Ablauf des Verfallsdatums austauschen

Im Beitrag steht: "In Betriebsverbandkästen müssen Sterilmaterialien nach Ablauf des Verfalldatums ausgetauscht werden (BGI 509)."

Recht es wirklich, wenn man sie erst nach dem Ablauf des Verfallsdatums ersetzt? Wäre es nicht sinnvoller sie davor zu ersetzen? (nicht signierter Beitrag von 89.247.171.135 (Diskussion) 13:47, 6. Aug. 2011 (CEST))