Hizb ut-Tahrir in Deutschland

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Hizb ut-Tahrir in Deutschland
Ideologie: Panislamismus
Aktivität seit: späte 1950er-Jahre
Rechtlicher Status Betätigungsverbot seit 2003
Anhängerzahl mindestens 800 (Stand: 2023, hohe Dunkelziffer)
Offizieller Sprecher Shaker Assem
Bekannte Führungsfiguren Ahmad Tamim, Raimund Hoffmann, Joe Adade Boateng

Die Hizb ut-Tahrir in Deutschland (abgekürzt meistens HuT, auch HT) ist eine seit den 1950er Jahren aktive islamistische Bewegung, die die Errichtung eines globalen Kalifatstaates nach der Vorstellung des Gründers Taqī ad-Dīn an-Nabhānī (1909–1977) anstrebt. Sie ist der Ableger der transnationalen Bewegung Hizb ut-Tahrir (arabisch حِزْبُ التَحْرِير, DMG Ḥizb at-taḥrīr ‚Partei der Befreiung‘, auch Ḥizb at-taḥrīr al-Islāmi ‚Islamische Befreiungspartei‘). Der Bundesverfassungsschutz rechnet für das Jahr 2023 der Bewegung bundesweit rund 800 Anhänger/Mitglieder zu.[1]

Im Jahr 2003 erging wegen Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung und der Befürwortung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Belange ein Betätigungsverbot gegen die Organisation in Deutschland. Seither operiert sie im Geheimen und vornehmlich durch die Tarnorganisationen Muslim Interaktiv (Hamburg), Realität Islam (Rhein-Main-Gebiet), Generation Islam und Nebevi Çözüm Cemiyeti (Berlin).

Die Hizb ut-Tahrir ordnet Deutschland, Österreich und die Schweiz ihrem Aktivitätsraum „deutschsprachiger Raum“ zu. In Österreich und der Schweiz ist die HuT legal, in der Schweiz sind jedoch keine nachhaltigen Strukturen der Organisation bekannt.[2] In der Vergangenheit bestand eine starke organisatorische Verbindung zwischen der HuT in Deutschland und Österreich, nach 2003 ist – bedingt durch die Konsequenzen des Betätigungsverbotes – eher von einer nominellen Verbindung auszugehen. Sprecher der HuT für den deutschsprachigen Raum ist Shaker Assem.[3]

Die HuT lehnt die Anpassung des Islam in Deutschland an die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. liberale Bewegungen im Islam, Euro-Islam) ab, was von ihr als „Wertediktatur“ bezeichnet wird. Stattdessen sollten alle Muslime nach den Gesetzen der Scharia leben und sich von der Mehrheitsgesellschaft und den als „Ungläubige“ gesehenen Juden und Christen abgrenzen (vgl. Parallelgesellschaft).[4][5][6]

Frühe Geschichte

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In der Bundesrepublik Deutschland wurden die ersten Anhänger der Hizb ut-Tahrir bereits Ende der 1950er-Jahre aktiv, wobei die Organisation bis in die 1990er-Jahre die Öffentlichkeit offenbar gemieden hat. Gleichzeitig kam der deutschen HuT eine Schlüsselrolle beim Aufbau des HuT-Ablegers in Tunesien zu. 1979 versuchte der damalige deutsche HuT-Vorsitzende Taufiq Mustafa den im Pariser Exil weilenden Ayatollah Khomeini davon zu überzeugen, im Iran einen Kalifatsstaat nach Vorstellung der HuT zu errichten.[7]

1990er-Jahre und Betätigungsverbot 2003

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Ab den 1990ern trat die Hizb ut-Tahrir zunehmend aktiver und aggressiver auf und verstärkte ihre Aktivitäten an Hochschulen, wobei sie versuchte am Erfolg anderer muslimischer Organisationen zu partizipieren oder diese gar zu unterwandern.[3] In Wien wurde Shaker Assem, Sohn eines Ägypters und einer Österreicherin, zum offiziellen Mediensprecher der HuT für den deutschsprachigen Raum ernannt.[3] 1992 erschien die erste Ausgabe des Magazins deutschsprachigen „Explizit“ (nach 2003 eingestellt).[3] Im Oktober 2002 veranstaltete die HuT an der Technischen Universität Berlin eine Veranstaltung über den sich ankündigenden Irakkrieg, an der auch der damalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt und der Neonazi Horst Mahler teilnahmen, um ein Bündnis zwischen Islamismus und Neonazismus voranzubringen.[8][9][10] Der HuT-Sprecher Shaker Assem sagte dazu: „Je gläubiger die Muslime sind, desto stärker ist ihr Bestreben, in ihre Heimatländer zurückzukehren“.[11] Die Veranstaltung löste Empörung aus und führte zu einer medial-politischen Fokussierung auf die HuT. Am 15. Januar 2003 verfügte Bundesinnenminister Otto Schily ein Betätigungsverbot gegen die HuT, aufgrund ihrer Befürwortung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele und den Gedanken der Völkerverständigung[10][12] – letzteres bezog sich konkret auf Vernichtungsphantasien gegen den Staat Israel und zutiefst judenfeindliche Aussagen.[12][13]

Übergangszeit 2003–2011

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Nach Verfügung des Betätigungsverbotes versuchte die HuT juristisch gegen das Verbot vorzugehen, wobei sie bis zum Bundesverwaltungsgericht und nach dessen Ablehnung der Klage im Jahr 2006,[14] bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging, welcher die Klage im Jahr 2012 für unzulässig erklärt hat.[15] Während die HuT nicht mehr frei agieren konnte, wuchs ihr gleichzeitig innerhalb der muslimischen Community mit dem Salafismus ein neuer Rivale heran, dessen damalige Anziehungskraft nicht ohne Folgen für die auch eigene Klientel und Anhängerschaft blieb. Während sich moderate Muslime vom aggressiven Auftreten der HuT abgestoßen fühlten, sah sich die HuT seitens der Salafisten mit dem Vorwurf konfrontiert, zwar unablässig das Kalifat zu fordern, in ihrer persönlichen islamischen Lebensführung aber inkonsequent zu sein – dass die HuT auch in Shisha-Bars Rekrutierungsversuche unternommen hatte, brachte ihr ferner die abwertende Fremdbeschreibung „Shisha-Islamisten“ ein.[16]

Neuer Aufschwung und Bildung von Tarnorganisationen (seit 2012)

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Spätestens seit 2012 ließ sich insbesondere im Bereich der Sozialen Medien eine deutliche Steigerung der Aktivität von Personen und Initiativen beobachten, die dem ideologischen Umfeld der HuT zugerechnet werden.[17] In den Folgejahren entstanden mehrere Formate, die seitens der deutschen Sicherheitsbehörden als ideologisches Umfeld bzw. als Tarnorganisationen der Hizb ut-Tahrir angesehen werden. Hierzu zählen insbesondere die Formate Generation Islam, Realität Islam, Nebevi Çözüm Cemiyeti und Muslim Interaktiv. Nach Etablierung dieser neuen Strukturen begann die HuT neuen Zulauf zu erhalten, seit 2018 hat sie in Deutschland – trotz des Betätigungsverbotes – die Zahl ihrer Anhänger auf 750 mehr als verdoppelt.[18] Aufgrund dem zumeist im Internet agierenden Sympathisantenumfeld ist – wie der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein schreibt – von einer hohen Dunkelziffer von nicht zu erfassenden Personen auszugehen.

Tarnorganisationen der Hizb ut-Tahrir

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Generation Islam

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Im Jahr 2013 entstand mit Generation Islam (GI) das erste hochprofessionelle Format, welches bis heute mit einer eigenen Internetseite, sowie Konten bei YouTube, Facebook und Instagram vertreten ist.[19] Sie beschreibt sich selbst als „Zusammenschluss motivierter und entschlossener Muslime im deutschsprachigen Raum“, die sich der „selbstbewusste Vertretung der Interessen der muslimischen Community in Deutschland“ verschrieben hat.[20] Zentrales Gestalt von GI ist ein Mann namens „Ahmad Tamim“, weitere Gesichter sind ein Mann namens Bilal und als Redner in Videos ehemals ein Mann namens Umar Qadir.[19]

Realität Islam

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2015 wurde im Rhein-Main-Gebiet die Initiative Realität Islam (RI) gegründet, die sich als „Zusammenschluss von gleichgesinnten Muslimen zur Ergreifung von Maßnahmen zum Aufbau einer starken und bewusst agierenden islamischen Gemeinschaft“ beschreibt, die „das Ziel verfolgt, die islamische Identität der Muslime in Deutschland zu wahren und zu festigen.“ Die Initiative ist in sozialen Medien wie YouTube, Facebook und Instagram aktiv. Öffentliche Gesichter der Bewegung sind der deutsche Konvertit Raimund Suhaib Hoffmann und der türkischstämmige Ali Kil. In Verfassungsschutzberichten wird RI als „ideologisches Umfeld“ der HuT erwähnt.[21]

Seitens der deutschen Sicherheitsbehörden wird die von Hoffmann verfasste Schrift Das Leben der Nichtmuslime im islamischen Staat, die im Jahr 2013 auf Kalifat.com, einer Webseite der Hizb ut-Tahrir veröffentlicht wurde, als deutliches Indiz für eine Mitgliedschaft in der Hizb ut-Tahrir gewertet.[22][23] Der Hamburger Verfassungsschutz schreibt: „Da sich die HuT von nahezu allen ihrer Ideologie nicht entsprechenden Organisationen und Personen distanziert, kann die Bewerbung von Hoffmanns Schrift als deutlicher Hinweis auf eine ideologische, wenn nicht gar organisatorische Nähe gedeutet werden.“[23] Der Islamwissenschaftler Patrick Möller weist weiter darauf hin, dass sich in einer RI-Broschüre Passagen finden, bei denen es sich um lediglich leicht abgewandelte Auszüge aus der zentralen HuT-Schrift Die Lebensordnung des Islam des Parteigründer Taqī ad-Dīn an-Nabhānī handelt.[24] Juristisch wurde die Nähe zu RI bereits als Nähe zur Hizb ut-Tahrir gewertet.[25]

Im April 2018 forderte die damalige NRW-Staatsekretärin für Integration, Serap Güler (CDU) ein Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen. Die NRW-Landesregierung prüfte trotz starker Kritik und verfassungsrechtlichen Vorbehalten ein Verbot, nahm von der Idee aber schließlich Abstand.[26][27] Realität Islam veröffentlichte daraufhin eine Petition gegen die Verbotsforderung, die bis Petitionsschluss mehr als 165.000 Unterschriften erzielte.[27]

Nebevi Çözüm Cemiyeti

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2016 wurde in Berlin die rein türkischsprachige Initiative Nebevi Çözüm Cemiyeti (z.D. Prophetische Lösung) gegründet. Neben einer eigenen Internetseite und Sozialmedia-Kanälen auf YouTube, Facebook und Instagram veranstaltete die Bewegung auch öffentliche Veranstaltungen in Berlin.[28] 2018 wurde aufgedeckt, dass hochrangige Vertreter der türkischen Hizb ut-Tahrir als Redner bei mehreren Veranstaltungen mit hunderten Teilnehmern aufgetreten waren – zum damaligen Zeitpunkt hatte der Landesverfassungsschutz Berlin die Gruppe nicht als Tarnorganisation der HuT aufgeführt, wenngleich es ideologische Schnittmengen gebe.[28][29] Im Jahresbericht 2019, nach den Enthüllungen, wurde NÇC vom Verfassungsschutz als mit der HuT verbundenes Format zur Mitgliederrekrutierung namentlich erwähnt.[30]

Muslim Interaktiv

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Im Zuge des Israel-Gaza-Konfliktes 2021 erhielt eine im März 2020 in Deutschland entstandene Gruppe namens Muslim Interaktiv (MI)[31] vermehrt mediale Aufmerksamkeit durch ihr uniformiertes Auftreten in schwarzer Kleidung bei Demonstrationen gegen Israel. Laut Eigenbeschreibung möchte die Gruppe zur „Praktizierung des Islam in allen Lebensbereichen“ ermutigen. Damit steht MI laut dem Hamburger Verfassungsschutz in ideologischer Nähe zur Hizb ut-Tahrir. Stand Juni 2021 hatte die MI-Gruppierung in sozialen Netzwerken bis Juni 2021 mehrere Tausend Follower.[32][33] In der Stadt Hamburg organisierte die Gruppe Muslim Interaktiv am Sonnabend des 4. Februars 2023 eine von Islamisten geführte Demonstration gegen eine Koranverbrennung in Schweden. Den Angaben der Hamburger Polizei zufolge hatte die Demonstration ungefähr 3500 Teilnehmer.[34][35][36] Muslim Interaktiv ist vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft.[37]

lm April 2024 demonstrierten über 1.000 Personen im Hamburger Stadtteil St. Georg gegen eine angeblich islamfeindliche Politik und anti-muslimische Medienkampagne in Deutschland und hielten die Errichtung eines Kalifats für eine Lösung; zudem betonten die Organisatoren, für die Gründung eines Kalifats in den muslimischen Ländern einzutreten[38][39] – dies war, nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft, durch die Meinungsfreiheit gedeckt.[40] Auch Justizminister Marco Buschmann ordnete diese Äußerungen entsprechend als „absurd“ aber als zu ertragen ein.[41] Die Versammlung von Frauen fand abseits der Hauptveranstaltung statt,[42] entgegen der Auflage, die Demonstration nicht nach Geschlechtern zu trennen.[40] Zentrales Gesicht von MI ist Joe Adade Raheem Boateng.[43]

Anhängerzahl und ‑verteilung in Deutschland

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Die deutschen Verfassungsschutzbehörden rechnen gegenwärtig 800 Personen (Stand 2023) gesichert der HuT zu.[1] In Deutschland existieren vier regionale Zentren, in denen eine größere Zahl von Anhängern beheimatet ist: Hamburg, das Rhein-Main- und Ruhrgebiet sowie Berlin. Rund die Hälfte (410, Stand 2023) entfällt auf Hamburg.[44] 130 auf das Land Nordrhein-Westfalen (2023)[45] – hier liegen die regionalen Schwerpunkte in Duisburg, Essen, Dortmund und Münster,[46] 100 auf Hessen (2022)[47] und 70 auf Berlin (2022).[48]

Tabelle zur Anhängerschaft der Hizb ut-Tahrir in Deutschland laut Verfassungsschutzberichten

Legende: E.P. = Einzelpersonen; - = keine Zahlen, Zahlen nach VS-Berichten von 2002–2023[49]

Region 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Deutschland 150 200 200 300 300 300 350 300 300 300 300 300 300 320 320 350 350 430 600 700 760 800[1]
Baden-Württemberg - - - - - - -[50]
Bayern - E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. - - - - - - - - - E.P. E.P. E.P.[51]
Berlin 60[52] 60[53] 100[53] 80[54] 50[54] 30[55] 45 35 35[56] 35[56] 35[57] 40[57] 60[58] 70[58] 70[48] 70[59]
Brandenburg - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -[60]
Bremen - E.P. E.P. E.P. E.P. E.P. - - - - - - - - - - - - - - - -[61]
Hamburg 80[62] 120 180[63] 220[63] 250[63] 300 340 360[64] 410[44]
Hessen 100 - - - - - - - - - - 60 80 100 100 100 100[65]
Mecklenburg-Vorpommern - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Niedersachsen - - -[66]
Nordrhein-Westfalen 70[67] 70[67] 35 35 60 70 70 100 120[47] 130[45]
Rheinland-Pfalz E.P.[68] E.P.[69] E.P.[70] - - - E.P.[71] E.P.[72] E.P.[73] E.P.[74]
Saarland - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Sachsen - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Sachsen-Anhalt - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Schleswig-Holstein 5 7[75] 10[75]
Thüringen -
  • Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022.

Einzelnachweise

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  1. a b c Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2023, S. 210, 250.
  2. Deutschsprachiger Raum, Hizb ut-Tahrir.info, abgerufen am 16. Juli 2023.
  3. a b c d Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 100.
  4. Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungsfront - HuT). In: Sicherheit für Nordrhein-Westfalen. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 3. Mai 2024.
  5. Muslim Interaktiv fordert "Abschaffung der Demokratie". In: zdf.de. 29. April 2024, abgerufen am 30. April 2024.
  6. NDR: Der einseitige Blick auf Israel: Antisemitismus unter Muslimen. Abgerufen am 25. Juli 2024.
  7. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 99f.
  8. Tagesspiegel 29. Oktober 2002 Berlin Empörung über Islamisten-Treffen in der TU
  9. Der Spiegel 18. November 2002 ISLAMISTEN Dolch im Herzen
  10. a b Verfassungsschutz Brandenburg Islamistischer Verein "Hizb ut-Tahrir" verboten (Memento vom 27. Mai 2016 im Internet Archive)
  11. Islamisten und die NPD: Etwas mehr Kopftuch auch für deutsche Mädel. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 21. August 2007, abgerufen am 30. April 2024.
  12. a b Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 96f., 100.
  13. Im deutschen Kontext fielen konkret Aussagen wie: „Die Juden sind ein Volk der Lügen“ (1) „Ihr sollt das hässliche Judengebilde vernichten.“ (2), die Existenz Israels sei „ein Verbrechen gegen die Menschheit“ (3) und die Juden seien „die niedrigste Schöpfung Gottes auf Erden“ (4). - Aussage 1 und 2, siehe: Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 96f. - Aussage 3 und 4, siehe: Antisemitismus im Islamismus, Bundesverfassungsschutz, 2019, S. 32.
  14. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2006
  15. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 100.
  16. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 101.
  17. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 102.
  18. Bundesverfassungsschutzbericht 2022, Bundesministerium des Innern, Berlin 2023, S. 187; vgl. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 107.
  19. a b Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 102.
  20. Angaben auf www.generation-islam.de, abgerufen am 4. Mai 2024.
  21. Bundesverfassungsschutzbericht 2022. Bundesinnenministerium, Berlin 2023, S. 184, 203. Verfassungsschutzbericht 2022 – Hamburg. Landesverfassungsschutz Hamburg, Hamburg 2023, S. 37, 42. Verfassungsschutzbericht 2021 – Hessen. Landesverfassungsschutz Hessen, Wiesbaden 2022, S. 207–215.
  22. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 113f.
  23. a b "Realität Islam" immer aktiver Islamistische Veranstaltung in Glinde geplant, 7. Dezember 2018, abgerufen am 10. Juli 2023.
  24. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022. S. 114.
  25. Siehe etwa: VG Hamburg, Urteil vom 13.01.2022 - 5 K 6549/16, abgerufen am 12. Juli 2023.
  26. Wissenschaftler über Islamisten-Demo: „Das Vertrauen erodiert“ - taz.de, 2. Mai 2024, abgerufen am 16. Mai 2024.
  27. a b Realität Islam - Keine Räume für Islamisten. In: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen. Abgerufen am 30. April 2024.
  28. a b Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 105.
  29. Islamisten hetzen trotz Verbots in Berlin, Berliner Morgenpost, 8. Oktober 2018, abgerufen am 31. Mai 2023.
  30. Landesverfassungsschutz Berlin: Bericht 2019, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin 2019, S. 110.
  31. Hetze und martialische Auftritte in Berlin und Hamburg. Abgerufen am 19. Juni 2021.
  32. Marc Röhlig: Muslimische Gruppierung unter Beobachtung: Die Islamisten-Hipster. In: Der Spiegel. 19. Juni 2021, abgerufen am 17. Juli 2022.
  33. Philipp Woldin: „Wer Neonaziaufmärsche zu Recht verbietet, sollte auch bei Islamisten konsequent sein“. In: DIE WELT. 6. Juni 2021 (welt.de [abgerufen am 19. Juni 2021]).
  34. Süddeutsche Zeitung: 3500 Menschen bei Demo gegen Koranverbrennung in Hamburg. Abgerufen am 6. Februar 2023.
  35. ZEIT ONLINE | 3500 Menschen bei Demo gegen Koranverbrennung in Hamburg. Abgerufen am 6. Februar 2023.
  36. Radio Hamburg: Kritik nach Demonstration am Samstag in der Hamburger City. Abgerufen am 6. Februar 2023.
  37. Islamisten demonstrierten in Hamburg für "Kalifat". Abgerufen am 28. April 2024 (österreichisches Deutsch).
  38. Kalifat für Deutschland? So nutzen Islamisten die Medien aus | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A-Z - ZAPP, NDR, 29. Mai 2024, abgerufen am 27. Juli 2024.
  39. Die Hizb ut-Tahrir strebt offiziell die Errichtung eines Kalifates in der muslimischen Welt an, das expandieren und sich auf andere Länder ausdehnen soll; später sollen auch nicht-muslimische Länder 'freiwillig' oder gewaltsam dem Kalifat beitreten. Vgl. Patrick Möller: Hizb ut-Tahrir – Comeback einer verbotenen Organisation. In: Rauf Ceylan, Michael Kiefer (Hrsg.): Der islamische Fundamentalismus im 21. Jahrhundert. Springer VS, Wiesbaden 2022, S. 88, 92f., 95f. Primärquellen: - Hizb ut-Tahrir: Die Methode von Hizb ut-Tahrir zur Veränderung, Al-Umma Verlag, Libanon, 1989, S. 37ff. (Gründung und Aufbau des Kalifats in den muslimischen Ländern) - Hizb ut-Tahrir Europa: Einführung zu Hizb ut-Tahrir, 2007, S. 42f. (Gründung eines Kalifats in den muslimischen Ländern, Rolle der Tätigkeit in den westlichen Ländern). - Taiquddin al-Nabhani: Die Lebensordnung des Islam, 1953, S. 172f. (Beziehung zu anderen Staaten, Expansion des Kalifats). - Hizb ut-Tahrir: Präambel zur Verfassung - Teil 2, 1963, S. 388–429. (Beziehung zu anderen Staaten, Expansion des Kalifats)
  40. a b Hagen Meyer: Warum ist es nicht verboten, ein Kalifat zu fordern? In: bild.de. 29. April 2024, abgerufen am 30. April 2024.
  41. Buschmann zu Kalifats-Demo in Hamburg: Absurde Meinung. 11. Mai 2024, abgerufen am 27. Juli 2024.
  42. Olaf Wunder: Kalifat-Demo mitten in Hamburg - Frauen geben besonders bedauerliches Bild ab. In: focus.de. 29. April 2024, abgerufen am 30. April 2024.
  43. Islamisten in Hamburg: Das ist der Strippenzieher von "Muslim Interaktiv" (t-online.de), 29. April 2024, abgerufen am 4. Mai 2024.
  44. a b Verfassungsschutzbericht Hamburg 2023, S. 42, 50. Abgerufen am 13. Juni 2024.
  45. a b NRW-LfV Verfassungsschutzbericht 2023, S. 252.
  46. Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungspartei - HuT) | Innenministerium Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 16. Mai 2024.
  47. a b Verfassungsschutzbericht NRW 2022, Innenministerium NRW 2023, S. 120.
  48. a b Verfassungsschutzbericht Berlin 2022, Berlin 2023, S. 54.
  49. Übersicht der Verfassungsschutzberichte
  50. Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2023, abgerufen am 13. Juni 2024.
  51. Verfassungsschutzbericht Bayern 2022, S. 71.
  52. Verfassungsschutzbericht Berlin 2007, S. 225.
  53. a b Verfassungsschutzbericht Berlin, 2008, S. 161.
  54. a b Verfassungsschutzbericht Berlin, 2010, S. 3, 166
  55. Verfassungsschutzbericht Berlin 2011, S. 202.
  56. a b 2017 Berlin Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 60.
  57. a b Verfassungsschutzbericht Berlin 2019, S. 56.
  58. a b Verfassungsschutzbericht Berlin 2021, S. 56.
  59. Verfassungsschutzbericht Berlin 2023, S. 28.
  60. Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2023
  61. Verfassungsschutzbericht Bremen 2023, S. 156f.
  62. Verfassungsschutzbericht Hamburg 2011, S. 47.
  63. a b c Landesverfassungsschutzbericht Hamburg 2019, S. 59.
  64. Verfassungsschutzbericht Hamburg 2022, Hansestadt Hamburg 2023, S. 37.
  65. Verfassungsschutz in Hessen – Bericht 2023, S. 2013-221, abgerufen am 17. Oktober 2024.
  66. Verfassungsschutzbericht 2023 Niedersachsen, abgerufen am 13. Juni 2024.
  67. a b Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen 2011, S. 124.
  68. 2002 Rheinland-Pfalz Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 65.
  69. Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2003, S. 66.
  70. Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2004, S. 74.
  71. 2020 Rheinland-Pfalz Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 156.
  72. 2021 Rheinland-Pfalz Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 166.
  73. 2022 Rheinland-Pfalz Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 177.
  74. 2023 Rheinland-Pfalz Verfassungsschutzbericht (verfassungsschutzberichte.de), S. 220.
  75. a b Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2023, S. 184.