Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Freiburg
Hier sind die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Freiburg aufgelistet. Diese Hoch- und Übergangsmoore im Kanton Freiburg sind in der Schweiz durch Bundesverordnung geschützt und Teil des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung[1] (französisch Ordonnance sur la protection des hauts-marais et des marais de transition d’importance nationale, italienisch Ordinanza concernente la protezione delle torbiere alte e delle torbiere di transizione di importanza nazionale).
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Allgemein sind Moore von Wasser geprägte Lebensräume. Unter diesen Lebensräumen gibt es auch solche, die zwar keine Moore darstellen, aber auch feuchtigkeitsgebundene Pflanzengesellschaften beherbergen wie etwa Auenwälder, Schwimmblattgesellschaften, Unterwasser- und Quellfluren. In den Mooren herrscht infolge eines erschwerten Wasserabflusses ständig oder während der meisten Zeit des Jahres ein Wasserüberschuss und Sauerstoffmangel. Letzterer führt zur Torfbildung. Charakteristisch für Hochmoore ist es, dass ihre Oberfläche infolge des Torfwachstums über den Grundwasserspiegel hinaus gestiegen ist. Hier werden die Pflanzen, die in den obersten Torfschichten wurzeln, nur durch nährstoffarmes Regenwasser gespiesen.
Für die Aufnahme ins Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore waren drei Kriterien entscheidend: Erstens müssen Torfmoose vorhanden sein. Zweitens müssen zudem mindestens eine klassische hochmooranzeigende Gefässpflanze oder drei weitere hochmoorbewohnende Arten beobachtbar sein. Und drittens muss die zusammenhängende Hochmoorfläche mindestens 625 m² umfassen.[2]
Verlust
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem Jahr 1900 sind im Kanton Freiburg über 95 Prozent der Moore infolge von Trockenlegungen, Torfgewinnung, Intensivierung der Landwirtschaft sowie infolge des Siedlungs- und Infrastrukturbaus verschwunden.[3]
Schutzziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ziel der Hochmoorverordnung sind der Schutz der Hoch- und Übergangsmoore, die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart. Es dürfen grundsätzlich keine Bauten erstellt und keine Biozide eingesetzt werden. Die Gebiete sind offiziell ausgewiesene Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.
Internationale Koordination
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Internationales Präfix
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH02».[4]
IUCN-Kategorie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie Ia registriert. Diese umfasst Reservate, die hauptsächlich zu Forschungszwecken und zum Schutz von Wildnisarealen geschützt sind. Primär dienen sie der Erhaltung der Biodiversität und als notwendige Referenzareale für die wissenschaftliche Arbeit und das Umweltmonitoring.
Herkunft der Daten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Aufstellung entspricht der Liste im Anhang 1 zur Hochmoorverordnung des Bundes, die am 1. Februar 1991 in Kraft trat und zuletzt 2017 aktualisiert wurde.[5] Von dort stammen die Nummer des Objekts, seine Bezeichnung, die Angabe zur Standortgemeinde und zum Jahr der Ausweisung als Objekt von nationaler Bedeutung. Die Karte von Swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) mit eingeblendeter Karte Hochmoore liefert, nach Eingabe des Objektnamens ins Suchfeld und der Wahl des Objekts den passenden Kartenausschnitt. Ein Klick auf eine der Schutzflächen öffnet das Objektblatt des betreffenden Objekts; dieses stammt vom Bundesamt für Umwelt. Von den Objektblättern übernommen sind die Angabe der Gesamtfläche (inklusive umliegender Pufferzonen) und die Landeskoordinaten, die in der vorliegenden Tabelle in einem internationalen Standard wiedergegeben sind. Von der Common Database on Designated Areas der Europäischen Umweltagentur (EEA) stammt der CDDA-Sitecode. Dieser ist identisch mit der ID der World Database on Protected Areas (WDPA-ID). Der gesetzte Link öffnet die Seite des Objekts mit der dazugehörigen Karte auf der Plattform der WDPA.[6] Der Grund für die unterschiedlichen Flächenangaben der Objektblätter des Bundesamtes für Umwelt (in Hektaren) und den Angaben auf der Seite der WDPA (in km²) entstehen, weil die vorliegende Tabelle die Gesamtfläche inklusive umliegender Pufferzonen gemäss Objektblatt anzeigt, während die Seite der WDPA jeweils die Fläche der Kernzone wiedergibt.
Liste der Hoch- und Übergangsmoore
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kanton Freiburg kaufte im Jahr 1918 das Rotmoos mit einer Fläche von 12 ha und das Entenmoos mit 6 ha zum Preis von 90'000 Franken, um den Torf rationell auszubeuten. Die maximale Tiefe betrug im Rotmoos 10,5 m und im Entenmoos 9 m. Das Torfvolumen wurde auf 675'000 m³ für das Grossmoos und 175'000 m³ für das Entenmoos geschätzt.[7]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hochmoore. Website des Kantons Freiburg
- Erhaltung der Wasserressourcen im Einzugsgebiet von Moorbiotopen von nationaler Bedeutung auf marais.ch
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. Anhang 1. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 1. November 2017, abgerufen am 17. Oktober 2022.
- ↑ Karin Marti: Zu den Begriffen «Hochmoor», «Flachmoor» und «Moorlandschaft». In: Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Fachliche Grundlagen (= Handbuch Moorschutz). Band 2, 2002, S. 1–11 (admin.ch [PDF]).
- ↑ Kantonale Biodiversitätsstrategie. In: Energie, Landwirtschaft und Umwelt. Staat Freiburg, abgerufen am 4. März 2023.
- ↑ Designation type: Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 16. November 2022.
- ↑ Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung). Änderungen vom 29. September 2017. In: Fedlex: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. BAFU, 29. September 2017, abgerufen am 21. Oktober 2022.
- ↑ Discover the world’s protected areas. In: Protected Planet. Abgerufen am 26. Oktober 2022 (englisch).
- ↑ P. J. Blaser: La tourbière de Dirlaret. In: Bulletin technique de la Suisse romande. Band 44, Nr. 17. Lausanne, S. 160–163 (e-periodica.ch).
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Im Handbuch zum Moorschutz in der Schweiz erwähnen Steiner und Grünig dieses Moor als klassisches Beispiel, dessen gleichmässig vom Regen durchnässter Torfkörper die Ausbildung von Hochmooren ermöglichte.
Gert Michael Steiner, Andreas Grünig: 3.1.1: Die hydrologischen Moortypen der Schweiz. In: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (Hrsg.): Moorschutz in der Schweiz. Handbuch. Band 1. Bern 1992, S. 5 (marais.ch [PDF; 1,4 MB]). - ↑ Im Handbuch zum Moorschutz in der Schweiz erwähnen Steiner und Grünig die Moore auf dem Grat des Niremont als Beispiel für ein Sattelhochmoor, das aus einem Versumpfungsmoor entstanden ist.
Gert Michael Steiner, Andreas Grünig: 3.1.1: Die hydrologischen Moortypen der Schweiz. In: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (Hrsg.): Moorschutz in der Schweiz. Handbuch. Band 1. Bern 1992, S. 15 (marais.ch [PDF; 1,4 MB]). - ↑ Im Handbuch zum Moorschutz in der Schweiz erwähnen Steiner und Grünig den Lac de Lussy als herausragendes Beispiel aus der Schweiz für ein Verlandungsmoor.
Gert Michael Steiner, Andreas Grünig: 3.1.1: Die hydrologischen Moortypen der Schweiz. In: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (Hrsg.): Moorschutz in der Schweiz. Handbuch. Band 1. Bern 1992, S. 3 (marais.ch [PDF; 1,4 MB]).