Friedensvertrag vom 3. September 1866

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Der Friedensvertrag vom 3. September 1866 war der Friedensvertrag zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) nach dem Deutschen Krieg. Das Großherzogtum Hessen verpflichtete sich zu einer Reparationszahlung von 3 Millionen Goldmark, ein Gebietstausch wurde vereinbart, und Hessen-Darmstadt verzichtete auf eine Reihe von Souveränitätsrechten. So musste Hessen-Darmstadt mit seinen nördlich des Main gelegenen Gebieten dem Norddeutschen Bund beitreten. Der Vertrag löste die Regelungen der Waffenstillstandsvereinbarung von Eisingen vom 1. August 1866 ab. Preußen verpflichtete sich, nach dem Empfang der Kriegsentschädigung seine Truppen aus dem Großherzogtum Hessen abzuziehen.

Das Großherzogtum Hessen musste gemäß Artikel 14 des Friedensvertrags folgende Gebiete an Preußen abtreten:

Preußen gab gemäß Artikel 15 ehemals nassauische, kurhessische und Frankfurter Gebiete an Hessen-Darmstadt ab, die unmittelbar nach Kriegsende zunächst von Preußen annektiert worden waren:

Weitere Regelungen

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Das Großherzogtum erkannte die Regelungen im Vorfrieden von Nikolsburg an. Preußen erhielt ein Monopol für das Telegraphen- und Postwesen im Großherzogtum. Das Großherzogtum verpflichtete sich, Verhandlungen zum Abschluss einer Zollunion für die Provinz Oberhessen zu führen und bei erfolgreichem Abschluss auf Rheinzölle zu verzichten.

Einzelnachweise

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  1. Gem. Art. 15 Abs. 2, Satz 2 des Friedensvertrages.