Diskussion:Waffenrecht

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Waffenrecht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Verfassungsrang in den USA

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Zitat ausArtikeltext:

In den Vereinigten Staaten hat jeder das Recht, eine Waffe zu besitzen. Der Verfassungsrang stammt aus dem Jahr 1791. Zur Begründung hieß es, eine "wohlgeordnete Miliz" sei "für die Sicherheit eines freien Staates notwendig". Im sogenannten Zweiten Verfassungszusatz wurde jedoch unklar formuliert, welche Waffen erlaubt sind. 1994 wurde ein Gesetz unter Führung von Bill Clinton in Kraft gesetzt, wonach Waffenkäufer sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erwerb überprüfen lassen müssen. Weiterhin wurden Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuß verboten, größere Magazine sind jedoch separat oft erhältlich. Der sogenannte Brady Handgun Violence Prevention Act schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom Obersten Gerichtshof gelockert. Das Verkaufsverbot von vollautomatischen Waffen wie Maschinenpistolen an Zivilisten blieb jedoch bestehen. In sieben Bundesstaaten ist der private Waffenbesitz gänzlich verboten.

Zwischen den fett markierten Sätzen besteht ein Widerspruch--Carolus.Abraxas 16:39, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Was bedeutet in diesem Kontext "führen"?

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Aus dem Artikel:

Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein.

Was versteht denn der Gesetzgeber unter "führen"? Macht man sich bereits strafbar, wenn man ein (Küchen-) Messer mit Klinge >12cm im Rucksack transportiert?

...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums (z.B. umzäunt) ausübt. (WaffG)
Eine Schußwaffe ist zugriffsbereit wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. ... z.B. im nicht abgeschlossenen Handschuhfach eines Autos ... Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt getragen wird. (nach der alten WaffVerV)
Demzufolge kannst Du also auch ein Messer transportieren, wenn es nicht zugriffsbereit ist. Wieviel Hemden und Hosen du da im Rucksack drüber legen mußt bis dir ein Polizist glaubt das du damit nur zum nächsten Campingplatz willst und nicht in die nächste Bank ist natürlich immer eine andere Sache. Wirklich auf Nummer sicher kannst du da nur gehen wenn dein Rucksack oder Messeretui abgeschlossen ist. Ansonsten kann man da nur abwarten bis der erste Küchenchef nach einem Einkaufsbummel bei der Fahrzeugkontrolle Handschellen angelegt bekommt und es mal richtige Äußerungen des Staates oder der Gerichte dazu gibt. ;-)) --Wiki-Chris 12:06, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. Ist es nun verboten oder nicht? --Wahlscheider 22:13, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Verlinkung zu en und fr

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Warum ist diese Seite nicht mit en.wikipedia.org/wiki/Gun_politics verlinkt? WaffenRECHT ist nicht gleich WaffenGESETZ, sondern eher mit den englischen Wörtern gun control, der auf den gleichen Artikel verlinkt, zu deutsch Waffenkontrolle, oder Waffenpolitik besetzt. Hier sollten nicht die gesetzlichen Einzelheiten, wie Führen etc. stehen, sondern die politische Meinung, die in einem Land herrscht. Totale Waffenkontrolle (wie in China), liberales Waffenrecht (wie in USA und Tschechien) oder die strenge, sehr reglementierte Auffassung von Waffenkontrolle (wie in Deutschland und England) --Triebel 00:34, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ja aber jetzt ist es auch nicht korrekt verlinkt. Firearms law ist nicht das gleiche wie unser Waffenrecht wo Hieb- und Stichwaffen drin sind.--Sanandros (Diskussion) 09:39, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Achtung!

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Ein (nach eigener Aussage!) der Pro-Waffen-Lobby zuzuordnender Benutzer bereitet einen zwar umfangreichere - aber tendenziell eindeutige - überarbeitete Artikelversion vor (man lese nur hier..). Will WP also den nächsten Lobbyisten-Skandal direkt vermeiden, sollte hier höhere Achtsamkeit herrschen..--D.W. 01:48, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Man sollte sich hier zunächst einmal vor übler Nachrede vorsehen, wenn von "tendenziell eindeutig" die Rede ist. Was ein Benutzer in seinem BNR, in Vorbereitung von Überarbeitungen, schreibt ist und bleibt seine Sache. Empören kann man sich gerne darüber, wenn eindeutig WP:POV in den ANR übertragen wird, was ja wohl bisher nicht der Fall zu sein scheint. In dieser Diskussion ist für "putatives Denunziantentum" kein Platz, der Richtige Ort einer Klärung eventueller Neutralitätsprobleme wäre die Benutzerdiskussion, die mit dem obigen Edit scheinbar gezielt umgangen werden soll. Also sollte die Aufmerkasamkeit nicht allein auf Artikelüberarbeitungen, wenn dann erfolgt, sondern auch auf Benutzer gerichtet werden, die versuche unternehmen andere Benutzer in ein zweifelhaftes Licht zu rücken. Das der Benutzer:Triebel ein befürworter der Waffenlobby ist, ist aufgrund vergangener Diskussionen hinlänglich bekannt und schon deshalb legen Beobachter besonderen Wert auf einen neutralen Standpunkt in den Artikeln des Benutzers. Im weiteren hat Benutzer:Triebel mit seiner eigenen Aussage zur Waffenlobby seinen Standpunkt schon kurz nach Beginn seiner Arbeit in der Wikipedia klar gelegt und somit für uneingeschränkte Offenheit gesorgt, was anderen benutzern der Wikipedia nicht unbedingt zu eigen ist. Zusammenfassend ist zu sagen, das man sich nicht über "unegelgte Eier" empören sollte, sondern, wenn einem an einer guten Zusammenarbeit gelegen ist, den Dialog und Konsens mit anderen Autoren suchen. -- Shotgun 18:09, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Genau wie bei meinen anderen Artikeln, wird auch dieser Artikel, sofern er denn irgendwann mal fertig wird, ERST im Portal Waffen zur Diskussion gestellt, bevor hier etwas in den Artikelbereich verschoben wird. Es ist schon interessant, dass D.W., der in internen Kreisen bereits bekannt ist, bei dem Artikel genau auf den Unterartikel Punkt 3. verweist, der ihm subjektiv nicht gefällt, anstatt auf die Punkte, die ich bereits mit Belegen versehen habe: bis 1.4.(0). Ihr wisst genau, dass ich belegbar arbeite und versuche den neutralen Standpunkt zu beachten. Also wie Shotgun schon schrieb: abwarten, wenn er fertig ist, im Waffenportal kritisieren, dann Überarbeitung abwarten und dann könnt Ihr gerne hier in der Diskussion über ihn herfallen. BTW, die Punkte ab 1.4.1 sind bisher erst als Gerüst notiert worden bzw. aus anderen Dossiers vorab abgelegt worden. Ab diesem Punkt gibt es noch keine Belegverweise, weil ich noch gar nicht soweit bin, die Aussagen mit Belegen zu stützen. Wer vorab Interesse hat, kann gerne auf die Punkte bis 1.4.(0), in meinem Namensbereich Stellung nehmen, jedoch nicht hier. Und ja, ich bin Waffenlobbyistin - warum auch nicht? Im Gegensatz zu Rüstungsschiebern vertrete ich mein Anliegen mit Fakten und Research und nicht mit Geldübergaben. Und für die Veröffentlichung von Fakten ist Wikipedia ja wohl gedacht gewesen - auch von Fakten, die aus ideologischen Gründen nicht mehr in den normalen Medien auftauchen und trotzdem belegbar sind. --Triebel 00:21, 4. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
SNCR Der Eintrag dieser Disk dient wohl eher dazu zu prüfen ob jemand mitliest. Benutzer D.W. ist dafür bekannt das er dringend Diskussionspartner sucht ;-) --91.59.26.29 17:47, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ich finde die bisherigen Beiträge fügen sich gut in das Gesamtbild des Portal:Waffen zum Umgang mit der Pro-Waffen-Lobby ein. Sehr aufschlussreich, bestätigt es doch meinen Eindruck, dass mit einer kritischen Überwachung bedenklicher Aktivitäten von dieser Seite nicht zu rechnen ist.--D.W. 21:25, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Und das ist auch gut so. Wir sind hier nämlich kein Überwachungsverein in einem Überwachungsstaat, der das Tun und Lassen sowie die Absichten seiner Mitglieder überwacht. Abgesehen davon, dass es in meinen Augen sowieso keinen Sinn ergibt, etwas, was ausdrücklich zur Publizierung vorgesehen und damit der Allgemeinheit frei zugänglich ist, zu überwachen. Wenn Du Aktivitäten Deiner Mitmenschen, die Mitmenschen an sich oder ihre Absichten gerne überwachen möchtest, solltest Du Dich an andere, einschlägige Organisationen wenden. Was wir hier sicherlich tun werden, ist das präsentierte Ergebnis zu diskutieren, zu bewerten und die weitere Entwicklung des Artikels kritisch zu begleiten. --91.178.176.221 22:33, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
erst mal abwarten, bis der artikel im namensraum auftaucht. In der jetzigen form ist er NPOV (auch mit den hinweis meinerseits, das es so etwas wie neutralität nicht gibt). Der abschnitt "Kontrolle der Bevölkerung" geht zu weit, weil er dem real existierenden linkspopulismus liberale prinzipien entgegenstellt. Im abschnitt "Deutschland" kann der text unter der einrückung -> hauptseite: Waffengesetz (Deutschland) weg, er polarisiert bloß. aus der statistik "Kriminalität und Frieden:" kann ich nix rauslesen, wozu das ganze ist mir schleierhaft. aber: der artikel is noch nicht fertig, und bis dahin kann noch viel passieren. warten wir mal ab. Ob Pro-Waffen-Lobby ist völlig irrelevant, auch ein autor aus dem fahrzeugbau kann gute artikel über autos schreiben. Deshalb: erstmal warten, bevor die hexenjagd des gutmenschentums eröffnet wird. Gruß vom Segelboot polier mich! 01:43, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber wenn DW POV-Verdacht schöpft wäre es hilfreich wenn DW sich auch mit konkreten Zitaten äusern würde damit wir hier kein Chaos entstehen lassen.--Sanandros 00:22, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Wie Zitate? Das hieße ja das D.W. arbeiten müsste. Nein, nein das kannst du nicht verlangen das ist echt zuviel. Lieber D.W. ich hab den Artikel zum T-60 immernoch nicht vergessen. Mir tut LostArtilleryMan leid dessen Arbeit du als deine vorgibst. Aber das ne Sache zwischen uns. Mit welchen Methoden du hier gegen ungelegte Eier vorgehst ist herb. Konzentrier dich auf den ANR und lass die BNRs fremder Benutzer in Ruhe, so du nicht vorhast konstruktiv daran mitzuarbeiten und mitzugestalten. Selbst diese Seiten haben eine Benutzerdisk auf der man Anmerkungen machen kann und nicht selten landet der eine oder andere Artikel im Orkus wenn man merkt das man die Inhalte zielgerecht woanders einbauen kann. Ich vermag das an dieser Stelle nicht zu beurteilen aber wenn ich Fragen zu genau diesen Dingen habe an wen wende ich mich wohl? Sicher nicht an dich D.W. sondern eben an Triebel oder GrußTom oder Shotgun. Ich find dein Verhalten einfach nur schäbig weil es genau das ist wofür Wikipedia nicht stehen sollte. Noch ist und bleibt das hier Gemeinschaftsarbeit auf freiwilliger Basis. LAss den Hausmeisterscheiß doch einfach du bist eben nicht hier als ideologische Hausputze angestellt. Was ein Glück das ich mich nicht aufrege ... wuuuuhsa... --Ironhoof 04:18, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ohne deine Geschwurbel genauer gelesen zu haben, ist mir schon klar, dass du keine Probleme beim Umgang mit der Waffenlobby innerhalb der WP sehen wirst. Aber deine Falschbehauptung, ich hätte die Arbeit von LostArtilleryMan je als meine (ausschließlich) eigene Arbeit dargestellt ist nur noch Schwachsinn (ich darf nur auf hiesige Einleitung zur Kandidatur verweisen)..--D.W. 18:20, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Der Artikel wird von mir gerade vollständig überarbeitet, da das "linkspopulistische" Regierungsprojekt Small Arms Survey eine 93-Seiten starke Studie zur zivilen Waffenkontrolle veröffentlicht hat. Ich werde daher erst mal mit deren Fakten und Aussagen zum Privatwaffenbesitz arbeiten, ohne dass mir meine Einstellung um die Ohren gehauen werden kann.
Z.Bsp. mit diesem Satz: "Die staatlichen Ansätze zur Regulierung des zivilen Waffenbesitzes hängen von der Frage ab, ob der zivile Besitz als Grundrecht oder als Privileg betrachtet wird. Dort, wo er als Grundrecht gilt (in den Vereinigte Staaten von Amerika und Jemen), sind die Vorschriften tendenziell großzügiger; dort wo er als Privileg angesehen wird (alle anderen untersuchten Länder), sind die Restriktionen seitens des Staates stärker". Wenn es unterschiedliche Haltungen gibt, müssen auch unterschiedliche Haltungen aufgezeigt werden. Da diese größten Differenzen zwischen "Waffenlobby" und "Waffengegner" bestehen, müssen auch beide Haltungen gezeigt werden. Ansonsten ist NPOV für die Waffenverbieter.--Triebel 16:54, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Sorry, die enzyklopädisch saubere Darstellung von problematischen Sachverhalten wird bei WP üblicherweise nicht den jeweils beteiligten Lobbygruppen irgendeiner Art überlassen..zumindest nie ohne kritische fachliche Kontrolle - gerade die ist bei den Äußerungen und sonstigen Verhalten der führenden Waffen-Portalisten von deren Seite nicht andeutungsweise gewährleistet. Müssen es eben andere Versuchen zu leisten - daher auch mein Hinweis hier eingangs.--D.W. 18:20, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Du arbeitest doch gar nicht mit. Du krittelst und spöttelst nur rum. Mehr tust du nicht. --Ironhoof 18:35, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zitat von D.W.: Sorry, die enzyklopädisch saubere Darstellung von problematischen Sachverhalten wird bei WP üblicherweise nicht den jeweils beteiligten Lobbygruppen irgendeiner Art überlassen. Evtl. hast Du meine Artikel bisher nicht gelesen! Dort sind alle Aussagen belegt mit namhaften Quellen (Regierungsinstitute und große Zeitungen, ganz selten mal eine Quelle einer Waffenzeitschrift). Wenn es nach meinem POV ginge, könnte ich fast jede Behauptung der Medien zur Waffenrechtsverschärfung mit Hunderten Belegen widerlegen und würde auch nur dieses beschreiben - wie in meinen Newslettern. Da dies aber nicht im Sinne von WP ist, erhalten die Waffengegner mehr Platz in meinen Beiträgen als die Waffenbefürworter, u.a. weil sie es geschafft haben, in jedem internationalen Gremium ihre Meinung öffentlich zu machen, während die der Waffenbefürworter seit 10 Jahren nicht mehr abgedruckt wird.
Ob dies NPOV ist? Meines Erachten nicht. Wenn man sich die Spiegel-Artikel von 1969 und 1971 anschaut und dann die von 2001 ff, hat sich die SPON Meinung um 180 Grad gedreht. Gleiches gilt für 2/3 aller Journalisten laut aktueller Studie, die lt. Studie sich zu 90% bei SPON und sonstigen Internetquellen bedienen. Von daher haben nur legale Waffenbesitzer überhaupt Interesse in WP echte Fakten zu präsentieren.
Der Rest ist der Ansicht, dass Vorurteile viel angenehmer sind. Bestes Beispiel ist hierbei England. Das ist ja so friedlich nach dem Waffenbann geworden. Das sieht man u.a. an den neuen Gesetzen dort von 2010 und den aktuellen Randalen. Wo steht - ausserhalb der Papiere des englischen Parlaments - geschrieben, dass sich nach dem Bann die Schusswaffentoten 2001 (59 Morde) erstmal verdoppelt hatten, um 2008 auf die Rate von 1996 (29 Morde inkl. Amoklauftote) wieder zu fallen? Wo steht geschrieben, dass 2008 mehr (2700 mal) nun generell verbotene Pistolen zum Missbrauch benutzt wurden als vor dem Waffenbann in 1996 (2500 mal)? Wenn Du entdeckst, dass meine Aussagen nicht belegt werden können, ist das ein Grund sie zu löschen. Wenn Du jedoch nur Waffengegner-Meinungen lesen willst, weil dies zu Deinem Meinungsbild gehört, dann bist Du NPOV und nicht meine Artikel. --Triebel 19:56, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hatte ja nie gedacht das es mal der Fall sein wird, aber ich gebe D.W recht. Daher eine große bitte bevor der Artikel fertig ist ihn in den Wikipedia:Review stecken. So einen heiklen Artikel sollte man wirklich gut prüfen, auf Neutralität. Ich werde mich da auch mit drin beteiligen. Gruß Lohan 11:45, 13. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Der Artikel wurde unter dem Lemma Waffenkontrolle (Recht) am 22. August 2011 zum Review der Juristen gestellt, hat dort seine Probe mit z.T. berechtigter Kritik und nachfolgenden Verbesserungen bestanden und wurde im Oktober 2011 eingepflegt. Bis zum heutigen Tag (Mai 2013) gab es nur kosmetische Änderungen bzw. neue Ergänzungen. Zu D.W. Kritik darf ich anmerken, dass der originär bekritelte Entwurf tatsächlich Mankos aufwies. Seine Kritik am neuen Artikel waren jedoch wieder einmal einseitig POV (Spürbare Schlagseite ist wohl noch zurückhaltend formuliert,...) Wogegen Avrons und Alexpls Kritik sachbezogen waren und berücksichtigt wurden. Ich bin mir bewusst, das ich die gesamte Waffenrechtsgeschichte als Betroffene anders sehe als sie in der öffentlichen Meinung dargestellt wird. Und daher gebe ich mir äußerste Mühe beim Belegen meiner Ansichten, die i.d.R. erst auftauchen, nachdem ich die öffentliche Meinung mit Belegen dargestellt habe. Wäre die öffentliche Meinung anders, würde ich erst meine Ansichten darstellen und dann die diametrale Sicht. --Triebel (Diskussion) 00:15, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Waffenrecht Tschechien

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Diese Änderung will ich nicht sichten. Zwar könnte ich sie problemlos, mangels Quellen, revertieren, halte aber von der Information viel. Zumal in Tschechien gerade eine Novelle des Waffenrechtes beschlossen werden soll. Weitere Ideen? --Ironhoof (Diskussion) 13:38, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

löschen wegen pov und belegmangel - besser nix als das[1] vergl. http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=cs&u=http://cs.wikipedia.org/wiki/Z%25C3%25A1kon_o_zbran%25C3%25ADch&prev=/search%3Fq%3Dhttp://cs.wikipedia.org/wiki/Z%25C3%25A1kon_o_zbran%25C3%25ADch%26hl%3Dde%26hs%3D091%26channel%3Dsuggest&sa=X&ei=W_RmUbiRDuyL4gSJxYGgDw&ved=0CDYQ7gEwAA --2.206.0.1 19:47, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
na der witz ist ja zur Novelle des Waffenrechts hab ich einiges gefunden. Also so von der Hand zu weisen ist das nicht. Und das es ein recht liberales Waffengesetz ist sagen mir die ganzen Foren dazu. --Ironhoof (Diskussion) 22:59, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Du weisst es besser als es im Artikel steht? Fein das kannst Du ändern. Achte auf den Hinweis über "Seite speichern" dort steht: Wikipedia-Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Publikationen enthalten. ische hier nix mehr tun wägen funkionsärsgängelkotzanfall und wow um inhalte --2.206.0.55 08:00, 13. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Eben und wenn du richtig lesen würdest, hättest du gelesen, das ich eben keine Quellen zu dem Text gefunden habe. Sehr wohl aber veritable Quellen zur noch nicht durchgesetzten Neuerung. Ausserdem gehts hier nur um das Sichten meinerseits. Die Informationen stammen nicht von mir und damit nicht untergeht, um was es mir geht, habe ich auf der Disk meine Spur hinterlassen. Ich hoffe jetzt wirds etwas klarer. --Ironhoof (Diskussion) 10:01, 13. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Waffenrecht in der EU

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In der EU sind die Mindeststandards des Waffenrechts der Mitgliedsländer in den folgenden EU Richtlinien geregelt:

  • EG Richtlinie 91/477/EWG, vom 18. Juni 1991, über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
  • EU Richtlinie 2008/51/EG, vom 21.05.2008, über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
  • EU Verordnung 258/2012, vom 14.03.2012, über die Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte

Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr

Aktuell wird, anlässig verschiedener Terroranschläge in Europa, über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutiert.--Europafan (Diskussion) 14:16, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Entsorgung von Waffen, Abgabestellen, Art der Entsorgung

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Das wichtige Thema der Entsorgung ist noch nicht dargesetllt. Wie ist diese geregelt: - wo können nicht mehr benötigte oder aufgefundene Waffen abgegeben werden (z.B. Polizei) aus welcher EU oder nationaler Bestimmung ergibt sich das ? - Aus welche EU Bestimmung ergibt sich was mit den abgegebenen Waffen geschieht. Nicht das dieses Zeug wohlmöglich in ganzen Stücken oder Einzelteilen wieder verkauft wird.--Europafan (Diskussion) 12:07, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

UN Waffenrecht ?

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Gibt es soetwas wie ein UN Waffenrecht ? Wenn ja, so fehlt noch ein entsprechender Abschnitt--Europafan (Diskussion) 12:44, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Frankreich

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Ich habe in den Artikel einen Beitrag als Link[1] eingestellt, der so komplex ist, dass er kaum zusammengefasst werden kann. Vielleicht kann sich ein im französischen Recht Bewanderter mal des Artikels annehmen?! --Gabrikla (Diskussion) 16:06, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Komischer Absatz

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"Ich würde dir für Frankreich wirklich empfehlen, die Sache wasserdicht zu machen. Man muss, wenn man von der Polizei kontrolliert wird, immer mit Problemen rechnen! Es kennt sich hier nämlich so gut wie keiner genau aus, was dann zur Unsicherheit und in der Regel bei Waffen zur vorläufigen Festnahme führt. Auch auf der Präfektur wird man nur bedingt helfen können. Hülsen, Geschosse und Magazine werden übrigens genauso wie Waffen angesehen."

Das scheint nicht in den Artikel zu gehören.

Jwalter (Diskussion) 10:06, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Der benannte, komische Absatz sollte verdeutlichen, wo auch für den Artikel das Problem liegt. Stammt aus dem angegebenen Link. Lies mal! Gruß --Gabrikla (Diskussion) 18:00, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Der hat so nichts in einem Artikel zu suchen. Bitte ändern (entfernen) Jwalter (Diskussion) 14:47, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schriftlich niedergelegt wird das Waffenrecht in der Regel in Waffengesetzen.

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Das ist sehr unscharf. Der juristisch zutreffende Begriff ist: Normiert wird das WaffenR... (meinetwegen auch "Reglementiert"). --93.134.147.219 21:17, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

  1. http://forum.waffen-online.de/topic/3295-militaerkaliber-in-frankreich/ 25. November 2015