Diskussion:Werner Best
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Komma?
[Quelltext bearbeiten]"In Konflikten vertreten wir selbstverständlich [...]" — Wie wär's mit'm zweiten Komma in dem Satz? Liest sich besser, ist näher am Duden und wäre für 'nen exzellenten Artikel optimal. Oder hat Best das selber vergessen? --2A02:8109:A300:C200:9D6A:5C60:54B7:C9B9 16:27, 25. Sep. 2023 (CEST)
Konjunktiv
[Quelltext bearbeiten]Bei Zweifeln am Inhalt des Berichteten ist der Konjunktiv II sinnvoll, siehe zum Beispiel Gerhard Schoebe: Schoebe Grammatik kompakt. Oldenbourg, München 1997, S. 142. Da es wenig glaubhaft ist, dass Best in dänischer Haft „schlimmer als die KZ-Häftlinge des Deutschen Reiches“ behandelt wurde, ist der Konjunktiv II hier am Platz. Und wenn man sich schon auf den Wikipedia-Artikel Konjunktiv beruft, sollte man ihn vorher gelesen haben. --Φ (Diskussion) 11:37, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Im Artikel Konjunktiv#Ausdruck des Zweifels am Inhalt des Berichteten wird ein solcher Sprachgebrauch in der Tat erwähnt. Die folgende Einschätzung „In der Sprachwissenschaft ist diese Regel jedoch umstritten.“ ist mir zu vorsichtig formuliert. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich den Artikel unter Verwendung anderer Literatur als Grammatik kompakt von 1997 überarbeiten. --Malabon (Diskussion) 21:53, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Der Konjunktiv der fremden Meinung hat die Funktion zu erklären, ob sich der Sprecher/Schreiber eine Aussage eines Dritten zu eigen macht. Er sagt nichts darüber aus, was der Sprecher/Schreiber von der inhaltlichen Richtigkeit der Aussage des Dritten hält. --Malabon (Diskussion) 22:03, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Wie gesagt: Bei Schoebe Grammatik kompakt. Oldenbourg, München 1997, S. 142, steht das anders. --Φ (Diskussion) 22:40, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Also nichts Neues. --Malabon (Diskussion) 22:53, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Nein, natürlich nicht. Der Konjunktiv II wird von einigen als Signal des Zweifels am Inhalt des Berichteten benutzt, und das ist nicht falsch. --Φ (Diskussion) 07:54, 2. Okt. 2023 (CEST)
- Du hast immer gern das letzte Wort? --Malabon (Diskussion) 22:26, 3. Okt. 2023 (CEST)
- Nein, natürlich nicht. Der Konjunktiv II wird von einigen als Signal des Zweifels am Inhalt des Berichteten benutzt, und das ist nicht falsch. --Φ (Diskussion) 07:54, 2. Okt. 2023 (CEST)
- Also nichts Neues. --Malabon (Diskussion) 22:53, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Wie gesagt: Bei Schoebe Grammatik kompakt. Oldenbourg, München 1997, S. 142, steht das anders. --Φ (Diskussion) 22:40, 1. Okt. 2023 (CEST)
- Der Konjunktiv der fremden Meinung hat die Funktion zu erklären, ob sich der Sprecher/Schreiber eine Aussage eines Dritten zu eigen macht. Er sagt nichts darüber aus, was der Sprecher/Schreiber von der inhaltlichen Richtigkeit der Aussage des Dritten hält. --Malabon (Diskussion) 22:03, 1. Okt. 2023 (CEST)
Der Satz im Abschnitt „Sonderrolle Dänemarks“ („In seinem Stab befanden sich eine Person, die für die dänische zuständig, ein Wirtschaftsexperte ...“) ist völlig unverständlich u. sollte so nicht stehenbleiben. Wer weiß, was gemeint sein könnte, und kann es korrigieren? --Schilderwaldmeister (Diskussion) 19:34, 20. Mai 2024 (CEST)