Eberhard I. (Württemberg, Herzog)

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Eberhard im Bart (kolorierte Federzeichnung um 1550)
Grabplatte Eberhards in der Tübinger Stiftskirche

Eberhard im Bart (* 11. Dezember 1445 in Urach; † 25. Februar 1496 in Tübingen) war seit 1457 als Eberhard V. Graf von Württemberg-Urach und ab 1482 auch von Württemberg-Stuttgart sowie seit 1495 als Eberhard I. der erste regierende Herzog von Württemberg und Teck.

Eberhard war ein Sohn von Graf Ludwig I. von Württemberg-Urach und dessen Gemahlin Mechthild, Tochter des Pfalzgrafen bei Rhein Ludwig III. Zu seinen Erziehern gehörte der Geistliche Johannes Nauclerus, der auch später einen großen intellektuellen Einfluss auf den Grafen ausübte.

Nach dem Tod seines Vaters, den 1450 im Alter von 38 Jahren die Pest hinraffte, wurde sein sechs Jahre älterer Bruder Ludwig Graf von Württemberg-Urach. Dieser starb aber schon 1457 mit 18 Jahren. Damit fiel der Titel an den minderjährigen Eberhard, für den eine Vormundschaft eingesetzt wurde, die von der Reichsburg Grüningen aus regierte. Diese wurde 1459 auf dem Tübinger Landtag aufgehoben und der 14-jährige Eberhard für volljährig erklärt.[1] Die Grafschaft Württemberg-Urach entsprach dem westlichen Teil des vormaligen Württemberg, das mit dem Nürtinger Vertrag 1442 zwischen Ludwig I. und dessen jüngerem Bruder Ulrich V. aufgeteilt worden war.

Eberhard V. bezog Schloss Urach als Residenz, das in Urach am Ostrand seines Territoriums gelegene Wasserschloss, wo schon seine Eltern residiert hatten. Die kleine Stadt war für vier Jahrzehnte Sitz der Uracher Linie und erhielt in der Residenzzeit ambitionierte Neubauten wie die Stiftskirche St. Amandus (ab 1478) und das Spital (ab etwa 1480) als Institutionen für die Wohlfahrt des Landes.[2] Dem Grafen standen hierfür mit dem Baumeister Peter von Koblenz und dem Zimmermann Hans von Zweibrück zwei fähige Fachleute zur Verfügung, die ab etwa 1470 das Bauwesen in der Grafschaft prägten. Später verlegte Eberhard die Residenz nach Stuttgart und regierte ab 1483 von dort das wiedervereinigte Württemberg.

Von Mai bis November 1468 unternahm Graf Eberhard eine Pilgerfahrt nach Jerusalem, wo er und seine 24 adligen Begleiter (Christoph von Baden et al.) am 12. Juli 1468 in der Grabeskirche zu Rittern vom Heiligen Grab geschlagen wurden.[3] Seinen Beinamen „im Bart“ soll er einem auf der Pilgerreise geleisteten Gelübde verdanken, dem zufolge er sich den Bart in Zukunft nicht mehr schneiden werde.

Der 1474 für die Hochzeit neu ausgemalte Palmensaal in Schloss Urach

Der Graf schloss 1474 eine prestigeträchtige Ehe mit der oberitalienischen Markgräfin Barbara Gonzaga von Mantua aus einem sehr angesehenen und vermögenden Geschlecht. Nach der kirchlichen Trauung am 12. April im Dom zu Mantua fand in Urach am 4. Juli ein „Beilager“ statt.[4] Eine Beschreibung der Hochzeitsfeier[5] zeigt die Teilnahme von vielen hochrangigen Herren und Damen. Die 14.000 Gäste verzehrten 165.000 Laib Brot und über 150.000 Liter Wein.

Ab Januar 1475 nahm Eberhard an dem Neusser Krieg gegen Karl den Kühnen von Burgund teil und begab sich zu dem Reichsheer, das über Köln schließlich von Neuss eintraf und die Belagerung durch die burgundischen Truppen im Juni des Jahres beendete.

Barbara hatte zeitlebens Heimweh nach Italien. Die einzige Tochter aus dieser Ehe verstarb im Säuglingsalter. Eberhard hatte noch Kinder „von ledigen Frauen außerhalb der Ehe geboren“. Ludwig Wirtemberger (1465–1495) und Hans Wirtemberger wurden aufgrund der guten Beziehungen Eberhards zu Kaiser Friedrich III. 1484 von diesem in den Stand versetzt, als seien sie ehelich geboren. Darüber hinaus soll er weitere Kinder aus der Beziehung mit Ottilie von Gosheim gehabt haben. Nach Ludwig folgten Gregor Lamparter von Greifenstein und Margarete Wirtemberger († 1493). Die Mutter der Franziskanernonne Katharine Wirtemberger blieb wie die von Hans ungenannt.

Eberhard starb 1496 im Schloss Tübingen an Fieber, roter Ruhr und Blasengeschwüren. Sein Todestag war der dies St. Matthiae, nach dem Römischen Kalender ante diem VI kalendas marciij (6. Tag vor den Kalenden des März). Da er in einem Schaltjahr in der letzten Februarwoche starb, war dies der 25. Februar, jedoch wird irrtümlich in vielen modernen Quellen der 24. Februar als Todestag angegeben. Auch nach dem Heiligenkalender wurde der Matthiastag in Schaltjahren am 25. Februar begangen.[6]

Begraben wurde er zunächst im Stift St. Peter auf dem Einsiedel. Später wurde sein Leichnam in die Stiftskirche Tübingen überführt.

Eberhards neues Wappen nach der Erhebung zum Herzog mit den Herrschaften Württemberg, Teck, Grüningen und Mömpelgard
Herzog Eberhard mit der Reichssturmfahne im Rathaus Markgröningen

Universitätsgründung und Reformen

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Der jung ins Amt gekommene Graf Eberhard stellte sich den Herausforderungen seiner Zeit mit der ab 1472 nachweisbaren Lebensdevise „Attempto“ („Ich wag’s“). Anfangs musste er sich vor allem gegen seinen Onkel, den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, erwehren, der Ansprüche auf seinen Landesteil erhoben hatte und eine ständige Bedrohung darstellte. Nach Friedrichs Tod († 12. Dezember 1476) konnte sich Eberhard mehr der Innenpolitik zuwenden.

Obwohl selbst lateinunkundig, schätzte Eberhard die literarische Bildung und die intellektuelle Bewegung des Humanismus hoch und ließ für sich eine große Zahl lateinischer Texte ins Deutsche übersetzen.[7] Hier arbeitete für ihn vor allem der Uracher Schönschreiber und Buchmaler Stephan Schriber. Reste seiner umfangreichen Bibliothek sind erhalten geblieben.[8]

Motiviert von seiner Mutter Mechthild von der Pfalz, ließ Eberhard das Sindelfinger Stift nach Tübingen verlegen und begründete hier 1477 die Universität Tübingen. Zudem holte er die „Brüder vom gemeinsamen Leben“, eine Gemeinschaft der „Devotio moderna“, und einen ihrer führenden Vertreter, Gabriel Biel, ins Land und ließ in Urach, Dettingen an der Erms, Herrenberg, Einsiedel bei Tübingen und Tachenhausen Stifte errichten. Als intellektueller Vertrauter und Gelehrter Rat des Grafen spielte der Humanist Johannes Nauclerus eine entscheidende Rolle, der auch erster Rektor und später Kanzler der Universität wurde.

Im Jahr der Universitätsgründung veranlasste Eberhard die Vertreibung oder Gefangennahme der in Württemberg lebenden Juden. Zur Rechtfertigung soll er eigens für ihn übersetzte Prozessakten zum angeblichen Ritualmord an Simon von Trient genutzt haben. Die antijüdische Politik Eberhards war wohl auch wirtschaftlich begründet: Die Bevölkerung klagte über zu hohe Zinsnahmen, und er selbst profitierte ebenfalls von einem Schuldenschnitt im Zuge der Vertreibung.[9]

Von Februar bis April 1482 begleitete der bedeutende Humanist Johannes Reuchlin Graf Eberhard auf dessen Reise nach Rom, bei der mit Papst Sixtus IV. erfolgreich vor allem über die personelle und finanzielle Trennung der Universität vom Tübinger Sankt-Georg-Stift verhandelt wurde.

Ein besonderes Anliegen war Eberhard die Kirchen- und Klosterreform bzw. die Durchsetzung einer staatlichen Finanzaufsicht.

Wiedervereinigung und Erhebung zum Herzogtum

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Mit dem Münsinger Vertrag gelang es Eberhard am 14. Dezember 1482, eine Wiedervereinigung der beiden Landesteile Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart zu erreichen. Im selben Jahr verlieh ihm Papst Sixtus IV. die Goldene Rose. Er verlegte die Residenz nach Stuttgart und regierte das wiedervereinigte Land. 1485 schloss er mit Herzog Siegmund dem Münzreichen ein zehnjähriges Schutzbündnis und gegenseitiges Hilfsabkommen im Kriegsfall.[10] 1492 wurde er von König Maximilian in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen.

Auf dem Reichstag zu Worms erhob König Maximilian I. die Grafschaft Württemberg am 21. Juli 1495 nach langen Verhandlungen zum Herzogtum und dabei Graf Eberhard V. zum Herzog von Württemberg und Teck. Der angestrebte Titel eines Herzogs von Schwaben und mit diesem die Wiederbelebung des alten Stammesherzogtums blieb ihm versagt. Zwei Tage später erneuerte der König die erbliche Belehnung mit Reichssturmfahne, Burg und Stadt Grüningen und genehmigte die Aufnahme des Grüninger Fahnlehens in das neue viergeteilte Herzogswappen.[11] Im Gegenzug musste Eberhard im Wormser Vertrag akzeptieren, dass Herzogtum und Reichslehen im Falle unterbrochener männlicher Nachfolge ans Reich zurückfallen würden, und sich verpflichten, den Bau des Württembergischen Landgrabens einzustellen.

Im Münsinger Vertrag war auch die Nachfolge des erbenlosen Eberhard I. geregelt worden. Danach wurde der seit 1480 im Stuttgarter Landesteil regierende Graf Eberhard VI. nach dem Tod des Herzogs dessen Nachfolger als Eberhard II., womit auch die Landesteilung endgültig aufgehoben war.

Verhältnis zu Juden und Regimentsordnung

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Eine unvoreingenommene Beurteilung seiner Person hat laut Deigendesch aber auch zu berücksichtigen, dass er unter den Fürsten seiner Zeit eine deutliche „Judenfeindschaft“ zeigte.[9] Im Jahr 1492 verordnete er ein Testament, das besagte, dass sich Juden in Württemberg nicht niederlassen dürfen. Diese Regimentsordnung blieb bis 1806 bestehen und prägte das Leben der Juden in diesem Zeitraum.[12]

An vielen Orten konnten sich Juden nur vorübergehend niederlassen und lebten in zahlreichen kleineren Herrschaften. Oftmals wurden sie nach einiger Zeit willkürlich ausgewiesen. Sie hatten unterschiedlich hohe Abgaben zu entrichten, beispielsweise Schutzgelder.[12] Durch die hohen Abgaben lebten sie häufig in ärmlichen Verhältnissen, da sie zudem nur spezifische Berufe ausüben durften.[12]

Das Reiterstandbild Eberhards im Bart ist eine aus Bronze gefertigte Statue und befindet sich im Innenhof des Alten Schlosses in Stuttgart
„Der reichste Fürst“, eine Skulptur geschaffen von dem Bildhauer Paul Müller nach einer Ballade von Justinus Kerner, befindet sich im Stuttgarter Schlossgarten

Schon die Zeitgenossen bewunderten Eberhards geistige Fähigkeiten. Vor allem im 19. und 20. Jahrhundert hat dann die patriotisch gesinnte württembergische Geschichtsschreibung den ersten Herzog verklärt. So wurde ihm zu Ehren seine Büste in der Walhalla aufgestellt. Ferner wird er in „Preisend mit viel schönen Reden“ als „Eberhard, der mit dem Barte, Württembergs geliebter Herr“ charakterisiert, was auf dem Gedicht Der reichste Fürst von Justinus Kerner beruht. In diesem sogenannten „Württembergerlied“ wird er als der reichste Fürst unter den deutschen Fürsten besungen, weil er unbesorgt bei jedem seiner Untertanen Unterschlupf angeboten bekomme, ohne Angst um Leben oder Eigentum haben zu müssen. In dieser Ballade heißt es bildlich: „ ich mein Haupt kann kühnlich legen jedem Untertan in Schoß.“ Zu diesem Satz steht ein Denkmal des Bildhauers Paul Müller, die Eberhardsgruppe, im Schlossgarten zu Stuttgart.

  • Volker Himmelein: Eberhard, der mit dem Barte. Bilder und Stationen aus seinem Leben. Eine biographische Studie zum 500jährigen Bestehen der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Rainer Wunderlich Verlag, Tübingen 1977, ISBN 3-8052-0278-4.
  • Fritz Ernst: Eberhard im Bart. Die Politik eines deutschen Landesherrn am Ende des Mittelalters. Kohlhammer, Stuttgart 1933.
  • Gerhard Faix: Eberhard im Bart, der erste Herzog von Württemberg. Hrsg. vom Württembergischen Landesmuseum Stuttgart. Württembergisches Landesmuseum, Stuttgart 1990.
  • Eberhard GönnerEberhard im Bart. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, ISBN 3-428-00185-0, S. 234 f. (Digitalisat).
  • Peter Rückert (hrsg.): Von Mantua nach Württemberg: Barbara Gonzaga und ihr Hof. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 2., durchgesehene Auflage, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-17-022390-5 online
  • Hans-Martin Maurer (Hrsg.): Eberhard und Mechthild. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter (= Lebendige Vergangenheit. Zeugnisse und Erinnerungen. Schriftenreihe des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins. Band 17). Kohlhammer, Stuttgart 1994, ISBN 3-17-013124-9.
  • Hans-Martin Maurer: „Wahre Herzöge und Fürsten des Reichs“. Die Erhöhung des Landes und des Hauses Württemberg im Jahre 1495. In: Beiträge zur Landeskunde. Nr. 5/1995, S. 1–9.
  • Dieter Mertens: Eberhard V./I. im Bart. In: Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press (Hrsg.): Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-013605-4, S. 92–95.
  • Dieter Mertens: Eberhard im Bart als Stifter der Universität Tübingen. In: Sönke Lorenz u. a. (Hrsg.): Attempto – oder wie stiftet man eine Universität. Die Universitätsgründungen der sogenannten zweiten Gründungswelle im Vergleich (= Contubernium. Band 50). Steiner, Stuttgart 1999, ISBN 3-515-07525-9, S. 157–173.
  • Dieter Mertens: Eberhard im Bart als politische Leitfigur im frühneuzeitlichen Herzogtum Württemberg. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte. Band 59, 2000, S. 43–56. (Volltext)
  • Ingrid Gamer-Wallert: Graf Eberhards Palme. Vom persönlichen Zeichen zum Universitätslogo, Silberburg-Verlag, Tübingen 2003, ISBN 3-87407-565-6.
  • Gerhard Raff: Hie gut Wirtemberg allewege. Band 1: Das Haus Württemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig. 6. Auflage. Landhege, Schwaigern 2014, ISBN 978-3-943066-34-0, S. 339–375.
  • Paul Friedrich von StälinEberhard im Bart. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 5, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 557 f.

Einzelnachweise

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  1. Karl Weller und Anton Weller: Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum. 9. Auflage. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-8062-0141-2, S. 93.
  2. Tilmann Marstaller: Residenz aus Stein und Holz. Schloss, Stift und Stadt Urach im Licht der historischen Bauforschung. In: Klaus Gereon Beuckers (Hrsg.): Stadt, Schloss und Residenz Urach. Neue Forschungen. Regensburg 2014, S. 137–161.
  3. Fritz Pietzner: Schwertleite und Ritterschlag. Postberg 1934, S. 122
  4. Peter Rückert (hrsg.): Von Mantua nach Württemberg: Barbara Gonzaga und ihr Hof. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, 2., durchgesehene Auflage, Stuttgart 2012.
  5. Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr. 373d
  6. Gerhard Raff: Hie gut Wirtemberg allewege. Band 1: Das Haus Württemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig. 6. Auflage. Landhege, Schwaigern 2014, ISBN 978-3-943066-34-0, S. 361f. und Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 13. Auflage. Hahn, Hannover 1991, ISBN 3-7752-5177-4, S. 78 und S. 222
  7. Dieter Mertens: Eberhard im Bart und der Humanismus. In: Maurer H. M. (Hrsg.): Eberhard und Mechthild. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter. Stuttgart 1994, S. 35–81.
  8. Regina Cermann: Die Bibliothek Herzog Eberhards im Bart von Württemberg (1445-1496). In: Scriptorium 51 (1997), S. 30 – 50 mit Tafel 3 – 15. Regina Cermann: Stephan Schriber und der Uracher Hof samt Neuinterpretation der Palme Graf Eberhards im Bart. In: Neue Forschungen. Stadt, Schloss und Residenz Urach. Hg. von Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und Klaus Gereon Beuckers (Kunsthistorisches Institut der Universität Kiel). Regensburg 2014, S. 53–83.
  9. a b Roland Deigendesch: Judenfeindschaft am Uracher Hof? Zu einer verschollenen und wieder entdeckten Handschrift aus dem Umkreis Graf Eberhards V. von Württemberg. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte. Band 64, 2005, S. 85–102.
  10. Hannes Obermair: Bozen Süd – Bolzano Nord. Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung der Stadt Bozen bis 1500. Band 2. Stadtgemeinde Bozen, Bozen 2008, ISBN 978-88-901870-1-8, S. 185–186, Nr. 1218.
  11. König Maximilian I. beurkundete, „daß Wir Unseren und des Reichs Sturmvanen empfohlen haben dem hochgeporenen Eberharten, Hertzogen zu Wirtemberg und zu Teck, [...] und allen seinen Lehenserben zu rechtem Lehen verliehen und leihen ihm auch mit diesem Unserem Briefe Gruningen Statt und Burg mit Leuten und Guten [...], wann weil das zu Unserem des Reichs Sturmvanen Lehen ist und auch darzu gehöret; mit der Bescheidenheit, daß der vorgenannt Hertzog und seine Lehenserben Uns und Unseren Nachkomen am Reiche, Kunegen und Keysern, ewiglich die Dienst thun sullen getrewlich, die man davon zu recht und billig thun soll. Sy sullent auch und haben Geheiß, daß sy den Sturmvanen besorgen und bewahren [...], als auch der genannt Hertzog Eberhart und seine Voreltern von Unsern Vorfaren am Reiche solchen Empfehle und Lehen gehabt und hergebracht haben.“ Vgl. Urkunde vom 23. Juli 1495; Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Regesten 713, und RI XIV,1 n. 2164 – Regesta Imperii online; Original-Abschrift bei Hermann Römer: Markgröningen im Rahmen der Landesgeschichte I., Urgeschichte und Mittelalter, Markgröningen 1933, S. 187f.
  12. a b c Joachim Hahn: Jüdisches Leben in Ludwigsburg: Geschichte, Quellen und Dokumentation. G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 1998, ISBN 978-3-7650-8211-5.
Commons: Eberhard I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
VorgängerAmtNachfolger
Ludwig II.Graf von Württemberg-Urach
1457–1482
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag
Ludwig II.Graf von Württemberg-Mömpelgard
1457–1473
Heinrich
HeinrichGraf von Württemberg-Mömpelgard
1482
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger VertragGraf von Württemberg
ab 1495 Herzog

1482–1496
Eberhard II.
Titel neu geschaffenHerzog von Teck
1495–1496
Eberhard II.