Generale

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Generale (auch Generäle) sind die Gruppe der meist höchsten Dienstgrade einer Streitkraft, darunter in vielen Streitkräften der namensgebende Dienstgrad General. Generale sind darüber hinaus die Träger dieser Dienstgrade. In vielen Streitkräften bilden die Generale eine Dienstgradgruppe, Ranggruppe oder Rangklasse. Die Gesamtheit aller Generale eines Staates bildet die Generalität.

Begriffsbestimmung

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Der Begriff Generalität leitet sich von generalis (lateinisch für allgemein) ab und bezeichnete ursprünglich den Generalstab mit Befehlsgewalt über die gesamte Armee, im Gegensatz zur Spezialität (lateinisch specialis ‚besonders‘), jener Offiziere mit Befehlsgewalt über einzelne Regimenter und Kompanien.[1]

Der Plural von „General“ ist gemäß Duden „Generale“ oder „Generäle“.[2] Im Süden des deutschen Sprachraums, insbesondere auch im militärischen Sprachgebrauch des Bundesheeres, wird die umgelautete Pluralform „Generäle“ meist vorgezogen,[A 1] wohingegen im gesamten deutschen Sprachraum die Form „Generale“ (kaum merklich) verbreiteter ist.[A 2] Insbesondere im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr ist meist „Generale“ der bevorzugte Plural, weil die die ranghöchsten Dienstgrade umfassende Dienstgradgruppe formell so bezeichnet wird.[3]

Laut Duden bilden alle Generale (also alle Träger einer der Dienstgrade aus der Dienstgradgruppe der Generale) eines Staates die Generalität.[4] Die Generalität umfasst folglich nie nur eine Teilmenge aller Generale. Da der Begriff „Generalität“ auf Personen und nicht auf die (auch teils nur theoretisch erreichbaren) Dienstgrade abstellt, umfasst die Generalität beispielsweise keine Dienstgrade, die zum Betrachtungszeitpunkt von keinem Offizier bekleidet werden.[A 3] Die Generalität ist also nicht identisch mit der Dienstgradgruppe der Generale und meist auch nicht mit der Sammelbezeichnung „Generale“ für mehrere Träger einer der Dienstgrade dieser Dienstgradgruppe.[A 4] In der Bundeswehr ist der Begriff „Generalität“ unüblich, seine Definition daher nur unscharf und der Gebrauch informell. Zum Teil werden die Bezeichnungen „Generale“ und „Generalität“ daher auch fälschlich austauschbar gebraucht. Da nicht in jeder Streitkraft wohldefiniert ist, wer zur Dienstgradgruppe der Generale zählt, ist auch die Größe der im Duden definierten Gruppe nicht eindeutig bestimmt. Abhängig davon, ob im betreffenden Kontext Admirale zu den Generalen und folglich zur Generalität gezählt werden, ist die Admiralität eine Teilmenge der Generalität oder eine gänzlich andere Gruppe.

Im engeren Sinn umschließt die Dienstgradgruppe der Generale alle Dienstgrade, die den Wortbestandteil „General“ (Brigadegeneral, Generalstabsarzt, General, Generalapotheker usw.) aufweisen.[3] Spricht man von „Generalen“, so sind je nach Kontext auch mehrere Träger einer dieser Dienstgrade gemeint. Zum Teil sind damit im engsten Sinn auch nur mehrere Soldaten im Dienstgrad General gemeint. Im Sinne der etwas weiter gefassten Definition der Bundeswehr umfasst die Dienstgradgruppe der Generale auch die informell als „Flaggoffiziere“ oder „Admirale“ bezeichnete Gruppe entsprechender Marineoffiziere wie Konteradmiral, Admiralarzt usw.[3]

Diese weite Definition entspricht jedoch meist nicht dem zivilen Sprachgebrauch, nicht dem militärischen Sprachgebrauch jeder Epoche und Streitkraft und selbst nicht dem informellen Sprachgebrauch innerhalb der Bundeswehr. Die informelle Trennung in Generale und Admirale wird in der Bundeswehr auch dadurch gefördert, dass Gruß und Anrede für die Soldaten (nicht Sanitätsoffiziere) aus der Dienstgradgruppe der Generale unabhängig vom Dienstgrad je nach Uniformträgerbereich mit „Herr[A 5] General“ oder „Herr[A 5] Admiral“ erfolgt.[A 6][5][6][7] Nimmt man die Formen von Gruß und Anrede in der Bundeswehr als Maßstab, bilden die Sanitätsoffiziere, die unabhängig vom Dienstgrad aber abhängig vom Uniformträgerbereich und Approbationsfach entweder mit Herr[A 5] Generalarzt, Herr[A 5] Generalapotheker bzw. Herr[A 5] Admiralarzt angeredet werden,[A 6] eine oder mehrere weitere informelle Untergruppen der Dienstgradgruppe der Generale.[5][6][7][A 7] Auch bei den Sanitätsoffizieren ist daher im informellen Sprachgebrauch nicht immer klar, ob sie unter die Sammelbezeichnungen „Generale“ oder „Admirale“ fallen.

In historischen Streitkräften oder in Streitkräften, deren oberste Dienstgrade nur teilweise (vgl. Dienstgrade der Wehrmacht) oder nur temporär (vgl. Dienstgrade der Schweizer Armee) Dienstgradbezeichnungen mit dem Namensbestandteil „General“ aufweisen, ansonsten aber auch völlig anders bezeichnete Dienstgrade (beispielsweise Reichsmarschall, Divisionär usw.), die zudem ihre Ränge nicht formal in Dienstgradgruppen oder Rangklassen gliedern, ist die genaue Definition, welche Dienstgrade zu den Generalen zählen, mitunter noch unklarer. Mitunter ergibt sich die Zusammenfassung als Generale in diesen Fällen auch nur als Analogiebetrachtung zu Streitkräften, die vergleichbare Dienstgrade als „Generale“ bezeichnen oder zusammenfassen. In der Wehrmacht verstand man beispielsweise unter „Generalen“ mitunter alle Offiziere ab Generalmajor und Kommodore unabhängig davon, ob ihre Dienstgradbezeichnung den Bestandteil „General“ oder „Admiral“ aufwies; im engeren Sinne umfasste „Generale“ dagegen nur die Dienstgrade General der Infanterie, General der Kavallerie, General der Artillerie usw.

Alternative Bezeichnungen

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Alternativ werden neben den Begriffen „Generale“ oder „Generäle“ informell auch die Bezeichnungen „Generalsdienstgrade“ oder „Generalsränge“ verwendet. Vor und während des Zweiten Weltkriegs wurden Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP, sowie Angehörige der Generalität wie in der Deutschen Demokratischen Republik informell wegen ihrer prächtigen Uniform und ihrem großspurigen Gehabe auch (wohl scherzhaft oder despektierlich) als „Goldfasane“ tituliert.[8]

Die Generale bilden die höchste Dienstgradgruppe für Soldaten in einer Laufbahn der Offiziere der Bundeswehr. Sie umfasst die Dienstgrade Brigadegeneral, Generalmajor, Generalleutnant und General (in aufsteigender Reihenfolge) und die entsprechenden Dienstgrade der Uniformträger[A 8] der Marine und der Offiziere des Sanitätsdienstes.[3][9] Die Dienstgrade für Marineuniformträger[A 8], also die „Gruppe der Admirale“, bilden keine eigene Dienstgradgruppe.

Die Dienstgrade der Bundeswehr werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[9] auf Grundlage des Soldatengesetzes[10] festgesetzt. Die Dienstgradgruppe der Generale umfasst gemäß der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ mehrere[A 9] Offiziersdienstgrade[9] der höchsten drei Rangstufen, die aber für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger[A 8] oder Sanitätsoffiziere unterschiedlich lauten können.[3][A 10] Ranggleich sind unabhängig von Uniformträgerbereich, Laufbahn und konkreter Dienstgradbezeichnung jeweils die Dienstgrade mit demselben, unten in den Tabellen angegebenen, NATO-Rangcode.

Folgende Tabellen fassen alle zur Dienstgradgruppe der Generale zählenden Dienstgrade zusammen. Die zweite Tabelle umfasst die Dienstgrade für Sanitätsoffiziere, die erste für alle anderen Offiziere. Die jeweils linke Spalte der ersten Tabelle nennt die Dienstgrade für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die zweite die Dienstgrade für Marineuniformträger. Diese Gliederung wird in der zweiten Tabelle analog fortgeführt, wobei hier jeweils die nach Approbationsfach unterschiedlich lautenden Dienstgrade einer Rangstufe jeweils unter dem Dienstgradabzeichen für Humanmediziner für Marineuniformträger einerseits und Heeres- und Luftwaffenuniformträger andererseits zusammengefasst werden. Angegeben sind in den Tabellen jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode[11], die nach „ZDv 64/10 – Abkürzungen in der Bundeswehr“ definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen[12][13] und die Besoldungsgruppe für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach Bundesbesoldungsordnung.[14]

Dienstgradgruppe[3] Generale (außer Sanitätsoffiziere)
Schulterstück
der Jacke des Dienstanzug
bzw. Ärmelabzeichen[15]
Dienstgradabzeichen eines Brigadegenerals auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Brigadegenerals auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Flottillenadmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Flottillenadmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalmajors auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalmajors auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Konteradmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Konteradmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalleutnants auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalleutnants auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Vizeadmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Vizeadmirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generals auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generals auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admirals (Truppendienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgrad[9] Brigade­general Flottillen­admiral General­major Konter­admiral General­leutnant Vizeadmiral General Admiral
Abkürzung[12][13] BrigGen/BG FltlAdm/FADM GenMaj/GM KAdm/KADM GenLt/GL VAdm/VADM Gen/GEN Adm/ADM
NATO-Rangcode[11] OF-6 OF-7 OF-8 OF-9
Besoldungsgruppe[14] B6 B7 B9 B10 oder B10Z
Sanitätsoffiziere
Dienstgradgruppe[3] Generale
Schulterstück
der Jacke des Dienstanzug
bzw. Ärmelabzeichen[15]*
Dienstgradabzeichen eines Generalarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiralarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiralarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generalstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiralstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiralstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generaloberstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Generaloberstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Schulterstück der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiraloberstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Admiraloberstabsarztes (Approbation für Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgrad[9] GeneralarztHZ
GeneralapothekerP
AdmiralarztHZ General­stabsarztHZ Admiral­stabsarztHZ General­oberstabsarztHZ Admiral­oberstabsarztHZ
Abkürzung[12] GenArzt / GA
GenAp / GAP
AdmArzt / ADMA GenStArzt / GSA AdmStArzt / ADMSA GenOStArzt / GOSA AdmOStArzt / ADMOSA
NATO-Rangcode[11] OF-6 OF-7 OF-8
Besoldungsgruppe[14] B6 B7 B9
H Bezeichnung für approbierte Humanmediziner
Z Bezeichnung für approbierte Zahnmediziner
P Bezeichnung für approbierte Pharmazeuten (i. e. Apotheker). Hinweis: Generalapotheker ist der höchste für Apotheker in Heeres- und Luftwaffenuniform vorgesehene Dienstgrad. Entsprechende Marineuniformträger können nur bis zum Flottenapotheker befördert werden.[9] In der Praxis wird aber auch der Dienstgrad Generalapotheker nicht mehr erreicht, da auch der Inspizient Wehrpharmazie und damit gewöhnlich höchstrangige Apotheker seit 2013 nurmehr laut Stellenplan Oberst- oder Flottenapotheker ist.
*Dargestellt ist stets das Dienstgradabzeichen für Humanmediziner.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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Soldaten der Dienstgradgruppe Generale können auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee und Unteroffiziere mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.[16][17]

Generale dienen vorwiegend auf Stabsposten und in der Regel nicht in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in (höheren) Kommandobehörden, in Ämtern, im Ministerium, in Lehreinrichtungen, im diplomatischen Dienst oder in Einrichtungen der NATO. Häufig sind sie Referats- oder Abteilungsleiter wichtiger Abteilungen bzw. Referate, Militärattachés besonders wichtiger Botschaften, Amtschef, Kommandeur oder Befehlshaber der aufgezählten Dienststellen. Handelt es sich um höhere Generale, sind deren Stellvertreter und der Chef des Stabes mitunter ebenfalls Generale. Im Sanitätsdienst werden die Bundeswehrkrankenhäuser durch Generale geführt. Generale stehen als Inspekteure an der Spitze ihrer Organisationsbereiche. Der Leiter der Fachdienste Geoinformationsdienst und Sanitätsdienst sind mit Generalen besetzt. Der Generalinspekteur führt die Bundeswehr. Einige wenige Generale, vorrangig Soldaten in den Laufbahnen des Truppendienstes, werden in der Truppe auch „klassisch“ als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typische Verwendungen im Heer sind beispielsweise Brigade- und Divisionskommandeur, Kommandierender General eines Korps. Auf allen Ebenen und auf allen Führungsgrundgebieten werden Generale fast jeder Dienststellung durch Stabsoffiziere (insbesondere Stabsoffiziere im Generalstabsdienst) unterstützt. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Generale in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[16][18] Brigade- und Divisionskommandeure, Kommandierende Generale, Schulkommandeure, Kommandeure der Ämter und Kommandobehörden usw. sind als Einheitsführer ebenso wie der Generalinspekteur der Bundeswehr Disziplinarvorgesetzte der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[19]

General der Waffengattung

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Die Bezeichnungen „General der Infanterie“, „General der Fernmeldetruppe“, „General der Panzertruppen“, „General Spezialkräfte“, „General der Artillerie“, „General Flugsicherheit“ usw. sind in der Bundeswehr Dienststellungen, die für bestimmte Fachbereiche und/oder Truppengattungen besondere Verantwortung tragen. Trotz ihres Namens werden die Dienststellungen nicht zwingend mit einem Soldaten aus der Dienstgradgruppe der Generale besetzt (geschweige denn durch einen General). So ist etwa der „General der ABC-Abwehrtruppe“ „nur“ Oberst. Im Gegensatz dazu waren in früheren deutschen Streitkräften der General der Infanterie, General der Artillerie usw. häufig Dienstgrade.

Ernennung und Besoldung

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Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherr aufgrund der Eignung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. In der Praxis werden üblicherweise nur Berufsoffiziere bei der Beförderung berücksichtigt.[A 11] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 12] in der Praxis dienten Soldaten vor einer Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale zuvor mehrere Jahre im unmittelbar rangniedrigeren Dienstgrad. Vor Beförderung in die Dienstgradgruppe der Generale ist keine besondere Prüfung abzulegen; in der Praxis haben die meisten Soldaten der Dienstgradgruppe jedoch den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.[20][21][22][A 13]

Generale werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 6, 7, 9, 10 oder 10Z besoldet; nur der Generalinspekteur der Bundeswehr erhält die Amtszulage.[14]

Generalmajor Kammerer mit den charakteristischen Effekten eines Generals des Heeres: Larisch-Stickerei, hochrote Unterlage der Schulterstücke, goldene Paspelierung für Kragen und Schulterstück, goldfarbene Knöpfe, goldfarbene Dienstgradabzeichen
Kragenspiegel für Generale
Flottillenadmiral Markus Krause-Traudes

Dienstgradabzeichen

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Die Dienstgradabzeichen der Generale in Heeres- oder Luftwaffenuniform zeigen goldenes Eichenlaub und ein bis vier goldene Sterne als Schulterabzeichen; Marineuniformträger der Dienstgradgruppe zeigen ein bis vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Der unterste Streifen ist handbreit. Darüber folgen eine schmale Tresse (nur beim Flottillenadmiral und entsprechenden Sanitätsoffizieren) und bei den höherrangigen Admiralen ein, zwei oder drei mittelbreite Tressen.[A 14][9][15] Sanitätsoffiziere sind an zusätzlichen Laufbahnabzeichen in vier verschiedenen Varianten in Form verschieden gewundener Schlangen, teils in Verbindung mit dem Äskulapstab, zu erkennen. Die verschiedenen Varianten zeigen das Approbationsfach und ermöglichen die Anrede mit der korrekten Dienstgradbezeichnung.[15]

Der Mützenschirm der Generale zeigt eine für Heeres- und Luftwaffenuniformträger 1,4 cm breite bzw. für Marineuniformträger 1,7 cm breite, doppelte, gegeneinander gerichtete, am Schirmrand verlaufende, goldfarbene, aus Metallgespinst handgestickte Eichenlaubranke.[9][15]

Weitere Effekten

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Die Kragenspiegel der Heeres- und Luftwaffenuniformträger der Dienstgradgruppe weisen besonders auffällige Goldstickereien auf. Die Unterlagen der Schulterstücke – bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen[A 15] sind hochrot.[15]

Die Anrede der Generale erfolgt gewöhnlicherweise nicht mit ihrem Dienstgrad. Soldaten der Dienstgradgruppe der Generale (außer Sanitätsoffiziere und Marineuniformträger) sind gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 10/8) stets mit „Herr[A 5] General“ anzureden.[5][6][7] Ärzte in Heeres- oder Luftwaffenuniform der Dienstgradgruppe der Generale sollen gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 mit „Herr[A 5] Generalarzt“ angeredet werden.[5][6][7] Die Anrede der entsprechenden Sanitätsoffiziere mit der Approbationsrichtung Pharmazie ist in der Praxis üblicherweise „Herr[A 5] Generalapotheker“.[A 7] Analog zu Heeresuniformträgern werden alle Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) aus der Dienstgradgruppe der Generale gemäß der Zentralrichtlinie mit „Herr[A 5] Admiral“ angeredet.[5][6][7] Entsprechende Sanitätsoffiziere der Fachrichtung Zahn- und Humanmedizin nach Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 mit „Herr[A 5] Admiralarzt“.[5][6][7]

Der Dienstgrad Brigadegeneral wurde bei der Gründung der Bundeswehr nach dem Vorbild anderer NATO-Streitkräfte eingeführt, sodass die anderen Generalsdienstgrade eine Stufe nach oben rutschten. Der Dienstgradbezeichnung Generaloberst wurde aus der Wehrmacht nicht übernommen, so dass es weiterhin bei grundsätzlich vier Dienstgradstufen innerhalb der Dienstgradgruppe blieb. Eine fünfte, dem Generalfeldmarschall entsprechende Stufe, wie er in einigen Streitkräften vor allem in Kriegszeiten vergeben wird, ist in der Bundeswehr auch im Verteidigungsfall nicht vorgesehen.

Als erste Frau in der deutschen Militärgeschichte wurde Verena von Weymarn 1994 zum Generalarzt ernannt. Damit war erstmals eine Frau in die Dienstgradgruppe der Generale befördert worden. Ihr folgte 2006 Erika Franke. Sie ist zugleich der erste Bundeswehrgeneral aus den „neuen Ländern“ und seit Oktober 2013 auch der erste weibliche „Zweisternegeneral“ der Bundeswehr.

Äquivalente Dienstgradgruppen

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Die Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Generale sind mit dem NATO-Rangcode OF-6 bis OF-9 eingestuft.[11] Gemessen daran sind beispielsweise die Officiers généraux (deutsch: „Allgemeine“ Offiziere) der Streitkräfte Frankreichs oder die „Höheren Stabsoffiziere“ zzgl. dem „Oberbefehlshaber der Armee“ der Schweizer Armee mit der deutschen Dienstgradgruppe vergleichbar.

Bundesheer der Zweiten Republik

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Im Bundesheer der Zweiten Republik erfolgte am 1. Juli 1980 eine Neuordnung der Ränge:

  1. General
  2. Korpskommandant
  3. Divisionär
  4. Brigadier

Österreich hat Ende 2002 seine Generalsstruktur erneut verändert und dem europäischen/NATO-System angepasst. Der Korpskommandant wurde zum Generalleutnant und der Divisionär zum Generalmajor. Im Bundesheer bilden heute folgende Ränge die Generalität:

  1. General
  2. Generalleutnant
  3. Generalmajor
  4. Brigadier

Schweizer Armee

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In der Schweizer Armee wird nur bei Kriegsmobilmachung ein General als „Oberbefehlshaber der Armee“ eingesetzt. Er wird von der Bundesversammlung gewählt und ist dem Bundesrat unterstellt.[24] Im Frieden führt der Chef der Armee im Grad eines Korpskommandanten die Schweizer Armee. Rangniedriger sind der Divisionär und der Brigadier. In der Schweizer Armee werden mit Ausnahme des Generals alle aufgezählten Grade in der Dienstgradgruppe „Höhere Stabsoffiziere“ zusammengefasst. In Analogie zum Sprachgebrauch der Bundeswehr werden diese Grade (meist den General einschließend) aber informell und aus wortsemantischer Sicht unpassend zuweilen auch als „Generäle“ oder als „Generalität“ zusammengefasst. Daher werden diese höheren Stabsoffiziere und der Oberbefehlshaber aufgrund ihrer Stellung und Gradabzeichen auch als „Ein-Stern-General“, „Zwei-Sterne-General“, „Drei-Sterne-General“ und „Vier-Sterne-General“ bezeichnet.

Streitkräfte früherer Staaten

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Nationale Volksarmee

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Die Dienstgrade vom Generalmajor bis zum Marschall der DDR bildeten die Generalität der Nationalen Volksarmee. Sie wurden daher auch als General zusammengefasst. Die Admirale der Nationalen Volksarmee wurden offiziell nicht in dieser Gruppe inkludiert und bildeten vielmehr die Admiralität der Nationalen Volksarmee.

In der Nationalen Volksarmee wurden die Dienstgrade nach Vorbild der Wehrmacht und der Roten Armee gestaltet. Letztere hatte 1940 in Anlehnung an die Dienstgrade der russischen Streitkräfte bis 1917 Generalsränge eingeführt, welche, wie die der Wehrmacht, an die der Preußischen Armee angelehnt waren. Nicht übernommen wurden die in der Wehrmacht üblichen Dienstgrade Reichsmarschall, Generalfeldmarschall, General der Infanterie, General der Kavallerie usw. Neu war hingegen der Armeegeneral[A 16] als höchste Dienstgrade im Frieden und der mit Beschluss des Staatsrates vom 25. März 1982 geschaffene aber nie vergebene Dienstgrad „Marschall der DDR“ als höchster Dienstgrad im Kriegsfall. Einzige Armeegenerale waren zunächst die Minister für Nationale Verteidigung[A 17], später auch der Minister für Staatssicherheit[A 18] und der Minister des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei.[A 19] Rangniedriger als der Marschall der DDR und Armeegeneral waren in der Nationalen Volksarmee, im Ministerium für Staatssicherheit und in der Volkspolizei die auch in der Zivilverteidigung der DDR vergebenen Dienstgrade Generaloberst, Generalleutnant und Generalmajor.

Die Dienstgrade der Generale der Wehrmacht standen in direkter Tradition der Dienstgrade der Reichswehr und der Streitkräfte des Kaiserreichs, die maßgeblich durch die Tradition der Preußischen Armee beeinflusst waren. Erst ab 1940 wurde der Dienstgrad Reichsmarschall vergeben. Auslöser war, dass der in der Wehrmacht zuvor nur zweimal und in der Reichswehr keinmal verliehene Dienstgrad Generalfeldmarschall nun gleich mehreren Offizieren als besondere Auszeichnung zuteilwurde.

Generalmajor Generalleutnant General der Flieger,
General der Fallschirmtruppe usw.
Generaloberst Generalfeldmarschall Reichsmarschall
Schulterstücke
Kragenspiegel

Ordnungspolizei

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Die Generalsränge der Ordnungspolizei (die so auch für die „Unterorganisationen“ Feuerschutzpolizei und Schutzpolizei galten) entsprachen im Wesentlichen denen der Wehrmacht; es wurde der Zusatz „der Polizei“ geführt.

Für die Waffen-SS wurden die Ränge der Schutzstaffel ab Brigadeführer mit einem militärischen Dienstgrad[A 20] und dem Zusatz „der Waffen-SS“ kombiniert. Folgende Ränge umfasste die Gruppe der Generale:

Österreich und Österreich-Ungarn

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Volkswehr und Bundesheer der Ersten Republik

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In der kurzlebigen „Volkswehr“ der Ersten Republik war der Oberbefehlshaber der noch in der Monarchie zum Feldmarschallleutnant beförderte Adolf von Boog. Die übrigen Befehlshaber erhielten den Titel „Oberstbrigadier“. Im ersten Bundesheer gab es zunächst nur die Titel „General“ und „Generalmajor“. Später wurde bei den Generälen die Differenzierung „… der Infanterie“ und „… der Artillerie“ vorgenommen. Seit 1933 gab es dann auch wieder den „Feldmarschallleutnant“.

Gemeinsame Armee

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In der Gemeinsamen Armee Österreich-Ungarns gab es bis zum Ende des Ersten Weltkrieges folgende Generalsränge:

Heiliges Römisches Reich

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In den Heeresaufgeboten des Heiligen Römischen Reiches gab es folgende Ränge für die Reichsgeneralität (in absteigender Folge):[25][26]

Jede Stelle wurde paritätisch aus dem Corpus Catholicorum und dem Corpus Evangelicorum besetzt.

Auch einige Reichskreise statteten ihre Kreistruppen mit einer eigenen Kreisgeneralität mit entsprechenden Dienstgraden (Kreisgeneralfeldmarschall etc.) aus. Daneben war in einigen Territorien des Heiligen Römischen Reiches (Schwäbischer Reichskreis, Oberrheinischer Reichskreis, Fränkischer Reichskreis) der Dienstgrad Generalwagenmeister gebräuchlich.[27]

Parallel dazu verfügte jedes Reichsfürstentum mit stehendem Heer (armierter Reichsstand) über eine eigene Generalität. In der Kaiserlichen Armee der Habsburgermonarchie bestanden beispielsweise folgende Ränge:

Im Dreißigjährigen Krieg erhielt der kaiserliche Generalleutnant Wallenstein mit weitgehenden Vollmachten über das Heerwesen den Titel Generalissimus.

Im 17. Jahrhundert entstand beispielsweise in der kurbrandenburgischen Armee der General der Infanterie und 1743 der General der Artillerie. Ab ca. 1770 löste die Dienstgradbezeichnung Generalmajor die Bezeichnung Generalfeldwachtmeister ab. In der Preußischen Armee wurde der Generalfeldmarschall als höchster Dienstgrad neu ausgeplant.

  • Claus Froh, Rüdiger Wenzke: Die Generale und Admirale der NVA. Ein biographisches Handbuch. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 5. Auflage, Ch. Links, Berlin 2007, ISBN 978-3-86153-438-9.
  • Martin Günther: Die bürgerlichen Exzellenzen. Zur Sozialgeschichte der preussischen Generalität 1812–1918. Droste, Düsseldorf 1979, ISBN 3-7700-0518-X.
  • Ulrich Herr, Jens Nguyen: Die deutschen Generale. Sowie Kriegsministerien und Generalstäbe von 1871 bis 1914. Uniformierung und Ausrüstung (= Kataloge des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt, Band 10). Verlag Militaria, Wien, ISBN 978-3-902526-60-1.
  • Dieter E. Kilian: Elite im Halbschatten. Die Generalität und Admiralität der Bundeswehr. Zum wechselseitigen Verhältnis zwischen Militär und Politik. Bernard & Graefe, Bonn 2005, ISBN 3-7637-6267-1.
  • Klaus Naumann: Generale in der Demokratie. Generationsgeschichtliche Studien zur Bundeswehrelite. Hamburger Edition, Hamburg 2007, ISBN 978-3-936096-76-7.
  • Thomas E. Ricks: The Generals. American Military Command from World War II to Today. Penguin Books, New York 2013, ISBN 978-0-14-312409-2.
  • Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Hitlers militärische Elite. 68 Lebensläufe. 2. Auflage, Primus-Verlag, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-89678-727-9.
  1. Implizit wird im Fall der Umlautung damit das Wort „General“ mehr als deutsches denn als fremdsprachiges Wort aufgefasst, vgl. Generale/Generäle. In: Spiegel Online. Abgerufen am 24. November 2014.
  2. Vgl. dazu (Generale)-(Generäle). In: Google Books Ngram Viewer. Google, abgerufen am 14. November 2014 (englisch, Die größte Verbreitung des Wortes „Generale“ relativ zu „Generäle“ ergibt sich in deutschsprachigen Büchern seit 1800 demnach um 1805. Heute hat der Häufigkeitsunterschied zwischen beiden Begriffe ein im Betrachtungszeitraum historisches Tief erreicht. Insgesamt werden beide Bezeichnungen heute in etwa gleichhäufig genutzt.).
  3. In der Bundeswehr gibt es momentan keinen aktiven Soldat im Dienstgrad Generalapotheker und die beiden einzigen Soldaten, die zum Admiraloberstabsarzt ernannt wurden, sind schon verstorben.
  4. Wären beispielsweise alle Generale einer Streitkraft in einem Saal versammelt, könnte man die Soldaten mit der Sammelbezeichnung „Generalität“ oder „Generale“ umreißen. Verlässt nun ein Soldat den Saal, sind dort weiter Generale, aber eben nicht mehr die Generalität versammelt.
  5. a b c d e f g h i j oder ggf. „Frau“ – vgl. Unterkapitel „Anrede weiblicher Soldaten“ im Artikel „Dienstgrade der Bundeswehr“
  6. a b vgl. Unterkapitel „Anrede“ im Artikel „Dienstgrade der Bundeswehr“
  7. a b Aus der Zentralrichtlinie geht keine sinnvolle Anrede für entsprechende Sanitätsoffiziere mit der Approbationsrichtung Pharmazie hervor. Gemäß der Zentralrichtlinie sind nur „Herr/Frau Generalarzt“ oder „Herr/Frau General“ möglich. Da Apotheker jedoch keine Ärzte sind, aber eine von den Nicht-Sanitätsoffizieren erkennbar andere Dienstgradsystematik aufweisen, erscheinen beide Formen nicht sinnvoll. Im Sinne des in dieser Hinsicht konkreteren Erlasses vom 14. August 1970 des Bundesministers der Verteidigung mit Fernschreiben vom 4. August 1970 ist vielmehr die dort explizit aufgeführte Anrede „Herr Generalapotheker“ näherliegend, vgl. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Erlaß vom 14. August 1970 des Bundesministers der Verteidigung (BMVg). mit Fernschreiben vom 4. August 1970. Bonn 14. August 1970 (Teilzitat [abgerufen am 25. November 2014]). „Gegenüber den Angehörigen der Dienstgradgruppe der Generale und Admirale lautet die Anrede „Herr General“ (im Sanitätsdienst „Herr Generalarzt“ oder „Herr Generalapotheker“) bzw. „Herr Admiral“ (im Sanitätsdienst „Herr Admiralarzt“). Gegenüber den Stabsoffizieren der Marine lautet die Anrede 'Herr Kapitän'.“ In der Praxis werden Sanitätsoffiziere der Dienstgradgruppe Generale mit „Herr/Frau Generalapotheker“ angeredet, vgl. beispielsweise Kai Schmidt, Heike Lange: Gut aufgestellt und anerkannt. Interview mit dem Inspizienten Wehrpharmazie der Bundeswehr, Generalapotheker Wolfgang Ackermann. In: Wehrmedizin und Wehrpharmazie. Band 2013, Nr. 2. Beta Verlag & Marketinggesellschaft mbH, Bonn 2013 (Online [abgerufen am 25. November 2014]).
  8. a b c Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Der Präsident., 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014.
  9. Insgesamt umfasst die Dienstgradgruppe der Generale Dienstgrade mit 15 verschiedenen Dienstgradbezeichnungen. Häufigste Dienstgradbezeichnung ist in der Praxis der Brigadegeneral. Am seltensten in der Truppe ist wohl die Dienstgradbezeichnung Generalapotheker oder Admiraloberstabsarzt.
  10. Die Zentrale Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ ersetzt die Abschnitte B 185 der Zentralen Dienstvorschrift 14/5 „Soldatengesetz“, wo die Dienstgradgruppen bisher festgelegt wurden. Der Text aus B 185 ZDv 14/5 wurde unverändert in die ZDv A-1420/24 übernommen. Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  11. In einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere befördert werden. Gegenbeispiele sind Friedrich August Freiherr von der Heydte und Adolf Wicht, die zum Brigadegeneral d. R. befördert wurden. Nach Aussagen von Günter Kießling sind außerdem hochrangige Beamte des Bundesnachrichtendienstes, ehemalige Obersten i. G., zum Brigadegeneral d. R. befördert worden (vgl. Günter Kießling: Versäumter Widerspruch. Hase & Koehler, Mainz 1993, ISBN 3-7758-1294-6, S. 350.) Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe (und deren Weiterbeförderung) zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Ähnliches gilt für Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker. Ihre Inspizienten (Inspizient Zahnmedizin, Inspizient Wehrpharmazie und Inspizient Veterinärmedizin) sind laut Bundeshaushaltsplan (zukünftig) gewöhnlich die höchsten Dienstgrade ihres Fachgebiets, bekleiden aber höchstens einen zum Oberst äquivalenten Dienstgrad.
  12. Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnten ein oder mehrere Dienstgrade der Dienstgradgruppe auch „übersprungen“ werden oder eine Weiterbeförderung bereits kurz nach Ernennung in einen der rangniedrigeren Dienstgrade erfolgen; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit einem der Dienstgrade aus der Dienstgradgruppe der Generale. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und auf alle Dienstgrade der Dienstgradgruppe übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Werner D’Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Holger Steltzner, 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
  13. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  14. In der ZDv 37/10 sind neben der in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten beschriebenen Form als Ärmelabzeichen auch entsprechende (d. h. gleichgestaltete) Schulterabzeichen für Marineuniformträger beschrieben.
  15. Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“
  16. Äquivalent in der Volksmarine war der Flottenadmiral. Der Dienstgrad Flottenadmiral wurde jedoch nie verliehen.
  17. Im Einzelnen: Willi Stoph (Armeegeneral seit 1959), Heinz Hoffmann (seit 1961), Heinz Keßler (seit 1985). Theodor Hoffmann, letzter Minister für Nationale Verteidigung, wurde nur zum Admiral ernannt.
  18. Erich Mielke (Armeegeneral seit 1980)
  19. Friedrich Dickel (Armeegeneral seit 1984)
  20. Meist entsprach dieser Dienstgrad dem vergleichbaren Dienstgrad der Wehrmacht. Statt der Dienstgrade General der Kavallerie, General der Infanterie usw. wurde allerdings verkürzt der Dienstgrad General verwendet.
Wiktionary: Generale – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Georg-Andreas Boeckler: Schola militaris moderna oder neu vermehrte Kriegsschule etc. Gerg. Heinr. Öhriingen, 1685, S. 31 (google.at [abgerufen am 26. September 2021]).
  2. General, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, 2013, abgerufen am 9. November 2014.
  3. a b c d e f g Bundesministerium der Verteidigung, BMVg P II 5 (Hrsg.): A-1420/24. Zentrale Dienstvorschrift. Dienstgrade und Dienstgradgruppen. 19. Januar 2006 (reservistenverband.de [PDF; 496 kB; abgerufen am 10. Februar 2016]).
  4. Generalität, die. In: Duden. 2013, abgerufen am 9. November 2014.
  5. a b c d e f Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 10/8 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr. Kap. 6 Gruß und Anrede.
  6. a b c d e f vgl. auch Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 10/4 Gruß und Anrede. (die ehemalige ZDv 10/4 „Gruß und Anrede“ ist außer Kraft gesetzt. Der Inhalt der ehemaligen ZDv 10/4 findet sich heute im Kapitel 6 der ZDv 10/8 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“. Die später erlassene „neue“ ZDv 10/4 (ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht – Selbstverantwortlich leben – Verantwortung für andere übernehmen können“) enthält keine Passage zur Anrede und zum Gruß.).
  7. a b c d e f vgl. auch Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern (= Kleine Reihe V&R 4009). 2. Auflage. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-34009-5, S. 58 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche – Beachte insbesondere Zitat der Nr. 262 aus der ZDv 10/8).
  8. Klaus-Peter Möller: Der wahre E: ein Wörterbuch der DDR-Soldatensprache. Lukas Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-931836-22-3, Schlagwort „Goldfasan“, S. 105 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. a b c d e f g h Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF; 44 kB] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  10. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; 229 kB; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  11. a b c d Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  12. a b c Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF; 1,3 MB] Stand 17. September 1999).
  13. a b Datenbanken für Terminologie und Abkürzungen der Bundeswehr. (mdb) In: bundeswehr.de. Planungsamt der Bundeswehr, 9. Oktober 2022, abgerufen am 9. Oktober 2022 (Offline-Datenbank für Abkürzungen; herunterladbar als Microsoft Access Datenbank).
  14. a b c d Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldat sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  15. a b c d e f Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  16. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  17. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  18. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  19. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  20. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  21. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  22. Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  23. Bundesheer: Erste Frau im Generalsrang auf ORF vom 31. März 2014, abgerufen am 31. März 2014.
  24. Schweizerisches Militärgesetz Art. 86
  25. Heinrich August Pierer: Reichsamee. In: Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit, Band 13. Altenburg 1861, S. 948-949. Abgerufen am 9. April 2023.
  26. Christian Gottlieb Buder: Generalität. In: Repertorium des Teutschen Staats und Lehn-Rechts. Band 2. bei Weidmanns Erben und Reich, 1783, S. 201–205 (google.de [abgerufen am 9. April 2023]).
  27. Johann Jacob Moser: Von der teutschen crays-verfassung. J.B. Meezler, 1773 (google.de [abgerufen am 9. April 2023]).