Diskussion:Verordnung über künstliche Intelligenz

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Beeinflussung durch KI

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Sam Altman: "AGI ist notwendig für das Überleben der Menschheit", und fügte hinzu, "Unsere Probleme scheinen zu groß zu sein, als dass wir sie ohne bessere Werkzeuge lösen könnten."[1]
--> Und jetzt sollen diese Werkzeuge den Menschen also nicht ("subtil") beeinflussen! Wie lässt sich die Menschheit am Nicht-Überleben der Menschheit hindern, wenn nicht subtil? --Albrecht62 (Diskussion) 11:25, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Lemmabezeichnung

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Ich bin jetzt, nachdem das Lemma von Gesetz über künstliche Intelligenz in Verordnung über künstliche Intelligenz geändert wurde, zum wiederholten Male über das Lemma gestolpert. Verordnung über künstliche Intelligenz klingt so, als handele es sich um eine Verordnung eines Bundesministeriums, also um etwas vergleichsweise Unbedeutendes. Dass die EU dahintersteckt, ist nicht sogleich ersichtlich. Dass es sich um eine wichtige gesetzesähnliche Regelung handelt, auch nicht.

Ich möchte deswegen dringend eine Lemma-Änderung anregen. Es ist weitverbreiteter Usus, dass europäische Rechtsquellen mit ihrer laufenden Nummer lemmatiert werden. Nützlich ist zudem ein Zusatz, damit man weiß, worum es in der Sache geht.

Korrekt und eindeutig wäre aus meiner Sicht daher Verordnung (EU) 2024/1689 (Künstliche Intelligenz). Wäre das ein Kompromiss? --Opihuck 19:41, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ursprünglich hatte ich den Artikel unter dem Namen "KI-Verordnung" erstellt, mich bisher aber noch nicht eingemischt.
Ich verweise auf Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen und Normen. Dort hat man sich aber noch nicht mit EU-Rechtsquellen auseinander gesetzt.
Es gibt keine "amtliche Kurzbezeichnung" und die "vollständige amtliche Bezeichnung" scheidet aus, weil sie extrem lang ist. Bleibt also die Bezeichnung mit Nummer oder die "Verkehrsbezeichnung". Korrekt wäre "Verordnung (EU) 2024/1689" und das wird auch in anderen Artikeln verwendet, allerdings eigentlichn nur, solange es keine "Verkehrsbezeichnung" gibt. Und die gibt es hier mit "Verordnung über künstliche Intelligenz" oder "KI-Verordnung". Niemand kennt diese Verordnung unter der Nummer, sondern unter dem Namen, deswegen wäre es der Nützlichkeit einer Enzyklopädie nicht zuträglich, die Nummer zu verwenden. Grundsätzlich sollen Lemmas die übliche Bezeichnung darstellen. Und dann einfach in den Titel eine Erklärung reinzuhauen, worum es geht, ist irgendwie auch inkonsequent und auch nicht der Sinn eines Titels/Lemmas.
Und natürlich kann man das mit deutschen Rechtsverordnungen verwechseln, aber Verordnungen sind in der EU auch absolut üblich, es gibt also einfach zwei ähnlich oft verwendete Bedeutungen dieses Begriffs. Ich denke also nicht, dass wir ihn vermeiden sollten nur für die Menschen, die nicht mit den absoluten Grundlagen des EU-Rechts bekannt sind. Immerhin wird das im ersten Satz klar und im zweiten Satz wird noch erwähnt, was genau für ein Rechtsakt das ist und auch die Relevanz erwähnt. Außerdem prangt über der Infobox eine EU-Flagge. --Albert Magellan (Diskussion) 13:24, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte beachte Nr. 5 der Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen und Normen. Dass Zusätze zur Nummer sehr häufig gewählt werden, kannst du sehen, wenn du dir die Kategorie EU-Verordnung ansiehst. --Opihuck 14:55, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Gibt es weitere Meinungen dazu? --Opihuck 12:43, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Keine Abgrenzung von klassischen Regelungssystemen und von kleinen, statisch trainierten KNN?

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Zitat Artikel 3, Begriffsbestimmungen

"Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „KI-System“ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;"

(Quelle: CELEX:32024R1689)

Bin ich der einzige, der mit dieser viel zu weit fassenden Definition ein Problem hat?

Selbst meine Heizungsregelung aus dem Jahr 1999 ist "ein maschinengestütztes System, das für autonomen Betrieb ausgelegt ist und aus den erhaltenen Uhrzeit- und Temperaturwerten sowie den Zieltemperaturen und Zeitplänen ableitet, wie Entscheidungen erstellt werden, die die Wohnumgebung beeinflussen.".

Ohne die internen Details zu kennen, kann ich mit guter Treffsicherheit annehmen, dass meine Heizungssteuerung - wenn überhaupt - höchstens ein vorab trainiertes, statisches KNN enthält. Was am Ende auch nichts weiter als eine Tabelle von Koeffizienten diverser nichtlinearer Gleichungen wäre, wenn man es klassisch kodiert hätte/hat.

Das die Begriffsbestimmung eines KI-Gesetzes derart daneben liegt, dass sie selbst auf solch einfache Dinge wie Waschmaschinen mit 80535-Steuerung passt, ist einfach nur traurig.

Das die lautesten Kritiken sich entweder auf Datenschutzaktivismus oder auf Gewinnmaximierung beziehen ist okay und erwartbar, Das sind die beiden offenkundigen Fronten. Aber niemanden stört die Definition? Echt jetzt?

--155.190.35.6 11:32, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Diese Diskussionsseite dient der Besprechung von Verbesserungen am Artikel. Persönliche Betrachtungen des Thema gehören nicht hier her. Suche gerne das Wikipedia:Café auf. --Wan Shi Tong (Diskussion) 11:45, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hmm, ich verstehe den Fragesteller so, dass er das als kritische Betrachtung im Hauptartikel vermisst. Und mit der Annahme im Sinn finde ich es durchaus passend, es hier erst einmal zur Diskussion zu stellen. Wenn er, wie er glaubt, der Einzige sein sollte (ist er nicht: +1), wäre es in der Tat eine persönliche Betrachtung. Dann gehörte es irgendwo in die Laberecke. Aber ich kann dem Anwurf durchaus etwas abgewinnen! Nicht komplett. Doch ist die Definition des Gesetzes aus IT-fachlicher Sicht in der Tat ein Totalausfall und dieser Fakt (nicht Annahme!) und gehört in geeigneter Formulierung schon irgendwie zu so einem Artikel. Ich bin kein geeigneter Formulierer und schon gar keiner, der sich mit Wiki-Vokabeln auskennt. Darum im Netz recherchiert. Leider keine zitierfähigen Kritiken gefunden, die sich dsbzgl. auf die aktuelle Fassung von Artikel 3 beziehen. Aber die Verordnung ist noch neu. Es wäre abzuwarten, ob sich nicht doch bald in der Fachpresse oder in den Rechtskommentaren in genau dieser Frage etwas bewegt. Dann haben wir Belege und Standpunkte, die Hauptartikelfähig sind.
Darum plädiere ich dafür, diese Frage hier noch genau so stehen zu lassen und einige Monate abzuwarten.
89.183.77.163 21:55, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
  1. ChatGPT-Entwickler setzt neuen Schwerpunkt auf allgemeine KI, Der Standard, 15. Oktober 2023