Diskussion:Walter Sedlmayr/Archiv
(erledigt) Namens wirrwarr
Sedlmayr wird in den ersten zwei Abschnitten Sedlmayer geschrieben, das sieht nicht korrekt aus. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.58.230.220 (Diskussion • Beiträge) 13:55, 11. Okt 2006 (CEST)) -- Franz (Fg68at) 00:52, 12. Okt. 2006 (CEST)
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- 23:46, 15. Nov. 2005 (Unterschied) . . Tegernbach (Diskussion | Beiträge | sperren) (Fernsehserien - Wikilinks)
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- 23:00, 8. Okt. 2005 (Unterschied) . . 212.144.151.223 (Diskussion | sperren) (Leben)
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- 11:08, 30. Nov. 2004 (Unterschied) . . Ulrich Ahmann (Diskussion | Beiträge | sperren)
- 08:25, 12. Nov. 2004 (Unterschied) . . RWiggum (Diskussion | Beiträge | sperren) (Filmografie (Auswahl))
- 13:15, 19. Okt. 2004 (Unterschied) . . Rybak (Diskussion | Beiträge | sperren) (Kat.)
- 09:00, 18. Okt. 2004 (Unterschied) . . Rybak (Diskussion | Beiträge | sperren) (Kateg.)
- 10:55, 7. Sep. 2004 (Unterschied) . . 217.230.31.238 (Diskussion | sperren)
- 19:40, 25. Aug. 2004 (Unterschied) . . Darkone (A/Com-A) (Diskussion | Beiträge | sperren)
- 18:37, 29. Jul. 2004 (Unterschied) . . DasBee (Diskussion | Beiträge | sperren) (tippo/format)
- 18:25, 29. Jul. 2004 (Unterschied) . . Stefan Kühn (A/B) (Diskussion | Beiträge | sperren)
- 23:21, 20. Jul. 2004 (Unterschied) . . Henning.Schröder (Diskussion | Beiträge | sperren) (wikilink, + Kategorie)
- 22:35, 20. Jul. 2004 . . Dr. Colossus (Diskussion | Beiträge | sperren)
--Lyzzy 23:41, 22. Dez. 2007 (CET)
Quellennachweise
Der Artikel Walter Sedlmayr enthält eine Fülle von Behauptungen, jedoch nur sehr wenige Einzelnachweise; Beispiel: "... Mit diesem zerstritt er sich jedoch schon bald und warf ihm im Sommer 1990 öffentlich Betrug vor". Lässt sich das substantiieren, beispielsweise durch eine Zeugenaussage aus den Prozessakten oder ein Pressezitat? --asb 19:53, 22. Jan. 2008 (CET)
Löschantrag vom 23. Januar 2008
Der Löschantrag vom 23. Januar 2008 wurde nach WP:LAE Fall 2a und b entfernt. Nach meiner Ansicht enthält der Artikel keinerlei falsche Tatsachenbehauptungen. Der Artikel ist nach meiner Ansicht auch ausreichend belegt; ich schlage daher vor, auch den Beleg-Baustein zu entfernen. --MrsMyer 18:58, 25. Jan. 2008 (CET)
- Einer der in Walter Sedlmayr referenzierten Beteiligten hat mit Schreiben vom 6. Februar 2008 gegen mich Klage wegen einer Aussage im Artikel bezüglich eines von Sedlmayr erhobenen Betrugsvorwurfs beim Landgericht Hamburg angekündigt bzw. eingereicht (Az. 324 O 111/08); begründet wird dies im Klageentwurf durch eine angebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung nach Art. 1,2 GG, §§ 823, 1004 BGB. Im Klageentwurf wird beantragt zu untersagen "bei Vermeidung eines in jedem Falle der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zum Betrag von EUR 250.000 ersatzweise Ordnungshaft [...]"
- "über den Kläger zu berichten, er hätte Herrn Walter Sedlmayr betrogen".
- Der vom Prozessbevollmächtigten "vorlaufig geschätzte" Streitwert ist dabei gegenüber der Abmahnung vom Januar 2008 von 30.000 Euro auf 10.000 Euro gesunken. Vertreten wird der Kläger durch die Anwaltskanzlei Stopp & Stopp, Frankfurt am Main/ Karben/ Minnesota/ New York; Prozessbevollmächtigter ist Dr. Alexander H. Stopp, Frankfurt am Main/ Karben.
- Ob der Artikel wirklich keinerlei falsche Tatsachenbehauptungen behält und tatsächlich ausreichend belegt ist, sei einmal dahingestell; möglicherweise reicht die Anonymisierung in der aktuellen Artikelfassung aus, möglicherweise nicht. Mehr und konkretere Belege schaden jedenfalls nicht, der Beleg-Baustein sollte also m.E. unbedingt im Artikel bleiben. --asb 20:07, 20. Feb. 2008 (CET)
Kennt irgendwer die Quelle?
Ich bin jetzt schon seit mehreren Wochen wegen dieser Sache in einer heftigen Diskussion auf der englischen Wikipedia. Einige Leute zeigen sich total uneinsichtig was die Anonymisierung der Täternamen betrifft. Siehe en:Wikipedia:Administrators' noticeboard/Incidents/Deletion of Walter Sedlmayr edit history required. Jedenfalls habe ich zwischenzeitlich einmal angefangen, weitere Quellen zu suchen, und ich kann "Rudolf Schröck: Die großen Kriminalfälle, Tod eines Volksschauspielers. Campus, Danuta Harrich-Zandberg und Frank Fux" einfach nicht finden. Das ist ja wohl ein Buch. Nun, den Film von ARD habe ich gefunden [1], aber selbst wenn ich den ausgeliehen kriege - ich habe kein VHS-Abspielgerät. Was das Buch betrifft, sieht es aber schwierig aus. Eins mit dem Titel: "Die großen Kriminalfälle, Tod eines Volksschauspielers" habe ich im Verbundkatalog nicht gefunden. Es gibt ein Buch "Die großen Kriminalfälle", mit mehreren Editionen, aber die Edition, die ich in meiner lokalen Bibliothek hatte, enthält kein Kapitel über Sedlmayr. Zara1709 02:49, 4. Sep. 2008 (CEST)
(erledigt) "Bruder Barnabas"
Walter Sedlmayr trat auf dem Nockherberg als Walter Sedlmayr auf, die Figur des Bruder Barnabas wurde erst nach seinem Tod eingeführt. (nicht signierter Beitrag von 84.155.195.4 (Diskussion | Beiträge) 21:10, 12. Okt. 2009 (CEST))
- Danke. Erledigt.-- Grip99 08:08, 26. Okt. 2009 (CET)
Namen sollten wieder eingefügt werden
Das höchste deutsche Gericht hat heute geurteilt, dass die Nennung der Namen in den Archiven des Deutschland Funks zulässig ist. Analog dürfte das auch weitgehend für die WP gelten, mal abgesehen davon, dass deutsche Gesetze auf die WP ohnehin keine Rechtswirkung haben (http://www.golem.de/0912/71900.html).-- Cálestyo 02:37, 16. Dez. 2009 (CET)
- Bitte Urteil lesen: In diesem Fall mussten bereits enthaltene (!) alte Berichte (!) nicht geändert/entfernt (!) werden, weil diese über das Deutschlandradio keine Breitenwirkung (!) erzielt hätten [2] - mehrere Punkte, die bei der WP wohl so nicht zutreffen. Und danach gilt dann der weitere Hinweis des Gerichts, dass immer der Einzelfall beachtet werden müsse ("Das ist kein Freibrief", betonte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Mit Blick auf die Resozialisierung von Straftätern sei im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.")... --80.133.78.86 08:10, 16. Dez. 2009 (CET)
- Wenn ich mich recht erinnere wurden in der WP die Namen früher auch genannt, insofern sind bzw. waren sie bereits enthalten. Ich kann auch nicht sehen warum WP eine größere Breitenwirkung haben sollte. Es ist ja nicht so, dass genau dieser Artikel jeden Tag in eine Zeitung inseriert wird. Leute kommen typischerweise entweder gezielt auf diesen Artikel, dann sind sie ohnehin schon auf der Suche und können durch ein einfaches anwerfen der Suchmaschine die Namen ohnehin sofort finden, oder sie gelangen über "zufälliger Artikel" auf den Artikel, dabei ist wohl definitv keine Breitenwirkung gegeben.
Abgesehen von all dem, wie ich schon sagte, deutsche Gerichte mit ihrer eigentümlichen Interpretation der Meinungsfreiheit, haben keinerlei Jurisdiktion über die WP.-- Cálestyo 17:00, 16. Dez. 2009 (CET)
- Nochmal zur (Er-)Klärung: Es ging um den Fall von Online-Pressearchiven, deren seinerzeit vollständig rechtmäßig erstellter Inhalt nun nachträglich geändert werden sollte ('Geschichtsänderung') - das wurde als unangemessen erklärt. Nicht davon erfasst sind nun neu erstellte Inhalte, da (aus dem Urteil ablesbar) nach dem Zeitablauf keine Gründe (mehr) vorliegen, die die Resozialisation der Täter hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an einer umfassenden Berichterstattung zurücktreten lassen (mal ganz abgesehen von deiner privaten Sicht über die Breitenwirkung der WP, auf die wir an anderer Stelle eine ganz andere Betrachtung haben ;-) ). Und zu deiner Behauptung, die deutsche Rechtsprechung hätte keine Wirkung über die WP: "Der BGH hat in einem Fall deutsches Recht für eine Website aus Australien mit volksverhetzendem Inhalt bejaht, die nicht gezielt ins Inland übermittelt wurde." (Komm.) - betrifft zwar das Strafrecht, aber das ist manchmal schneller eingebunden, als einem lieb ist und dann hätten Foundation-Mitglieder ein Problem bei de:-Besuchen (und, wie Polanski zeigt, auch bei Besuchen von de:-Vertragspartnern)... --80.133.46.70 10:29, 17. Dez. 2009 (CET)
- Genau, und da das unsere Foundation Mitglieder nicht interessiert, ist uns das auch voellig egal was die deutsche Gerichtsbarkeit so macht. Waere aber sicherlich eine interessante Meldung: Jimbo in Deutschland verhaftet! --Meisterkoch Rezepte bewerten! 10:44, 17. Dez. 2009 (CET)
- Klar, ist für jeden verständlich, dass z.B. Arne auswandern will - schon mal dran gedacht, dass nicht nur die Leser überall sitzen (wobei ich nicht weiß, ob denen klar ist, worauf sie sich eingelassen haben)... --80.133.92.188 13:36, 17. Dez. 2009 (CET)
- Das ist mir schon bewusst, ich waer sogar hoechst erfreut wenn da mal jemand richtig klagen wuerde, damit hier endlich Rechtssicherheit eintreten wuerde. Und wer wenn nicht die Foundation sollte dafuer verantwortlich sein Rechtssicherheit zu schaffen sowohl fuer die Autoren, Admins und Betreiber. Das waere nur wuenschenswert insb. da die Foundation die Kosten fuer den Rechtsstreit uebernehmen muesste.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 13:42, 17. Dez. 2009 (CET)
- Klar, ist für jeden verständlich, dass z.B. Arne auswandern will - schon mal dran gedacht, dass nicht nur die Leser überall sitzen (wobei ich nicht weiß, ob denen klar ist, worauf sie sich eingelassen haben)... --80.133.92.188 13:36, 17. Dez. 2009 (CET)
Wer finanziert eigentlich die ganzen Prozesse?
Bei dem ganzen Rechtsstreit um die Namensnennung der verurteilten Straftäter, es liefen ja teilweise vier Verfahren gleichzeitig durch mehrere Instanzen, würde mich mal interessieren wer die ganzen Prozesse finanziert? --JoeFG 18:20, 16. Dez. 2009 (CET)
- Wohl der Steuerzahler, da es -wie bereits unter [http://www.buskeismus.de/Archive/archivverfahren_uebersicht.htm#Lauber o.a. Link] ersehbar- regelmäßig auch um Prozesskostenhilfe ging (deren Höhe aber üblicherweise wenig motivierend auf Anwälte wirkt)... --80.133.46.70 10:17, 17. Dez. 2009 (CET)
Namen
Bitte die Namen der Täter wieder einfügen. (nicht signierter Beitrag von 91.7.92.83 (Diskussion | Beiträge) 13:10, 16. Dez. 2009 (CET))
- Du suchst WP:EW. Vielleicht auch vorher hier nen Textvorschlag mit Quellen.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 13:15, 16. Dez. 2009 (CET)
- nicht einfügen. Siehe Hilfe:FAQ Rechtliches#Welches Recht gilt für die deutschsprachige Wikipedia?, "...sowohl des US-Rechts als auch des Rechts der deutschsprachigen Staaten...". Das BGH-Urteil bezieht sich klar auf Archive nicht auf aktuelles wie das hier der Fall wäre ...Sicherlich Post 15:05, 16. Dez. 2009 (CET)
- Das ist eine FAQ, die mehr oder weniger schlecht aus dem Gutachten von JBB Rechtsanwälte Dr. Till Jäger, München; Dr. Carsten Schulz, München März 2005 zusammengestellt wurde. Ansprueche gegenueber der Foundation muessen in den Vereinigten Staaten gelten gemacht werden. Amerikanische Gerichte wenden ihr eigenes, nationales IPR an und koennen daher wiederum zu anderen Ergebnissen kommen als die deutschen Gerichtsbarkeiten, was auch von Floyd Abrams so gesehen wird. Das einzige was bleibt ist das Risiko fuer den Autor. Wer das Risiko eingeht, kann die Namen ohne weiteres Einfuegen. --Meisterkoch Rezepte bewerten! 15:21, 16. Dez. 2009 (CET)
- Muss jetzt Brutus als Ceasars Mörder auch gelöscht werde? --143.225.70.115 15:29, 16. Dez. 2009 (CET)
- danke für die trollerei 143.225.70.115 ... @Meisterkoch: ist aber stand der dinge. Kann man eventuell ändern, aber sicher nicht weil irgendwer das denkt sondern es bedarf mindestens einer zustimmung der WP-Gemeinschaft ...Sicherlich Post 15:44, 16. Dez. 2009 (CET)
- Muss jetzt Brutus als Ceasars Mörder auch gelöscht werde? --143.225.70.115 15:29, 16. Dez. 2009 (CET)
Wenn hier kein deutsches Recht gelten würde, wieso musste sich dann Benutzer:asb einer Klage stellen? Inwiefern könnte Wikipedia dann gezwungen werden, die Verbindungsdaten offenzulegen? Bezüglich der Namen könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, man hätte sie nur vorübergehend entfernt wegen einstweiliger Verfügung. Das Wiedereinsetzen wäre dann das Wiederherstellen der alten Archivseite, die öffentlich einsehbar ist. Wichtiger als die Namen ist aber die genaue Schilderung der umstände der Tat.--Claude J 15:48, 16. Dez. 2009 (CET)
- nach BK: @Sicherlich: Da stimm ich dir zu, mir ist es auch total egal ob die Namen erwaehnt werden oder nicht. Nur operieren wir (die Autoren und Admins) in der WP im extremen Graubereich und es gibt weder eine rechtliche Hilfestellung noch Informationen ((hier sehe ich auch den Verein in der Pflicht). Die generelle Anwendbarkeit deutschen Rechtes ist vielleicht gegeben wenn der Benutzer aus Deutschland in Deutschland was schreibt. Nichtsdestotrotz stellt sich dann die Frage der en:Doe_Subpoena und inwiefern ein amerikanischer Richter sich genoetigt fuehlt so etwas nach zu geben und Verbindungsdaten von der Foundation herausgegeben werden. --Meisterkoch Rezepte bewerten! 15:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- genau das "inwiefern ein amerikanischer Richter sich genoetigt fuehlt" wird sich aber wohl erst im fall eines falles herausfinden lassen. Ob hier ein neuerliches (besseres) rechtsgutachten helfen würde: ich bezweifle es. .... @Claude J: es ging bei asb wenn ich mich nicht irre um einen fall außerhalb der WP! ...Sicherlich Post 16:18, 16. Dez. 2009 (CET)
- nach BK: @Sicherlich: Da stimm ich dir zu, mir ist es auch total egal ob die Namen erwaehnt werden oder nicht. Nur operieren wir (die Autoren und Admins) in der WP im extremen Graubereich und es gibt weder eine rechtliche Hilfestellung noch Informationen ((hier sehe ich auch den Verein in der Pflicht). Die generelle Anwendbarkeit deutschen Rechtes ist vielleicht gegeben wenn der Benutzer aus Deutschland in Deutschland was schreibt. Nichtsdestotrotz stellt sich dann die Frage der en:Doe_Subpoena und inwiefern ein amerikanischer Richter sich genoetigt fuehlt so etwas nach zu geben und Verbindungsdaten von der Foundation herausgegeben werden. --Meisterkoch Rezepte bewerten! 15:55, 16. Dez. 2009 (CET)
Die Namen werden vollständig in der Fussnote zum Link auf die englische Wikipedia genannt. Insofern stehen die vollständigen Namen aktuell in der deutschen Wikipedia, nur in einer kleineren Schriftgrösse. Entweder sie werden im Text auch voll genannt oder die Fussnote sollte bearbeitet werden. *kopfschüttel* (nicht signierter Beitrag von 194.120.150.21 (Diskussion | Beiträge) 10:24, 17. Dez. 2009 (CET))
- Diese Anmerkung in der Fussnote finde ich sehr gut gelungen.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 10:45, 17. Dez. 2009 (CET)
- Nur dass Benutzer:Sicherlich sie inzischen gelöscht hat... Das mit der Linkhaftung (seine Begründung) hätte ich aber gern doch noch mal ausführlich von ihm erklärt bekommen, bevor ich das akzeptiere, und zwar sowohl im Bezug auf den en-Artikel als auch im Bezug auf den New York Times Artikel. Ich lebe übrigens in den USA, falls das hilft ;-). --Concord 01:03, 22. Dez. 2009 (CET)
- die dt. WP richtet sich nach dem Recht in DACH. Linkhaftung erklärt wohl was Linkhaftung bedeutet. ...Sicherlich Post 06:43, 22. Dez. 2009 (CET)
- Sorry Linkaftung passt hier nicht. Die NY Times hat keine Probleme damit, dass hier ein Link eingefügt wird, Urheberrecht wird nicht verletzt. Strafbar ist der Artikel in der NY Times auch nicht und auch nict rechtswidrig, weil in USA durch die Verfassung geschützt --FideKoeln 17:27, 22. Dez. 2009 (CET)
- nach deutschem recht ist die seite rechtswidrig. das er das in den USA nicht ist spielt keine wesentliche rolle. Siehe dazu auch den ausführlichen Kommentar von Berlin Jurist im WP:Kurier ...Sicherlich Post 20:21, 22. Dez. 2009 (CET) Nachtrag; und wieso sollte das was mit dem urheberrecht zu tun haben? hast du den von mir verlinkten artikel gelesen? wenigstens den ersten satz?!?!?
- Können wir bitte eine normalen Ton in der Diskussion bewahren. Klar habe ich Deinen Text gelesen und es geht eben um verschiedene Aspekte, u.a. auch Urheberrechtsschutz. Aber der ist hier wohl nicht das Thema. --FideKoeln 17:04, 23. Dez. 2009 (CET)
- ich finde meinen ton ganz normal; nur verweist du in deinem vorangegangenem beitrag darauf, dass linkhaftung nicht gilt, da die NYtimes okay findet wenn darauf ver´linkt wird und keine URV vorkommt; die argumentation verwundert schon sehr ...Sicherlich Post 18:06, 23. Dez. 2009 (CET)
- Können wir bitte eine normalen Ton in der Diskussion bewahren. Klar habe ich Deinen Text gelesen und es geht eben um verschiedene Aspekte, u.a. auch Urheberrechtsschutz. Aber der ist hier wohl nicht das Thema. --FideKoeln 17:04, 23. Dez. 2009 (CET)
- nach deutschem recht ist die seite rechtswidrig. das er das in den USA nicht ist spielt keine wesentliche rolle. Siehe dazu auch den ausführlichen Kommentar von Berlin Jurist im WP:Kurier ...Sicherlich Post 20:21, 22. Dez. 2009 (CET) Nachtrag; und wieso sollte das was mit dem urheberrecht zu tun haben? hast du den von mir verlinkten artikel gelesen? wenigstens den ersten satz?!?!?
- Eine deutsche Webseite die auf den deutschen Wikipedia Artikel verlinkt sollte sich aber auch bezüglich Linkhaftung sicher fühlen.--Claude J 19:31, 22. Dez. 2009 (CET)
- Sorry Linkaftung passt hier nicht. Die NY Times hat keine Probleme damit, dass hier ein Link eingefügt wird, Urheberrecht wird nicht verletzt. Strafbar ist der Artikel in der NY Times auch nicht und auch nict rechtswidrig, weil in USA durch die Verfassung geschützt --FideKoeln 17:27, 22. Dez. 2009 (CET)
- die dt. WP richtet sich nach dem Recht in DACH. Linkhaftung erklärt wohl was Linkhaftung bedeutet. ...Sicherlich Post 06:43, 22. Dez. 2009 (CET)
- Nochmals abschliessend zusammengefasst. Die Nennung der Namen ist fuer die Wikipedia Foundation kein Problem, weder in DE noch in EN. Da aber die deutsche Community im vorauseilenden Gehorsam sich dazu entschlossen hat in Bezug auf Persoenlichkeitsrechte DACH-Rechtsprechung zu beruecksichtigen, obwohl diese praktisch nicht anwendbar ist, werden die Namen in der deutschsprachigen Wikipedia nicht genannt.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 18:17, 23. Dez. 2009 (CET)
- Die Namensnennung in diesem Artikel wäre ein Problem für die Foundation, was auch der Grund ist, dass die Namen nicht drin sind. Ich bitte, das auch weiterhin zu respektieren. --P. Birken 14:39, 29. Dez. 2009 (CET)
- Nur dass Benutzer:Sicherlich sie inzischen gelöscht hat... Das mit der Linkhaftung (seine Begründung) hätte ich aber gern doch noch mal ausführlich von ihm erklärt bekommen, bevor ich das akzeptiere, und zwar sowohl im Bezug auf den en-Artikel als auch im Bezug auf den New York Times Artikel. Ich lebe übrigens in den USA, falls das hilft ;-). --Concord 01:03, 22. Dez. 2009 (CET)
"Eine solche Löschung wurde auch von der deutschen Wikipedia vorgenommen."
Dieser Satz ist m.E. ganz zu streichen: Die Wikipedia ist nicht der bevorzugte Gegenstand ihrer selbst. In den meisten Fällen ist es vielmehr völlig irrelevant, wie die Wikipedia zum Lemma steht, cf. Wissen, Mobbing, Blockwart etc. - Gruß --Logo 14:23, 9. Jan. 2010 (CET)
Fehler im Filmtitel (zweiter Abschnitt unter Leben) (erl.)
Der Theodor im Syberberg Film, der für Sedlmayr den Durchbruch brachte, war der Herr Hierneis mit ie!
Bitte um Korrektur -- JNM 15:59, 17. Jan. 2010 (CET)
Persönlichkeitsrechte der Täter
Neues Urteil des BGH http://www.zeit.de/digital/internet/2010-02/abmahnung-bgh-sedlmayer Da Spiegel Online sein Archiv nicht bearbeiten muss, muss dies zwangsläufig auch für Wikipedia zutreffen. Meine Bitte: History wieder herstellen. (nicht signierter Beitrag von 92.224.47.202 (Diskussion | Beiträge) 02:04, 17. Feb. 2010 (CET))
- Es ist doch gar nicht raus. -- Dlonra 20:07, 21. Feb. 2010 (CET)
Link auf US-Wikipedia sollte aufgenommen werden. Einschraenkungen der Pressefreiheit durch rechtskraeftig verurteilte Moerder sind nicht hinnehmbar. 1984 laesst greussen.
[3] (nicht signierter Beitrag von 84.189.46.1 (Diskussion | Beiträge) 12:29, 10. Feb. 2010 (CET))
Die Namen wurden mittlerweile aus dem Text, sowie aus der gesamten History (waren bereits in der Erstversion drin) entfernt. Zur Problematik des Persönlichkeitsschutzes von Straftätern (auch von Mördern) siehe Lebach-Urteil. --Proofreader 19:08, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Autsch!
- Erstens siehe im obigen Artikel, dass Internet-Tageszeitungen ihre Artikel nicht ändern müssen. Das geht auch aus deinem verlinkten Urteil hervor. Wenn, dann ist es mMn nur wichtig, dass es im aktuellen Text nicht steht.
- Abkürzungen hätten auch gereicht. (Da käme ich beim lesen nicht so leicht durcheinander.)
- Der Artikel wurde jetzt von folgenden Leuten erstellt:
84.138.100.33 3 ist somit der Hauptautor nach anzahl der Edits. Konrad Lackerbeck 1 Fg68at 1 84.61.60.232 1 Wolfgang Kopp 1 172.158.166.19 1 08-15 1 Ist der Hauptautor vom Text her. first edit 05/25/2006 14:00
--Franz (Fg68at) 21:43, 20. Okt. 2006 (CEST)
Interessant finde ich folgenden Abschnitt des ksta-Artikels (von Franz oben zitiert): Es gebe keine Pflicht, solche Texte später zu löschen, so die Richter, sonst wären die Medien „über Gebühr“ belastet. Schließlich müsse auch ein Archiv, das gedruckte Zeitungen aufbewahrt, die Namen von Straftätern nicht nachträglich schwärzen. Demnach halte ich die Versionsgeschichte hier für ohne Not verfälscht.--Bhuck 22:56, 24. Okt. 2006 (CEST)
Da ist glaube ich nicht ohne Grund von gedruckten Zeitungen die Rede, für die wäre eine nachträgliche Änderung technisch natürlich ungleich aufwändiger. In Online-Medien und Wikis genügen ein paar Eingaben in den Computer. Ist natürlich immer eine Abwägungssache, Abkürzungen hätten es vielleicht auch getan, das stimmt. Im Fall Tron hatte ich mich noch klar gegen die Anonymisierung ausgesprochen, hier ist die Sachlage etwas anders; es geht um noch lebende Betroffene, die rechtlich gegen uns vorgehen könnten und es geht um Namen, die bislang in der Öffentlichkeit nicht besonders verbreitet sind. Zugegeben, die History einzusehen bedarf es schon einiges an Aufwand, die Namen wären also mehr oder weniger versteckt; dass nun einige Autoren ihren Nick nicht mehr angegeben finden, halte ich demgegenüber aber dennoch für das kleinere Übel. Ist aber tatsächlich nur meine persönliche Meinung. --Proofreader 07:35, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Hm, in dem Artikel ist doch auch explizit von Online-Medien die Rede: Medien mit Online-Angebot können nach der Frankfurter Entscheidung aufatmen. Sie haben nicht die Pflicht, ihre Online-Archive regelmäßig zu überprüfen. Insofern scheinen die Einwände nicht ganz unberechtigt zu sein. Die Versionsbereinigung mag deshalb tatsächlich ein wenig voreilig gewesen sein. Ich gebe zu, das bringt mich doch etwas ins Grübeln. Aber jetzt das wieder zu rekonstruieren (wenn das denn geht) wäre trotzdem zuviel der Mühe, denke ich. --Proofreader 07:46, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Ähm: Die gelöschten Versionen wiederherstellen sind ca. 4 Mausklicks für einen Admin der sich mit solchen Dingen befasst. Im derzeitigen Zustand wäre er eine Verletzung der GFDL. --Franz (Fg68at) 11:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
- In Zeiten von Google geht die Debatte ein wenig an der Realität vorbei. In München kennt die Namen ohnehin jeder, sie standen oft genug in den Verkaufskästen der Boulevardpresse im Fettdruck. Sogar die Robert Bosch Stiftung hat sie noch 15 Jahre nach der Tat beim Journalistenpreis für Bürgerschaftliches Engagement mit den ausgezeichneten Beiträge veröffentlicht--Feliks 09:30, 21. Jan. 2008 (CET)
- Ähm: Die gelöschten Versionen wiederherstellen sind ca. 4 Mausklicks für einen Admin der sich mit solchen Dingen befasst. Im derzeitigen Zustand wäre er eine Verletzung der GFDL. --Franz (Fg68at) 11:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe eigentlich nicht ein, wieso die Rücksicht auf verurteilte Straftäter soweit gehen soll, nur von "Tatverdächtigen" zu sprechen, ohne die Motive der Tat zu erwähnen. Es sollte zwar eine gewissen Anonymisierung stattfinden (in dem Sinn hat einer der Täter beim Landgericht Frankfurt auch ein Urteil durchgesetzt [[4]]), nach dem zweiten Lebach Urteil des BfG hat ein verurteilter Straftäter aber kein Anrecht darauf, durch Unterlassungen in der Berichterstattung überhaupt nicht mehr mit seiner Tat konfrontiert zu werden (explizit wurde vom BfG auch erwähnt, das Details zur Tat, die nur für die damaligen Bekannten des Täters zu einer Identifizierung führen, durchaus erwähnt werden können). --Claude J 11:00, 16. Apr. 2008 (CEST)
Eine Frage, kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus, wenn z.B. im Fall des Artikels von Walter Sedlmayer auf einen Artikel in der Berliner Morgenpost (http://www.morgenpost.de/content/2004/12/18/aus_aller_welt/723340.html) verwiesen wird, in welchem der Klarname auftaucht? --TheDragon 13:42, 30. Mai 2008 (CEST)
Archive auf richterliche Anordnung hin nachträglich ändern: was ist das denn wieder für ein deutscher Sonderweg, der uns in der ganzen Welt lächerlich macht und eherne Gesetze des Umgangs mit geschriebener Geschichte durch die deutsche Justiz weltweit ins Wanken gebracht sieht? Wenn ein Gericht jemandem einen unbelasteten Neuanfang ermöglichen will, möge es ihn doch bitteschön einfach mit einer neuen Identität ausstatten, anstatt die jahrelang über den Globus verstreuten Federn mit gigantischem juristischem Aufwand wieder einsammeln zu wollen - ohne Aussicht auf Erfolg, wie allein 1.180 Google-Treffer für den Namen des Verurteilten in Verbindung mit "Sedlmayr" eindrucksvoll belegen, darunter so hübsche Aufsätze wie "Hey X.X: Ever heard of the Streisand Effect?". Segantini 13:51, 13. Nov. 2009 (CET)
Da der Bundesgerichtshof am 15. Dezember 2009 entschieden hat, dass die Verurteilten keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Namen aus Internetarchiven haben, da dies eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit bedeuten würde, könnten wir die Namen doch eigentlich wieder reinsetzen, oder ??? Stell98 22:12, 15. Dez. 2009 (CET)
- Wohl nicht wegen der Unterlassungserklärung. Dieses Urteil darf jedoch genannt werden. -- 84.134.1.180 23:21, 15. Dez. 2009 (CET)
- Durch das Urteil wird ohnehin nicht ganz klar, ob wir hier den Namen erwähnen dürfen. Denn in seiner Begründung wird ja darauf abgestellt, dass die Archivmeldung nur durch gezielte Suche gefunden werden kann und es unzumutbar sei, zur Zeit ihrer Veröffentlichung erlaubte Stellen im Archiv der alten Meldungen zu ändern. Das trifft aber beides auf uns bei Wikipedia eher nicht zu.
- Das Einzige, was man aus dem Urteil mit Sicherheit schließen kann, ist, dass in Zukunft keine Versionslöschungen und Oversightaktionen mehr im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit erforderlich sein werden.--Grip99 01:29, 16. Dez. 2009 (CET)
- Da der Betreiber der Wikipedia in den Vereinigten Staaten sitzt, kann man natuerlich die Namen erwaehnen. Evtl. rechtliche Konsequenzen waeren von der Foundation zu tragen. Wer auf Nummer sicher gehen will und in D sitzt, sollte die Eintragung aus einem I-net Cafe machen.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:43, 16. Dez. 2009 (CET)
- Naja, wir wollen ja auch die Foundation nicht in Gefahr bringen, sonst hängt sie uns vielleicht die Server ab.;-)
- Ich wollte bloß ausdrücken, dass man das Urteil nicht direkt 1 zu 1 auf unseren Fall übertragen kann. Ob man die Namen jetzt einfügen kann, ist eben eine schwierige Frage.--Grip99 01:51, 16. Dez. 2009 (CET)
- Kein Problem, aber ich denke wenn die Foundation uns mit ihrer Privacy Policy und deren Schwammigkeit hier verschaukelt, dann sollte man das mal ruhig abschliessend klaeren.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:53, 16. Dez. 2009 (CET)
- Da der Betreiber der Wikipedia in den Vereinigten Staaten sitzt, kann man natuerlich die Namen erwaehnen. Evtl. rechtliche Konsequenzen waeren von der Foundation zu tragen. Wer auf Nummer sicher gehen will und in D sitzt, sollte die Eintragung aus einem I-net Cafe machen.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:43, 16. Dez. 2009 (CET)
Ergänzung
Ich schlage vor folgende Quelle einzupflegen:
- Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein unter [5] Nemissimo RSX 01:35, 21. Apr. 2010 (CEST)
Klage / LG Hamburg
Der Sedlmayr-Mörder hat über seinen Anwalt Alexander Stopp am 19. Januar 2009 am LG Hamburg Klage gegen mich eingereicht (Geschäfts-Nr. 324 O 111/08). Verhandlungstermin ist Freitag, der 31. Juli 2009, Landgericht Hamburg, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, Sitzungsraum B335, 10:30 Uhr. Besucher sind erwünscht.
- Abmahnung im ›Mordfall Sedlmayr‹ - Bericht über die Abmahnung
- LG Hamburg zur Einbindung von Wikipedia-Artikeln - Bericht über ein ähnliches Gerichtsverfahren, ebenfalls am LG Hamburg und denselben Wikipedia-Artikel betreffend
- Aktuelle Informationen zu der aktuellen [http://www.buskeismus.de/Archive/archivverfahren_uebersicht.htm Klagewelle gegen Internetarchive] führt u.a. Rolf Schälike auf Buskeismus.de
-asb 01:28, 19. Jul. 2009 (CEST)
In Abweichung vom Freenet-Urteil hat sich die Einschätzung des LG Hamburg für Gz. 324 O 111/08 geändert; der Sachverhalt ist ähnlich ("Verlinkung" vs. Spiegelung, wobei Freenet m.E. die Wikipedia-Inhalte auch nicht zeitnah aktualisiert), die Konstellation anders (bei 324 O 847/07 v. 26.05.2008 wurde ein Konzern beklagt, bei 324 O 111/08 ich als Privatperson), es geht um denselben Wikipedia-Artikel und den identischen Wortlaut wie in Freenet-Fassung; ich habe die beanstandete Passsage, genauso wie Freenent, nach Kenntnismachung entfernt; wenn ich die mündliche Verhandlung gestern richtig verstanden habe, waren Artikel und/oder Handhabung trotzdem unzulässig und die Abmahnung berechtigt.
- LG HAmburg Gz. 324 O 847/07 v. 26.05.2008 ("Freenet"): hat keine Prüfpflichten verletzt, macht sich Inhalte der Wikipedia durch die Einbindung nicht zu eigen, journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt, keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, öffentliches Informationsinteresse an dem Beitrag besteht.
- LG Hamburg Gz. 324 O 111/08, Verhandlung vom 31.07.2009 (Wiedergabe aus dem Gedächtnis): Prüfpflichten verletzt, journalistische Sorgfaltspflicht nicht gewahrt, Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, öffentliches Informationsinteresse an dem Beitrag besteht nicht.
Ich habe keine Ahnung, ob ich das LG Hamburg während des mündlichen Verhandlungstermins richtig verstanden habe (ich habe bisher kein Protokoll, und was protokolliert wurd, wurde am Ende der Verhandlung auch nicht verlesen), und mir ist auch absolut schleierhaft, welche praktische Bedeutung dieser Prozess nun für mich oder Wikipedia hat; jedenfalls wurde m.E. in der Verhandlung vom 31.07.2009 festgestellt, dass es zum heutigen Zeitpunkt (also Juli 2009 vs. Mai 2008) unzulässig ist, in der Sedlmayr-Biografie den Betrugsvorwurf zu erwähnen, und - das ist zumindest für mich neu - dies unabhängig von der persönlichen Identifizierbarkeit des Täters. Wie immer gilt: Ich bin kein Anwalt und vielleicht ist alles auch ganz anders. --asb 13:46, 1. Aug. 2009 (CEST)
Ganz interessant in diesem Zusammenhang: http://www.eff.org/deeplinks/2009/11/murderer-wikipedia-shhh --Kmhkmh 22:54, 11. Nov. 2009 (CET)
- Ich wollte das hier extra nicht verlinken, weil die auf der Seite die vollen Namen nennen - und zwar völlig unnötig. Zara1709 02:30, 12. Nov. 2009 (CET)
- Die Katze ist aus dem Sack: der Fall ist nun international bekannt und Wolfgang W. kann durch keine Klage mehr verhindern, dass er als der Mörder genannt wird (eine einfache Google-Suche nach Sedlmayrs Mörder macht dies klar [6])! -- Marcika 10:34, 12. Nov. 2009 (CET)
- Und wie! WIr haben es sogar bis zu Wired.com geschafft. --Benutzer:Geist, der stets verneint (quatschen?|Fauler Sack?) 12:42, 12. Nov. 2009 (CET)
Aha, damit wissen wir auch, dass der Betreffene tatsächlich geklagt hat. Das mit dem Streisand-Effekt stimmt übrigens, und das ist das einzige was man dessen Anwalt hätte erklären können; dass eine Klage wahrscheinlich dazu führt, dass der Name seines Mandaten noch bekannter wird. Ich glaube aber im übrigen, dass sie ansonsten mit der Klage durchkommen werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht wie in solchen Fällen übrig im Hamburg klagen würden. Ich hab mich auch länger mit den ähnlichen Problemen im Kriminalfall von Amstetten beschäftigt, Zitat: "Die größte englische Boulevardzeitung The Sun brachte in ihrer Ausgabe vom 9. Februar 2009 offenbar von einem Paparazzo geschossene Fotos die E. mit einer ihrer Töchter beim Einkaufen zeigen Medienrechtlich dürften die veröffentlichten Fotos brisant sein. Die entsprechende Ausgabe der Sun wurde in Deutschland und Österreich nicht ausgeliefert, und auch auf der Internetpräsenz der Sun erschienen die Fotos nicht." Wenn selbst die Sun solche brisanten Sachen nicht im Internet veröffentlicht, dann tut sie das wahrscheinlich nur deswegen, weil eine reale Gefahr besteht, dass sie dafür verklagt wird. In übrigen ist dieser Bestandteil des Persönlichkeitsrechts in Deutschland gut begründet, und ohne dass ich an dieser Stelle die Zeit hätte, dies im Detail auszuführen, denke ich, dass Wikipedia wirklich KEINEN Grund hat, die Namen der Täter zu nennen. Schließlich ist Wikipedia keine Boulevardzeitung. Da die Klage jetzt im Gange ist, werden wir wahrscheinlich einen Präzedenzfall kriegen. Das hilft dem Betreffenden allerdings nicht, weil das nur dazu führt, dass die englischsprachigen Medien über den Fall berichten und dabei, anscheinend aus Gedankenlosigkeit oder aus purer Böswilligkeit, auch den Namen nennen. Wikipedia hilft es auch nicht, weil wenn die Klage erfolgt hat (das wird sie mit vielleicht 60% Wahrscheinlichkeit auch haben), dann kann die Foundation wohl erstmal einiges an Schadensersatz bezahlen. Oder Jimbo Wales und die anderen Leute von der Foundation dürften nie mehr nach Deutschland reisen... könnte auf jeden Fall ziemlich böse werden. Zara1709 18:33, 12. Nov. 2009 (CET)
- Die Nennung eines Namens aus purer Böswilligkeit? Ich glaube der Mord an einer Person ist wesentlich bösartiger und wenn man nicht als Mörder namentlich genannt werden möchte ... hätte man vielleicht einfach keinen Mord begehen sollen?Wayne!!! 09:15, 14. Nov. 2009 (CET)
- Was sagt das US-Recht dazu? Die Server der WMF stehen auf US-Boden, das Recht der USA ist in diesem Fall bindend. Betreiber ist nicht der Angeklagte sondern die WMF, welche auch den Autor hier schreiben lässt. Verantwortlich für die Inhalte ist die WMF aus den USA. Warum lädt das Landgericht nicht den richtigen Verantwortlichen? --Bersipan 09:21, 14. Nov. 2009 (CET)
Der Fall liegt anders als sonst üblich: Die Mörder waren zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung Personen des öffentlichen Interesses, deswegen wurden auch damals rechtlich zulässig ihre Namen veröffentlicht. Nun sollen ihre Namen aus diversen Archiven (!) gelöscht werden - diese Berichterstattung ist Teil der Zeitgeschichte. Das LG Hamburg ist offenbar der Meinung, Täterschutz rechtfertigt systematische Geschichtsfälschung (Ich frage mich, ob auch die gedruckten Zeitungsexemplare in Bibliotheken geschwärzt werden sollen? Wäre nur konsequent.) --TheMightyPirate 10:25, 14. Nov. 2009 (CET)
Warum beugt sich die Wikipedia hier deutschem Recht? de.wikipedia.org liegt in den USA und die Seite wird von der US-amerikanischen Wikimedia Foundation betrieben. Was kommt als nächstes? Löschen wir den Artikel über das Tiananmenmassaker, weil wir das nach chinesischem Recht machen müssten? Oder löschen wir Artikel über Proteste im Iran, weil dies gegen iranisches Recht verstößt? Ich finde, dass das ganze zumindest ein Meinungsbild benötigt, damit das Vorgehen auch wirklich von der Community gedeckt ist und nicht von einigen Administratoren, die sich ggf. durch die deutsche Abmahnjustiz unter druck gesetzt fühlen. Im übrigen könnte man das Problem mit deutschen Mirrors dadurch lösen, dass man ein Flag/Template oä. in den Artikel einbaut und ein deutscher Mirror spiegelt dann einfach die Artikel nicht. --Wikieditoroftoday (disk.) 01:57, 15. Nov. 2009 (CET)
- Leute, ich weiß nicht mehr auf welcher URL ich das gelesen habe, aber die Namen sollen ausdrücklich NICHT "aus diversen Archiven" gelöscht werden. Es gibt einen Artikel, ich glaube auf der Webseite des Deutschlandfunks, der die vollen Namen enthält, eben deswegen, weil dieser Artikel sich mit dem ursprünglichen Mordprozess befasst und schon richtig alt ist. (Kann auch sein das der ganz woanders war.) Jedenfalls bezogen sich eine der ersten Klagen die angestrengt wurde (das war auch schon vor deutlich über einem Jahr), auch auf den Artikel, und der musste nicht gelöscht werden. Wenn wir dieses Thema, und die Frage, wie Wikipedia sich in dieser Situation verhalten sollte, hier diskutieren wollen, können wir das gerne tun, aber ich will keine Kommentare hören von wegen "Persönlichkeitsrecht (bzw.: "Wikipedia:Artikel über lebende Personen") würde nicht für Kriminelle gelten". Solche Kommentare kann man hier natürlich entfernen. Ich meine, die Stellungnahme der EFF wäre sehr gut ohne eine Nennung der Namen ausgekommen, die stehen quasi als Anhängsel im letzten Satz drin.
- Falls wir das Thema hier sachlich diskutieren können, dann suche ich auch noch die erwähnte URL raus. Die ganze Sache wird eh darauf hinauslaufen, dass die beiden Täter neue Namen bekommen, die Frage ist nur, welche Kollateralschäden das ganze für Wikipedia und die Foundation bedeuten wird. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die mit der Unterlassungsklage durchkommen, obwohl ich dabei natürlich auch falsch liegen kann. Ob daraufhin noch eine Schadensersatzklage gegen die Foundation oder bestimmte englischsprachige Medien, die die Namen veröffentlicht haben, kommen wird, mag ich nicht ermessen, genauso wenig wie ich nicht wirklich weiß, was passieren würde, sollte die Foundation die es ignorieren, wenn das Gericht der Unterlassungsklage statt gibt. Der letzte Satz in meinem obigen Beitrag war etwas spekulativ. Zara1709 04:41, 15. Nov. 2009 (CET)
- Für den URL brauchst Du nicht lange suchen, er ist der erste Beitrag auf dieser Seite. Noch der Vollständigkeit halber und als Diskussionsgrundlage: Die beiden Urteile des LG Frankfurt (eines zugunsten und eines zuungunsten der Mörder), auf die sich der verlinkte Beitrag bezieht, stehen im Volltext unter [7] und [8].-- Grip99 08:00, 16. Nov. 2009 (CET)
[9] http://en.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Werl%C3%A9_and_Manfred_Lauber Heise-News vom 21.04.2010, Auszug [...]Der BGH bleibt mit den heute gefällten Entscheidungen bei seiner bisherigen Linie. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei dem Sedlmayr-Fall um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte. Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten. (Az.: VI 245/08 und VI ZR 246/08 - Urteile vom 20. April 2010). [...] (nicht signierter Beitrag von 62.156.235.4 (Diskussion | Beiträge) 13:54, 21. Apr. 2010 (CEST))
Namen - bitte um Konsens
Die vorige Debatte (siehe oben) lief m.E. auf Nicht-Nennung der Namen der Verurteilten hinaus. Wenn auf Nicht-Nennung entschieden wird, ist das auch strikt beizubehalten. Ich habe deshalb Namens-Nennungen aus der History entfernt und den Artikel vollgesperrt. Ich bitte die Diskutanten, hier einen tragfähigen Konsens zu erzielen, notfalls über das Schiedsgericht. Auch einen Konsens für Namens-Nennung würde ich administrativ umsetzten. Es geht aber nicht an, in einer solchen Frage ohne Diskussion mal so und mal so zu editieren. Gruß --Logo 00:59, 25. Dez. 2009 (CET)
- Schiedsgericht waere wohl die falsche Instanz. Ein Meinungsbild waere das richtige.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:14, 25. Dez. 2009 (CET)
- Gern, lieber Meisterkoch. Insbesondere, wenn sich eine Direktive für vergleichbare Fälle ergibt. --Logo 01:35, 25. Dez. 2009 (CET)
- Das Problem an der Sache ist, wie schon bei Berlinjurist erwaehnt, dass ein User der mit Realnamen hier die Namen schreibt sich ganz einfach nach deutschem Recht strafbar macht, die Foundation interessiert das nicht die Bohne. Wenn also die Privacy Policy der Wikipedia so gedacht ist, dass die "anonymen" Autoren der WP vor Rechtsdurchgriff von Staaten, die die Meinungsfreiheit nicht als ein so hochwertiges Grundrecht erachten (wie z.B. Deutschland oder China), geschuetzt werden sollen, dann bringt hier auch ein MB nicht viel. Ein Meinungsbild koennte nur klaeren ob die deutsche Community, die Einhaltung von DACH Recht im Sinne des Schutzes von eindeutig identifizierbaren Autoren auch auf die "anonymen" Autoren bezieht oder nicht.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:45, 25. Dez. 2009 (CET)
- Und wenn ich als Schweizer (nicht nur Deutsche sind deutschsprachig!) die Namen ergänze, was dann? Ein Schweizer Bürger, der in einer amerikanischen Website etwas auf deutsch schreibt, da endet wohl die Zuständigkeit des deutschen Rechts definitiv. --Twaelti 13:55, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Vorsicht, Herr Buske vom Landgericht Hamburg fühlt sich immer zuständig, wenn bei irgendeinem Deutschland-Bezug eine Gesetzesverletzung von Hamburg aus feststellbar ist (z.B. Kauf oder Bezug von mindestens einem ausländischen Zeitungsexemplar wie bei [10]). Fürs weltweit zugängliche Internet bedeutet das, dass auch noch der Mann im Mond verurteilt werden kann. Wie es dann mit der Vollstreckung in der Schweiz aussieht, ist eine andere Frage. Da müsste er Dir schon die deutsche Kavallerie vorbeischicken, wenn Du nicht selbst einreist. --Grip99 21:31, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Und wenn ich als Schweizer (nicht nur Deutsche sind deutschsprachig!) die Namen ergänze, was dann? Ein Schweizer Bürger, der in einer amerikanischen Website etwas auf deutsch schreibt, da endet wohl die Zuständigkeit des deutschen Rechts definitiv. --Twaelti 13:55, 21. Apr. 2010 (CEST)
- Das Problem an der Sache ist, wie schon bei Berlinjurist erwaehnt, dass ein User der mit Realnamen hier die Namen schreibt sich ganz einfach nach deutschem Recht strafbar macht, die Foundation interessiert das nicht die Bohne. Wenn also die Privacy Policy der Wikipedia so gedacht ist, dass die "anonymen" Autoren der WP vor Rechtsdurchgriff von Staaten, die die Meinungsfreiheit nicht als ein so hochwertiges Grundrecht erachten (wie z.B. Deutschland oder China), geschuetzt werden sollen, dann bringt hier auch ein MB nicht viel. Ein Meinungsbild koennte nur klaeren ob die deutsche Community, die Einhaltung von DACH Recht im Sinne des Schutzes von eindeutig identifizierbaren Autoren auch auf die "anonymen" Autoren bezieht oder nicht.--Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:45, 25. Dez. 2009 (CET)
- Gern, lieber Meisterkoch. Insbesondere, wenn sich eine Direktive für vergleichbare Fälle ergibt. --Logo 01:35, 25. Dez. 2009 (CET)
News-Archiv / andere Publikationen
Etwas kommt mMn ist im Artikel nicht klar dargestellt, auch in Bezug auf die Urteile:
- a.) Nach dem Urteil müssen Zeitungsarchive den Namen nicht löschen. (bei Wiki wäre so etwas wikinews, wo Beiträge ab einem bestimmten zeitpunkt fertig sind und nicht mehr wesentlich verändert werden. Wikinews gab es halt damals noch nicht.)
- b.) Das andere ist Wikipedia, eine Enzyklopädie, welche dauernd überarbeitet wird. Neue, deutsche Zeitungsbeiträge und Bücher dürfen den vollen Namen ja auch nicht enthalten, sovil ich weiß.
--Franz (Fg68at) 18:51, 31. Mär. 2010 (CEST)
Die deutsche Rechtssprechung ist für die Wikipedia vollkommen irrelevant, da der Betreiber laut Impressum eine US-amerikanische Organisation ist. Das dem so ist lässt sich leicht daraus ableiten, das in der englischen Wikipedia durchaus genannt werden. Wer es also schafft http://en.wikipedia.org/wiki/Walter_Sedlmayr anzuklicken wird einsehen müssen, das die deutsche Rechtssprechung für eine US-amerikanische Organisation nicht greift. (nicht signierter Beitrag von 83.135.221.228 (Diskussion | Beiträge) 21:29, 20. Apr. 2010 (CEST))
- Siehe meine Antwort oben. Es kann außerdem theoretisch auch gegen Einzelpersonen (nicht nur gegen die Organisation) gerichtlich vorgegangen werden. --Grip99 21:42, 21. Apr. 2010 (CEST)
Kat (erl.)
Bitte Kategorie:Mordopfer erg.--Sascha-Wagner 14:58, 5. Jun. 2010 (CEST)
Milliardär ....
soll er laut welt.de :Bild2 gewesen sein.... --Itu 06:33, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist nicht dein Ernst? ;-) -- Dlonra 14:48, 29. Jun. 2010 (CEST)
- meiner nicht... --Itu 19:22, 29. Jun. 2010 (CEST)
Löschung
Folgender Absatz gelöscht: Durch die Ermittlungen erfuhr die Öffentlichkeit erstmals vom Widerspruch im Privatleben des Volksschauspielers. Sedlmayr stand zeitlebens im Spannungsfeld zwischen seinem gutbürgerlichen Image als „Vorzeige-Bayer“ und seiner Homosexualität sowie seiner Neigung zu masochistischen Sexualpraktiken. Er hatte stets versucht, seine sexuellen Präferenzen zu verbergen, auch vor seinen Eltern.
Zunächst einmal sollte, wenn der Täterschutz derart ernstgenommen wird, auch der Opferschutz nicht ganz vergessen werden. Das den Mördern angelastete Motiv war Habgier. Insofern sind die sexuellen Präferenzen Sedlmayrs unerheblich. Dass er privat anders als in der Öffentlichkeit war, dürfte für die meisten Schauspieler, Politiker etc. zutreffen. Das als "Widerspruch" darzustellen, ist schlicht Gefasel. Dito "Spannungsfeld", "Vorzeige-Bayer" (wo steht geschrieben, dass Bayern heterosexuell sein müssen). Dass er stets versucht hat, seine "sexuellen Präferenzen zu verbergen" hat vermutlich damit zu tun, dass er wusste, wie verschwitzte Wirrköpfe denken. --WolfgangRieger 05:46, 23. Nov. 2009 (CET)
- Ich möchte der Löschung widersprechen. Das Sedlmayr homosexuell war, gehört zu seinem Leben und somit auch in den Artikel. Des weiteren ist es ein bezeichnendes Phänomen für ihn und seine Zeit, dass er seine sexuelle Präferenz nicht offen ausleben konnte.
- Mir erscheint auch die Argumentation der Geleichsetzung von Opfer- und Täterschutz nicht treffend. Bei dem Täter handelt es sich um eine lebende Person, bei dem Opfer nicht. Das mag sich jetzt zynisch anhören, entspricht aber den Tatsachen. --jed 09:38, 23. Nov. 2009 (CET)
- Zustimmung zu jed. -- Nordlicht↔ 13:07, 23. Nov. 2009 (CET)
- Die entsprechenden Tatsachen hatten sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der öffentlichen Rezension des Falles einen erheblichen Stellenwert und sind ohne Probleme mit unzähligen Quellen belegbar.Kurzer Sachhinweis: Statt "Neigung zu masochistischen Sexualpraktiken" muss es an dieser Stelle eindeutig "Neigung zu sadomasochistischen Sexualpraktiken" heißen. Nemissimo 酒?!? RSX 17:53, 26. Nov. 2009 (CET)
- Diesen Absatz wollte ich gerade löschen, da er wörtlich zweimal im Artikel vorkommt. Ist dies wirklich nötig? Einmal dürfte doch sicherlich reichen. Es ist der drittletzte im Absatz Leben und der zweite im Absatz Aufklärung der Todesumstände und Folgen. -- Itti 11:55, 29. Nov. 2009 (CET)
- Danke für den Hinweis. Dopplung ist raus. Nemissimo 酒?!? RSX 12:00, 29. Nov. 2009 (CET)
- Diesen Absatz wollte ich gerade löschen, da er wörtlich zweimal im Artikel vorkommt. Ist dies wirklich nötig? Einmal dürfte doch sicherlich reichen. Es ist der drittletzte im Absatz Leben und der zweite im Absatz Aufklärung der Todesumstände und Folgen. -- Itti 11:55, 29. Nov. 2009 (CET)
- Ich meine "sowie seiner Neigung zu sadomasochistischen Sexualpraktiken" sollte gelöscht werden. In einem ausführlichen Bericht der Münchner AZ stand heute, dass diese Praktiken laut Aussage von sexuellen Kontaktpersonen Sedlmayrs von diesem nicht geübt wurden, sondern dass die Mörder diese Gerüchte gestreut hätten. --JoVV 13:18, 14. Jul. 2010 (CEST)
Namen der Täter
Aktueller Bericht auf spiegel.de bezüglich der Erlaubnis Täternamen weiterhin im Internet zu veröffentlichen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,676890,00.html
Rainer E. 19:47, 9. Feb. 2010 (CET)
- Bitte Quellen auch richtig und vollständig wiedergeben: Es ging um alte Archivartikel, bei denen eine generelle Bereinigungspflicht die Pressefreiheit tangieren würde (der Aufwand würde evtl. verhindern, dass diese langfristig zur Verfügung ständen) - nicht um den Freibrief, neue Artikel mit diesen Inhalten zu verfassen! --80.133.127.247 21:14, 9. Feb. 2010 (CET)
- Bitte anmelden und mit vier ~ unterschreiben. Danke. Rainer E. 23:51, 9. Feb. 2010 (CET)
- Wer den Inhalt nicht mag, mag sich an erdachten Formen reiben - bitte beachten, dass es keine Anmeldepflicht gibt. Danke. ;-) --80.133.69.89 22:17, 10. Feb. 2010 (CET) Dieser wie auch der letzte Beitrag wurden mit vier Tilden beendet, wie käme sonst die IP darunter?!
- Kurze Anmerkung von mir: Zitat: Die Verurteilten würden durch die alten Berichte nicht neu stigmatisiert, befanden die Richter. Sollte deshalb für WP i. O. sein. Gruss PassePorte 10:39, 10. Feb. 2010 (CET)
- Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen: Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Namensnennung in Archiven bzw. dem Spiegel-Dossier. Siehe auch http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=50821&pos=0&anz=30
- Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass die Namensnennung in der Wikipedia erlaubt sei. — Raymond Disk. 11:49, 10. Feb. 2010 (CET)
- Wie schon etliche Male gesagt, natuerlich ist die Namensnennung in der Wikipedia erlaubt, nur hat sich die deutsche Community dazu entschieden auch die deutsche Rechtssprechung zu beruecksichtigen.--Meister Koch P:W 12:04, 10. Feb. 2010 (CET)
Bin ich nicht so sicher. Dies aus der Begründung könnte schon auch auf die Wikipedia zutreffen: ... Ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit bestehe nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Die Meinungs- und Medienfreiheit würde in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn der Beklagte dazu verpflichtet wäre, Altmeldungen nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. ... Lest hier selber: Ausführliche Meldung auf Heise.de Welche dt. Rechtsprechung verbietet in Wikipedia denn konkret die Namensnennung? Riecht eher nach vorauseilendem Gehorrsam bzw. vorauseilender Zensur. -- 79.230.57.192 12:29, 10. Feb. 2010 (CET)
- Jaja, Zensur. Der Heise-Artikel zitiert: Dem Dossier kam nach Meinung des BGH nur eine geringe Breitenwirkung zu, da es nur Altmeldungen enthielt, nur durch gezielte Suche gefunden werden konnte und nur kostenpflichtig abrufbar war. Ich würde hier folgendes feststellen: Der Wikipedia kommt nach Meinung des Sargoth eine äußerst große Breitenwirkung zu, da sie nur neue und aktualisierte Artikel enthält, durch einfachste Suche gefunden wird und kostenlos abrufbar ist. −Sargoth 12:36, 10. Feb. 2010 (CET)
- Naja, bislang hat ja hier noch keiner genau benannt (auch du nicht, gelle), welche Gesetze durch die Namensnennung verletzt werden würden. Außerdem sprechen die beiden Zitate nicht vom Gleichen: Deins ist konkret auf das Dossier bezogen, meins enthält die allg. Hintergünde der Gerichtsentscheidung. Du musst differenzieren, sonst kannst du nicht diskutieren :-P Außerdem habe ich geschreiben, es könnte zutreffen. Und aktuelle Artikel können auch alte Tatsachen beinhalten, oder nicht? Und auch in der Wikipedia muss man gezielt suchen. -- 79.230.57.192 13:40, 10. Feb. 2010 (CET)
- Du musst nicht mal in der Wikipedia gezielt suchen, du must nur Sedlmayr googeln. Erstes Ergebnis: dieser Artikel. −Sargoth 13:44, 10. Feb. 2010 (CET)
Für uns gilt in erster Linie WP:BIO#Straftaten als „Gesetz“. Natürlich ist dies an das Rechtsempfinden und die Rechtsprechung in DACH angelehnt. Für uns ist das Urteil ein Hinweis, dass es nicht notwendig/sinnvoll ist die ganze Artikelhistorie zu überprüfen und zu bereinigen. Der aktuelle Artikel sollte aber keinen Hinweis auf die Namen enthalten. -- Dlonra 17:54, 10. Feb. 2010 (CET)
- Wenn schon die Namen der Täter nicht genannt werden dürfen / sollen, dann kann doch bitte mal Jemand das aktuelle Urteil und die Klageabweisung durch den BGH erwähnen (Aktenzeichen: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08) mit Link auf heise.de oder das Urteil direkt. Außerdem vielleicht einen Satz in der Richtung (Zitat): "Die Meinungs- und Medienfreiheit würde in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn der Beklagte (hier Spiegel Online) dazu verpflichtet wäre, Altmeldungen nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren." Oder ist das auch nicht erlaubt? Hätte es schon selber gemacht, aber es dürfen ja nicht mal die angemeldeten Benutzer editieren. Soviel zur Meinungsfreiheit. - Danke und viele Grüße - Joachim Köhler 18:28, 10. Feb. 2010 (CET)
- Hat das noch irgendwas mit dem Lemma zu tun? −Sargoth 21:12, 10. Feb. 2010 (CET)
- Die Urteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 mit dem selben Tenor sind doch schon ausführlich genug drin. „und am 9. Februar 2010“ mit Beleg [11] könnte man bestenfalls dort ergänzen. Ansonsten hat Sargoth Recht das gehört nach Persönlichkeitsrecht bzw. Internetrecht -- Dlonra 22:43, 10. Feb. 2010 (CET)
- Hat das noch irgendwas mit dem Lemma zu tun? −Sargoth 21:12, 10. Feb. 2010 (CET)
- Ich find diesen Drang, unbedingt die Namen der Täter nennen zu wollen, schon ein wenig grenzwertig. Wem ist denn damit gedient? Es gibt ja die Urteile, dass die Namen nicht genannt werden sollten, aus gutem Grund, nämlich dass eine Resozialisierung möglich sein soll. Das sollte doch eigentlich im Interesse von jedem sein. Wer's unbedingt wissen möchte hat's ja einfach - einfach im englischen Artikel nachschauen. --JoVV 13:21, 14. Jul. 2010 (CEST)
Quellen (erl.)
Quelle [3] ist die gleiche wie Quelle [1], d. h. [12], bitte korrigieren (scheiß Vollsperrung!). Edelseider 10:16, 14. Jul. 2010 (CEST)
Andere Artikel mit dem Namen des Mörders auf de.wikipedia
In der deutschen Wikipedia gibt es zwei andere Artikel, in denen der unaussprechliche Name des Mörders genannt wird. Muss der Name dann nicht konsequenterweise auch aus den Artikeln Claude Béglé und Hiestand Holding entfernt werden?--87.144.88.191 22:34, 14. Jul. 2010 (CEST)
- Man kann ja wohl nicht den Namen an sich verbieten. Es ist doch ganz offensichtlich ein anderer Mensch.--JoVV 06:25, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Genau. Man vergleiche diesen hier mit dem Herrn rechts. Außer Bart und Brille keine Ähnlichkeit erkennbar. Dieser Wolfgang aus der Schweiz wäre vielleicht sogar für einen eigenen Artikel relevant. --Grip99 17:51, 1. Aug. 2010 (CEST)
Bitte in Filmografie verlinken (erl.)
- 1956: Der Jäger von Fall
Bitte lt. Quelltext. Danke, --Paulae 22:21, 30. Aug. 2010 (CEST)
Deutschsprachige Wikipedia nicht deutsche Wikipedia (erl.)
"Eine solche Löschung wurde auch von der deutschen Wikipedia vorgenommen." Bitte zu "Eine solche Löschung wurde auch in der deutschsprachigen Wikipedia vorgenommen." oder "Eine solche Löschung wurde auch von Autoren der der deutschsprachigen Wikipedia vorgenommen." 188.60.32.241 05:12, 14. Sep. 2010 (CEST)
Namen der Mörder
Wie siehts hier aus? Können die beiden Namen Wolfgang W. und Manfred L. wieder eingebaut werden? Der BGH ist diesbezüglich nämlich nicht zuständig, da die WP nicht deutschem Recht untersteht. Übrigens, wenn ich sie aus Österreich heraus reinsetze, war das noch nie verboten. ;) --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht, Unwissenheit kann man ändern! 21:28, 24. Sep. 2010 (CEST)
- Gut, dass Du zu diesem Thema endlich einen eigenen Thread eröffnet hast.;-)
- Hast Du alles, was oben stand, gelesen? Da wird z.B. schon auf das Risiko eines Edits sogar durch nichtdeutsche Bürger aus dem Ausland eingegangen.
- Bevor hier weitere vorhersehbare Edit-Wars stattfinden, wäre es m.E. besser, die oben angeschnittenen Fragen unabhängig vom konkreten Fall (vielleicht per Meinungsbild?) anzugehen. Also z.B.: "Wollen wir uns im Themenfeld Persönlichkeitsrecht nur an Recht in D+A+CH (also jeweils das strengste der drei) halten, auch an Recht in D+A+CH halten oder nur an US-amerikanisches Recht?", "Wollen wir im eventuellen Streitfall einen Musterprozess bis in die letzte Instanz führen, um endlich mal eine gewisse Rechtssicherheit zu haben? Und wer trägt das Kostenrisiko bzw. bezahlt die Kosten? Du und ich? Die reiche amerikanische Wikimedia Foundation? Die reiche deutsche Wikimedia?" Die beiden letzten Punkte könnten allerdings nur Vereinsmitglieder entscheiden. Da hilft ein Meinungsbild natürlich nichts.
- Persönlich denke ich, dass wir uns zumindest an das deutsche Recht halten sollten (auch wenn mir das Ergebnis der Rechtsprechung hier selber gegen den Strich geht). Und danach dürfte die Nennung des Namens im Artikel nach wie vor rechtswidrig sein. (In manch anderem Fall wie bei Heinrich Fürst zu Fürstenberg würde ich es allerdings tatsächlich eher begrüßen, wenn anstatt von vorauseilendem Gehorsam aufgrund dubioser und vermutlich falscher anwaltlicher Auskünfte zum Persönlichkeitsrecht von Anfang an der enzyklopädischen Vollständigkeit der Vorzug gegeben würde.) --Grip99 02:58, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Nunja, das ändert aber nichts daran das die Namensnennung in Österreich nicht untersagt ist, schon weil dort dem BGH die Rechtszuständigkeit fehlt, was auch für die Schweiz zutrifft. In beiden Ländern darf nämlich im Gegensatz zu D aus Prozeßakten zitiert werden. Im Zusammenhang mit den Bankencrashs gibt es da gerade eine interessante aber nach europäischem Recht unerlaubte Anfrage bzw. Auslieferungsantrag für zwei österreichische Journalisten aus Deutschland. Es wäre insofern wirklich mal zu klären welches Persönlichkeitsrecht in der WP gilt, denn derzeit scheinbar gar keins, sondern immer nur das welches gerade mal zitiert wird. Ich sehe im übrigen auch in der BGH-Entscheidung kein allgemein gültiges Verbot der Namensnennung. Eher im Gegenteil. Was sagen denn die hier aktiven deutschen Juristen dazu? --Pfiat diΛV¿? 13:54, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Frag vielleicht beim Portal:Recht. Aber, was das Persönlichkeitsrecht betrifft, kannst Du wohl auf gewisse Fragen ohnehin von 3 Juristen 5 verschiedene Meinungen erwarten.
- Solange Du noch irgendwann mal nach Deutschland einreisen willst, hilft Dir die Rechtslage in Österreich allein nichts (zumal auch dort meines Wissens nicht völlig unbeschränkt aus Gerichtsakten zitiert werden darf, siehe Fall Amstetten). Mal ganz abgesehen von irgendwelchen eventuellen Auslieferungsabkommen zwischen D und A (die allerdings nur in allerschwersten Fällen in Betracht kommen dürften;-)). --Grip99 17:01, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Ich kann in Deutschland nur für Taten belangt werden, welche ich dort auch begangen habe. Das wird auch der der übereifrige Hamburger Richter anerkennen müssen und für sowas werden keine Auslieferungsersuchen in Österreich bejaht. Ansonsten dürfte es sich wohl auch nicht um ein Offizialdelikt handeln, sondern um ein reines Antragsdelikt. --Pfiat diΛV¿? 20:03, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Es geht hier ja ums Zivilrecht, nicht ums Strafrecht. Außerdem ist die Auffassung, dass der Erfolgsort eines durch Edits im Ausland begangenen Delikts trotzdem Deutschland sein kann, (im Gegensatz zu anderen Phänomenen) beileibe keine alleinige Spezialität der Hamburger Richter. Siehe z.B. das Urteil des BGH zur New York Times. Ob dieses Urteil in ähnlicher Weise auch auf Zeitungen mit Sitz in Österreich (also einem EU-Mitglied) anwendbar wäre, ist eine andere, wohl bislang ungeklärte Frage, vgl. den letzten Abschnitt von [13]. Und was EU-intern für Dich als Privatperson gilt (die EU-E-Commerce-Richtlinie ist ja wohl nicht auf Dich anwendbar), ist nochmal eine andere Frage.
- Das mit dem Auslieferungsersuchen war natürlich scherzhaft gemeint, so wild wird es wegen einer einzigen Namensnennung bestimmt nicht werden. --Grip99 00:52, 5. Okt. 2010 (CEST)
- Ich kann in Deutschland nur für Taten belangt werden, welche ich dort auch begangen habe. Das wird auch der der übereifrige Hamburger Richter anerkennen müssen und für sowas werden keine Auslieferungsersuchen in Österreich bejaht. Ansonsten dürfte es sich wohl auch nicht um ein Offizialdelikt handeln, sondern um ein reines Antragsdelikt. --Pfiat diΛV¿? 20:03, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Nunja, das ändert aber nichts daran das die Namensnennung in Österreich nicht untersagt ist, schon weil dort dem BGH die Rechtszuständigkeit fehlt, was auch für die Schweiz zutrifft. In beiden Ländern darf nämlich im Gegensatz zu D aus Prozeßakten zitiert werden. Im Zusammenhang mit den Bankencrashs gibt es da gerade eine interessante aber nach europäischem Recht unerlaubte Anfrage bzw. Auslieferungsantrag für zwei österreichische Journalisten aus Deutschland. Es wäre insofern wirklich mal zu klären welches Persönlichkeitsrecht in der WP gilt, denn derzeit scheinbar gar keins, sondern immer nur das welches gerade mal zitiert wird. Ich sehe im übrigen auch in der BGH-Entscheidung kein allgemein gültiges Verbot der Namensnennung. Eher im Gegenteil. Was sagen denn die hier aktiven deutschen Juristen dazu? --Pfiat diΛV¿? 13:54, 4. Okt. 2010 (CEST)
Es entsteht in Eurem Diskussions-Dialog der falsche Eindruck, nach deutschem Recht sei die Nennung der vollen Namen der verurteilten Mörder rechtswidrig. Das Gegenteil ist der Fall. Der BGH hat bisher in allen Entscheidungen Klagen auf ein Löschen der Namen abgewiesen. Das verlinkte Urteil des BGH vom 2. März 2010 zur New York Times betrifft garnicht die Nennung der Namen der Mörder Sedlmayrs, sondern einen ganzen anderen Fall. Die New York Times hatte in dem Fall auch nicht über eine rechtskräftige Verurteilung berichtet, sondern über bloße und offenbar nicht hinreichend bewiesene Verdächtigungen, --Rosenkohl 17:26, 12. Aug. 2011 (CEST)
- Niemand hat behauptet, dass das NYT-Urteil in jedem Detail Präzedenzcharakter für den Fall hier hätte oder sich gar um diesen Fall hier drehe. Es ging mir nur um die Widerlegung der Behauptung von Label5, er könne nicht in Deutschland für im Ausland begangene Taten belangt werden. Das ist schon bei Schwerkriminalität falsch, es gilt aber selbst bei bloßen Veröffentlichungen im Internet, wie es bereits die erste Seite des oben verlinkten BGH-Urteils sehr deutlich ausdrückt. Und als Label5 diesen Abschnitt eröffnete, stand dazu auch schon etwas in anderen, inzwischen archivierten Abschnitten.
- Ich bitte auch zu berücksichtigen, dass in dem von Dir auf WD:BIO zitierten Urteil darauf abgehoben wurde, dass bei Online-Archiven die Zugriffszahlen niedrig sind und dies bei weitem nicht mit der Einschaltquote einer öffentlich-rechtlichen Fernsehsendung in den 70er Jahren zur besten Sendezeit vergleichbar ist. Wikipedia liegt mit ihren Zigtausenden von Zugriffen pro Jahr auf den Sedlmayr-Artikel irgendwo zwischen dem Online-Archiv und der Fernsehsendung, die m.E. aus anderen Gründen (stärkere Emotionalisierung durch ihren visuellen Eindruck usw.) eher weiter als das Online-Archiv von unserer Situation abweicht. Ob die Namensnennung der Täter hier in der Wikipedia nach gegenwärtiger Lage rechtswidrig wäre, könnte man wohl erst dann mit Sicherheit sagen, wenn man ein genau auf diesen Fall zugeschnittenes Urteil hätte. Der Fall liegt wohl ziemlich nah an der Grenze. In so einem echten Zweifelsfall (viele angebliche Zweifelsfälle werden auch nur von interesssierter Seite herbeigeredet) würde ich die Nennung eher unterlassen, zumal ja in diesem international rezipierten Fall auch (im Gegensatz zu rein deutschen Affären) nicht die "Gefahr" (Täter werden es als "Chance" sehen) besteht, dass diese Information irgendwann der Flüchtigkeit des Internets zum Opfer fällt und (in der BGH-Formulierung) "Geschichte getilgt" wird. Aber zugegebenermaßen kann man auch nicht mit Sicherheit sagen, dass eine Nennung hier rechtswidrig wäre.
- Zu dem von Dir auf WD:BIO zitierten Sedlmayr-BGH-Urteil von 2011 äußere ich mich auch noch dort. Wichtig an diesem Urteil für die Wikipedia (ebenso wie an dem vom 15. Dezember 2009) ist m.E. vor allem, dass es zeigt, dass selbst bei allein durch ihre Straftat bekanntgewordenen Tätern die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Täter und den entgegenstehenden Rechten des Veröffentlichenden die Abwägung in Richtung des Persönlichkeitsrechts eng vorzunehmen ist. In viel stärkerem Maß gilt dies aber dann nach ständiger Rechtsprechung für bereits ohne Straftat Prominente und im Fall von Taten, die nicht so schwerwiegend sind, dass ihre Erwähnung starke Stigmatisierung oder gar die Gefährdung einer Resozialisierung erwarten lässt. Das ist ein viel typischerer Fall als die Sedlmayr-Mörder für die Wikipedia, weil wir es allgemein großteils mit tatunabhängig Prominenten zu tun haben, die zudem nur in Ausnahmefällen einen Mord begangen haben. Und in diesem Bereich wird immer wieder versucht, Biographien zu schönen, siehe etwa das Beispiel Fürstenberg. --Grip99 00:57, 13. Aug. 2011 (CEST)
- Das Gericht hat ja eindeutig gesagt, dass die Namen genannt werden dürfen, also sehe ich keinen Grund, sie hier noch länger weg zu lassen. Oder wovor haben hier einige Leute Angst? Dass die Herren Werlé und Lauber die Wikipedia hacken? --Maxl 20:47, 19. Sep. 2011 (CEST)
- "Eindeutig" hat das Gericht eigentlich nur etwas zum verhandelten Einzelfall gesagt, der sich ein wenig von unserem Fall unterscheidet (siehe meinen vorigen Beitrag). Mit äußerst großer Sicherheit kann man daraus (wie schon aus einem vorigen Urteil) nur ableiten, dass kein Versions-Verstecken mehr im Zusammenhang mit der Namensnennung erforderlich ist und Reverts in jedem Fall genügen. Der Fall der Namensnennung scheint mir wie gesagt juristisch a priori nicht eindeutig zu sein, und ich würde deshalb so oder so nicht revertieren. Nur vertreten andere Leute in der Wikipedia eine deutlich über die deutsche Rechtsprechung hinausgehende Handhabung des Persönlichkeitsrechts und würden Deine Einfügung ziemlich sicher rückgängig machen. Auf gewisse Diskussionen in Folge dieser Einfügung müsstest Du Dich also einstellen. Es existieren wie oben erwähnt andere Fälle in der deutschen Wikipedia, wo sich der Widerstand gegen überzogene persönlichkeitsrechtliche Interpretationen eher als hier anbieten würde. --Grip99 01:06, 20. Sep. 2011 (CEST)
- Das Gericht hat ja eindeutig gesagt, dass die Namen genannt werden dürfen, also sehe ich keinen Grund, sie hier noch länger weg zu lassen. Oder wovor haben hier einige Leute Angst? Dass die Herren Werlé und Lauber die Wikipedia hacken? --Maxl 20:47, 19. Sep. 2011 (CEST)
Ob eine Nennung jetzt gut ist soll man selbst beurteilen: http://derstandard.at/1319181176333/Sedlmayr-Moerder-darf-gegen-Namensnennung-klagen Das ist offenbar eine Entscheidung des EuGH, also für Deutschland und Österreich von Belang. --Philipp Wehofer 02:02, 28. Okt. 2011 (CEST)
- Siehe dazu auch http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=25.10.2011&Aktenzeichen=C-509/09. Laut meinem Verständnis hat die Entscheidung die Konsequenz, daß die Sedlmayr-Mörder demnach zukünftig vor einem deutschen Gericht gegen einen österreichischen Webseitenanbieter wegen eines möglicherweise in Deutschland für sie entstandenen Schadens klagen dürfen. Der EuGH hat am 25. Oktober 2011 somit die Zuständigkeit der Gerichte beurteilt, aber keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Namensnennung getroffen, was auch nicht verhandelt worden ist, --Rosenkohl 21:33, 28. Okt. 2011 (CEST)
- http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-zu-sedlmeyr-moerdern-archive-muessen-nicht-geloescht-werden-a-832048.html
- Aktueller Stand scheint demnach zu sein, dass die Namen genannt werden dürfen. Gruß Kiesch (Diskussion) 20:20, 8. Mai 2012 (CEST)
Bild
Bitte könnte man das Bild von der englischen Wikipedia Seite auch hier in den Artikel einbauen. Viennea 14:11, 7. Jul. 2011 (CEST)
- Das ist nicht möglich, weil das Bild unter keiner freien Lizenz steht. Die englischsprachige Wikipedia darf das Bild auf Grund einer Ausnahmeregelung für den angloamerikanischem Raum (Fair Use) nutzen. Eine Entsprechung für den deutschsprachigen Raum gibt es nicht. — Raymond Disk. 14:54, 7. Jul. 2011 (CEST)
Anklage wegen Nötigung 2011
Einer der veruteilten Mörder ist im Mai 2011 vor dem Amtsgericht Freising wegen Nötigung angeklagt worden, siehe die Berichte zum Prozess Opfer schwänzt Prozess, Münchner Merkur, 5. Mai 2011 und Sedlmayr-Mörder wieder vor Gericht, tz, 6. Mai 2011. Es gibt keine Meldungen über einen Prozeßausgang, --Rosenkohl 15:24, 12. Aug. 2011 (CEST)
- Interessant, aber zur Biographie von Sedlmayr gehört das auch unabhängig von allen persönlichkeitsrechtlichen Erwägungen bestimmt nicht. --Grip99 00:43, 13. Aug. 2011 (CEST)
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2011 ist der Angeklagte vom Amtsgericht Freising freigesprochen worden, siehe Andreas Sachse: Freispruch fürSedlmayr-Mörder, Münchner Merkur, 20. Oktober 2011. Zudem hat er vor dem Verwaltungsgericht München eine Löschung der Daten aus einer in dem Zusammenhang vorgenommenen erkennungsdienstlichen Behandlung erwirkt. Offenbar war diese Entscheidung noch nicht rechtswirksam, siehe München: Die Daten müssen gelöscht werden, wenn das Urteil rechtskräftig wird.Sedlmayr-Mörder klagt gegen Freistaat, Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2011, --Rosenkohl 19:49, 24. Dez. 2011 (CET)
Alle noch so spannenden Details aus dem Leben der Täter nach der Haftentlassung ohne Bezug zur Tat haben im Artikel eigentlich nichts zu suchen. ich habs auch gerade im Zuge einer Neugliederung entfernt. --Feliks (Diskussion) 08:40, 26. Aug. 2014 (CEST)
Neue BGH-Entscheidung zur Namensnennung
Wolfgang W. und Manfred L. dürfen gem. einer Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH von heute, 8. Mai 2012, als Sedlmayr-Mörder mit vollem Namen genannt werden, vgl. etwa: Klage wegen Namensnennung Sedlmayr-Mörder scheitert vor dem Bundesgerichtshof. --JosFritz (Diskussion) 16:14, 8. Mai 2012 (CEST)
Kein Recht auf Namenslöschung: Österreichische Gay-Webseite gewinnt gegen Sedlmayr-Mörder Hier auch wie das mit dem EuGH verwoben ist. --Franz (Fg68at) 12:28, 5. Aug. 2012 (CEST)
Die englische Wikipedia nennt die vollen Namen und hat sogar einen eigenen Artikel über sie. -- Schotterebene (Diskussion) 16:04, 5. Aug. 2012 (CEST)
Sedlmayr als Feinkost Käfer im Film über die blutige Geiselnacht von München
In den 70er Jahren (wohl eher 1. Hälfte) gabe es mal eine Art dokumentarischen Spielfilm über die 1. dt. Geiselnahme in einer Bank in Deutschland (in München). Die Geiselnahme war am 4.8.71 in der Prinzregentenstraße gegenüber von Feinkost Käfer. In diesem (Schwarz-Weiß) Film spielt Sedlmayr den Feinkosthändler Käfer, der u.a. die Geiseln mit Lebensmittel versorgt. Dieser Film wurde vor ca. 20 Jahren (anscheinend zum ersten Mal überhaupt im Fernsehen) auf VOX gezeigt. Merkwürdigerweise taucht diese Filmrolle von Sedlmayr in keiner seiner Filmografien auf, die ich gelesen habe. Meine Frage ist ganz einfach, wie heißt dieser Film? (Es könnte aich ohne weiteres angehen, daß der Film vesrchollen war und auf VOX erstmalig wieder ausgegraben wurde, zu der Zeit liefen auf VOX ähnliche Filme (u.a. Politdokus regelmäßig). Wer kennt den Film? --92.227.121.168 10:34, 10. Nov. 2013 (CET)
- Bist Du Dir sicher? Zu Lebzeiten von Sedlmayr gab es meines Wissens keinen Film zu dem Thema. Weder dokumentarisch noch sonstwie. Ich habe jedenfalls nichts gefunden. --Grip99 02:19, 27. Nov. 2013 (CET)
Ich bin mir absolut sicher, das Teil war mit Sedlmayr und lief auf VOX. Mir geht es um ein ganz spezielles Zitat, was Sedlmayr in dieser Art Dokudrama gesagt hat. Ich weiß, man findet nichts (über diesen Film. Habe selbst lange gesucht. Irgendjemand der das liest, hat das vielleicht damals auf VOX gesehen und wird sich an den Titel des Films erinnern. (nicht signierter Beitrag von 78.55.103.208 (Diskussion) 12:59, 27. Nov. 2013 (CET))
Mit Bezug auf die Geiselnahme in München wurde 1972 der Spielfilm Blutiger Freitag gedreht, darüber zudem der Dokumentarfilm Der Todesschuss von München Film von Tom Ockers, NDR/2007, beide offenbar ohne Mitwirkung Sedlmayrs, Rosenkohl (Diskussion) 14:01, 27. Nov. 2013 (CET)
Genau, "Blutiger Freitag" ist ein reiner Speilfilm, da habe ich schon nachgeforscht. Der Dokufilm von Tom Ockers ist neu. Diesen Film, den ich meine, muß kurz vor der Umstellung bei VOX gelaufen sein, also vor 1994 (da war die Umstellung/ Pleite des Senders). Wollte mich jetzt auch mal an VOX direkt wenden, ob es quasi ein Archiv mit den alten Sendelisten gibt. Seltsamerweise wird bei mir auf der VOX-Seite das Kontaktformular (wo man sein Anliegen reinschreibt) nicht angezeigt. (nicht signierter Beitrag von 78.55.99.89 (Diskussion) 18:31, 29. Nov. 2013 (CET))
Du meinst vermutlich den im Januar 1975 im Zdf ausgestrahlten Film Die Schiessübung des Regisseurs Norbert Kückelmann, dazu http://www.norbert-kueckelmann.de/norbert-kueckelmann-filmographie.html. Im Spiegel Nr. 1 1975 stand dazu:
- "Der spektakuläre Bankraub 1971 in der Münchner Prinzregentenstraße" bei dem ein Räuber und eine Geisel erschossen wurden, ist Hintergrund für einen TV-Film, in dem der Rechtsanwalt und Filmemacher ('Die Sachverständigen') Norbert Kückelmann den 'Zusammenhang von Ordnungswut und Ordnungsmacht' zeigen will. (Erfundener) Held des Films ist ein kleinbürgerlicher Delikatessenhandler (Walter Sedlmayr), der an die Gaffer und Gangster Würstchen verkauft."
Rosenkohl (Diskussion) 20:28, 29. Nov. 2013 (CET)
Danke für die Auskunft! Ja, es muß dieser Film gewesen sein. Sedlmayr nochmal woanders in dieser Rolle ist unwahrscheinlich. Merkwürdig nur, in Sedlmayrs Filmografie taucht nirgends diese Rolle auf. Zwischendurch hatte ich VOX per mail@vox.de kontaktiert, die haben keine alten Senderlisten mehr. Werde jetzt mal versuchen, diesen Film aufzutreiben und ihn mir dann nochmal ansehen. (nicht signierter Beitrag von 92.227.150.24 (Diskussion) 13:30, 3. Dez. 2013 (CET))
- Fernsehmitschnitt der VOX-Ausstrahlung vom 28. Februar 2003 entleihbar, aber nur für Leuphana-Angehörige. --Grip99 01:36, 5. Dez. 2013 (CET)
Rehabilitierung
Im Artikel über die Blutenburger Madonna steht dass es fünf Jahre dauerte bis Sedlmayr rehabilitiert war, hier heißt es "kurz danach" (nach der U-Haft). Das wäre eine Beschönigung. Außerdem ist ein Freispruch und eine Rehabilitierung nicht unbedingt dasselbe. (nicht signierter Beitrag von 93.210.34.96 (Diskussion) 00:27, 13. Nov. 2013 (CET))
- Hab es mal angepasst. Die zwei Jahre bis zum rechtskräftigen Freispruch, die im Artikel zur Blutenburger Madonna belegt stehen, kann ich jetzt allerdings hier nicht einfügen, weil ich keinen Zugang zu dem dort angegebenen Buch habe und es ja anscheinend inzwischen verboten ist. --Grip99 00:45, 27. Nov. 2013 (CET)
Privatleben
Anders als im Artikel steht hier: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-20-jahre-danach-sedlmayr-ein-mord-aus-habgier.69e89add-b49e-42bb-a4eb-714f9f2f0b08.html Das das mit dem Sado-Maso eine Erfindung des Mörders ist um eine falsche Fährte zu legen. Ich würde den betreffenden Satz im Text gern löschen, hab aber keine Ahnung, wie das mit der Quellenangabe geht. Kann jemand helfen?--Waterlily (Diskussion) 22:59, 7. Jan. 2016 (CET)
- Danke für den Hinweis. Ich habe es so angepasst: [14]. --KurtR (Diskussion) 05:07, 8. Jan. 2016 (CET)
Super, danke! Jetzt war gestern hier http://www.br.de/radio/bayern2/programmkalender/ausstrahlung-549650.html O~Ton Kollegin,zu hören, dass seine Homosexualität im KollegInnenkreis durchaus allgemein bekannt war. Er war also in seinem Bemühen, sie zu verheimlichen, entweder nicht so erfolgreich, oder es war ihm doch nicht so wichtig. Wäre schön, Du könntest den Text auch dahingehend anpassen!--Waterlily (Diskussion) 10:46, 8. Jan. 2016 (CET)
- @Waterlily: Kannst Du mir genau angeben, in welcher Minute/Sekunde dies gesagt wird? Möchte nicht das Ganze mir anhören. Hast Du auch noch nach weiteren Quellen gesucht, z. B. mit Google? Bin gespannt auf Deine Recherche. --KurtR (Diskussion) 02:21, 12. Jan. 2016 (CET)
Sorry Kurt, hab das jetzt erst gelesen, hätte aber auch sonst nicht aufgepasst, wann es zur Sprache kam. Waterlily 10:09, 13. Okt. 2016 (CET)
Ermordung
Der letzte Absatz des Abschnitts "Ermordung" (der ca. 40% dieses Absatzes ausmacht) beschäftigt sich einzig und allein mit den Persönlichkeitsrechten der veruteilten Täter und den Umgang der Wikipedia und anderer Medien damit. Es mag ja sein, dass das Thema der Namenslöschung für die Wikipedia als Organisation relevant ist. In diesem Artikel hat es aber wenig bis gar nichts verloren. Ich schlage daher eine Löschung des letzten Absatzes (bis auf den ersten Satz) vor. --Keilandreas (Diskussion) 23:36, 13. Dez. 2018 (CET)
- Das ist allerdings ein wichtiger Sachverhalt und nimmt nur einen Absatz in einem viel längeren Artikel über die Ermordung ein. Wir haben in der Vergangenheit lange dafür gekämpft, dass hier die Wahrheit gesagt werden kann. Sofern kein separater Artikel zum Thema Namensnennung im Fall Sedlmayr und underen besteht, sollte das so drin bleiben. --FideKoeln (Diskussion) 03:25, 15. Dez. 2018 (CET)
- Ich bleibe bei meiner Meinung: Egal wie langwierig und mühsam der Kampf gewesen sein mag, die Namen der Mörder in der Wikipedia zu veröffentlichen: Dieser Sachverhalt ist für die Biographie von Walter Sedlmayr nicht so relevant, dass er in dieser Detailreiche in diesem Artikel erläutert werden sollte. Mir persönlich ist das zwar relativ egal (weil ich weder Hardcore-Wikipedia-Editor, noch Sedlmayr-Fan bin und auch sonst keinerlei Berührungspunkte mit dem Artikel habe). Aber ich denke, dass die Ausführungen zu Informationsfreiheit v. Persönlichkeitsrechte hier doch etwas aus dem Ruder laufen weil die Wikipedia-Community sich hier selbst zu wichtig nimmt. (Ich bin ein großer Fan der Wikipedia! Und gerade deswegen halte ich es für wichtig, die Standards hoch zu halten.) Es handelt sich bei den kritisierten Ausführungen eben nicht um "einen Absatz in einem viel längeren Artikel über die Ermordung", sondern um 44% des Abschnitts "Ermordung" (gemessen an der Zeichenzahl)! Das wird keinem der für diesen Artikel relevanten Subjekte (Sedlmayr, die Mörder, die Angehörigen, ...) gerecht, außer vielleicht Menschen, deren Welt die Wikipedia ist. Ich plädiere also weiter für eine Kürzung bzw. das Verschieben dieser Informationen an eine geeignetere Stelle (z.B. Artikel über Informations- und Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechte, Gerichtsverfahren zu dem Thema...). Wie ist das Vorgehen bei solch widersprüchlichen Meinungen zum Inhalt eines Artikels? Findet eine Diskussion nur hier auf der Dikussionseite statt oder gibt es eine andere Möglichkeit, weiterzukommen? --Keilandreas (Diskussion) 18:18, 6. Mär. 2019 (CET)
- Ich finde nicht dass das störend im Artikel ist, im Gegenteil, die höchstrichterlichen Urteile sind ähnlich bedeutend wie im Lebach-Fall und nicht nur auf wikipedia beschränkt. Der Abschnitt zur Ermordung und deren Aufklärung kann jederzeit ausgebaut werden.--Claude J (Diskussion) 07:15, 7. Mär. 2019 (CET)
- Die Geschichte um die Verurteilten mag vielleicht für Sedlmayr's Biografie nebensächlich, gar unwichtig sein, doch gehört sie doch zu seiner Ermordung. Schließlich handelte es sich um ein Indizienprozess. Allein schon deshalb gibt es in solchen Fällen keine Nebensächlichkeiten, egal ob das jetzt für oder gegen die Verurteilten spricht. Es beleuchtet halt die Umstände genauer und macht sie dadurch nachvollziehbarer. Und es geht doch primär ums verstehen. Auch wenn die Verurteilten vergessen werden wollen, so hat sich doch die Geschichte schon geschrieben. Es sollte dabei bleiben, sie von allen Seiten zu beleuchten. Meiner Meinung nach bräuchte nichts gelöscht werden. (9.3.2019)
- Ich bleibe bei meiner Meinung: Egal wie langwierig und mühsam der Kampf gewesen sein mag, die Namen der Mörder in der Wikipedia zu veröffentlichen: Dieser Sachverhalt ist für die Biographie von Walter Sedlmayr nicht so relevant, dass er in dieser Detailreiche in diesem Artikel erläutert werden sollte. Mir persönlich ist das zwar relativ egal (weil ich weder Hardcore-Wikipedia-Editor, noch Sedlmayr-Fan bin und auch sonst keinerlei Berührungspunkte mit dem Artikel habe). Aber ich denke, dass die Ausführungen zu Informationsfreiheit v. Persönlichkeitsrechte hier doch etwas aus dem Ruder laufen weil die Wikipedia-Community sich hier selbst zu wichtig nimmt. (Ich bin ein großer Fan der Wikipedia! Und gerade deswegen halte ich es für wichtig, die Standards hoch zu halten.) Es handelt sich bei den kritisierten Ausführungen eben nicht um "einen Absatz in einem viel längeren Artikel über die Ermordung", sondern um 44% des Abschnitts "Ermordung" (gemessen an der Zeichenzahl)! Das wird keinem der für diesen Artikel relevanten Subjekte (Sedlmayr, die Mörder, die Angehörigen, ...) gerecht, außer vielleicht Menschen, deren Welt die Wikipedia ist. Ich plädiere also weiter für eine Kürzung bzw. das Verschieben dieser Informationen an eine geeignetere Stelle (z.B. Artikel über Informations- und Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechte, Gerichtsverfahren zu dem Thema...). Wie ist das Vorgehen bei solch widersprüchlichen Meinungen zum Inhalt eines Artikels? Findet eine Diskussion nur hier auf der Dikussionseite statt oder gibt es eine andere Möglichkeit, weiterzukommen? --Keilandreas (Diskussion) 18:18, 6. Mär. 2019 (CET)
Zustimmung zu einer Entfernung in diesem Artikel, da kein konkreter Bezug zur Biographie Sedlmayrs mehr besteht. Der betreffende Abssatz könnte stattdessen z.B. unter Resozialisierung#Deutsches Recht eingebaut werden, Rosenkohl (Diskussion) 11:34, 9. Mär. 2019 (CET)
Hund Moritz
Hatte wie Rudolph Moshammer einen bekannten Hund. Sein Hund, ein West Highland White Terrier hatte den Namen „Moritz“, den gab er über das Wochenende wie üblich bei seinem Hausmeister, in seinem geerbten Haus an der Elisabethstraße in München/Schwabing, wo auch er wohnte und in Juli 1990 ermordet wurde, in Pflege ab. Sie dazu auf YouTube Walter Sedlmayr - Der Wirt, aus einer Sendung aus den 1980-Jahren, von ORF, Jolly Joker 1989. Es hätte eine Kochsendung, von BR Fernsehen, mit ihm in den 1990-Jahren geben sollen. In den Beitrag sieht man ihm mit den Hund spazieren gehen. Spätere Presseberichte:„Walter Sedlmayrs Hund 1995 in München von zwei unbekannten Männern erschossen.!” Die Hintergründe dazu sind nicht bekannt, aber ein Presseartikel gab an, dass es sich bei der Tat um ein Versehen gehandelt haben soll? Der Mordfall Walter Sedlmayr --viennea (Diskussion) 09:12, 26. Jul. 2016 (CEST)
- Der Hund dürfte keine Relevanz besitzen und hat auch nie Einzug in den Artikel gehalten. -- ErledigtApraphul Disk WP:SNZ 13:14, 8. Aug. 2021 (CEST)
mehrfacher DM-Millionär?
mehrfacher DM-Millionär? Was ist das denn für eine umständliche, verschwurbelte Formulierung? Ein "gerade so" DM-Millionär wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar, weil er nur 500.000 Euro besitzt. Aber ein mehrfacher DM-Millionär ist in jedem Fall Millionär. --91.8.124.128 07:09, 27. Feb. 2018 (CET)
- Das kritisierte "DM-" wurde im Juni 2018 entfernt (und leider hier nicht ausgetragen). -- ErledigtApraphul Disk WP:SNZ 13:14, 8. Aug. 2021 (CEST)
5 Tage in Untersuchungshaft und dann...
..."Rehabilitation" durch das Landgericht ? Was soll man sich darunter vorstellen ? (Wird nicht die U-Haft vom Amtsrichter angeordnet - und ggf. beendet ?) --188.174.56.166 20:12, 13. Apr. 2019 (CEST)
- Der kritisierte Satz wurde im Dezember 2019 geändert (und leider hier nicht ausgetragen). -- ErledigtApraphul Disk WP:SNZ 13:14, 8. Aug. 2021 (CEST)
Foto
Ein Foto der Person wäre schön. Hat niemand eines in seinem privaten Fotoarchiv, das er unter einer freien Lizenz hochladen kann? --Neitram ✉ 13:36, 29. Jun. 2018 (CEST)
- Kann man nicht einfach das aus der engl. WP klauen? 89.204.137.245 23:36, 10. Jul. 2020 (CEST)
- Wenn man den Lizenshinweis anschaut, geht es nicht. --KurtR (Diskussion) 02:01, 11. Jul. 2020 (CEST)
Regietätigkeit
Evtl. sollte man die Tätigkeiten im Bereich Regie erwähnen. Unter anderem in den legendären Tierfilmen und den zwei Stars in der Manege Produktionen, die Walter Sedlmayr in den 80ern erstellt hatte. (nicht signierter Beitrag von 46.81.176.100 (Diskussion) 12:23, 3. Mär. 2018 (CET))
- Wenn es dafür Belege gibt, dann her damit - oder noch besser: Gleich selbst in den Artikel eintragen. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 14:02, 8. Aug. 2021 (CEST)
Beerdigung
Der letzte Satz über die Abwesenheit von Prominenz und des bayerischen MP ist für mich (als Norddeutschen?) unverständlich. Waren denn welche eingeladen? Ist es in Bayern es üblich, dass der MP Prominente beerdigt? Warum ist das Wikipedia-relevant? (nicht signierter Beitrag von 84.119.201.163 (Diskussion) 29. Juni 2018, 15:57 Uhr)
- Walter Sedlmayr war schon sehr prominent, er war ein Sympatieträger; ich würde sagen, einer der beliebtesten deutschen Schauspieler,
- nur war er homosexuell - Anfang der 90er noch etwas ganz anderes als heute.
- die Umstände, dass man zuerst an die Stricherszene dachte, tun da vielleicht ihr Übriges. (nicht signierter Beitrag von 77.248.82.165 (Diskussion) 24. August 2018, 19:56 Uhr)
- Die Formulierung ist deshalb schräg, weil sie insinuiert, beim Tod berühmter bayer. Volksschauspieler o. ä. bestände eine Art Übung (oder Regelfall), dass der bayer. MP dort erscheint. --188.174.58.60 20:45, 27. Mär. 2019 (CET)
- Die Anmerkung mit dem Ministerpräsidenten war schon vorher raus und den Rest der Aussage (bzgl. der angeblich fehlenden Prominenz) habe ich entfernt, da sie nicht nur unbelegt, sondern auch falsch war. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:27, 8. Aug. 2021 (CEST)
Flakhelfer?
Das kann eigentlich nicht sein. Da war er schon viel zu alt dazu, mit 19. Sein Jahrgang war doch schon 1943/44 dran. Und diese Flakhelferdienstzeiten waren doch sehr begrenzt. Eine zweifelhaft klingende Information! --2001:A61:2B66:7E01:1058:2AEC:F443:DE00 07:48, 12. Jan. 2020 (CET)
- Ich weiß nicht, wann wer „dran war“, aber ich habe den Satz jetzt ganz gelöscht, weil: (a) Enzyklopädisch nicht relevant, (b) nicht belegt und (c) im Abschnitt "Jugend" (als 19-Jähriger) etwas fehlplaziert. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:36, 8. Aug. 2021 (CEST)