Diskussion:Vonovia

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Lexberlin in Abschnitt Neue Kritik
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vonovia“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Auswirkung auf den Immobilienmarkt

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Laut WELT will Annington im Jahre 2016 eine Million Wohnungen in Deutschland in Händen halten. Mittel- und langfristig wird man etliche davon veräussern und privatisiern wollen.

  • Problematisch für den privaten Eigentümer ist die Frage, was aus dem Preisniveau wird, wenn man die permanent zigtausende Wohnungen oder ganze Häuser zum Kauf auf den Markt wirft.
  • Der Eigentümer muss sich fragen, was es ihm nützt, sein Geld in einer Eigentumswohnung zu parken. Erhält er im Falle einer wirtschaftlichen Krise noch Wohngeld, Zuschüsse für die Raten? Der Mieter kriegt noch schnell Sozialhilfe, aber der Besitzer einer Eigentumswohnung?
  • Spannend ist aber auch die Frage, wie die Mieter reagieren können, wenn Unternehmen wie die DAIG oder Fortress mal eben für 20 % einer Stadt die Mieten anheben.

Nur mal so ein paar Gedanken. -- Simplicius 17:49, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Solche Überlegungen können nicht Artikelinhalt werden, weil sie Theoriebildung darstellen würden. --Lexberlin (Diskussion) 15:03, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Urteil des Amtsgerichtes Dortmund

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Ist das Urteil AZ 433 C 5966/13 bereits rechtskräftig? (nicht signierter Beitrag von 85.22.113.43 (Diskussion) 10:46, 16. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Laut dieser regionalen Quelle ja. --Casra (Diskussion) 10:53, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Aus dieser PM des Mietervereins ergibt sich das nicht, aus dem Urteil in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE auch nicht. Kann mangels weiterer Instanz aber vermutet werden. Für den Artikel m.E. nicht bedeutend genug. --Lexberlin (Diskussion) 14:56, 19. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Lexberlin (Diskussion) 16:27, 19. Sep. 2024 (CEST)

Neue Version

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Siehe Benutzer:Vonovia Unternehmenskommunikation/Vonovia. --Y. Namoto (Diskussion) 10:18, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Danke für die Verlinkung des Entwurfs, Y. Namoto. Wir haben den Artikel neu geschrieben, da er seit einigen Monaten nicht mehr nennenswert aktualisiert wurde. Dabei haben wir die Formatvorlage für Unternehmen beachtet und neutrale Quellen verwendet (siehe Einzelnachweise). Die Kritik ist nun schon in der Gliederung sichtbar und kommt natürlich auch in der Einleitung vor, was bisher nicht der Fall war. Wir freuen uns auf weiteres Feedback der Community und hoffen auf eine Übernahme des Wikipedia-Artikels. -- Vonovia Unternehmenskommunikation (Diskussion) 09:02, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Da keine Rückmeldung kam, haben wir die neue Version veröffentlicht. -- Vonovia Unternehmenskommunikation (Diskussion) 10:14, 25. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ziel: lesenswerter Artikel - Was fehlt noch?

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Ich würde den Artikel mittelfristig gerne als lesenswerten Artikel nominieren.
Ich habe bereits das Inhaltsverzeichnis zur besseren Übersichtlichkeit auf zwei Ebenen Tiefe verflacht und einige Ungenauigkeiten im Abschnitt über die jüngste Geschichte verbessert. Weitere Vorschläge für anstehende Verbesserungen bitte.
Wenn keine kommen, nominier ich demnächst einfach mal. (Dann kommen bestimmt welche.) --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 08:36, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Einleitung Z.B. ist für meinen Geschmack momentan zu lang und detailliert. --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 08:50, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Weitere Vorschläge? Der Slogan fehlt: "Wohnen neu denken." Bezug: https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-07/gaskrise-vonovia-senkt-heizungstemperatur-mieter --Jla net.de (Diskussion) 21:46, 7. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Aktualisierung wünschenswert

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Die Aussage „2019 kündigten Mietervereine eine Sammelklage gegen das Unternehmen aufgrund ungerechtfertigter Abrechnungen an. Vonovia wies die vorgebrachten Vorwürfe, wie in solchen Fällen üblich, zurück.“ ist heute (Februar 2021) überholt. Entweder ist die Musterfeststellungsklage erhoben worden, was dann wiederzugeben wäre. Oder man hat es bleiben lassen, was ich vermute. Dann wäre diese (vielleicht etwas voreilige) Aussage zu streichen. Ggf. könnte noch die im Artikel des Spiegels dargestellte Einzelklage mit dem Berufungsurteil des LG München (31 S 7015/19) referiert werden, wobei auch hier unklar ist, ob die Revision eingelegt wurde.--Lexberlin (Diskussion) 14:05, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten

ist erl. --Kulturkritik (Diskussion) 15:46, 25. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Einerseits Danke für die Ergänzung. Andererseits handelt es sich um unterschiedliche Sachverhalte. Die Klage in Bochum bezog sich offensichtlich nur auf den versteckten Energielieferungsvertrag. Im verlinkten Spiegelbericht war eine Musterfeststellungsklage angekündigt worden, weil verschiedene Betriebskosten, jedenfalls in der geltend gemachten Höhe, nicht hätten belegt werden können; darüber ist nichts mehr bekannt geworden. Hinsichtlich der Einzelklage eines Mieters ist das überwiegend klagabweisende Berufungsurteil inzwischen rechtskräftig geworden, nachdem der BGH die Revision zurückgewiesen hat. Siehe http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=127470&pos=0&anz=1 und http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=127251&pos=0&anz=1 --Lexberlin (Diskussion) 17:41, 28. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ich bin jetzt selbst im Artikel tätig geworden. --Lexberlin (Diskussion) 00:09, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Lexberlin (Diskussion) 16:29, 19. Sep. 2024 (CEST)

Übernahme der Deutsche Wohnen (erl.)

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In dem oben genannten Abschnitt ist ein grober Schnitzer im vierten Satz, den ich ohne Kontext nicht korrigieren kann. Es betrifft auf jeden Fall die Grammatik und wohl auch die Semantik. Hodsha (Diskussion) 10:42, 30. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Erledigt mit heutiger Korrektur.--Lexberlin (Diskussion) 20:19, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Lexberlin (Diskussion) 16:31, 19. Sep. 2024 (CEST)

Neutralität

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Wir haben den Artikel im Jahr 2019 überarbeitet, siehe oben. Dabei ist der Artikel von rund 32 auf 72 KB gewachsen. Mit den Änderungen heute entfernen wir wieder einige Details und fassen sprachlich kürzer. Aufgrund unseres Interessenkonfliktes haben wir im Artikel einen Neutralitätsbaustein gesetzt. Bei weiteren Änderungen halten wir uns natürlich aus den Aktivitäten der Community heraus. --Vonovia Unternehmenskommunikation (Diskussion) 13:58, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Diese Änderungen wurden komplett wieder zurückgesetzt. Wenn jeder DAX-Konzern seine eigene Unternehmensgeschichte in der Wikipedia selbst schreiben dürfte, gäbe es zwischen 1933 und 1945 bei den meisten einen weißen Fleck. Wegen solcher und ähnlicher Neutralitätsprobleme ist die Vorgehensweise für PR-Abteilungen nicht, Änderungen einzuführen und dann einen NPOV-Baustein zu setzen, sondern hier auf der Diskussionsseite die Änderungen vorzuschlagen und nach Konsens einzuführen. Die Wikipedia ist kein Werkzeug der Unternehmenskommunikation. --Herzmut (Diskussion) 11:46, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Man kann zumindest versuchen, die Änderungen teilweise zu übernehmen. Die Sozial-PR um Stiftungen, Sponsoring etc. muss natürlich raus. Man sollte noch stärker darstellen, dass aktuell viel verkauft wird (siehe in Berlin), aber kaum was gebaut. Von der angeblichen Verantwortung der DW und Co. bleibt nichts übrig. --85.73.49.144 06:12, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Neue Kritik

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Die (geplanten) neuen Rauchmelder spionieren Mieter aus. Nach erster Kritik erklärt Vonovia, die Rauchmelder werden mit deaktivierten Spionage-Funktionen eingebaut. Beiträge in News dazu:

  1. Phil Göbel, Stern, 05.11.2024, Neuer Skandal um Vonovia: Neue Rauchmelder spionieren Mieter aus – und sie sollen dafür zahlen, https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-skandal-um-vonovia-neue-rauchmelder-spionieren-mieter-aus-und-sie-sollen-daf%C3%BCr-zahlen/ar-AA1tyww1. Schlussformulierung im Artikel unklar: „Ergänzung: Am Abend des 5. Novembers 2024 teilte uns Vonovia mit, dass die Rauchmelder künftig mit deaktivierten Funkeinstellungen ausgeliefert würden. Laut dem Wohnungskonzern müssten Mieterinnen und Mieter nun ausdrücklich vor der Montage der Geräte zustimmen, die Funk-Funktionen zu aktivieren.“ Heißt das, dass die Mieter zur Zustimmung verpflichtet sind oder dass ohne ihre Zustimmung nichts unternommen wird? Wahrscheinlich ist letzteres gemeint.
  2. Peter Schmid, SWR, 24.10.2024 Mehr Miete wegen neuer Rauchmelder: Vonovia-Mieter in Ulm wehren sich, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/mieter-wehren-sich-gegen-teure-rauchmelder-von-vonovia-100.html
  3. Zeit: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-10/rauchmelder-vonovia-mieter-datenschutz-smart
  4. Ann-Kathrin Ullrich, Der Westen, 10.11.2024: Rauchmelder sammeln heimlich Daten – kaum ein Mieter weiß es https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rauchmelder-sammeln-heimlich-daten-kaum-ein-mieter-wei%C3%9F-es/ar-AA1tPWsV (auch wenn Vonovia nicht in der Überschrift steht, es geht um den Fall Vonovia. Zitat: „Das Unternehmen teilte laut „chip.de“ mit, dass die Rauchwarnmelder nun mit deaktivierter Funkfunktion ausgeliefert werden, wenn vor der Montage keine Zustimmung erteilt wurde.“)

„Deaktivierte Funkeinstellungen“ könnte natürlich bedeuten, dass die Dinge trotzdem intern lokal aufgezeichnet werden und dann erst bei dem nächsten Hausmeister-Besuch zur Rauchmelder-Wartung ausgelesen werden. Aber das ist nur so ein Verdacht ohne Beleg. --Himbeerbläuling (Diskussion) 07:42, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Zu 1: Den Ergänzungstext muss man wohl so verstehen, dass Vonovia jetzt einräumt, dass die Aktivierung der Funkeinstellung der Erlaubnis des Mieters bedarf, die er nicht erteilen muss. Zumindest in diesen Fällen wird dann auch die behauptete Modernisierung nebst Kostenbelastung fraglich werden.
Es dürfte sich aber letztlich um ein allgemeines Problem dieser "intelligenten" Geräte handeln, weil die Hersteller sie wohl nicht nur an Vonovia verkaufen wollen. Jedenfalls ein Amtsgerichtsurteil wird man zeitnah erwarten dürfen. --Lexberlin (Diskussion) 15:39, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten