Diskussion:Waldeck

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2A0A:A541:C0A4:0:5CB3:C443:D411:FB4E in Abschnitt Aussprache
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Waldeck“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Wäre es nicht korrekt, die Seite Waldeck-Pyrmont zu nennen und dem Teilstaat (Fürstentum) Waldeck eine eigene Seite zuzuordnen, anstatt von "Waldeck-Pyrmont" auf die Seite "Waldeck" weiterzuleiten? --js 10:07, 19. Feb. 2008 (CET)

Ja, das wäre sehr sinnvoll. Derzeit wird auch Lippe (Land) "geteilt", Vorbild Oldenburg (Land) oder Württemberg. Trennbar wären Grafschaft Waldeck (1349-1719), Fürstentum Waldeck (1719-1895, bis 1724 im Reichsfürstenrat, seit 1712 mit Grafschaft Pyrmont, Fürstentum Waldeck-Pyrmont (1805-1813), Freistaat Waldeck-Pyrmont (1919-1922) mit Freistaat Waldeck (1922-1929). Hier sollte man aber zusammenfassen. Waldeck würde ich auf einen Überblicksartikel herunterkürzen. --Westfalenbaer 23:53, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Derzeit ist der Artikel aber noch sehr überschaubar. Eine Aufteilung in mehrere Epochenartikel erscheint da weder notwendig noch leserfreundlich. --Otberg 09:11, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Waldecker Stern

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Ich vermisse Informationen über den "Waldecker Stern" als Symbol des Fürstentums. --Pwjg 00:41, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Waldecker Lied

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Mir Liegt der Text vor, wo kann ich es einbauen --StillesGrinsen 01:13, 10. Apr 2005 (CEST)--

Eine neue Abschnittsüberschrift steht bereit.

Fürst zu Pyrmont

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Durch einen Erbvertrag gelangte die damalige Grafschaft Pyrmont im Jahre 1625 zu Waldeck. Anton Ulrich von Waldeck und Pyrmont wurde an 6. Januar 1712 von Kaiser Karl VI. in den erblichen Fürstenstand erhoben und nannte sich seitdem Fürst von Waldeck und Pyrmont. Pyrmont wurde nach einer Erbteilung 1805 im Jahre 1812 wieder mit Waldeck vereinigt.

1862 wurde eine Militärkonvention mit Preußen geschlossen. 1866 trat das Fürstentum unter dem Namen Waldeck dem Norddeutschen Bund bei. Doch lehnte der Landtag die Bundesverfassung einstimmig ab, um den Fürsten zu einem „Accessionsvertrag“ mit Preußen zu drängen. Im Oktober 1867 schloss Waldeck-Pyrmont erstmals einen „Accessionsvertrag“ mit Preußen. Er wurde am 22. Oktober des Jahres von der Landesvertretung genehmigt. Danach ging die Verwaltung Waldecks vom 1. Januar 1868 auf zunächst zehn Jahre an Preußen über. Dadurch nahm der König von Preußen auch den Titel eines Fürsten von Pyrmont an, obgleich es weiterhin einen regierenden Fürsten von Pyrmont bis 1918 gab. Der Fürst behielt sich das Begnadigungsrecht, das Kirchenregiment und die Zustimmung bei Gesetzgebung vor. In Justiz- und Schulangelegenheiten ressortierte das Land bei den preußischen Behörden in Kassel. Damit entstand eine einmalige staatliche Situation: Ein Staat, Preußen, verwaltet den anderen, Waldeck-Pyrmont. Die Gründung des Deutschen Reichs änderte in den Verhältnissen Waldecks nichts. Der „Accessionsvertrag“ wurde regelmäßig verlängert.
aus Artikel Titulatur und Wappen (Deutsche Kaiser nach 1873) --StillesGrinsen 16:23, 28. Dez 2005 (CET)


Der 'Anspruchstitel' des Hauses Waldeck-Pyrmont (1793-heute) an Rappoltstein

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Die verwandschaftlichen Beziehungen zum Haus Birkenfeld-Pfalz-Zweibrücken

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Anna Elisabeth, Tochter Georg Friedrichs (1594-1651) heiratete 1658 Christian Ludwig Graf von Waldeck, mit dem sie 14 Kinder hatte. Das elfte Kind, Friedrich Anton Ulrich Graf von Waldeck, heiratete 1700 Luise, Pfalzgräfin von der Pfalz-Birkenfeld, eine Schwester Christians III. Das vierte Kind aus dieser Ehe war Georg, der spätere Träger des Rappoltsteiner Grafentitels.

Die Waldeck-Pyrmonter "Grafen zu Rappoltstein"

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Die Grafen bzw. Fürsten von Waldeck waren niemals im Besitz der Grafschaft Rappoltstein. Der von Ihnen geführte Titel "Graf von Rappoltstein" war stets nur ein Anspruchstitel aufgrund Abstammung von einer Tochter eines älteren Bruders, des Grafen Johann Jakob von Rappoltstein. In die Wirklichkeit umsetzen konnten die Fürsten von Waldeck diesen Anspruch niemals, so daß ihre Titelführung ähnlich zu bewerten ist wie der Titel "König von Frankreich" in der Titulatur der Königs von England bzw. Großbritannien seit dem Hundertjährigen Krieg bis zum endgültigen Verzicht auf diesen Anspruch im Frieden von Amiens im Jahre 1802."

  • 1793-1813 GEORG Fürst zu Waldeck und Pyrmont
  • 1813-1842 GEORG FRIEDRICH HEINRICH Fürst zu Waldeck und Pyrmont
  • 1842-1893 GEORG VIKTOR Fürst zu Waldeck und Pyrmont
  • 1893-1946 FRIEDRICH ADOLF HERMANN Fürst zu Waldeck und Pyrmont
  • 1946-1967 JOSIAS Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont
  • seit 1967 WITTEKIND Adolf Heinrich Prinz zu Waldeck

copy aus Herren zu Rappoltstein --StillesGrinsen 23:32, 31. Jan 2006 (CET)

Waldeck und Germsberg

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In dem ADB-Artikel über Germberg, Hermann (Conrector des Gymnasium zu Corbach) soll dieser 1583 bei dem Grafen von Waldeck verklagt worden sein ("...und seit 1583 als Conrector an dem kurz vorher neu gestifteten Gymnasium zu Corbach. Hier erscheint er bereits unter dem 19. Januar als Präses einer öffentlich gehaltenen theologischen Disputation, gerieth aber sehr bald über Ansichten des Glaubens in Streit mit den dortigen Predigern, die ihn schließlich bei dem Grafen von Waldeck verklagten, weil er "nach dem Heidelberger Katechismus unterrichte"..."). Weiß jemand um welchen Waldeck es sich dabei gehandelt haben könnte: Josias I. oder Wolrad III.? --Olivhill 15:07, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe mir das mal in L. Curtze, Geschichte und Beschreibung des Fürstenthums Waldeck, 1850, Seite 611 angeschaut. Danach übernahm lediglich der Sohn Josias (1554-1588) die Regierung. Sein Bruder Wolrad III. wurde 1587 bei einem Feldzug erschossen. Das er an der Regierung teilhatte ist dort nich erwähnt. Eine Teilung, dies ist dort ausdrücklich erwähnt, erfolgte erst zwischen den beiden Söhnen Josias - Christian († 1638) und Wolrad IV. (1588-1640). Allerdings kenne ich mich dieser Materie nicht aus und möchte daher keine Änderungen im Text vornehmen. --Olivhill 13:19, 3. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe versucht, nach Jacob Hoffmeister "Historisch-genealogisches Handbuch über alle Grafen und Fürsten von Waldeck un Pyrmont seit 1228" Cassel 1883 zu korrigieren. Zwei Probleme:
Es überschneiden sich Lebensdaten und Regierungszeiten; die Genealogielinien waren zum Teil von kurzer Dauer und wurden zusätzlich von Vormundschaften überlagert. Abhilfe erfolgte erst durch die Einführung der Primogenitur im Jahr 1685 (Bestätigung Pactum primogeniturae Waldeccense im Jahr 1697).--Manfred Hülsebruch 11:50, 25. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Kassel (Bild: Waldeck.png)

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Ist eigentlich schon mal jemand aufgefallen, dass die Schreibung "Cassel" schon längst überholt ist und seit langem "Kassel" geschrieben wird? Auch bei einer historischen Schreibweise müssten konsequent alle Namen historisch geschrieben werden, also z.B. auch "Corbach" an Stelle von "Korbach", so ein Mix aus historischer und moderner Schreibweise ist auf jeden Fall nicht sinnvoll. --RPI 10:37, 29. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Eisenberger und Wildunger Linien

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Kann hier mal jemand genauer nachschauen, ob die momentan angeführte Abfolge der regierenden Grafen so stimmt? Mir sieht da Einiges recht dubios aus. --Cosal 06:10, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Literatur

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Die Literaturliste ist vollkommen ungeordnet, scheinbar fügt jeder einfach etwas hinzu. Bitte nach dem Namen des Autors alphabetisch oder nach dem Erscheinungsjahr ordnen!!!--Salet 11:44, 29. Jan. 2011 (CET)Beantworten

November 1918

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Hier steht "wurde der letzte regierende Fürst ... am 13. November 1918 ... für abgesetzt erklärt. Er war damit der letzte seines Amtes enthobene deutsche Landesherr." Im Artikel Thüringen lese ich "Zunächst dankten die acht Thüringer Monarchen zwischen dem 9. und 25. November ab." Ich lösche also mal den Satz mit dem letzten Landesherr. Ist sowieso völlig egal und eher ins Anekdotische einzuordnen, wer denn nun ein paar Tage länger an seinem Thronsessel geklebt hat. --Carl B aus W (Diskussion) 13:13, 11. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Kfz-Kennzeichen

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Obwohl es das Land Waldeck seit 1929 offiziell nicht mehr gab, findet man in Verzeichnissen der Kfz-Kennzeichen auch später noch "W" für Waldeck, also nicht in das preußische Schema eingereiht. Mir liegt hierzu der Deutsche Beamtenkalender 1937 vor. Man muß weiter forschen.--Nordgau (Diskussion) 23:06, 26. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Im Nachkriegs-Hessen war es "WA". --Cosal (Diskussion) 12:25, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Im Landratsamt Korbach (Zulassungsstelle) hängen Muster der alten Kennzeichen - das <<W>> für Waldeck galt mindestens bis in die 1950er Jahre. Ich meine da steht aber bis 1956 drunter! --84.150.189.54 21:27, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das W für Waldeck galt maximal bis zum Kriegsende 1945; in Preußen gab es keine Kennzeichen für einzelne Kreise. Im Nachkriegs-Hessen gab es nur eine Buchstaben-Kombination für das ganze Land; anfangs HE, dann ab 1946/47 AH (übereinander) = Amerikanische Zone Hessen.
Als die Kraftfahrzeuge zunahmen, reichten die Nummern nicht mehr aus und es wurde nur ein großes H ausgegegen.
Die Landratsämter bekamen zweistellige Kennzahlen, die dem Buchstaben folgten.
Erst ab 1. Juli 1956 gibt es die bundeseinheitlichen Kennzeichen für die einzelnen Landkreise; der Kreis Waldeck erhielt damals WA, das nach der Vereinigung mit dem Kreis Frankenberg durch KB ersetzt wurde.--Nordgau (Diskussion) 11:49, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hessische Enklaven

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Die Sätze „Waldeck hatte am 1. August 1862 eine Militärkonvention mit Preußen geschlossen, stand daher im Krieg von 1866 zwischen Preußen und Österreich auf der Seite Preußens und entging dadurch (im Gegensatz zu Hessen-Kassel) der Annexion. Es konnte sogar territorialen Zugewinn verbuchen: Die bis 1815 hessen-darmstädtischen, danach kurhessischen Enklaven Höringhausen, Eimelrod, Hemmighausen und Deisfeld, bisher Teil des kurhessischen Kreises Frankenberg, kamen zum Kreis des Eisenbergs.“ lesen sich so, als ob die beiden Enklaven Eimelrod/Hemminghausen/Deisfeld und Höringhausen schon 1866 oder kurz danach zu Waldeck gekommen seien. Das stimmt offensichtlich nicht. Nach mir vorliegenden Informationen gehörten die beiden Gebiete noch am Anfang des 20. Jahrhunderts wie auch das übrige Gebiet des früheren Kreises Vöhl zum Landkreis Frankenberg in der preussischen Provinz Hessen-Nassau. Ob sie erst 1929, als Waldeck in Preussen eingegliedert wurde, oder schon etwas früher zu Waldeck kamen, weiss ich allerdings nicht. --BurghardRichter (Diskussion) 23:41, 30. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Du hast vollkommen recht. Die beiden Enklaven und der Kreis Vöhl wurden in Januar 1867 in den Kreis Frankenberg der Preußischen Provinz Hessen-Nassau eingegliedert und kamen bei der Annexion Waldecks 1929 zum Kreis des Eisenbergs der Provinz Hessen-Nassau. --Cosal (Diskussion) 10:56, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Vielen Dank, Cosal! Wenn ich es richtig sehe, gehörte das Amt Vöhl mit den von Waldeck umgebenen Exklaven Höringhausen und Eimelrod/Hemmighausen/Deisfeld seit dem 17. Jahrhundert als Exklave zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, im 19. Jahrhundert Großherzogtum Hessen. 1866 fielen die Landgrafschaft Hessen-Kassel (Kurfürstentum Hessen), vom Großherzogtum Hessen das Hessische Hinterland und der Kreis Vöhl mit seinen beiden Exklaven sowie eine Reihe weiterer hessischer Territorien an Preussen und bildeten die preussische Provinz Hessen-Nassau, wobei der frühere Kreis Vöhl mit seinen beiden Exklaven in den Landkreis Frankenberg eingegliedert wurde. Als 1929 der Freistaat Waldeck aufgelöst und ebenfalls in die preussische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert wurde, wurden die beiden Enklaven Höringhausen und Eimelrod/Hemmighausen/Deisfeld aus dem Landkreis Frankenberg in den bis dahin waldeckischen Kreis des Eisenbergs überführt, so dass sie fortan keine Ex- oder Enklaven mehr waren. Diese vier Dörfer haben also niemals zum Land Waldeck gehört, wohl aber natürlich zum späteren Landkreis Waldeck.
Wenn das so stimmt (ich habe leider keinen Beleg dafür), dann ist die Darstellung in den Artikeln Höringhausen und Eimelrod richtig, in den Artikeln Deisfeld und Hemmighausen – wo es heisst, dass diese Gemeinden 1929 an Preussen kamen – dagegen falsch; denn die vier Gemeinden gehörten ja schon seit 1866 zu Preussen. --BurghardRichter (Diskussion) 16:11, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Das stimmt alles so, abgesehen davon, dass die Eingliederung nach Hessen-Nassau nicht bereits 1866, sondern erst Anfang 1867 erfolgte. Im Historischen Ortslexikon Hessen finden sich auf den jeweiligen Ortsseiten die Belege dazu. Die beiden Ortsartikel zu Deisfeld und Hemmighausen habe ich jetzt dementsprechend korrigiert. --Cosal (Diskussion) 10:10, 2. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Danke! Es ist allerdings noch immer unklar, ob für den Übergang an Preussen die Jahreszahl 1866 oder 1867 richtig ist. Jetzt steht im Artikel über Eimelrod 1866 und in den Artikeln über Deisfeld und Hemmighausen, die zu derselben Enklave gehörten, nach deiner Änderung 1867. Aufgrund des Friedensvertrags vom 3. September 1866 würde ich anzunehmen, dass der staatsrechtliche Übergang vom Grossherzogtum Hessen an das Königreich Preussen unverzüglich, also im September 1866, erfolgte. Oder man müsste sich mal den Text des Vertrages besorgen und nachsehen, ob für den Gebietsübergang tatsächlich ein späterer Zeitpunkt im Jahr 1867 vereinbart wurde.
Meine erste Vermutung war, dass der staatsrechtliche Übergang an Preussen 1866 erfolgte, dass aber die Provinz Hessen-Nassau und der Regierungsbezirk Kassel erst 1867 gebildet wurden. Das wäre ein plausible Erklärung, die mit der Angabe im Artikel über den Kreis Vöhl im Einklang stände: „Der Kreis kam am 12. Januar 1867 zum Regierungsbezirk Kassel der preußischen Provinz Hessen-Nassau und erhielt zunächst einen Sonderstatus innerhalb des Kreises Frankenberg.“ Aber das kann zumindest für die Zugehörigkeit zur Provinz Hessen-Nassau nicht zutreffen, da diese laut Artikel Hessen-Nassau erst im Dezember 1868 gebildet wurde. Im Artikel über den Regierungsbezirk Kassel findet sich für diesen keine präzise Angabe über den Zeitpunkt der Gründung.
Etwas konkretere Informationen, die aber eigentlich auch keine Klarheit bringen, finden sich im Artikel über den Kreis Biedenkopf. Dort heisst es im Abschnitt Der Kreis wird preussisch: „Gemäß Artikel 14 des Friedensvertrages musste Hessen-Darmstadt am 3. August 1866 u.a. den nördlichen Teil des Kreises Gießen ... und die Ämter Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein, Vöhl und Itter an Preußen abtreten. Daraus formte Preußen einen neuen Kreis Biedenkopf, den zwölften des Regierungsbezirks Wiesbaden, in der Provinz Hessen-Nassau. Großherzog Ludwig III. entließ bereits am 27. September 1866 seine bisherigen Untertanen aus dem hessischen Staatsverband. Aber erst am 4. Februar 1867 nahm der preußische Zivilkommissar von Patrow die förmliche Einverleibung des neuen Kreises in das Königreich Preußen vor.“ Rätselhaft ist das Datum „3. August 1866“, obwohl der Friedensvertrag erst einen Monat später geschlossen wurde (vielleicht ein Schreibfehler?), und dass die „Ämter ... Vöhl und Itter“ zum Kreis Biedenkopf im Regierungsbezirk Wiesbaden gekommen wären, kann wohl auch nicht stimmen. Aber bemerkenswert (und zugleich seltsam) ist die Angabe, dass das abgetretene Gebiet am 27. September 1866 aus dem Grossherzogtum Hessen entlassen wurde, aber erst am 4. Februar 1867 in Preussen einverleibt wurde. Wozu gehörte es dann in der Zwischenzeit? Immerhin waren die deutschen Länder von 1806 bis 1871 souveräne Staaten. Dass es über vier Monate lang staatsrechtlich zu keinem Staat gehörte, erscheint mir kaum vorstellbar. Ich werde mal versuchen, mir das in dem Artikel Friedensvertrag vom 3. September 1866 genannte Buch von Michael Kotulla, in dem angeblich der Vertragstext enthalten sein soll, zu beschaffen. Vielleicht sieht man dann etwas klarer, so dass wir die Angaben einheitlich und richtig machen können. --BurghardRichter (Diskussion) 01:52, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Der Text des Friedensvertrags enthält leider nicht wesentlich mehr Informationen als das, was auch in dem Artikel Friedensvertrag vom 3. September 1866 mitgeteilt wird, nämlich
Artikel 14: Seine Königliche Hoheit der Grossherzog von Hessen und bei Rhein etc. tritt an Seine Majestät den König von Preussen mit allen Souverainetäts- und Domanialrechten ab: ...
II. Folgende bisher zur Provinz Oberhessen gehörende Gebietstheile, nämlich: ...
2. den Kreis Vöhl, einschliesslich der Enclaven Eimelrod und Höringhausen, ...
Artikel 16: Die Auseinandersetzung zwischen den beiden hohen Contrahenten bezüglich der gegenseitig abgetretenen Gebietstheile, der Archive, der Beamten, Militairs pp, bleibt besonderer Verständigung durch beiderseitige Commissarien vorbehalten.
Artikel 19: Die Ratifikation des gegenwärtigen Vertrages erfolgt bis spätestens zum 15ten September d.J.
Ich vermute, dass die Vereinbarungen dieses Vertrages mit der Ratifikation rechtswirksam geworden sind, also auf jeden Fall noch im Jahr 1866.
Einen weiteren Hinweis habe ich in dem Buch von W. Fix: Die Territorialgeschichte des preussischen Staates. 3. Auflage. Simon Schropp, Berlin 1884, gefunden. Dort wird zwar auf Seite 349, 350 auch nur der Paragraph 14 des Friedensvertrags zitiert. Auf der Kartenbeilage Nr. XII sind aber das Hinterland und der Kreis Vöhl mit seinen beiden Exklaven grau dargestellt, und das bedeutet laut nebenstehender Legende: „Erwerbungen 1866 von Frankfurt, Darmstadt und Bayern“.
Also nirgends ein Hinweis auf das Jahr 1867. Du beziehst dich auf das Historische Ortslexikon des Landes Hessen. Werden dort weitere Erläuterungen zu der Jahreszahl gegeben, oder wird da nur lapidar das Jahr 1867 genannt? Leider ist der Band zum Kreis Waldeck hier in der Bayerischen Staatsbibliothek nicht vorhanden. Vorhanden ist allerdings der Band 4 zum ehemaligen Kreis Biedenkopf, dessen Gebiet damals zusammen mit dem Kreis Vöhl von Hessen-Darmstadt an Preussen fiel. Darin werden zu den einzelnen Ortschaften gar keine Daten zur territorialen Zugehörigkeit angegeben. Es heisst dort lediglich ganz allgemein im Vorwort: „Er [der Kreis Biedenkopf] hat sich selbst dann nicht entscheidend verändert, als nach den preussischen Annexionen des Jahres 1866 im Zuge der Bildung der Provinz Hessen-Nassau umfassende Verwaltungsreorganisationen einsetzten. Denn der 1867 aus ehem. hessen-darmstädtischen Gebieten gebildete Hinterlandkreis ... wich nur insoweit von dem früheren Gebietsumfang ab, als ihm der von Preussen annektierte Aussenbereich des hessen-darmstädtischen Kreises Giessen ... zugeschlagen worden war.“ Also: Anschluss an Preussen im Jahr 1866 und Neugliederung der Verwaltungsbezirke im Jahr 1867.
Könnte es sein, dass die von dir gefundene Jahreszahl 1867 für die Gemeinden Eimelrod etc. sich nicht auf den Übergang an Preussen, sondern auf die Eingliederung in den preussischen Landkreis Frankenberg bezieht? Das würde auch mit der Darstellung im Artikel Kreis Vöhl übereinstimmen, in dem es heisst: „Der Kreis [Vöhl] kam am 12. Januar 1867 zum Regierungsbezirk Kassel der preußischen Provinz Hessen-Nassau und erhielt zunächst einen Sonderstatus innerhalb des Kreises Frankenberg.“ Auf die Zugehörigkeit zur Provinz Hessen-Nassau kann die Jahresangebe 1867 sich wohl nicht beziehen; denn diese wurde ja erst 1868 gebildet. --BurghardRichter (Diskussion) 00:35, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Inkonsistente Zuordnung der Inhalte

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In einigen Teilen sind sind die Inhalte nicht konsistent in die Gliederung eingeordnet oder passen nicht ganz zum Lemma. "Chefs des Hauses Waldeck-Pyrmont" nach 1919 gehören nicht unter die Überschrift "Regenten und Regierungschefs",sondern sind private Familiengeschichte, die streng genommen mit Josias und Wittekind nicht mal unter das Lemma passt. Ähnliches gilt für manche Informationen im Abschnitt Geschichte. Ein eigener Artikel "Haus Waldeck-Pyrmont" wäre es wert, geschrieben zu werden (wozu ich mich aber nicht in der Lage sehe). Als Kompromiss schlage ich vor, die jetzigen familienbezogenen Inhalte wenigstens in einem eigenen Abschnitt zusammenzufassen.

Der Abschnitt "Verwaltungsgliederung" ist etwas unübersichtlich. Er vermischt Inhalte zur inneren Gliederung des Landes Waldeck (was der Überschrift entspricht) mit solchen der äußeren Eingliederung im Zuge seiner Auflösung, was aber eher zur Landesgeschichte gehört.

Wenn es keine Einwände gibt, werde ich mal versuchen, die Inhalte konsistent zuzuordnen. Grüße, --Vingerhuth (Diskussion) 09:05, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Aussprache

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Mir ist nicht ganz klar, wie man "Waldeck" ausspricht, auch auf den anderen entsprechenden Seiten (Stadt, Stadtteil...) wurde ich nicht schlauer. Daher würde ich mich freuen, wenn jemand - am besten mit Lautschrift - diese einfügen würde. Sowohl Betonung, als auch Wortteiltrennung sind mir nicht ganz klar (Wald-Eck, Wall-Deck...). Ich würde es [ˈvaldɛk] oder [ˈvaltʔɛk] aussprechen, aber wie gesagt, ich weiß es einfach nicht. Liebe Grüße und Danke schon mal! Gegenflagge (Diskussion) 17:00, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Auch nach 5 Jahren halte ich das noch für aktuell. Da bisher nicht klar ist, welchen Ursprung der Begriff hat, wäre es theoretisch auch möglich, dass es mit langem a ausgesprochen wird („Wahl-deck“), vgl. Wal, Walhall, Walstatt usw.) Vindolicus (Diskussion) 16:46, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ich kenne nur die Aussprache „Wall-deck“. So steht es auch im Duden, Band 6 (Das Aussprachewörterbuch), 2. Auflage, 1974: [ˈvaldɛk], also mit kurzem a und der Silbengrenze zwischen den beiden Konsonanten in der Wortmitte. Dem entspricht auch die Angabe der Silbentrennung im Rechtschreibduden: Wal|deck. --BurghardRichter (Diskussion) 18:49, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Und es dürfte die natürliche spontane Aussprache sein, wenn man das Wort zum ersten Mal sieht. Zumindest ging es mir so. --2A0A:A541:C0A4:0:5CB3:C443:D411:FB4E 13:12, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten