Diskussion:Verfassungsgerichtshof (Österreich)
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[Quelltext bearbeiten]Eine Liste der vergangenen Verfassungsgerichtshofspräsidenten wäre wünschenswert. --Neoneo13 12:05, 13. Mär 2006 (CET)
Verfahren
[Quelltext bearbeiten]wie darf man sich eigentlich so ein verfahren vorstellen? gibt es da einen gerichtssaal mit zeugen, anwälten, zuschauern usw.? -- Qopep 21:06, 8. Feb. 2007 (CET)
- Wäre zu langwierig zum Beschreiben. Ich vermute, das meiste sind Aktenverfahren ohne Verhandlungen, das meiste findet in den Köpfen der Richter statt, glaub ich. --WaldiR 20:04, 11. Feb. 2008 (CET)
Weltweite Bedeutung
[Quelltext bearbeiten]Sollte man nicht vielleicht erwähnen, dass der VfGH das älteste selbständige Verfassungsgericht der Welt ist?--Moritz moser 22:11, 15. Okt. 2007 (CEST)
ältestes für die Normenkontrolle ermächtigtes Verfassungsgericht der Welt?
[Quelltext bearbeiten]So weit er vergleichbar ist, ist der US-Supreme-Court wesentlich älter
--Werfur (Diskussion) 21:01, 2. Jul. 2016 (CEST)
- Hallo, Werfur,
- eine sehr gute Frage, deren Beantwortung nicht ganz trivial ist und daher auch in den Artikel in irgendeiner Form übernommen werden sollte. Tatsächlich existiert der Supreme Court der USA schon deutlich länger als der VfGH und hat auch schon länger als dieser die (sich selbst eingeräumte) Befugnis, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen, was gemeinhin als eigentliche Verfassungsgerichtsbarkeit bezeichnet wird (entscheidend für den Supreme Court war in dieser Hinsicht sein wegweisendes Urteil im Fall Marbury v. Madison). Auf Grundlage dieser Konzeption des Supreme Courts und wesentlich davon beeinflusst entstanden in der Folge auch in Europa Verfassungsgerichte, wobei der österreichische Verfassungsgerichtshof eben das erste Verfassungsgericht war, das bereits vom (Verfassungs)Gesetzgeber zur Normenkontrolle geschaffen wurde. Normenkontrolle bedeutet genau das, was ich oben beschrieben habe und sich der US-Supreme Court selbst zugestanden hat, nämlich die Kompetenz, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Der VfGH ist damit das älteste Verfassungsgericht der Welt, das vom Gesetzgeber zur Normenkontrolle eingerichtet wurde. Auch eine Errungenschaft der republikanischen Verfassung, nachdem in der Monarchie durch den Kaiser proklamierte Gesetze als unfehlbar galten. Ich hoffe, das damit etwas klarer gemacht zu haben. Beste Grüße, Thomas Planinger (VfGH) (Diskussion) 08:45, 18. Jul. 2016 (CEST)
Das Gebäude
[Quelltext bearbeiten]Man sollte vielleicht etwas mehr über das Gebäude des Gerichtshofes schreiben. Etwa so: Seit August 2012 residiert der Verfassungsgerichtshof in dem Gebäudekomplex der heute auch das Kunstforum der Bank Autria beherbergt. Er wurde 1914–1921 als Hauptgebäude der „Österreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe“ erbaut. Die Architekten Ernst Gotthilf und Alexander Neumann errichteten damals auch andere monumentale Wiener Bankgebäude (Wiener Bankverein, später CA-Zentrale Schottengasse 6–8; Niederösterreichische Eskompte-Gesellschaft, später Hauptgebäude der Österreichischen Länderbank Am Hof 4). Der antikisierende und strenge Stil dieser Bauten sollte besondere Solidität suggerieren (Verweis auf www.architektenlexikon.at) Nach dem Zusammenbruch der „Österreichischen Creditanstalt für Handel und Gewerbe“ und der Übersiedlung der CA ins Gebäude des mit ihr fusionierten Bankvereins wechselte der Gebäudekomplex Renngasse/Freyung/Tiefer Graben mehrfach den Eigentümer. 1968 erwarb es die „Österreichische Länderbank“, die 1990 in der „Bank Austria“ aufging. Aktueller Eigentümer ist die „Renngasse 2 Immobilien GmbH“, ein Unternehmen der Signa-Gruppe ds Immobilien-tycoons René Benko. --Robert Schediwy (Diskussion) 09:00, 6. Feb. 2014 (CET)
- Die Frage ist halt, wie wesentlich das ganze für das Lemma "Verfassungsgerichtshof" ist - und da muss ich sagen, dass mir da das Gebäude eher als Nebenaspekt erscheint. Und bereits in der aktuellen Artikelfassung ist ein Bild vom Gebäude drinen mit einer Bildunterschrift, die auf das Bank Austria Kunstforum. Und in jenem Artikel steht bereits einiges über das Gebäude drinnen. Meine persönliche Meinung ist, dass das ausreicht. Ich will mich aber nicht dagegenstellen, wenn jemand eine andere Meinung haben sollte --Taste1at (Diskussion) 22:21, 8. Feb. 2014 (CET)
Interregnum?
[Quelltext bearbeiten]Der Satz Erstmalig in der Republik Österreich kommt es somit ab 8. Juli 2016 nach einer erfolgten Wahl zu einem Interregnum ohne Bundespräsidenten, erscheint mir problematisch. Denn auch 1951, 1957, 1965 und 2004 hat es Zeiten ohne Bundespräsidenten gegeben, die von zwei Tagen (2004) bis zu fünfeinhalb Monaten (1951) dauerten. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:25, 2. Jul. 2016 (CEST)
- Was Benutzer:Meister und Margarita damit wohl ausdrücken wollte, ist, dass es erstmals ein solches Interregnum gibt durch das planmäßige Ausscheiden eines Bundespräsidenten nach Ablauf seiner Amtszeit und trotz vorangegangener Neuwahl. Die bisherigen Zeiten ohne Bundespräsident sind davon gekennzeichnet gewesen, dass der Amtsinhaber vor Ablauf seiner Amtszeit gestorben ist und damit eine Neuwahl nötig oder wie zuletzt bei Thomas Klestil dessen Nachfolger zwar bereits gewählt aber noch nicht im Amt war. Eine Ausnahme davon stellt die Situation mit Bundespräsident Miklas dar, der aus Protest gegen den Anschluss zurückgetreten ist. Auch bei diesem aber endete die Amtszeit eben nicht plangemäß, wie das nun bei Bundespräsident Fischer der Fall sein wird. Wir stehen also erstmals vor der Situation, dass ein Bundespräsident nach Ablauf seiner Amtszeit aus dem Amt ausscheidet und noch kein Nachfolger rechtskräftig gewählt wurde. Das ist das Novum in diesem Fall. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:41, 2. Jul. 2016 (CEST)
- Völlig fraglich ist aber die Relevanz für das Lemma. Das betrifft aber den gesamten Abschnitt zur historischen Entwicklung in der Zweiten Republik, der nur nur ein Sammelsurium wild zusammengewürfelter Aussagen ist. Die Aussagen scheinen zwar alle richtig zu sein, aber eine fundierte Abahndlung über die Geschichte/die wesentlichen Entscheidungen des VfGH ist das keinesfalls. Bin aber dafür, den Interregnum-Satz wegen Irrelvanz für das Lemma zu löschen. Der erste Satz könnte - nach entsprechenden Korrekturen (Wahlanfechtung statt Klage, Erkenntnis statt Urteil) - da bleiben, wenn die Auswirkungen des Erkenntnisses dargestellt werden (keine Vorveröffentlichung von Auszählungsergebnissen für Hochrechnungen und eventuell wesentliche Gesetzesänderungen).--Taste1at (Diskussion) 13:56, 2. Jul. 2016 (CEST)
- Da hast du natürlich Recht. Für den VfGH relevanter dürfte wohl die Dimension sowie die an den Tag gelegte Transparenz, die so in dieser Form bislang noch nie vorgekommen sind, sein. Ich darf aber darauf hinweisen, dass die Überarbeitung gerade auch des Geschichts-Abschnitts dieses Artikels im Rahmen meiner am Montag beginnenden Wikipedian in Residence-Tätigkeit (siehe Ankündigung im Kurier) ohnehin geplant ist. Der Abschnitt wird also jedenfalls wohl in nächster Zeit stärker umgebaut und von einer reinen Aufzählung (subjektiv) bedeutender Erkenntnisse zu einer tatsächlichen historischen Betrachtung der Entwicklung der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit. Soweit zumindest der Plan. Mithilfe und Mitwirkung sind dabei natürlich gerne gesehen ;-) Beste Grüße, Plani (Diskussion) 17:47, 2. Jul. 2016 (CEST)
- Wie angekündigt habe ich nun damit begonnen, eine Neukonzeption für den Abschnitt zu entwerfen. Die Baustelle dafür findet sich hier. Mithilfe und Mitarbeit sind dort gerne gesehen. Beste Grüße, Thomas Planinger (VfGH) (Diskussion) 16:49, 18. Jul. 2016 (CEST)
- Völlig fraglich ist aber die Relevanz für das Lemma. Das betrifft aber den gesamten Abschnitt zur historischen Entwicklung in der Zweiten Republik, der nur nur ein Sammelsurium wild zusammengewürfelter Aussagen ist. Die Aussagen scheinen zwar alle richtig zu sein, aber eine fundierte Abahndlung über die Geschichte/die wesentlichen Entscheidungen des VfGH ist das keinesfalls. Bin aber dafür, den Interregnum-Satz wegen Irrelvanz für das Lemma zu löschen. Der erste Satz könnte - nach entsprechenden Korrekturen (Wahlanfechtung statt Klage, Erkenntnis statt Urteil) - da bleiben, wenn die Auswirkungen des Erkenntnisses dargestellt werden (keine Vorveröffentlichung von Auszählungsergebnissen für Hochrechnungen und eventuell wesentliche Gesetzesänderungen).--Taste1at (Diskussion) 13:56, 2. Jul. 2016 (CEST)
Bedeutende Erkenntnisse
[Quelltext bearbeiten]Sollte man hier auch das Erkenntnis vom 4. Dezember 2017, mit dem die Ehe für alle ermöglicht wurde, in diesem Abschnitt auflisten? Mediales Echo war zumindest gegeben. --BuschBohne 01:35, 8. Dez. 2017 (CET)
- Der gesamte Abschnitt harrt ohnehin bereits seit einiger Zeit einer grunsätzlichen und vor allem rechtswissenschaftlich fokussierten Überarbeitung. Ich werde mich bei nächster Gelegenheit darum kümmern. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 21:12, 8. Dez. 2017 (CET)
Termini
[Quelltext bearbeiten]"Brigitte Bierlein ist als neue Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes angelobt worden." Ich nehme an, dass entspricht dem Begriff "berufen" in einem bundesdeutschen Artikel (oder vielleicht doch "vereidigt"? - dass es nicht einfach "vorgeschlagen" bedeutet, bin ich mir ziemlich sicher) - Und diese Gericht hat dann "Erkenntnisse", wo in einem bundesdeutschen Artikel wahrscheinlich der Begriff "Urteil" benutzt worden wäre. Gerade bei juristischen Begriffen scheinen sich die Sprachen doch auseinander zu entwickeln und vermutlich gibt es noch mehr Beispiele. Neulich erfuhr ich, dass in der Schweiz jemand "gebüsst" werden kann - was ein in der BRD völlig unbekanntes Verb ist, das man ohnehin aber auch anders schreiben würde. - Vielleicht wäre so etwas wie eine Übersetzungshilfe sinnvoll? Oder die entsprechenden Begriffe müssten dann jeweils ein eigenes Lemma bekommen und jeweils verlinkt werden? Es ist doch schade wenn Piefkes österreichische Artikel nur so ungefähr verstehen - oder nicht? - Was "Erkenntnisse sind, steht ja freundlicherweise schon in dem Artikel. --Curt Kösters (Diskussion) 01:58, 26. Feb. 2018 (CET)
- Die Angelobung ist sogar ein eigenes Lemma. --BuschBohne 03:23, 26. Feb. 2018 (CET)
- Danke für den Hinweis! --Curt Kösters (Diskussion) 00:43, 28. Feb. 2018 (CET)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Sollte die Seite nicht nach dem Impressum Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich oder zumindest Verfassungsgerichtshof Österreich heißen. siehe hier - danke K@rl 14:29, 1. Okt. 2018 (CEST)
- Nein. Die Bundesverfassung kennt keinen "Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich" oder gar einen "Verfassungsgerichtshof Österreich". Sie kennt nur einen Verfassungsgerichtshof, ebenso wie sie eine Bundesregierung und einen Nationalrat kennt. Wortneuschöpfungen auch durch den VfGH selbst dienen nur der Abgrenzbarkeit, verwässern aber die Eindeutigkeit der Begrifflichkeit. Die Abkürzung lautet ja beispielsweise auch nicht VfGHdRÖ oder VfGHÖ, sondern schlicht VfGH. Dabei sollten wir auch bleiben, zumal nicht nur die Bundesverfassung, sondern auch das Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) und sämtliche einschlägigen rechtswissenschaftlichen Lehrbücher und Kommentare diesen korrekten Begriff verwenden. Sonst können wir gleich anfangen, unseren gesamten österreichischen Artikelbestand zu verschieben, etwa auf Bundesregierung der Republik Österreich, Bundeskanzler der Repblik Österreich, Nationalrat der Republik Österreich etc. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 15:16, 1. Okt. 2018 (CEST)
- Zustimmung zu Plani. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:47, 1. Okt. 2018 (CEST)
- Okay, dachte es ist wie bei Wirtschaftkammer Österreich - keine Angst, ich weiß dass das keine Bundeseinrichtung ist - war lange genug Mitglied ;-) --K@rl 19:59, 1. Okt. 2018 (CEST)
- Zustimmung zu Plani. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:47, 1. Okt. 2018 (CEST)
Frage
[Quelltext bearbeiten](Diese Mitglieder dürfen, anders als die von National- und Bundesrat vorgeschlagenen Mitglieder, allerdings nur den Berufsgruppen der Richter, Verwaltungsbeamten und Rechtsprofessoren entstammen.) Bitte: Auf welcher Rechtsregel beruht diese Einschränkung? --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:33, 12. Feb. 2020 (CET)
- Ich habe die Antwort hier in den Artikel eingebaut. Grüße--Taste1at (Diskussion) 20:42, 12. Feb. 2020 (CET)
Datum der Republiksgründung
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht zur Zeit
„Nach heute herrschender Ansicht in weiten Teilen der rechtsgeschichtlichen Lehre wurde die Republik Österreich nicht erst mit Beschluss des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich und der daran anschließenden öffentlichen Ausrufung der Republik am 12. November 1918, sondern bereits einige Tage zuvor, nämlich am 30. Oktober, gegründet.“
Ich kann diese Ansicht, die Republik sei am 30. Oktober gegründet worden, im als Beleg angeführten Werk von Brauneder nicht herauslesen, sondern lediglich die Gründung des Staates Deutschösterreich am 30. Oktober, und dass eine Mehrzahl der Mitglieder der Provisorischen Nationalversammlung mehr oder weniger stillschweigend von einer kommenden Staatsform als Republik ausgegangen ist. Daher meine Frage: Ist das ein Schreibfehler und gemeint war Staat Österreich, oder habe ich in dem Werk von Brauneder etwas überlesen? --IllCom (Diskussion) 23:02, 11. Nov. 2020 (CET)
- Hallo IllCom,
- nein, du hast natürlich völlig Recht. Das muss korrekterweise heißen, dass der "Staat (Deutsch-)Österreich" bereits am 30. Oktober gegründet wurde. Die Ausrufung der Republik erfolgte tatsächlich erst einige Tage später. Danke für den Hinweis! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:51, 12. Nov. 2020 (CET)
- Danke Dir für die Rückmeldung und die Richtigstellung im Artikel! Mit freundlichen Grüßen --IllCom (Diskussion) 11:24, 12. Nov. 2020 (CET)