Pfand auf Getränkebehälter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Einwegsystem)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Mehrwegpfandflaschen in Getränkekiste

Pfand auf Getränkebehälter (ugs. auch Flaschen- oder Dosenpfand bzw. Pfand, österreichisch auch Einsatz, schweizerisch ugs. Depot) bezeichnet einen geldlichen Gegenwert (Abgabe) auf Flaschen und Gefäße (auch Gebinde), den der Käufer beim Kauf zum Originalpreis dazuzahlt und nur bei einer korrekten Rückgabe vollständig erstattet bekommt.

Dabei wird zwischen einem Pfand auf Einweg- und auf Mehrweggetränkebehälter unterschieden – Einweggetränkebehälter, die meist aus Kunststoffen, Aluminium (siehe Getränkedose) oder sonstigen Verbundstoffen (siehe Getränkekarton) bestehen, werden nur einmalig befüllt und meist direkt nach der Rückgabe, z. B. in einem Leergutautomat, zerstört, dafür jedoch stofflich wiederverwertet. Mehrweg-Gebinde, die in der Regel aus Glas, Hartplastik oder Metallen bestehen, ermöglichen aufgrund ihrer Beständigkeit dagegen eine mehrfache Befüllung.[1] Die Umweltbelastungen beider Pfandarten im Vergleich sind umstritten.

Weltweit existieren verschiedene Pfandsysteme ohne internationale Einheitlichkeit; viele Länder besitzen aber auch gar keine flächendeckenden Pfandsysteme. Mehrweg- ist weiter verbreitet als Einwegpfand. So ist das Einwegpfand in den meisten Staaten Europas unbekannt; nur in den skandinavischen Ländern existieren schon länger Regelungen. Schweden führte 1885 ein Mehrwegpfandsystem für 33-cl-Glasflaschen ein und besitzt damit das älteste Pfandsystem der Welt.

Situation in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Logo der DPG

Seit dem 1. Januar 2003 sind alle in Deutschland gekauften pfandpflichtigen Einwegflaschen am Logo der der Deutschen Pfandsystem GmbH erkennbar und mit 0,25 € bepfandet. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind grundsätzlich Getränke in sogenannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung, wenn diese ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden.

Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen.[2] Ausnahmen gibt es für Läden mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche.

Die häufigste genutzte Gebindegröße ist die 1,5 Liter Flasche.[3] Dessen Gewicht ist seit 2002 um 17 % von 35,5 auf 29,47 g (Stand 2019) reduziert worden.[4]

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Kohl V) – Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war damals Angela Merkel (CDU) – bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, wurde unter Jürgen Trittin (Grüne) – Umweltminister von 1998 bis 2005 – das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 eingeführt. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.

Einzelhandel und Getränkeindustrie versuchten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Die Klagen hatten keinen Erfolg.

Da der Handel bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege gesetzt hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2003 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der sogenannten Insellösungen.

Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 0,25 € – im Einzelhandel einschließlich Umsatzsteuer, im Großhandel zuzüglich Umsatzsteuer[5] – auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Drei-Liter-Grenze führt zu ungewöhnlichen Reaktionen einiger Hersteller, die in Erwägung ziehen, durch Mengen knapp über der Grenze das Gesetz zu umgehen.

Am 1. Mai 2006 wurde die Pfandpflicht auf sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) ausgeweitet. Am 1. Januar 2019 wurde die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 % erweitert.[6][7]

Seit 2022 sind auch alkoholische Mischgetränke, Frucht- und Gemüsesäfte, Wein und Sekt in Dosen und Plastikflaschen pfandpflichtig. Außerdem gilt dies für alle diätischen Getränke sowie Milch und Milchprodukte in Dosen.[8] Eine Übergangsregelung bis 2024 gibt es für Milch und Milchprodukte in Einwegflaschen.[9]

Nutzung der Mehrwegflasche, Einweg-PET-Flasche und Getränkedose in den Jahren 2000–2018 in bepfandeten Getränkesegmenten

Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken bis 2008 auf 31 % zurückgegangen. Sie hat sich seit der Pfandeinführung also etwa halbiert. Bei Bier hingegen lag sie bei 90 %.[10] Als Gründe für den Rückgang werden Kostenvorteile im Handel und nachfrageseitig niedrigere Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit von Getränken in Einwegverpackungen, einfachere Handhabbarkeit und schlechte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg angeführt.[11] Laut einer TNS-Emnid-Umfrage glaubte 2010 etwa die Hälfte aller Verbraucher, sie kaufen umweltfreundliche Mehrwegflaschen, wenn sie Pfand bezahlen müssen.[12]

Im Mai 2010 präsentierte das Umweltbundesamt eine Studie, die das Augsburger Umweltinstitut bifa in seinem Auftrag erstellt hatte und die die Auswirkungen des Einwegpfandes analysiert. Wegen der häufigen aber irrtümlichen Gleichsetzung von Pfand und Mehrweg empfahl das bifa unter anderem, die mit 0,25 € bepfandeten Getränkeverpackungen gut sichtbar als „Einwegverpackung“ zu kennzeichnen.[11]

Überblick über die prozentuale Verwendung der Getränkebehälter in bepfandeten Getränkesegmenten (2019)

Der Markt der Getränkedosen ist seit der Einführung des Pfands 2003 eingebrochen und erholt sich nur langsam. Da die Einführung dermaßen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Händler irritierend erschien, nahmen viele Geschäfte pfandpflichtige Flaschen und Dosen kurzzeitig vollständig aus ihrem Sortiment, um kein mögliches Verlustrisiko einzugehen. Man begründete die Entscheidung mit der unklaren Politik der Auszahlung bzw. Einlösung des Pfandes und versprach vielerorts, nach spätestens 4 Monaten wieder das übliche Sortiment zu führen.[13] Teilweise fand die Getränkedose jedoch erst 2010 wieder ihren Weg in den Einzelhandel, nachdem unter anderem durch die Fußball-Weltmeisterschaft[14] die Nachfrage gestiegen war.[15]

2019 sind 390.000 Tonnen PET-Flaschen gesammelt worden, davon sind 94 % recycelt und 37,7 % wurden wieder in der Herstellung neuer Flaschen eingesetzt. Durch die Reinheit und Hochwertigkeit des Rezyklats wird das Material auch in anderen Branchen verwendet, so sind weitere 28,6 % in Folien und 20,4 % in Textilfasern eingeflossen.[16]

Der Anteil der Mehrwegflaschen ist insgesamt gesunken, lediglich bei dem Vertrieb von Bier liegt der Anteil noch hoch mit fast 80 %, alle anderen Getränkebereiche weisen jeweils 2019 nur noch maximal 42 % auf.[17] Beim Mineralwasser wurden 71 % bei Einführung in Mehrwegflaschen abgefüllt, 2019 sind es lediglich 41 %.[17][18]

Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10 % bis 25 % aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden.[19] Experten schätzen, dass nach der Vereinfachung des Rücknahmesystems noch etwa 5 % verlorengehen.[20] Für das Jahr 2012 ging das Umweltbundesamt etwa von einer Rücklaufquote von 95,9 % aus.[21]

Umsatzsteuerhinterziehung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die faktisch unterschiedliche Pfandhöhe im Einzelhandel von 25 Cent (einschließlich Umsatzsteuer) bzw. etwa 30 Cent (25 Cent zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von knapp 5 Cent) wurde schon früh thematisiert.[22] Ein Einzelhändler zahlt seinem Großhändler 25 Cent plus Umsatzsteuer pro Einwegpfand, insgesamt etwa 30 Cent, erhält seinerseits vom Kunden 25 Cent, wenn der das Pfand bei ihm einlöst. Der Einzelhändler gibt das Leergut dem Großhändler zurück und es entsteht ihm kein Schaden. Gelingt ihm die Rücknahme nicht, hat er Gewinneinbußen, die er einkalkuliert, gibt er zurückgenommene Pfandflaschen gegen 25 Cent an andere Personen ab, verzichtet er ebenfalls auf Einnahmen. Gibt der Endkunde (oder eine andere Organisation, die beispielsweise Flaschen vom Einzelhandel zu 25 Cent aufkauft) das Leergut direkt beim Großhandel zurück, indem er dort als Geschäftskunde auftritt, erhält er das Pfand samt Umsatzsteuer erstattet. Er schuldet diese Umsatzsteuer zwar dem Staat, kann aber kaum verfolgt werden. Diese Umsatzsteuerhinterziehung ermöglicht eine Bereicherung auf Kosten des Staates bzw. der Steuerzahler.[5] Im Jahr 2015 wurde über hierdurch entstehende Steuerausfallschäden in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro spekuliert.[23] Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass ein Steuerschaden nicht primär durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung entstünde, sondern durch die nicht versteuerten Gewinne der Pfandflaschenhändler, die kaum verfolgbar sind.[24] Die Fachliteratur bejaht grundsätzlich die Möglichkeit von steuerlichen Einnahmeverlusten,[25][5] ist sich aber uneins über den tatsächlichen Umfang. Teils wird der Umfang für marginal gehalten,[25] teils wird die Schätzung von 40 Millionen Euro als „durchaus plausibel“ bewertet.[5]

Die auf den Pfandpreis zu erhebende Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des darin enthaltenen Produkts,[26] das sind im Allgemeinen 19 %, bei Milch 7 %. Für deutsche Verbraucher versteht sich der Pfandpreis inkl. Umsatzsteuer; im Zwischenhandel wird der Pfandbetrag als Nettopreis berechnet.[27]

Die Einnahmen aus dem Aufsammeln und Einlösen von Pfandflaschen sind gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs[28] i. S. d. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG als sonstige Leistung zu versteuern. Die Freigrenze liegt bei 255,99 € pro Jahr. Ab 256,00 € sind die kompletten Einnahmen zu versteuern. Werbungskosten können von den Einnahmen abgezogen werden.

Eine Besteuerung des Flaschensammelns kommt tatsächlich kaum in Betracht, da der Grundfreibetrag allein auf diese Weise zumeist nicht überschritten wird.[29]

Eigentumsverhältnisse

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer über die verschiedenen Handelsstufen Eigentümer wird oder bleibt, ist umstritten.

Der Bundesgerichtshof unterscheidet dabei nach Art der mehrfach verwendeten Pfandflaschen. Dies hängt davon ab, ob die verwendete Flasche durch eine dauerhafte Kennzeichnung als Eigentum eines bestimmten Herstellers oder Vertreibers ausgewiesen ist, ob sie einer Herstellergruppe zugeordnet werden kann oder ob es sich um eine sogenannte Einheitsflasche handelt, die keine Individualisierungsmerkmale aufweist und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet wird.[30]

Bei Mehrwegflaschen, die dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind (sogenannte Individualflaschen), verbleibt das Eigentum beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen.[30] Hierunter fallen z. B. die individuellen Coca-Cola-Flaschen, da diese stets dem Hersteller zuzuordnen sind.

Demgegenüber erstreckt sich der Eigentumsübergang bei sogenannten Einheitsflaschen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Streitig bleibt die Rechtslage bei Flaschen, die zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer Herstellergruppe zugeordnet werden können, was der BGH nicht entschieden hat, wozu er aber die Meinung vertritt, dass vom Hersteller die Rückgabe der Flaschen, die so geprägt und beschriftet sind, dass die Zuordnung zum Produzenten dauerhaft erkennbar ist, – verstärkt durch die versprochene Erstattung des Pfandbetrags – erwartet werde. Darunter fallen Pfandflaschen der entsprechenden Abfüllerverbände (z. B. der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), die ihre Flaschen rechtsirrtümlich als Leih-Flaschen bezeichnet). Inzwischen werden von der GDB hauptsächlich PET-Flaschen ausgegeben, davor wurden Glasflaschen (die sogenannten Normbrunnenflaschen) verwendet, wobei beide weiterhin mit dem GDB-Siegel gekennzeichnet sind.

Unabhängig von der Eigentumsfrage können Mehrwegflaschen grundsätzlich bei jedem Händler, der eine Marke in dieser Flasche verkauft, gegen Rückvergütung des vorher geleisteten Pfandbetrages zurückgegeben werden. Seit dem 1. Mai 2006 können sie allgemeiner bei jedem Händler zurückgegeben werden, der Pfandflaschen der gleichen Materialart verkauft, selbst wenn es nicht diese Marke ist. Allerdings dürfen Händler, deren Verkaufsfläche unter 200 m² ist, die Annahme von Flaschen anderer Marken verweigern.[31]

In Deutschland gelten folgende Beträge:

  • Mehrweg-Bierflaschen werden mit 0,08 € verbucht, egal ob mit 0,33 l oder 0,5 l Inhalt.
  • Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss haben 0,15 € Pfand, werden regional auch mit 0,25 €, 0,50 € oder 0,60 € bepfandet.
  • Sonstige Mehrwegflaschen aus Glas oder härterem Kunststoff mit Drehverschluss kommen auf 0,15 €. Hierzu zählen z. B. Mineralwasser, Limonade, Joghurt, Milch, Sahne, Apfelwein, Fruchtsäfte.
  • Mehrweg-Glasflaschen der Firma Schweppes werden mit 0,10 € bepfandet, Lemonaid mit 0,25 €.
  • Für 1-Liter-Weinflaschen aus Glas werden in manchen Handelsketten 0,02 € bzw. 0,03 € Pfand erhoben.[32]

Die durchschnittlichen Umlaufzahlen (Anzahl der Wiederverwendungen) für Mehrwegflaschen waren Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt: 52 (Bier), 42 (Mineralwasser), 37 (Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure), 27 (Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure) und 5 (Wein). Die Frage der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme ist nicht eindeutig zu klären.

Anders als beim Einwegpfand gibt es für die Höhe des Mehrwegpfands keine gesetzliche Regelung; dieses könnte von jedem Abfüller frei bestimmt werden. So war beispielsweise die 1,5-Liter-PET-Mehrwegflasche von Coca-Cola im Einführungsjahr 1990 mit 0,50 DM bepfandet. Ab 1. Dezember 1991 wurde der Betrag je Flasche dann auf 0,70 DM angehoben und am 1. Januar 2002, zur Einführung des Euro, dem branchenüblichen Betrag von 0,15 € angepasst.

Probleme bei der automatisierten Leergutrücknahme gibt es in diesem Zusammenhang beispielsweise bei 0,5-Liter-Glasflaschen in NRW-Form für Mineralwässer und Limonaden. Diese werden meist entgegen dem Inhalt wie eine Bierflasche mit 0,08 € bepfandet, von einigen wenigen Herstellern (z. B. Club Mate) aber mit 0,15 €.[33] Nur Automaten, die über die Form hinaus weitere Merkmale scannen, können die unterschiedlichen Pfandsätze erkennen. Ansonsten werden i. d. R. nur die niedrigeren 0,08 € gutgeschrieben.

Flaschen aus dem Ausland (fremdsprachiger Aufdruck oder nicht-deutscher EAN-Code) werden meist nicht zurückgenommen, bei gleicher Gestalt mit deutschen Standardflaschen jedoch oft von Automaten akzeptiert.

Situation in Österreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich existierte bislang kein gesetzlich vorgeschriebenes Einwegpfand für Dosen und Einwegplastikflaschen. Das neue Abfallwirtschaftsgesetz sieht allerdings vor, dass ab 2025 ein Pfand beim Kauf von Plastikflaschen und Getränkedosen fällig wird. Die Kunden werden dieses zurückbekommen, sobald sie die Verpackungen wieder zurück in ein Geschäft, einen Bahnhof oder ein Altstoffsammelzentrum bringen.[34][35] Obwohl es derzeit noch nicht verpflichtend ist, sind dennoch bereits Mehrwegflaschen und beispielsweise Joghurtgläser im Einzelhandel erhältlich, auf welche aufgrund der Wiederverwertung ein freiwilliges Pfand der Hersteller erhoben wird. Flaschen und Gläser, welche bepfandet sind, werden in Österreich umgangssprachlich als Pfandflasche bezeichnet. Mehrweg-Glasflaschen existieren ebenso, sind jedoch vorrangig in der Gastronomie erhältlich, ausgenommen sind Bier und Mineralwasser, diese Getränke sind auch im Einzelhandel in Mehrweg-Glasflaschen erhältlich.

Auch in Österreich werden Mehrweg-Flaschen zum Teil bepfandet, wobei die Einwegquote 2018 bei 81,6 %[36] (2013: 70,6 %[37]) lag und die Mehrweg-Flaschen hauptsächlich in der Gastronomie verwendet werden. Im Handel finden sich nur noch Bier und in geringem Maß Mineralwasser in Mehrweg; bei allen anderen Getränkesorten liegt der Mehrweganteil unter 1 %.[37] Für Mehrweg-Bierflaschen werden 9 Cent, für spezielle Bügelflaschen 36 Cent Pfand erhoben. Für Kisten fallen je nach Art 3, 4, 5 oder 5,50 € Pfand an. Für Mehrwegflaschen aus PET, wie sie einige Mineralwasser- und Limonadenhersteller benutzen, werden 29 Cent Pfand berechnet, ebenso für 1-Liter-Glasflaschen für Mineralwasser.

Ab 1. Jänner 2025 ist für alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall zwischen 0,1 und 3 Litern (ausgenommen Milch und Milchprodukte) ein Betrag von 25 Cent vorgesehen.[35]

In Österreich ist nur das Recht auf die Rückgabe von Kunststoffflaschen bei jedem beliebigen Händler geregelt, Glasflaschen müssen theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der sie ausgegeben hat. Probleme gibt es aber auch immer öfter, wenn sich jemand das Pfandgeld bar ausbezahlen lassen will.[38]

Das ab 1. Jänner 2025 geltende Einwegpfand ist in der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen geregelt.

Situation in der Schweiz

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Glasflaschen müssen auch in der Schweiz theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der Flaschen dieses Typs ausgegeben hat. Für Mehrweg-Bierflaschen werden heute zwischen 30 und 50 Rappen Flaschendepot verlangt. Für Kisten inklusive 20 Flaschen fallen in der Regel 10 Franken Depot an.

Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Einzelhändler als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45.712 Tonnen bei 78 % lag,[39] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 1,8 Rappen/Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.

In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[40]

Verwertungsquote

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entwicklung der verwerteten Mengen von Getränkeverpackungen:[41]

Jahr PET Alu Glas
2000 82 % 90 % 91 %
2001 82 % 91 % 91 %
2002 72 % 91 % 94 %
2003 71 % 85 % 95 %
2004 74 % 88 % 95 %
2005 75 % 90 % 95 %
2006 76 % 90 % 96 %
2007 78 % 90 % 95 %
2008 78 % 91 % 95 %
2009 81 % 91 % 95 %
2010 80 % 91 % 94 %
2011 80 % 91 % 94 %
2012 81 % 92 % 96 %
2013 83 % 91 % 96 %
2014 82 % 92 % 96 %
2015 83 % 91 % 93 %
2016 82 % 90 % 96 %

Restliches Europa

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Europäische Länder mit Flaschenpfandsystemen
  • Pfand für PET-Flaschen und Getränkedosen
  • Flaschenpfand geplant
  • Kein Pfand für PET-Flaschen und Getränkedosen
  • Während es in den meisten anderen Ländern Europas Flaschenpfand im Bereich der Mehrweg-Bierflaschen aus Glas gibt, ist das Einwegpfand vor allem in Skandinavien in Gebrauch, in fast allen anderen Ländern jedoch nicht. Dort existieren schon länger Regelungen. Schweden hat dabei das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche. 1984 kam ein Dosenpfand und in den 1990er Jahren ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu.[42]

    Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist das Unternehmen Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten, die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85 % und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90 %. Plastikflaschen sind grundsätzlich Einwegflaschen. Im September 2010 wurde das Pfand auf Getränkedosen von 0,50 auf 1,00 SEK erhöht, um die Rücklaufquote zu erhöhen.

    Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

    • Getränkedosen: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
    • 0,33-l-Glasflaschen: 0,60 SEK (ca. 0,05 €)
    • 0,5-l-Glasflaschen: 0,90 SEK (ca. 0,08 €)
    • PET-Flaschen bis 1 l: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
    • PET-Flaschen über 1 l: 2,00 SEK (ca. 0,17 €)

    In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970er Jahren flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zurzeit folgende Pfandbeträge:

    • Flaschen und Dosen bis 0,5 l: 2,00 NOK (ca. 0,17 €)
    • Flaschen und Dosen über 0,5 l: 3,00 NOK (ca. 0,26 €)
    Pfandpreisstufe C in Dänemark

    In Dänemark existiert ebenfalls ein Einwegpfand auf PET-Flaschen und Dosen. Der Verkauf von Getränkedosen war von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zurzeit in Dänemark:

    • PET-Getränkedosen und Glasflaschen bis unter 1 l: 1,00 DKK = ca. 0,13 € (Pant A)
      • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5 l: 1,50 DKK = ca. 0,20 € (Pant B)
    • PET-Getränkedosen und Glasflaschen ab 1 l: 3,00 DKK = ca. 0,40 € (Pant C)

    Auch Finnland verfügt über ein nationales Rücknahmesystem mit dem Namen Palpa. Dabei besteht die Pfandpflicht für Einwegverpackungen seit dem 1. Januar 2008.[43] Folgende Pfandbeträge sind festgelegt:[44]

    • 0,10 € auf wiederbefüllbare Glasflaschen für alkoholische Getränke (0,3 l bis 0,75 l), auf recyclebare Glasflaschen (0,15 l bis 2,0 l) sowie auf PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis 0,35 l.
    • 0,15 € auf Getränkedosen
    • 0,20 € auf wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 0,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen zwischen 0,35 l und 1,0 l.
    • 0,40 € auf Glasflaschen mit 1,0 l Inhalt, wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 1,0 l oder 1,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen über 1,0 l.

    Von Alko und Lidl werden Flaschen ausgegeben, die nur von diesen Ketten zurückgenommen werden.

    Pfandsymbol Estland („B“ auf 1½-l-Flasche)

    In Estland gibt es seit 2009 ein einheitliches Rücknahmesystem (Eesti Pandipakend) für Einweg- und Mehrweg-Getränkebehälter. Pfandbetrag ist stets 0,10 €, es werden aber weiter Verpackungsklassen verwendet:[45]

    • (A) PET-Flaschen bis einschließlich 0,5 l
    • (B) PET-Flaschen über 0,5 l
    • (C) Getränkedosen
    • (D) Einweg-Glasflaschen

    Ferner sind alle Mehrwegflaschen mit dem Pfandsymbol (K) gekennzeichnet.

    In Frankreich gab es früher wie in Spanien und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko. In Frankreich existiert kein flächendeckendes Pfandsystem. Einzelne Unternehmen wie Brauereien, vor allem im Elsass, unterhalten eigene Mehrwegpfandsysteme.

    In Kroatien wurde am 1. Januar 2006 ein Pflichtpfand von 0,50 Kuna für Einweg-Getränkeverpackungen mit mehr als 0,2 l Inhalt eingeführt.[46]

    Das Einwegpfand (meist Plastikflaschen und Dosen) kann in allen größeren Läden, die Einwegpfandgebinde verkaufen, wieder eingelöst werden.[47] Beim Mehrwegpfand (Kästen mit Glasflaschen) werden diese nur in den Geschäften (Filialen) wieder eingenommen und das Pfand erstattet, in dem die Flaschen gekauft wurden und das Pfand entrichtet wurde. Hierfür ist der Kassenbon beim Kassierer entsprechend vorzuzeigen. Ohne Kassenbon wird das Mehrwegpfand nicht erstattet. Ein Umtausch Leer gegen Voll ist problemlos möglich, jedoch keine Auszahlung des Pfandgeldes.

    In Litauen wird für die Getränkeverpackung, egal ob Glas, PET oder Alu, seit 2016 ein Pfand von 10 Cent erhoben. Die bepfandeten Artikel erhielten einen anderen EAN-Code. Pfandsymbol ist ein „D“-ähnliches Zeichen. Die Rückgabe erfolgt über Automaten, die meist abseits von manchen Supermärkten stehen. Etliche Artikel haben gleichzeitig das Pfandsymbol von Estland. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 274,3 Mio. Einwegverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas gesammelt. Die Quote beträgt 92 %. Der Organisator ist die Anstalt VŠĮ „Užstato sistemos administratorius“ (USAD).[48]

    In Luxemburg sind verkorkte 1-l-Weinflaschen pfandpflichtig. 0,75-l und verschraubte Weinflaschen sind pfandfrei. Zudem werden teilweise Mehrweg-Bierflaschen bepfandet (10 Cent) und einige Dosenbiere.

    In den Niederlanden wurde nach eingehender Diskussion auf ein Pflichtpfand für PET-Flaschen und Dosen im Juni 2006 verzichtet. Mit den ursprünglichen Plänen sollte der Vermüllung der Landschaft („zwerfafval“, „littering“) entgegengetreten werden. Nach vorangegangenen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben das Umweltministerium (VROM), der Städtebund (VNG) und der Arbeitgeberverband (VNO-NCW) dennoch eine weitere Selbstverpflichtung vereinbart. Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden. Auf Einwegflaschen (PET) mit einem Inhalt von 1 Liter oder mehr wird Pfand („statiegeld“) in Höhe von 0,25 € pro Flasche und auf kleinere Einwegflaschen seit 1. Juli 2021 0,15 € Pfand pro Flasche erhoben. Die Preise im Laden sind exklusive Pfand. Bei vielen Einzelhändlern stehen Automaten ähnlich wie in Deutschland. Alle Dosen waren pfandfrei, auf Mehrweg-Bierflaschen aus Glas kann (freiwillig) Pfand erhoben werden, dies ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein solches Pfand bei Bierflaschen erhoben, liegt es bei kleineren bei 0,10 € bzw. 0,20 € bei größeren Flaschen. Nach einem neuen Gesetz ist ab dem 1. April 2023 Dosenpfand eingeführt worden, was für alle Getränkeverpackungen aus Metall bis zu 3 Litern gilt. Es beträgt 0,15 € pro Dose. Plastikflaschen für Milchprodukte, Sirupe und Lebensmittel wie Suppen sind vom Pfandsystem ausgenommen.[49]

    In Portugal gibt es ein Mehrwegpfand auf diverse Softgetränke sowie auf Bier.

    In Spanien gab es früher wie in Frankreich und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko.

    In Tschechien sind alle 0,5-Liter-Mehrweg-Bierflaschen mit 3 Kronen (rund 0,12 Euro) bepfandet. Verwendete man anfangs noch Flaschenformen, die der deutschen NRW-Flasche sehr ähnlich waren, werden nun fast alle Biere in individuellen Flaschenformen (z. T. mit Embossing) abgefüllt. Ein Grund für die Umstellung war das Gefälle zum deutschen 8-Eurocent-Pfand, das im Grenzbereich D/CZ für einen drastischen Zulauf von deutschem Leergut sorgte. Dosen sowie PET-Flaschen werden nicht bepfandet. Änderungen am Pfandsystem sind für 2025 geplant.[50]

    In Ungarn wird seit Anfang 2024 ein Pfand von 50 Forint auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter erhoben. Ausgenommen sind Milch und Getränke auf Milchbasis.[51]

    Flaschenpfandsysteme in Nordamerika
  • Pfand für die meisten Flaschen und Getränkedosen
  • Pfand nur für Bier/Alkoholische Getränkebehälter
  • Flaschenpfand abgebrochen
  • Kein Flaschenpfand
  • Zehn US-Bundesstaaten haben Einwegpfand-Regelungen eingeführt, die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Eine bundesweite Regelung existiert jedoch nicht. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahr 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

    • Connecticut (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1980, erhöht 2024
    • Delaware (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982, abgebrochen 2009
    • Hawaii (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 2005
    • Iowa (Pfand: 0,05 US$, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
    • Kalifornien (0,05 US$, 0,10 US$ für Flaschen über 24 fl oz [knapp 710 ml]), eingeführt 1987, 25%ige Erhöhung 2007; die Mehrzahl der Einzelhändler nimmt jedoch kein Leergut zurück, sodass ein Großteil der Pfandflaschen und -dosen faktisch ohne Pfandrückerstattung mit dem Müll entsorgt wird.
    • Maine (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1978
    • Massachusetts (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1983
    • Michigan (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1978
    • New York (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
    • Oregon (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1972, erhöht 2016
    • Vermont (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1973[52]

    In allen Provinzen und Territorien Kanadas ausschließlich Nunavut wird ebenfalls Pfand erhoben.[53] So wird z. B. für das Ontario Deposit Return Program ein Pfand von 0,10 bis 0,20 CAD auf Behälter alkoholischer Getränke erhoben.[54] In Québec umfasst die Pfandpflicht auch Softdrinks. Das Pfand beträgt hier zwischen 0,05 und 0,20 CAD.[55]

    Pfandsysteme bestehen auch in Argentinien, Chile und Uruguay. Problematisch ist hier, dass die Kunden bei der Rückgabe kein Geld erhalten. Ohne Zusatzkosten funktioniert nur der Austausch in gleicher Qualität und Menge.

    In Marokko gibt es, wie früher in Frankreich und Spanien, die sogenannten Sternchenflaschen, 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum.

    Flaschenpfand in Australien
  • Flaschenpfandsystem in Kraft
  • Flaschenpfandsystem geplant (Tasmanien: 2022; Victoria: 2023)
  • Im Bundesstaat South Australia existiert ein Pfand auf Dosen und Glasflaschen. Es ist im Verkaufspreis des Getränkes enthalten und beträgt 0,10 AUD (ca. 0,08 €).[56] Flaschen und Dosen sind in Australien beschriftet mit: „10 cent refund if sold in South Australia“. Seit 2011 hat nun auch, auf Grundlage des bestehenden Systems in Südaustralien, das Nordterritorium ein Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt.

    Im Bundesstaat Queensland wurde ein Pfand auf Getränkeflaschen und -dosen am 1. November 2018 eingeführt.

    Flaschensammler

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    Flaschensammler an einem Recycling-Container in Berlin, 2013
    Pfandring an einem Abfalleimer in Köln

    Das Flaschenpfand hat in Deutschland und anderen Ländern zu dem in allen Großstädten beobachteten Phänomen der Flaschensammler geführt.[57][58] Diese Personen sammeln liegengelassene oder illegal weggeworfene Pfandflaschen oder neben Pfandautomaten aufgegebene Fehlwürfe auf oder suchen in (hauptsächlich öffentlichen) Abfalleimern oder auch Altglascontainern danach und führen sie dem Pfandsystem wieder zu. Als Grund wird oft eine prekäre Situation der agierenden Personen vermutet. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist der finanzielle Verdienst zwar ein zentrales, aber nicht das einzige Motiv der Flaschensammler. Tatsächlich üben auch wirtschaftlich abgesicherte Personen diese Tätigkeit aus.[59] Vereinzelt sind Fälle bekannt, in denen Flaschensammler tausende Euro einnahmen und gar Steuern entrichteten, was aber die Ausnahme ist.[60] Oft wird die Tätigkeit des Flaschensammelns zeitlich und räumlich in der Nähe von Situationen, in denen verstärkt Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert werden, ausgeführt, also am Rande von Fest- und Sportveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in der Nähe von Diskotheken, oft am Wochenende und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Dabei ist die Betätigung als Flaschensammler oft auch mit einem gesellschaftlichen Stigma verbunden.[61]

    Im September 2017 wurde bekannt, dass das Amtsgericht München eine 76-jährige Rentnerin, die aus Containern im Hauptbahnhof München mehrfach Flaschen genommen hatte, zu Geldstrafen von 450 und 500 Euro verurteilte. Vorausgegangen war eine Anzeige der Deutschen Bahn wegen Hausfriedensbruchs. Die Bahn verwies darauf, dass das Durchsuchen von Flaschenbehältern bundesweit verboten sei. Spendenaktionen zugunsten der Verurteilten erbrachten rund 1.500 Euro.[62]

    Teilweise bedienen sich Flaschensammler spezieller Geräte, um Leergut auch aus Entsorgungscontainern herausholen zu können. Da die Flaschen im Container Eigentum der Entsorgungsfirma sind, ist ihre Entnahme ein Diebstahl, der jedoch nur selten geahndet wird.

    2011 rief Matthias Seeba-Gomille in Berlin die bundesweite Initiative Pfand gehört daneben[63] ins Leben. Dabei werden Eigentümer einer ausgetrunkenen Pfanddose/-flasche dafür sensibilisiert, ihre leeren Dosen und Flaschen zu Gunsten von Flaschensammlern entweder neben den Mülleimer oder in gesonderte, selbstgebaute Pfandkisten abzustellen, die, bereitgestellt von einem Hamburger Getränkeproduzenten, an Laternenmasten oder Ampeln befestigt sind. Dadurch verschwinden weniger Getränkebehälter im Müll. Eine weitere Idee stammt von dem Kölner Designstudenten Paul Ketz, bei der von ihm entworfene orangefarbene/gelbe sogenannte Pfandringe an Abfalleimern montiert werden:[64] Ein Konzept, das das „Bewusstsein schärfen soll“ und auf politischer Ebene, etwa von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf oder als erste Stadt Deutschlands von Bamberg, offiziell übernommen wurde.[65] Dadurch, dass Menschen wie Obdachlose oder andere interessierte Personen nicht mehr in Müllbehälter wühlen müssen, sei zum Beispiel nach Ansicht des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt auch eine Lösung ermöglicht, nicht mehr gegen die Hausordnung etwa der Deutschen Bahn zu verstoßen.[66] Die Kampagne unterstütz(t)en bekannte Bands wie Beatsteaks oder Jennifer Rostock sowie bis Juni 2018 bereits über 60.000 Facebook-User.[64]

    • Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Hrsg.): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt. UVK, Konstanz 2015, ISBN 978-3-86764-624-6.
    • Sebastian J. Moser: Pfandsammler: Erkundungen einer urbanen Sozialfigur. 1. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2014, ISBN 978-3-86854-276-9, S. 269.
    • Uta Hartlep und Rainer Souren: Recycling von Einweggetränkeverpackungen in Deutschland: Gesetzliche Regelungen und Funktionsweise des implementierten Pfandsystems. Hrsg.: Norbert Bach und Gerrit Brösel (= Ilmenauer Schriften zur Betriebswirtschaftslehre). proWiWi, Ilmenau 2011, ISBN 978-3-940882-27-1 (econstor.eu [PDF; 414 kB]).
    • Ein Land im Dosenwahn – das Pfand macht leere Getränkedosen wertvoll. In: Die Zeit, Nr. 14/2004; Reportage darüber, wie das Dosenpfand hinter den Kulissen funktioniert

    Einzelnachweise

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    1. Umweltaspekte. In: dpg-pfandsystem.de. Deutsche Pfandsystem GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2022.
    2. BMU – Abfallwirtschaft: Fragen und Antworten zum Dosenpfand – C) Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler. (PDF) In: bmub.bund.de. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, November 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2014; abgerufen am 1. August 2022.
    3. Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg. In: bmk.gv.at. Technisches Büro HAUER, Umweltwirtschaft GmbH, Institut für Abfallwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien, Montanuniversität Leoben, Januar 2020, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    4. Preis-Leistungs-Verhältnis: Gewichtsreduktion BGVZ. (PDF) In: bgvz.de. Ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, April 2019, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    5. a b c d Matthias Trinks: Geheim(nisvoll)e Steuerlücke im Pfandsystem – Replik auf Rüsch DStR 2015, 2414. In: Deutsches Steuerrecht, 2016, S. 158–160.
    6. BT-Drs. 18/11274, S. 52.
    7. Mehr Flaschenpfand für Deutschland. In: faz.net. FAZ, 30. März 2017, abgerufen am 1. August 2022.
    8. Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Hrsg.): Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ab dem 1. Januar 2022. Osnabrück Oktober 2021, S. 1 (verpackungsregister.org [PDF; abgerufen am 1. Dezember 2021]).
    9. FAQ Gesetzesänderung. Pfandpflicht für viele Verpackungen. In: tagesschau.de. 28. Mai 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Dezember 2021; abgerufen am 1. Dezember 2021.
    10. Mehrwegquote im freien Fall. In: tagesschau.de. ARD, 21. August 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Juni 2010; abgerufen am 1. August 2022.
    11. a b Jochen Cantner et al.: Bewertung der Verpackungsverordnung. Evaluierung der Pfandpflicht. Hrsg.: Umweltbundesamt. Nr. 20/2010, 15. März 2010 (umweltbundesamt.de [PDF; 3,9 MB; abgerufen am 26. August 2021]).
    12. Thomas Öchsner: Das große Chaos am Pfand-Automaten. Neue Kennzeichnung verlangt. In: sueddeutsche.de. SZ, 6. September 2010, abgerufen am 1. August 2022.
    13. Theres Müller: Dosen teilweise aus dem Sortiment genommen. In: merkur.de. Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG, 3. Januar 2003, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    14. Petra Kirchhoff: Die Wiederbelebung der Dose. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Juni 2010, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    15. Getränke in Dosen: Nachfrage steigt rasant. In: Der Spiegel. 24. Januar 2015, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 23. Dezember 2022]).
    16. Wie nachhaltig ist unser Pfandsystem? In: youtube.com. Süddeutscher Rundfunk, 25. April 2022, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    17. a b Stefan Michel: 15 Jahre Einwegpfand. In: wdr.de. WDR, 2. Januar 2018, archiviert vom Original am 22. Dezember 2022; abgerufen am 20. Dezember 2022 (siehe 'Download'-Option).
    18. Nicolas Cayé, Anke Leighty: Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen (Abschlussbericht 2019). In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, 2021, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    19. Dosenpfand für die Tonne. In: n-tv.de. ntv, 21. April 2006, abgerufen am 1. August 2022.
    20. Leerlauf nach China. In: Die Zeit, Nr. 20/2010, S. 35.
    21. Kurt Schüler: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012. (PDF; 4,8 MB) In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, Juni 2015, abgerufen am 1. August 2022.
    22. C. Schlautmann: Unterschiedliche Mehrwertsteuer-Berechnung: Neue Panne beim Dosenpfand. In: handelsblatt.com. Handelsblatt, 1. Juni 2006, abgerufen am 1. August 2022.
    23. Jens Brambusch: Flasche leer. (Memento vom 23. August 2015 im Internet Archive), in: Capital, 7/2015, S. 72 f.
    24. Florian Pronold: Antwort vom 8. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ronja Schmitt, BT-Drs. 18/5536, S. 81–83.
    25. a b Gary Rüsch: 40-Mio.-€-Vorsteuer-Lücke im Pfandsystem? In: Deutsches Steuerrecht, 2015, S. 2414–2418.
    26. Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR). In: nwb.de. NWB Verlag GmbH & Co. KG, 12. Oktober 2007, abgerufen am 1. August 2022 (Abschnitt 185 Abs. 22).
    27. Abschnitt 149 Abs. 8 UStR
    28. BFH, Urteil vom 6. Juni 1973, Az. I R 203/71, Volltext (Bundesfinanzhof Urt. v. 06.06.1973, Az.: I R 203/71) (Memento vom 11. Dezember 2018 im Internet Archive) = BStBl II 1973, 727.
    29. Jana Heigl: #Faktenfuchs: Nein, es gibt keine spezielle Pfandflaschensteuer In: BR24, 16. Februar 2024, abgerufen am 25. Februar 2024.
    30. a b BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. II ZR 232/05. In: bundesgerichtshof.de. Bundesgerichtshof, 9. Juli 2007, abgerufen am 1. August 2022 (NJW 2007, 2913; Rn. 10 f.).
    31. Gesetzliche Anforderungen an die Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen. In: dpg-pfandsystem.de. DPG Deutsche Pfandsystem GmbH, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. August 2015; abgerufen am 1. August 2022.
    32. Was ist so nachhaltig an der 1-Liter Mehrwegflasche? Weinheimat Württemberg eG, 1. Juli 2020, abgerufen am 1. August 2022.
    33. Ingo Pankoke: Auflistung von neutralen Standard(pool)flaschen (Mehrweg für Bier & Biermix) mit einheitlicher Leergutartikel-GTIN für VLB-Pilotprojekt "Digitalisierung Leergutmanagement". (PDF) Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei, 1. November 2023, abgerufen am 7. Dezember 2023.
    34. Pfand auf Plastikflaschen und Dosen kommt. In: orf.at. ORF, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Oktober 2021; abgerufen am 30. August 2022 (österreichisches Deutsch).
    35. a b Eva Schrittwieser: 25 Cent Pfand pro Flasche und Dose ab 2025 in Österreich. In: Die Presse. 8. September 2022, abgerufen am 4. Oktober 2022.
    36. Umsetzungsbericht 2018 zur Nachhaltigkeitsagenda 2030. (PDF) In: wko.at. Österreichische Wirtschaftskammer (WKO), abgerufen am 14. August 2019 (österreichisches Deutsch).
    37. a b Fact-Sheet Getränkeverpackungen. (PDF) In: wien.gv.at. Österreichische LandesumweltreferentInnenkonferenz (LURK), 2015, abgerufen am 14. August 2019 (österreichisches Deutsch).
    38. Rechtsunsicherheit beim Flaschenpfand. In: orf.at. ORF, 29. Juli 2006, abgerufen am 1. August 2022.
    39. Medienmitteilungen vom 23. Juli 2009, Zürich: 78 %: Über eine Milliarde PET-Flaschen wiederverwertet (Memento vom 26. März 2011 im Internet Archive), in: petrecycling.ch, Verein PRS PET-Recycling Schweiz in Verbund mit dem Bundesamt für Umwelt, 23. Juli 2009, abgerufen am 1. August 2022.
    40. Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) (Memento vom 5. August 2012 im Webarchiv archive.today), in: admin.ch, 5. Juli 2000, abgerufen am 1. August 2022.
    41. Entwicklung der verwerteten Mengen von Getränkeverpackungen. (PDF) In: bafu.admin.ch. Schweizerische Eidgenossenschaft, 12. Dezember 2017, abgerufen am 1. August 2022 (österreichisches Deutsch).
    42. Nyhetsbrev Förpackningar, nr. 1/99 (Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive), in: sis.de, Swedish Standards Institute (PDF; 114 kB)
    43. System for returning cans and bottles. (Memento vom 11. September 2012 im Webarchiv archive.today), in: palpa.fi, abgerufen am 1. August 2022.
    44. Alko recycles your empties. (Memento vom 4. Juli 2011 im Internet Archive), in: alko.fi, abgerufen am 1. August 2022.
    45. Kuidas pandisüsteem töötab? – Eesti Pandipakend. In: eestipandipakend.ee. Abgerufen am 1. August 2022 (estnisch).
    46. Ministarstvo financija: Ne naplaćuje se PDV na naknadu za povrat ambalaže. In: index.hr. 10. Januar 2006, abgerufen am 3. Februar 2019 (kroatisch).
    47. Beverage Container Legislation Around the World: Croatia. In: bottlebill.org. 7. Mai 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Februar 2019; abgerufen am 3. Februar 2019 (englisch).
    48. Gyventojai entuziastingai priduoda tarą: per birželį sunešė 8 mln. pakuočių daugiau nei pernai. In: 15min.lt. 12. Juli 2018, abgerufen am 1. August 2022 (litauisch).
    49. Pfandregelung in den Niederlanden bei dachist.org, abgerufen am 22. Oktober 2023.
    50. https://landesecho.cz/kolumnen/zeit-die-plastiklawine-zu-stoppen/0016811/
    51. Ann Kühlers EUWID: Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen in Ungarn gestartet. 12. Januar 2024, abgerufen am 28. Oktober 2024 (deutsch).
    52. Bottle Bills in the USA. In: bottlebill.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Januar 2018; abgerufen am 1. August 2022 (englisch).
    53. All Provinces Table (Canada). In: bottlebill.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. August 2019; abgerufen am 11. August 2021.
    54. Eligible items & return rates. In: bagitback.ca. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2011; abgerufen am 1. August 2022 (kanadisches Englisch).
    55. Recycling Legislation in Canada: Québec. In: bottlebill.org. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. März 2019; abgerufen am 1. August 2022 (englisch).
    56. Beverage container approval. (PDF; 579 kB) In: epa.sa.gov.au. Australian Government, abgerufen am 1. August 2022 (australisches Englisch).
    57. Sebastian Jan Moser: Pfandsammler. Erkundungen einer urbanen Sozialfigur. Hamburger Edition 2014, ISBN 978-3-86854-276-9.
    58. Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Hrsg.): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt. UVK 2015, ISBN 978-3-86764-624-6.
    59. Soziologe: „Geld ist beim Pfand sammeln nicht alles“. In: welt.de. Die Welt, 16. Juni 2012, abgerufen am 18. Juni 2012.
    60. Flaschensammler verdient nicht schlecht. In: n-tv.de. ntv, 3. August 2011, abgerufen am 1. August 2022.
    61. Katharina Schwirkus: Flaschensammler haben keine Lobby. Wer sich mit Pfand etwas dazuverdienen möchte, kämpft meist für sich allein und kennt keine Anerkennung. In: nd-aktuell.de. 22. August 2017, abgerufen am 1. August 2022.
    62. Jetzt sammeln andere für Frau Leeb (Memento vom 25. September 2017 im Internet Archive), in: lvz.de, abgerufen am 1. August 2022.
    63. Pfand gehört daneben – Offizielle Website. In: pfand-gehoert-daneben.de. Abgerufen am 1. August 2022.
    64. a b Stefan Strauss: Initiativen in Berlin: Pfand gehört daneben! In: berliner-zeitung.de. Berliner Zeitung, 3. November 2012, abgerufen am 31. März 2014.
    65. Hilfsaktion für Flaschensammler: „Unwürdig, wenn Menschen im Müll graben müssen“. In: focus.de. Focus Online, 22. Februar 2014, abgerufen am 1. August 2022.
    66. Pfandsammeln verboten. In: Hinz&Kunzt. Januar 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 31. März 2014; abgerufen am 31. März 2014.