Herbert Petschow

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Herbert Paul Hermann Petschow (* 26. Dezember 1909 in Dresden; † 28. Juni 1991 in Bad Kissingen) war ein deutscher Rechtshistoriker und Altorientalist. Seine wissenschaftliche Karriere war wohl eine der außergewöhnlichsten deutsch-deutschen Akademikerkarrieren in der Zeit des Ost-West-Konfliktes. Der Umgang mancher hochschulpolitischer Entscheidungsträger der ehemaligen DDR mit Petschow war ein Beispiel für die ideologisch und mithin unsachgemäß geführte Hochschulpolitik der DDR.

Ausbildung und erste berufliche Stationen (vor 1945)

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Herbert Petschow wurde 1909 als Sohn eines Bäckers geboren.[1] Petschow studierte nach dem Abitur 1930 an der Sächsischen Landesschule[1] in Dresden an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Dort wurde er durch Martin David[2] auf das altorientalische Recht aufmerksam[3] und studierte bei dem Rechtshistoriker Paul Koschaker, dem Rechtshistoriker Martin David, dem Assyriologen Benno Landsberger und dem Orientalisten Franz Heinrich Weißbach[4]. Nach dem 1. juristischen Staatsexamen 1934 arbeitete er als Gerichtsreferendar am OLG Dresden.[5] Danach legt er 1937 das 2. Juristische Staatsexamen ab.[1] Nach anschließender, kurzer Tätigkeit als juristischer Hilfsarbeiter bei „Rechtsanw. Dr. Eibes, Dr. Gross, Dr. Bürger, Walter“[5] in Dresden wurde Petschow bis 1942 (bzw. 1945) juristischer Mitarbeiter bei der Wanderer-Werke AG. Siegmar-Schönau.[6] Währenddessen wurde er 1939 in Leipzig bei Paul Koschaker mit einer Arbeit zu neubabylonischen Kaufformularen promoviert.

Nachkriegszeit und Habilitation

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Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Petschow nach eigenen Angaben von Juni 1945 bis Januar 1946 zunächst als Bauhilfsarbeiter (bei „Regenfuss, Nürnberg“), an anderer Stelle schrieb Petschow, dass er zu dieser Zeit in der Landwirtschaft tätig gewesen sei (was allerdings kein Widerspruch sein muss), 1946–1950 folgte die Mitarbeit in einer Arztpraxis (bei „Dr. Langer, Neunheiligen“) in Thüringen, von März 1952 bis Januar 1954 war er Steuerberater (bei „C. Gorschalki, Weinböhla; zuletzt in Treuhandverwaltung)“ in Sachsen bzw. im Bezirk Dresden (da 1952 die Auflösung der Länder erfolgte). Petschow bezeichnete sich für den Zeitraum von 1945/46 bis 1954 selbst als „freien Rechtshistoriker“[7]. Dass diese Bezeichnung gerechtfertigt war, zeigen zwei, neben reinen Brotberufen entstandene Aufsätze aus diesen Jahren, die beide in namhaften Zeitschriften veröffentlicht wurden.[8]

Erst seit 1954 konnte er sich ganz der wissenschaftlichen Tätigkeit widmen und arbeitete als wissenschaftlicher Assistent am Orientalischen Institut der Karl-Marx-Universität (KMU) in Leipzig[9], wo er im Herbst 1955 ein Habilitationsgesuch mit einer Schrift zur neubabylonischen Rechtsgeschichte einreichte.[10]

Zunächst waren Albrecht Alt, Erwin Jacobi und Siegfried Morenz für die Begutachtung vorgesehen.[11] Jacobi schrieb daraufhin, er könne „das Referat mangels Zuständigkeit nicht übernehmen […], aber als Referenten Herrn Professor Dr. Kunkel – Heidelberg empfehle[n].“[12] Wolfgang Kunkel wurde daraufhin angeschrieben und er übernahm die Begutachtung.[13] Kunkel bewertete die Arbeit, wie auch die anderen Gutachter sehr positiv.[14] Der so entstandene Kontakt Petschows mit Kunkel führte noch 1956 zum Beginn eines mehrjährigen Ringens um Petschow zwischen der KMU Leipzig und der Universität München (LMU).

Das erste Ringen zwischen KMU und LMU um Petschow (1956)

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Nachdem Kunkel 1956 an die LMU gewechselt und dort das Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte[15] begründet hatte, bat er Petschow beim Aufbau des Instituts mitzuwirken. Das Institut erwarb unter anderem die umfangreiche Bibliothek des kurz zuvor verstorbenen Rechtshistorikers Mariano San Nicolò.[16] Kunkel erhoffte sich nun von Petschow, dass er in gewissem Umfang bereits die von San Nicolò vertretenen Forschungsrichtung für altorientalische Rechtsgeschichte übernehmen sowie die Herausgabe des Nachlasses von San Nicolò besorgen könnte.[17]

Petschow beantragte dazu erstmals am 18. Juni 1956 eine Dienstreise nach München.[17] Gleich auf den Tag nach Petschows Antrag datiert ein Schreiben des Leipziger Morenz‘ vom 19. Juni 1956 in dem er „in fast beschwörender Weise“ seine Fakultät bat, alles zu tun, was einer Verleihung der Dozentur an Petschow und der offiziellen Zustimmung zu gleichzeitiger Tätigkeit in München und Leipzig dienlich sei.[18] Der von SED-nahen Wissenschaftlern abwertend „Bürgerlicher“ genannte Morenz, der in Leipzig eine eigene Agenda verfolgte[19], steht mit seiner Bitte nicht allein: Der Rat der Philosophischen Fakultät war sich der Gefahr, dass Petschow nach München gehen könnte, bewusst und er war in der Mehrzahl auch Willens das Staatssekretariat für Hochschulwesen (SfH) der DDR davon zu überzeugen, dass dieser Verlust verhindert werden müsste.[20]

Ohne dieses SfH und der übergeordneten Abteilung Wissenschaft beim ZK der SED – in Fragen, die als besonders heikel angesehen werden auch nicht ohne das allem übergeordnete Politbüro – fiel in der schon relativ stark zentralisierten ostdeutschen Hochschulwelt zu dieser Zeit kaum noch eine wichtige Entscheidung.[21] So auch hier: Die Abteilung Arbeit der KMU unterrichtete den Rektor, dass vom Staatssekretariat eine Planstelle genehmigt werden müsse, wenn Petschow zu Dozenten ernannt werden solle.[22] Das SfH selbst forderte eine Einschätzung der Kaderabteilung der KMU zu Petschow an. Dort äußerte man sich skeptisch gegenüber einer Doppeltätigkeit wie auch der Dozentur. Es wurde auf Petschows Vergangenheit[23] und seine „gegenwärtige politische Indifferenz“[24] verwiesen. Nicht erwähnt wurde seine soziale Herkunft.[25]

Doch trotz dieser schon so starken Einschränkung der universitären Selbstverwaltung durch die SED und der ideologisch einseitig begründeten Skepsis der Kaderabteilung gegenüber Petschow rang neben der Philosophischen Fakultät bald auch der Prorektor der KMU um Petschow.[26] Zur Entscheidungsfindung wurde daher eine so genannte „Aussprache“ mit Petschow im Staatssekretariat angesetzt.[27][28] Dieses Gespräch führte Petschow mit der Hauptreferentin[28] der zuständigen Abteilung. (Diese Mitarbeiterin des SfH sollte in den kommenden drei Jahren fast immer die Schnittstelle zwischen Petschow und dem SfH bzw. der Abt. Wissenschaften beim ZK sein. Vorausgreifend sei hier schon angemerkt, dass sie Petschow und seinen Fürsprechern in Leipzig meist entgegenzukommen sucht.) Es wurde festgehalten: Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei ein doppeltes Anstellungsverhältnis nicht möglich, d. h. es wäre nur eine Dozentur an einer plus ein Lehrauftrag an der jeweils anderen Universität möglich. Petschow wolle daher eine Dozentur in Leipzig. Er wolle die Tradition Koschakers bzw. Leipzigs als Zentrum der altorientalischen Rechtsgeschichte fortsetzen. Andererseits sei die Arbeit in München ebenfalls wichtig, sie könne nur von ihm, Petschow, erbracht werden.[29]

Im Ergebnis führten diese Erörterungen dazu, dass Petschow die gewünschte Dozentur in Leipzig erhalten sollte und er auch in München arbeiten durfte. Der Leiter der Abt. Theologische und Philosophische Fakultäten beim SfH[28] vermerkte in Bezug auf die Doppeltätigkeit: „einv., da es sich hier um einen Einzelfall handelt.“[30] Anhand einer Hausmitteilung über die Ergebnisse des Gesprächs[31] folgt daraufhin noch eine interne Prüfung bzw. Unterrichtung durch Aktenumlauf. Der stellvertretende Leiter der HA Lehre und Forschung[28] ist demnach mit der Dozentur einverstanden, fügt aber hinzu: „Die Frage des Lehrauftrages an d. Univ. München muß mit Koll. […] besprochen werden.“[32][28] Gemeint war ein Mitarbeiter der so genannten „Abt. Westdeutschland“. Der notierte dazu: „Ich schlage vor, um Dr. Petschow fest an Leipzig zu binden und der Tatsache Ausdruck zu geben, daß er seinen akadem. Sitz in Leipzig hat,: ihm 50–60% seines Gehalts in den fraglichen 4 Monaten zu zahlen (Regelmäßiger Arbeitsurlaub nach München). Im übrigen ist diese Regelung, sofern Dr. P. in Leipzig fest verankert wird, durchaus zu begrüßen, da so unser Ansehen hebt [sic].“[32] Auf der Mitteilung sind noch weitere Unterzeichner zu sehen. Der höchste Entscheidungsträger in dieser Sache war demnach Franz Wohlgemuth[33], der Stellvertreter des Staatssekretärs, der neben seinem Kürzel allerdings nur „gesehen“[32] vermerkte.

Damit wird deutlich, dass Petschows Position als „der einzige Vertreter dieses Spezialgebietes in Gesamtdeutschland“[34] bei Entscheidungsträgern Begehrlichkeiten weckte. Andererseits zwang sie dieses Alleinstellungsmerkmal aber auch zu Kompromissen. Da die hier Verantwortlichen, zumal nach den Akten ohne Einschaltung der Abt. Wissenschaften beim ZK, zu diesen Kompromissen bereit waren, konnte Petschow – vorerst – gehalten werden. Er wurde von Wohlgemuth zum 1. September 1956 als Dozenten für das Fach Orientalische Rechtsgeschichte an der KMU ernannt.[35] Und er reiste nun regelmäßig zu Lehr- und Forschungszwecken nach München.

Das 2. Ringen zwischen KMU und LMU um Petschow (1957 bis 1959)

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Doch schon 1957 setzte die zweite Runde ein: Kunkel bzw. die LMU beantragte beim Bayerischen Kultusministerium offenbar eine a. o. Professur für Petschow.[36]

Nachdem man in Leipzig davon erfahren hatte, wurde im Gegenzug im Juni 1957 eine Professur mit Lehrstuhl oder mindestens mit vollem Lehrauftrag beim SfH beantragt.[37] Darüber hinaus wollte man Petschow ein Institut für Orientalische Rechtsgeschichte aufbauen und leiten lassen.[37] Erstaunlich; denn – bei aller Achtung gegenüber Petschows Leistungen davor und danach – zu diesem Zeitpunkt lagen gerade mal 375 veröffentlichte Seiten von ihm vor.[38] Petschows Alleinstellungsmerkmal, dass bis hierhin zum Teil erarbeitet, zum Teil aber auch aus den beschriebenen widrigen Umständen hervorgegangen war, kam nun noch stärker zum Tragen als beim Antrag auf eine Dozentur von 1956.

Und zunächst schien auch diesmal der Verbleib Petschows in Leipzig möglich: Die Abt. Arbeit der KMU äußerte sich sehr zurückhaltend aber nicht vollkommen ablehnend über die finanzielle Möglichkeit einer Ernennung.[39] Die Kaderabteilung stellte Petschows Vergangenheit diesmal ein wenig differenzierter und nicht ganz so negativ dar wie ein Jahr zuvor. (Man sei aber aufgrund der politischen Inaktivität Petschows insgesamt nicht in der Lage eine Beurteilung abgeben zu können.[40]) Und das Rektorat der KMU sprach sich zwar wiederholt gegen eine Professur mit Lehrstuhl, dafür aber für eine Professur mit Lehrauftrag aus.[41] Aus dem SfH hieß es, dass man angesichts dieser Informationen Klärungsbedarf sehe und man sich mit dem Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU besprechen wolle.[42]

Von da an wurde die zweite Runde im Ringen um Petschow deutlicher zäher und langwieriger als die Erste: Gesprächstermine kamen nicht zustande; die Kostenfrage konnte nicht abschließend geklärt werden[43]; und das SfH wollte sich mit der (Nicht-)Beurteilung Petschows durch die Kaderabteilung nicht zufriedengeben, forderte sogar mehrfach eine Beurteilung durch die SED-Kreisleitung der KMU[44] – die gegenüber dem Dekan eine solche Beurteilung zunächst ablehnte[43] und schließlich 8 Monate nach dem ursprünglichen Antrag auf wiederholtes Drängen hin[45] eine aussagelose Beurteilung schrieb[46].

Diese Beurteilung gab wohl trotz oder gerade wegen ihrer mangelnden Aussagekraft den entscheidenden Anstoß für Petschows späteren Wechsel nach München. Denn im SfH wollte man wahrscheinlich aufgrund der so entstandenen Unklarheit diesmal die Entscheidung nicht ohne das übergeordnete ZK fällen.[47] Und von dort kommen für die Verhandlungen mit Petschow die Vorgaben „Aufgabe seiner Tätigkeit in München“[48] und ‚Professur mit Lehrauftrag, nicht mit Lehrstuhl‘[49].

Damit ist eine für Petschow unannehmbare Hürde aufgestellt worden. In einer erneuten „Aussprache“ stellte er klar, dass er zwar auf den Lehrstuhl verzichten würde[50], aber auf die Arbeitsmöglichkeiten in München ebenso wie auf die in Leipzig nicht verzichten könne.[51] Mit den „Arbeitsmöglichkeiten“ meinte Petschow vor allem die „einmalige Spezialbibliothek“[51] in München und die auf Weißbachs Beständen aufgebaute sprachwissenschaftliche Bibliothek am Orientalischen Institut der KMU. Um auf international anerkanntem Niveau veröffentlichen zu können, bräuchte er beide Bibliotheken und er wäre unter Umständen sogar damit einverstanden, dass der Antrag auf eine Professur zurückgestellt, am derzeitigen Status aber nichts geändert werde.[51][52]

So wurde offensichtlich auch verfahren, denn nach den Akten zu urteilen, änderte sich ein Jahr lang in Leipzig und Berlin nichts. Und auch in München schienen Kunkels Bemühungen nicht recht voranzukommen. Zwei Anträge des bayerischen Kultusministers waren zwischenzeitlich am Widerstand des Finanzministers gescheitert[53] – in Berlin möglicherweise ein Grund nicht weiter tätig werden zu müssen.

1958 wurde in München ein dritter Antrag gestellt. Und während die vom ZK festgesetzte Verhandlungsposition in darauf erneut einsetzenden Schriftwechseln zwischen Berlin und Leipzig bestehen blieb[54][55][56][57], kam in München diesmal Bewegung in den Vorgang. Mit Schreiben vom 8. Juli 1959 aus München benachrichtigte Petschow das SfH und die KMU, dass für ihn in München ab dem 1. August 1959 der seit längerem angestrebte Lehrstuhl geschaffen werde.[58][59] Da er um seine Entlassung aus der Dozentur an der KMU bat, war dieses Schreiben faktisch ein Kündigungsschreiben, mit dem er jedoch das Angebot, in Leipzig Gastvorlesungen zu halten, verband.[59] Darüber hinaus bat er von München aus um die Möglichkeit der legalen Übersiedlung für seine Frau und sich selbst.[59] Stand der Dinge in München am Tag dieser Kündigung war wohl, dass die finanzielle Seite geklärt war, aber der bayerische Landtag die Beschlussvorlage noch nicht entschieden hatte.[60] Obwohl das wohl eher eine Formsache war, schien man in Leipzig und Berlin u. a. darum zu hoffen, dass noch etwas zu ändern sei. Denn dort wurden nun innerhalb von nur drei Tagen die aufgeschobenen Entscheidungen der vergangenen zwei Jahre getroffen[61][60][62][63], da „ein Verlust […] politisch nicht zu verantworten […]“[60] sei. Petschow sollte nun zum Professor mit Lehrstuhl und auch zum Leiter eines neu zu schaffenden Instituts für Orientalische Rechtsgeschichte werden.[64]

Doch Petschow lehnte ab. Er wusste, dass er auch gar nicht anders konnte: Die Zurückweisung der faktisch schon bestehenden Professur in München wäre gegen jede Regel der Vernunft und der akademischen Bräuche; die Annahme beider Professuren andererseits beamtenrechtlich nicht möglich. Er bot aber erneut eine Gastprofessur an der KMU und darüber hinaus die Beibehaltung eines Wohnsitzes in der DDR neben seinem Münchner Wohnsitz an, drängte aber gleichzeitig auch auf legale Übersiedlung.[65][66]

Die Angst vor dem hochschulpolitischen Präzedenzfall

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Obwohl die Zahl der (aus Sicht der DDR illegalen) Abwanderungen in den hier relevanten ausgehenden 50er Jahren deutlich zurückging[67] blieb sie für die DDR doch ein ständiges Problem, insbesondere im hier relevanten Bereich der hochqualifizierten Fachkräfte.[68] Vor diesem Hintergrund war man angesichts der geschaffenen Fakten im Staatssekretariat nun – in „Abstimmung mit dem ZK“ – an der legalen Übersiedlung Petschows bzw. der damit möglich werdenden Gastprofessur oder Gastvorlesungen interessiert.[69] Doch es gab ein Problem: In Verhandlungen des Staatssekretariats mit dem Ministerium des Innern der DDR (MdI) stellte das MdI die legale Übersiedlung Petschows als möglich dar. Das Staatssekretariat selbst befürchtete jedoch einen hochschulpolitischen Präzedenzfall zu schaffen und wollte nun erreichen, dass Petschow DDR-Bürger bleibt.[70] – Petschow wies das jedoch als beamtenrechtliche Unmöglichkeit zurück[71], er könnte lediglich seine zwei Wohnsitze in der DDR behalten.[72] Als Verhandlungsmasse inzwischen nur noch Petschows Wunsch in Leipzig arbeiten und forschen zu können in der Hand lenkte das SfH bzw. die übergeordnete ZK-Abteilung schließlich trotz großer Bedenken ein.[73][74][75]

Angeordneter Abschwung: Die schrittweise Marginalisierung der Altorientalistik in Leipzig

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In München wurde Petschow 1959 zunächst außerordentlicher Professor für Antike Rechtsgeschichte am „Leopold-Wenger Institut für Rechtsgeschichte“ der Universität. Nachdem er kurz darauf auch Bundesbürger geworden war, wurde mit der KMU 1960 ein Vertrag über eine Gastprofessur abgeschlossen[76], die während der vorlesungsfreien Zeit in München im März 1960 mit Vorlesungen und Übungen zum Keilschriftrecht begann. Mehr noch; mit Petschows Weggang nach München war zwar auch die Gründung des Institutes für Orientalische Rechtsgeschichte an der KMU hinfällig geworden, es gab aber weiterhin eine Abteilung für orientalische Rechtsgeschichte beim Orientalischen Institut und Petschow wurde 1960 zum kommissarischen Leiter der nun unter der Bezeichnung „Abteilung für altorientalisches Recht“ geführten Einrichtung ernannt.[77] Die Gastprofessur, die Abteilungsleitung – das alles klingt trotz des Verlustes sehr ambitioniert und schwungvoll. Doch so ambitioniert es auch gewesen sein mag, schon ab 1960/61 gab es in Leipzig aufgrund angeordneter Umgestaltungen gar keine Fachstudenten für Altorientalistik mehr.[78] Und so kam es eher zum angeordneten Abschwung.[79]

1961/62 wurde in Leipzig nochmals umstrukturiert und das Institut für Orientalische Rechtsgeschichte mit der altorientalischen Abteilung des Orientalischen Instituts zusammengelegt. Die neue Abteilung hieß „Abteilung für Sprachen, Archäologie und Rechtsgeschichte des Alten Orients“. Petschow übernahm weiterhin die kommissarische Leitung.[80] Alles was mit dem Alten Orient zu tun hatte, wurde nun zunehmend marginalisiert. Gefördert wurden hingegen alle Bereiche der Orientalistik, die den damals aktuellen politischen und wirtschaftlichen Interessen der DDR hätten dienlich sein können.[81] Neben den Lehrveranstaltungen, die von wenigen Gaststudenten aus anderen Fachrichtungen besucht wurden, scheint sich Petschows Tätigkeit in Leipzig daher vor allem auf eigene Forschungsarbeit und Förderung der wenigen vorhandenen Nachwuchswissenschaftler konzentriert zu haben.[82]

Vor allem mit zwei seiner Leipziger Schüler, Joachim Oelsner und Manfred Müller, arbeitete Petschow eng zusammen. In der ersten Hälfte der 60er bearbeiteten sie neu- und spätbabylonische Rechts- und Verwaltungsurkunden aus Ur. Doch sogar in dieser noch verbliebenen Marginalität findet sich noch ein deutlicher Beleg für angeordneten Abschwung: Neben anderen Gründen wurde die teilweise weit fortgeschrittene Bearbeitung nie druckreif, weil Oelsner und Müller wegen der „umfangreiche[n] Verpflichtungen im Rahmen der Erarbeitung der ‚Weltgeschichte von den Anfängen bis zur Herausbildung des Feudalismus‘“ die Fortführung der Bearbeitung untersagt wird.[83]

Im Zuge der III. Hochschulreform wurde das Fach dann der Sektion Afrika- und Nahostwissenschaften angegliedert: das bisherige Orientalische Institut wird zum „Lehr- und Forschungsbereich Arabische Staaten“.[84] Da dort endgültig nur noch die jüngere Geschichte eine Rolle spielen sollte[85], wurden die Ausbildungsbereiche Assyriologie, Sumerologie und Hethitiologie nach Halle verlegt.[86] Und so fanden wahrscheinlich im Frühjahr 1970 die letzte Lehrveranstaltungen Petschows an der KMU statt.[87]

Petschow soll die KMU verlassen

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Angesichts dieser Entwicklung schien 1971 manchem an der KMU die Vereinbarung mit Petschow obsolet und es wurde laut über die Auflösung der Vereinbarung nachgedacht. Einer der Schüler Petschows, Manfred Müller, machte sich jedoch erfolgreich für Petschows Verbleib stark. Da es keine Studenten mehr gab, war Petschow in der Folgezeit trotz anders lautender Vereinbarung in der DDR nur noch als Promotionsbetreuer und Forscher tätig. Er arbeitete nun auch öfters in Jena, wo die Hilprecht-Sammlung liegt, und er veröffentlichte zu dieser Arbeit 1974 auch eine Monographie in der DDR.[88]

Dennoch dachte man 1976 erneut über die Auflösung der Vereinbarung mit der Begründung nach, dass es zwar keinen vergleichbaren Experten in der DDR gebe, Petschow aber als Vertreter seines Fachgebietes für die DDR auch nicht wirksam werde.[89]

Schließlich kündigt Petschow, in München bereits seit drei Jahren emeritiert, 1978 vor allem aus Altersgründen selbst die Vereinbarung.[90]

Petschow zeigte am „Codex Hammurapi“, dass dessen Paragraphengerüst nicht mit unserer heutigen Rechtssystematik angegangen werden darf, sondern dass stattdessen das „Codex Hammurapi“ eine eigene altorientalische Systematik hat. Einzelne Rechtsmaterien wurden darin assoziativ behandelt, wobei die Assoziationspunkte keinem übergeordneten Prinzip untergeordnet waren.

Zwei seiner Schüler, Hans Neumann als Philologe in Münster und Gerhard Ries als Rechtshistoriker in München setzen die Forschungstradition fort.

Schriften (Auswahl)

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  • Die neubabylonischen Kaufformulare (= Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. Heft 118, ZDB-ID 530615-2). Weicher, Leipzig 1939.
  • mit Mariano San Nicolò: Babylonische Rechtsurkunden aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. (= Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse. Abhandlungen. Neue Folge Heft 51 = Veröffentlichungen der Kommission zur Erschließung von Keilschrifttexten. Serie A, Stück 3, ZDB-ID 626082-2). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1960, (Digitalisat).
  • Mittelbabylonische Rechts- und Wirtschaftsurkunden der Hilprecht-Sammlung Jena. Mit Beiträgen zum mittelbabylonischen Recht (= Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Philologisch-Historische Klasse. Band 64, Heft 4, ISSN 0080-5297). Akademie-Verlag, Berlin 1974.

Literatur über Herbert Petschow

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  • Manfred Müller: Petschow, Herbert. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 20, Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-00201-6, S. 270 f. (Digitalisat).
  • Müller, Manfred: Herbert P. H. Petschow. Nachruf. (ergänzt durch eine vollständige Bibliographie zu Petschows Schaffen) In: Jahrbuch der Sächsischen Akademie der Wissenschaften 1991–1992, S. 343–348(353).
  • Hans Neumann: Herbert Petschow (26. Dezember 1909 bis 28. Juni 1991). In: Mitteilungen der Deutschen Orient-Gesellschaft zu Berlin Heft 124, 1992, S. 7–9
  • Dieter Nörr: Herbert Petschow. In: Jahrbuch der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1991. München 1992, S. 234–238.
  • Joachim Oelsner: Herbert Petschow (26. Dezember 1909 bis 28. Juni 1992). In: Zeitschrift für Assyriologie und Vorderasiatische Archäologie Band 82, 1992, S. 1–3.

Literatur über die deutsche Altorientalistik und Rechtsgeschichte zu Petschows Lebzeiten

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  • Hans Ankum und Herbert Petschow: Martin David zum Gedächtnis. In: ZRG RA 105 (1988), 989–997.
  • Johannes Irmscher: Bemerkungen zur Situation der antiken Rechtsgeschichte in der Deutschen Demokratischen Republik. In: Acta Antiqua 10 (1962), 157–161.
  • Rolf Lieberwirth: Die Rechtsgeschichte in der DDR. In: ZNR 10 (1988), 194–205.
  • Manfred Müller: Die Keilschriftwissenschaften an der Leipziger Universität bis zur Vertreibung Landsbergers im Jahre 1935. In: WZ KMU (Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe) 28 (1979), Heft 1, 67–86.
  • Joachim Oelsner: Leipziger Altorientalistik: 1936–1993. In: Das geistige Erfassen der Welt im Alten Orient. Hg. von Claus Wilcke, Wiesbaden 2007, 315–330.
  • Horst Schröder: Polak versus Mitteis. In: Rechtsgeschichtswissenschaft in Deutschland 1945–1952. Hg. v. Horst Schröder, Frankfurt a. M. 2001 (=Ius Commune/Sonderhefte Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, 141), 5–18.
  • Michael P.Streck: Altorientalistik. In: Geschichte der Universität Leipzig 1409–2009. Band 4: Fakultäten, Institute, Zentrale Einrichtungen. Hrsg. v. Ulrich von Hehl, Uwe John, Manfred Rudersdorf, 1. HBd. Leipzig 2009, 345–366.
  1. a b c Vgl. Universitätsarchiv Leipzig (UAL), Personalakte (PA) 1134, 8–10, (Von Petschow selbst verfasster, undatierter Lebenslauf; vermutlich aus dem Jahr 1954 (tpq)) hier 8.
  2. David war während Petschows Studium Privatdozent für altorientalisches und römisches Recht an der Universität Leipzig. Vgl. auch Ankum, Hans und Petschow, Herbert, „Martin David zum Gedächtnis“, in: ZRG RA 105 (1988), 989–997.
  3. Vgl. UAL, PA 1134, 8–10, hier 9.
  4. Weißbach war während Petschows Studium ordentlicher Honorarprofessor für Keilschriftforschung und Alte Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig.
  5. a b Vgl. UAL, PA 1134, 6.
  6. Vgl. UAL, PA 1134, 6. (Die Angabe zum Angestelltenverhältnis bis 1942 bzw. 1945 ist wahrscheinlich auf den Einzug zur Wehrmacht zurückzuführen. Während Petschow als Soldat und später als Obergefreiter in verschiedenen Flakabteilungen zum Einsatz kommt, wird er wahrscheinlich den Status eines freigestellten Angestellten innehaben.)
  7. Vgl. UAL, PA 1134.
  8. Vgl. 1. Petschow, Herbert, „Ein neubabylonischer Bürgschaftsregreß gegen einen Nachlaß“, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 19 (1951), 25–57. Und 2. Petschow, Herbert, „Der Surrogationsgedanke im neubabylonischen Recht“, in: Revue Internationale des Droits de l’Antiquité, 3e Série, 1 (1954), 125–171.
  9. Vgl. UAL, PA 1134, 219 (Arbeitsvertrag vom 10. Dezember 1953 (ausgehändigt 1. Februar 1954) zwischen KMU und Petschow).
  10. Vgl. UAL, PA 1134, 13 (Stellungnahme Kurt K. S. Morenz‘ vom 4. November 1955 zu Petschows Habilitationsgesuch).
  11. Vgl. UAL, PA 1134, 2 ((undatierter) Personalbogen für Habilitationen).
  12. Vgl. UAL, PA 1134, 18 (Schreiben Jacobis vom 19. November 1955 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin).
  13. Vgl. UAL, PA 1134, 20 (Schreiben Kunkels vom 28. November 1955 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin). Da Kunkel sich nicht für vollständig kompetent hielt, wollte er jedoch nur zusammen mit (dem für „die sprachliche und philologische Seite“ zuständigen) Prof. Dr. Falkenstein (1906–1966, Assyriologe) die Aufgabe übernehmen.
  14. Vgl. UAL, PA 1134, 39.
  15. Vgl. Coing, Helmut, „In memoriam Wolfgang Kunkel“, in: ZRG RA 98 (1981), III-XVI, hier VI.
  16. Vgl. Ries, Gerhard, „San Nicolò, Mariano“, in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), 430 f., hier 430.
  17. a b Vgl. UAL, PA 1134, 34 (Antrag Petschows vom 18. Juni 1956 auf Genehmigung einer Dienstreise nach München). Offiziell bat Kunkel um eine beratende Tätigkeit – was das zu diesem Zeitpunkt genau bedeutete, geht aus den Quellen nicht hervor. Wahrscheinlich hätte Kunkel Petschow gern eine Diätdozentur verschafft (vgl. BArch DR 3/B 15083, 7), aber die finanziellen Mittel dafür schienen nicht einfach zu beschaffen zu sein. Nörr führt zwar aus, dass Kunkel „großzügig unterstützt vom Kultusministerium […] die Erforschung der Keilschriftrechte fortsetzen wollte.“ (Nörr, Dieter, „Herbert Petschow“, in: Jahrbuch der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1991. München 1992, 234–238, hier 235.) Allerdings scheint diese Aussage zu pauschal zu sein: Wenn auch beachtliche Mittel z. B. für den Erwerb der Bibliothek San Nicolòs zur Verfügung standen, so zeigen die Quellen doch auch, dass es in München längere Zeit anhaltende finanzielle Schwierigkeiten in Bezug auf Petschow gab. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 31 („Aktennotiz über eine Aussprache mit Herrn Dr. Petschow am 24.2.58“).)
  18. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 6 (Schreiben Morenz‘ an die Philosophische Fakultät der KMU, von dort weitergeleitet an das Staatssekretariat für Hochschulwesen der DDR (Abschrift in UAL, PA 1134, 47)).
  19. Das betraf einerseits eher institutionelle Fragen. Vgl. dazu z. B. Kowalczuk: „Er versuchte eine eigene Kaderpolitik zu betreiben, indem er verhinderte, SED-Mitglieder einzustellen.“ (Ilko-Sascha Kowalczuk, Legitimation eines neuen Staates. Parteiarbeiter an der historischen Front Geschichtswissenschaft in der SBZ/DDR 1945 bis 1961. Berlin 1997, 296.) Andererseits aber auch konkrete inhaltliche Fragen die in Morenz’ Bemühen um den Verbleib Petschows mehr als bloße politische Agenda erkennen lassen: So plädierte Morenz 1955 in einem vor allem im Bereich der Alten Geschichte der DDR kontrovers diskutierten Aufsatz für eine bestimmte „Einheit der Altertumswissenschaften“. (Morenz, Siegfried, „Die Einheit der Altertumswissenschaften. Gedanken und Sorgen zum 100. Geburtstag Eduard Meyers“, in: Das Altertum. Hg. von der Sektion für Altertumswissenschaft bei der Deutschen Akademie der Wissenschaft zu Berlin, Bd. 1, Heft 4 (1955), 195–205.) Dabei ging es ihm um eine Erweiterung des klassischen Altertumsbegriffs auf die gesamte „alte Mittelmeerwelt, also die ägyptisch-vorderasiatische und die klassische Antike.“ (Ebd., 197.) Darüber hinaus ging es ihm um die Aufdeckung von Beziehungen zu anderen Kulturkreisen und Epochen. Ein Gegenstand waren dabei auch die unter rechtsgeschichtlichen Aspekten von Petschow bearbeiteten alt- und neubabylonischen Kulturen. So zusammengefasst bildete Morenz‘ inhaltliche Agenda eine deutliche Parallele zur antiken Rechtsgeschichte nach Wenger ( Die antike Rechtsgeschichte nach dem für Kunkels Institut namensgebenden Leopold Wenger kann mindestens für das 20. Jh. als wichtige Strömung des Fachs angesehen werden. Neben anderen (z. B. auch Ludwig Mitteis) tritt Wenger seit Beginn des 20. Jahrhunderts dafür ein, die antike Rechtsgeschichte über die bis dato stets fokussierte Geschichte des römischen Rechts auszudehnen auf Bereiche, die vorher eher von Philologen, Theologen oder Historikern bearbeitet worden sind. Damit meint er vor allem das griechisch-hellenistische, das altägyptische, biblisch-talmudische und eben verschiedene altorientalische Rechte. Durch diese zeitliche und räumliche Erweiterung sollte auch die Erkenntnis über die Rechte dieser Kulturkreise und eventuell bestehenden Beziehungen rechtsvergleichend erweitert werden (Näher. dazu z. B. Koschaker, Paul, Europa und das römische Recht, München 1947, 295–302.)). SED-nahen Historikern in der DDR ging es zu dieser Zeit dagegen nicht nur um eine Aufdeckung von Beziehungen: Im Kern oft ideologisch präjudiziert wurde von deren Seite eine Einheit aufgrund eines fokussierten sozialökonomischen Merkmals – der Sklavenhaltung – behauptet. Diese Einheit verlange nach stärkerer Erweiterung der Raum- und Periodisierungsgrenzen als es Morenz wolle. Teilweise solle nicht nur Ägypten oder Babylonien, sondern auch Indien, China und Altamerika mit einbezogen werden. (Zu den im Einzelnen unterschiedlichen Auffassungen aus dieser Zeit vgl. vor allem Günther, Rigobert und Schrot, Gerhard, „Einige Probleme zur Theorie der auf Sklaverei beruhenden Gesellschaftsordnung“, in: ZfG 4 (1956), 990–1008, insbesondere zu Morenz 992; des Weiteren eine direkte Antwort auf Morenz von Elisabeth Charlotte Welskopf, „Die Einheit der Weltgeschichte im Altertum“, in: Das Altertum. Bd. 4 (1958), 3–6 oder umfassender dies., Die Produktionsverhältnisse im Alten Orient und in der griechisch-römischen Antike. Berlin 1957 (=Schriften der Sektion für Altertumswissenschaft der Deutschen Akademie der Wissenschaft zu Berlin 5). Auffällig ist hierbei nun, dass es zwar gut nachweisbare und in ihrer Intention nachvollziehbare Beziehungen von Morenz zu Petschow gibt, andererseits aber zwischen dem Leipziger Rigobert Günther und Petschow keinerlei Verbindungen auszumachen sind. Zumal Günther in seinen Argumentationen zur Theorie der Sklavenhaltergesellschaft gern auf juristische Quellen verwies und stellenweise auch den Eindruck zu vermitteln suchte, dass er in rechtshistorischen Fragen firm sei (Vgl. z. B. Günther/Schrot, Probleme zur Theorie, 1002 f.) Hinter dieser fehlenden Verbindung können vor allem zwei Gründe vermutet werden: Erstens war Günther in rechtsgeschichtlichen Fragen nicht so bewandert, wie er gern glauben machte. Daher wäre eine Auseinandersetzung mit Petschow bzw. dessen Arbeit von großen Kompetenzunterschieden geprägt. Zweitens war Petschow vorerst „nur“ ein Assistent von vielen an der Philosophischen Fakultät der KMU. Daher war es wohl eher der Protegé Morenz als der protegierte Petschow mit dem die Auseinandersetzung gesucht wurde. (Zum Jahrelangen Kampf zwischen Morenz und Günther vgl. Kowalczuk, Legitimation eines neuen Staates, 296 f.)
  20. Das zeigt ein Antrag vom 22. Juni 1956 an das SfH: Unter Bezugnahme auf eine Fakultätssitzung vom 13. Juni 1956, bat man um Ernennung Petschows zum Dozenten. Zur Begründung wurde mehreres angeführt: Kunkel bitte Petschow auf eine Diätdozentur nach München; Petschow sei momentan der Einzige in Deutschland, der die vorgesehene Aufgaben in München wahrnehmen könne; Petschow wolle aber Leipzig mit der Tradition von Koschaker und Alt auch nicht verlassen. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 7 (Abschrift in UAL, PA 1134, 48).)
  21. Näher dazu z. B. Kowalczuk, Ilko-Sascha, Geist im Dienste der Macht. Hochschulpolitik in der SBZ/DDR 1945 bis 1961. Berlin 2003, 84–92.
  22. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 8 ((undatiertes) Schreiben der Abteilung Arbeit an den Rektor der KMU).
  23. Petschow trat am 5. November 1933 in die „Stahlhelmhochschulgruppe Leipzig“ ein (vgl. UAL, PA 1134, 7). In der Folge geriet Petschow, nach seinen Angaben ohne eigenes Zutun, auch in andere Organisationen des NS-Regimes (SA-Mitglied und NSDAP-Anwärter). Obwohl Petschows Angaben dazu grundsätzlich plausibel scheinen, verwundert ein konkreter Punkt: Petschow gab in einem (wahrscheinlich aus dem Jahr 1954 stammenden (tpq)) Lebenslauf an, dass er im „November 1933 […] – wie zahlreiche andere oppositionell eingestellte Studenten – der zum herrschenden Regime in Opposition stehenden Stahlhelmhochschulgruppe Leipzig“ beigetreten sei. Allerdings wurde der vermeintlich oppositionelle Stahlhelm-Studentenring Langemarck bereits Anfang Juli 1933 der SA unterstellt und im selben Monat ordnet sich die Gruppe dem NSDStB unter (vgl. dazu z. B. Michael Grüttner, Studenten im Dritten Reich. Paderborn (u. a. m) 1995, 246 f.). Auch wenn diese Entwicklung von Seiten des Stahlhelms teilweise nicht freiwillig voranschritt, waren dennoch Monate vor Petschows Eintritt entscheidende Gleichschaltungsmaßnahmen erfolgt.
  24. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 9 ((undatiertes) Schreiben der Kaderabteilung der KMU an das SfH). Die vermeintliche „Indifferenz“ sei laut Kaderabteilung aus dem Umstand zu schließen, dass Petschow außer dem Kulturbund keiner anderen Organisation angehöre.
  25. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 9. Die Herkunft des Sohnes eines Bäckers wäre womöglich im Sinn des selbsternannten „Arbeiter- und Bauernstaates“ gewesen.
  26. Mit Schreiben vom 12. Juli 1956 drängte der Prorektor der KMU auf Prüfung des Antrages auf Dozentur für Petschow. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 10 (Schreiben des Prorektors der KMU vom 12. Juli 1956 an das SfH).)
  27. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 12 und 13. Formal zuständig war zunächst der Leiter der Abt. Theologische und Philosophische Fakultäten beim SfH.
  28. a b c d e NB: Hier und an anderen Stellen, an denen unter Bezug auf Archivmaterial nur Amtsbezeichnungen genannt werden, sind die Namen aufgrund bestehender Schutzfristen oder unbekanntem Ende der Schutzfrist weggelassen.
  29. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 14 (Aktennotiz zur Aussprache mit Dr. Petschow über sein Anstellungsverhältnis am 3. August 1956).
  30. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 14, handschriftlicher Vermerk auf dem Blatt.
  31. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 15 (Hausmitteilung der Abt. Philosophische und Theologische Fakultäten beim SfH an verschiedene Mitarbeiter).
  32. a b c Vgl. BArch DR 3/B 15083, 15 (Hausmitteilung der Abt. Philosophische und Theologische Fakultäten beim SfH an verschiedene Mitarbeiter). Handschriftlicher Vermerk auf der Rückseite des Blattes.
  33. Zu dessen eigentümlicher Biographie vom „Denunzianten“ zum „Republikflüchtling“ vgl. Kowalczuk, Geist im Dienste der Macht, 115, mit weiterführenden Literaturhinweise in den Fußnoten 101 und 102.
  34. Vgl. Geist im Dienste der Macht, zusammenfassende Erläuterung der zuständigen Hauptreferentin.
  35. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 16 und 17 (Schreiben der HA Lehre und Forschung beim SfH vom 23. August 1956 an den Rektor der KMU, Ernennungsurkunde Petschows als Anhang).
  36. Vgl. BArch DR 3/B 15083 18 (Schreiben des Dekanats der Philosophischen Fakultät der KMU vom 3. Juni 1957 an das SfH) und BArch DR 3/B 15083, 31 („Aktennotiz über eine Aussprache mit Herrn Dr. Petschow am 24.2.58“).
  37. a b Vgl. UAL, PA 1134, 57 (Entwurf des Antrages). Original-Schreiben: BArch DR 3/B 15083 18 (Schreiben des Dekanats der Philosophischen Fakultät der KMU vom 3. Juni 1957 an das SfH).
  38. Dabei ist schon das ganze Jahr 1957 mitgezählt. D. h. es sind wahrscheinlich noch weniger als 375 Seiten. (Zur Bibliographie Petschows siehe Müller, Manfred, „Bibliographie Herbert P.H. Petschow“, in: Jahrbuch der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1991–1992, Berlin 1994, 349–353, hier 349.)
  39. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 19 (Schreiben der Abteilung Arbeit der KMU vom 17. Juni 1957 an den Rektor der KMU).
  40. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 20 (Schreiben der Kaderabteilung der KMU vom 13. Juli 1957 an den Rektor der KMU). Dass die Kaderabteilung tatsächlich keine Beurteilung abgeben konnte, dafür spricht das Fehlen jeglicher Unterlagen in den Akten der SED-Kreisleitung der KMU, die im Sächsischen Staatsarchiv aufbewahrt werden. Kaderabteilung und SED-Kreisleitung der KMU waren zwar nicht dasselbe, aber die Informationsbeschaffung der von der SED gelenkten Kaderabteilung beinhaltete Anfragen an die so genannten „gesellschaftlichen Organisationen“ (vgl. ebd.). Hätte die SED-Kreisleitung der KMU – von deren recht umfangreichen Bestand an Denuziationsschreiben z. B. über Petschows Protegé Morenz man sich im Sächsischen Staatsarchiv überzeugen kann – Informationen, so würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weitergeleitet werden. Zu betonen ist dieser Umstand, weil Quellen aus der nachfolgenden Zeit die Vermutung aufkommen lassen könnten, dass die Kaderabteilung und/oder die SED-Kreisleitung der KMU eine Hinhaltetaktik anwenden.
  41. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 21 (Schreiben des Prorektors der KMU vom 3. August 1957 an das SfH); BArch DR 3/B 15083, 25 (Schreiben des Prorektors der KMU vom 10. Oktober 1957 an das SfH).
  42. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 22, 23, 24 (Schriftverkehr zwischen Dekanat der Philosophischen Fakultät der KMU und dem SfH).
  43. a b Vgl. UAL, PA 1134, 63 (maschinelle Notiz ohne Nennung des Empfängers (wahrscheinlich hausinterne Mitteilung an Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin) vom 23. September 1957, der nicht genannte Verfasser/Absender kann durch Unterschriftenvergleich mit BArch DR 3/B 15083, 23 als Mitarbeiter des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU bestimmt werden).
  44. Vgl. UAL, PA 1134, 65 (Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU Martin vom 24. Januar 1958 an die SED-Kreisleitung der KMU) und BArch DR 3/B 15083, 26 (erste von zwei hausinternen Mitteilungen des SfH vom 14. Februar 1958 mit gleichem Absender und Empfänger in der Berufungsakte Petschows).
  45. Vgl. UAL, PA 1134, 65 (Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU Martin vom 24. Januar 1958 an die SED-Kreisleitung der KMU).
  46. Aus dem Inhalt des Schreibens geht hervor, dass auch die SED-Kreisleitung der KMU sich außer Stande sah, eine Beurteilung zu geben. Man bat sogar das SfH zu versuchen, über Petschows „politische Einstellung und Tätigkeit in München“ etwas in Erfahrung zu bringen. Sollte dort alles im Sinne der Partei sein, hätte man gegen Petschows Berufung nichts einzuwenden. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 52 (Schreiben der UPL der KMU vom 4. Februar 1958 an das SfH).)
  47. Das Schreiben der SED-Kreisleitung der KMU wurde vom Empfänger, dem Leiter der Kaderabt. beim SfH an die zuständige Hauptreferentin der Abt. Theologische und Philosophische Fakultäten weitergeleitet und es wurde „angeregt“ (die Hauptreferentin wird diese Anregung vom Leiter der Kaderabt. wohl eher als Anweisung verstanden haben), bei der weiteren Erledigung das ZK mit einzubeziehen. (Vgl. handschriftliche Anmerkung auf BArch DR 3/B 15083, 52.)
  48. BArch DR 3/B 15083, 29 (zweite von zwei hausinternen Mitteilungen des SfH vom 14. Februar 1958 mit gleichem Absender und Empfänger in der Berufungsakte Petschows). Darin scheint zwar die zuständige Hauptreferentin beim SfH das Verhandlungsziel zu formulieren. Doch deren Bemerkung „Dieser Auffassung ist auch Genosse […], Abt. Wissenschaft im Zentralkomitee der SED“ ist als eine zur Vorgabe werdende Auffassung der übergeordneten Institution zu interpretieren. Dafür spricht vor allem, dass von einem solchen Ziel in den Akten bzw. Vorgängen vor Einschaltung des ZK nie die Rede war.
  49. Auf dieses Verhandlungsziel kann nur indirekt geschlossen werden. Belege dafür sind zwei, hier der chronologischen Darstellung von Petschows Leben vorausgreifende Schriftstücke in den Akten. 1. BArch DR 3/B 15083, 45 (haus-interne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 16. Juli 1959 an den Stellvertreter des Staatssekretärs Dahlem): Nachdem Petschows Kündigung am 14. Juli 1959 in Berlin eingegangen war und man nun nach Möglichkeiten suchte, ihn in allerletzter Sekunde umzustimmen, wurde am 15. oder 16. Juli 1959 vom ZK einer Professur mit Lehrstuhl zugestimmt – eine Zustimmung, die es vorher also noch nicht gegeben hatte. 2. BArch DR 3/B 15083, 47 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 6. August 1959 an Staatssekretär Wilhelm Girnus). Hier steht unter Bezugnahme auf das gerade gezeigte, späte Einlenken des ZK „[…] zumal sich die Angelegenheit wegen vorheriger Verhandlungen mit dem ZK schon verzögert hat […].“
  50. Petschow war sich des schon mehrfach hier herausgestellten Alleinstellungsmerkmals zweifellos bewusst. Dass er damit aber nicht um jeden Preis seine Berufung erzwingen wollte, wurde durch seine kurz zuvor erfolgte Ausschlagung einer vollen Professur an der Uni Erlangen aufgrund der dort nicht vorhandenen Bibliothek sehr deutlich. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 31 („Aktennotiz über eine Aussprache mit Herrn Dr. Petschow am 24.2.58“).) Darüber hinaus zeigte sich Petschow kompromissbereit: Eine Titularprofessur mit Dozentengehalt wäre für ihn denkbar gewesen. (Vgl. ebd.)
  51. a b c Vgl. BArch DR 3/B 15083, 31 („Aktennotiz über eine Aussprache mit Herrn Dr. Petschow am 24.2.58“).
  52. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 35–37 (Schreiben Petschows vom 8. Juli 1959 an das SfH), hier 35. Allerdings gab Petschow in einem kurze Zeit später geführten Telefonat mit der zuständigen Hauptreferentin beim SfH noch zu bedenken, dass es seiner Reputation schaden könnte, wenn er trotz Antrages der KMU keinen Ruf erhalte. (Vgl. ebd., 36.)
  53. Vgl. UAL, PA 1134, 78 (Informationsschreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU Martin vom 23. Juli 1959 an das SfH über eine Unterredung mit Petschow)
  54. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 27 (Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU Martin vom 16. Februar 1959 an das SfH); Abschrift unter UAL, PA 1134, 68
  55. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 28 (Schreiben des Verwaltungsdirektors der KMU an den Rektor der KMU)
  56. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 32 (Stellungnahme der Kaderabt. der KMU vom 18. März 1959 zum „Antrag auf Ernennung Herrn Dr. Petschow zum Professor mit Lehrstuhl für die Fachrichtung Orientalistik“)
  57. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 33 (Schreiben des Rektorats der KMU vom 24. März 1959 an das SfH).
  58. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 35–37 (Schreiben Petschows vom 8. Juli 1959 an das SfH)
  59. a b c Vgl. UAL, PA 1134, 69–72 (Schreiben Petschows vom 8. Juli 1959 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin mit Abschrift des Schreibens an das Staatssekretariat).
  60. a b c Vgl. BArch DR 3/B 15083, 43 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 14. Juli 1959 an Staatssekretär Girnus)
  61. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 42 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 14. Juli 1959 an den Stellvertreter des Staatssekretärs Dahlem)
  62. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 45 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 16. Juli 1959 an den Stellvertreter des Staatssekretärs Dahlem)
  63. Vgl. UAL, PA 1134, 73 (Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU vom 15. Juli 1959 an Petschow).
  64. In Petschows Berufungsakte sind sogar später ungültig gemachte Ernennungsurkunden – zurückdatiert auf den Tag vor Eingang von Petschows Kündigungsschreiben – zu finden. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 39, 40 und 41.)
  65. Vgl. UAL, PA 1134, 75–77 (Schreiben Petschows vom 22. Juli 1959 an das SfH)
  66. Vgl. UAL, PA 1134, 78 (Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät der KMU Martin vom 23. Juli 1959 an das SfH).
  67. Vgl. z. B. Vgl. Melis, Damian van, „Republikflucht“. Flucht und Abwanderung aus der SBZ/DDR 1945 bis 1961. München 2006, 57.
  68. So waren beispielsweise im Jahr 1958 an der Philosophischen Fakultät Leipzig sieben Professoren „republikflüchtig geworden.“ (Vgl. SAPMO DY 30/IV 2/5, 4374 („Ergänzende Materialien zum Bericht der SED-Parteileitung Karl-Marx-Universität an das Büro der Bezirksleitung“ vom 3. Dezember 1960), Anlage 5 „Republikflucht im Lehrkörper der KMU (1958–1960)“.)
  69. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 47 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 6. August 1959 an Staatssekretärs Girnus).
  70. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 49 („Aktenvermerk über eine Aussprache mit [dem] stellv. Hauptabteilungsleiter im MdI, HA Paß- und Meldewesen am 8. August 1959“).
  71. Vgl. UAL, PA 1134, 81 (Schreiben Petschows vom 15. August 1959 an das SfH).
  72. Vgl. UAL, PA 1134, 81 (Schreiben Petschows vom 15. August 1959 an das SfH). Um einem falschen Eindruck vorzubeugen: Zwei Wohnsitze allein in der DDR klingt vielleicht nach gehobenem Lebensstandard. Dabei handelte es sich aber wohl einerseits um den ursprünglich elterlichen Wohnsitz nahe Dresden, der mehrfach als misslich bezeichnet wird und eine Leipziger Unterkunft zur Untermiete. (Vgl. u. a. UAL, PA 1134, 81 (Schreiben Petschows vom 15. August 1959 an das SfH).)
  73. Vgl. BArch DR 3/B 15083, 50 (hausinterne Mitteilung des Sektors Philos. Fakultäten im SfH vom 1. September 1959 an Staatssekretärs Girnus)
  74. Vgl. UAL, PA 1134, 86 (Schreiben Petschows vom 29. September 1959 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin)
  75. Vgl. UAL, PA 1134, 232 (Schreiben des SfH vom 9. Oktober 1959 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin).
  76. Vgl. UAL, PA 1134, 95 f. (Vereinbarung zwischen der KMU und Petschow). Es wurde ausdrücklich kein Arbeitsrechtsverhältnis begründet. Petschow erhielt ein Honorar in Höhe von 9500,- DM (offenbar DM der Deutschen Notenbank; nur ein Beweis dafür ist folgender Punkt der Vereinbarung: Auch während der Abwesenheit Petschows wurden aus dem Jahreshonorar Teilbeträge von monatlich 220,- DM zur Deckung der Unkosten für die Wohnstätten in der DDR überwiesen – es wäre nicht plausibel, anzunehmen, dass es sich dabei um DM der Deutschen Bundesbank handelte). Diese Vereinbarung über das Jahreshonorar blieb bis zu ihrer Auflösung 1978 unverändert (dort ist dann auch von „9.500,- Mark“ die Rede; vgl. dazu UAL, PA 1134, 126 (offenbar universitätsinterne, erläuternde Bemerkungen zu Petschow vom 10. Januar 1978 ohne Absender und Empfänger)).
  77. Vgl. UAL, PA 1134, 211 (Schreiben des Rektors der KMU Mayer vom 3. Oktober 1960 an Petschow).
  78. Vgl. Oelsner, Joachim, „Manfred Müller (1. Juni 1936 bis 18. September 2000)“, in: Archiv für Orientforschung 48/49 (2001/02), 295–297, hier 295.
  79. Irmscher stellte in Bezug auf die antike Rechtsgeschichte für diese Zeit fest: „Bezeichnenderweise verzichtet das Sammelwerk «Historische Forschungen in der DDR. Analysen und Berichte», Berlin 1960, gänzlich auf die rechtshistorische Arbeit.“ (Irmscher Johannes, „Bemerkungen zur Situation der antiken Rechtsgeschichte in der Deutschen Demokratischen Republik“, in: Acta Antiqua 10 (1962), 157–161, hier 158, Fußnote 17.) Im gleichen Aufsatz machte sich Irmscher im Sinne von Bengtson für die Jurisprudenz als Bestandteil der Altertumswissenschaften als einer umfassenden historischen Disziplin stark (vgl. ebd. 160). Er führte weiter aus, dass die Ausbildungssituation der Juristen in der DDR dieser Forderung jedoch noch nicht gerecht werde. Allerdings sei, so Irmscher weiter, auf die Ausbildung der klassischen Philologen verwiesen, bei denen dieser historische Zweig seit Jahren einen festen Platz als Ergänzungsfach habe. Zu welchen Ergebnissen das führte, sei hier zeitlich vorgreifend exemplarisch skizziert: Die Altphilologin Liselot Huchthausen gab 1975 eine recht brauchbare Übersetzung von juristischen Texten aus (rechtshistorisch) vorklassischer und klassischer Zeit heraus. Im ausführlichen Vorwort finden sich jedoch Stellen, die zeigen, dass die 1989 erneut und unverändert aufgelegte Ausgabe bereits 1975 weit hinter der communis opinio ihrer Zeit zurückblieb. So schrieb Huchthausen beispielsweise: „Die erhaltenen Bestimmungen [des Zwölftafelgesetzes] spiegeln die Verhältnisse einer bäuerlichen Bevölkerung, die in enger Siedlungsgemeinschaft […] lebt: […] Die persönliche Rache ist schon ausgeschaltet, der Staat behält sich die Bestrafung des Verbrechers vor.“ (Huchthausen, Römisches Recht, 1975, XIV. Der gleiche Wortlaut auch noch in der dritten Auflage von 1989, dort XIII.) Kunkel hatte jedoch schon 1964 nachgewiesen, dass die private Rache zur Zeit des Zwölftafelgesetzes bis auf wenige Ausnahmen Vorrang hatte. (Kunkel, Wolfgang, Römische Rechtsgeschichte, 4. Aufl. Weimar 1964. – Besonders zu beachten ist, dass die hier zitierte Ausgabe eine von Böhlau Weimar verlegte Lizenzausgabe des im Böhlau Verlag Köln-Graz erschienenen Buches ist, deren Vertrieb „nur in der Deutschen Demokratischen Republik und nach den sozialistischen Ländern“ gestattet war (vgl. Impressumsseite des hier zitierten Buches.) In dieser vierten Auflage legte Kunkel eigene Studien über die Geschichte des römischen Strafverfahrens zugrunde, die er 1962 erstmals veröffentlicht hatte (Wolfgang Kunkel, Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit (Abhandlungen der Bayrischen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, Heft 56), München 1962).) 1975 war diese Ansicht inzwischen schon unwidersprochen Lehrmeinung (Vgl. z. B. Bleicken, Jochen, Die Verfassung der römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung, Paderborn 1975, 177.)
  80. Vgl. Streck, Altorientalistik, 361 f. und UAL, PA 1134, 195 (Schreiben des Rektors der KMU Mayer vom 17. Oktober 1962 an Petschow).
  81. Vgl. Oelsner, Joachim, „Manfred Müller (1. Juni 1936 bis 18. September 2000)“, in: Archiv für Orientforschung 48/49 (2001/02), 295–297, hier 295 f.
  82. Darüber hinaus war Petschow ab 1962 korrespondierendes Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, bei der er viele Jahre die Bayerische Akademie der Wissenschaften, der er ebenfalls angehörte, bei den Sitzungen vertrat. (Vgl. Müller, Manfred „Herbert P. H. Petschow“, in: Jahrbuch der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1991–1992. Berlin 1994, 345–353., hier: 346.)
  83. Vgl. UAL, PA 1134, 156–162 (Abschrift der Stellungnahme Manfred Müllers „zur Frage des Abbruchs oder Fortführung bzw. Neufassung des Vertrages mit Prof. Dr. H. Petschow über eine Gastprofessur an der Karl-Marx-Universität Leipzig“ vom 23. November 1971), hier das in der Akte nicht nummerierte Blatt zw. 160 und 161.
  84. Oelsner, Joachim, „Leipziger Altorientalistik: 1936–1993“, in: Das geistige Erfassen der Welt im Alten Orient. Hg. von Claus Wilcke, Wiesbaden 2007, 315–330, hier 325.
  85. Vgl. dazu UAL, R0554, Bd. 1, 71–88 („Führungsplan und Wettbewerbsprogramm der Sektion Afrika- und Nahostwissenschaften für das Studienjahr 1970/71“). Demnach war die Sektion u. a. die „auftragsleitende Sektion für die Profilline ‚Probleme der Entwicklungsländer‘“ (ebd., 72).
  86. Vgl. UAL, PA 1134, 156–162, hier 161.
  87. Vgl. UAL, PA 1134, 156–162, hier 158.
  88. Vgl. UAL, PA 1134 135 (hausinterne Mitteilung der Sektion Afrika- und Nahostwissenschaften der KMU vom 7. Februar 1977 an das Rektorat der KMU) sowie als bibliographischer Hinweis: Petschow, Herbert, Mittelbabylonische Rechts- und Wirtschaftsurkunden der Hilprechtsammlung Jena. Mit Beiträgen zum mittelbabylonischen Recht, Berlin 1974 (= Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Phil.-hist. Klasse, Bd. 64, H. 4).
  89. Vgl. UAL, PA 1134 140 f. (Schreiben des Direktors der Sektion Afrika- und Nahostwissenschaften der KMU vom 30. Juni 1976 an das Direktorat für Int. Beziehungen der KMU).
  90. Vgl. UAL, PA 1134, 109, (Schreiben Petschows vom 10. April 1978 an den Rektor der KMU Rathmann).