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Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Wallis

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Hier sind die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Wallis aufgelistet. Diese Hoch- und Übergangsmoore im Kanton Wallis sind in der Schweiz durch Bundesverordnung geschützt und Teil des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung[1] (französisch Ordonnance sur la protection des hauts-marais et des marais de transition d’importance nationale, italienisch Ordinanza concernente la protezione delle torbiere alte e delle torbiere di transizione di importanza nazionale). Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. In ihrer internationalen Datenbank ist das Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz mit dem Code «CH02» gekennzeichnet.[2]

Allgemein sind Moore von Wasser geprägte Lebensräume. Unter diesen Lebensräumen gibt es auch solche, die zwar keine Moore darstellen, aber auch feuchtigkeitsgebundene Pflanzengesellschaften beherbergen wie etwa Auenwälder, Schwimmblattgesellschaften, Unterwasser- und Quellfluren. In den Mooren herrscht infolge eines erschwerten Wasserabflusses ständig oder während der meisten Zeit des Jahres ein Wasserüberschuss und Sauerstoffmangel. Letzterer führt zur Torfbildung. Charakteristisch für Hochmoore ist es, dass ihre Oberfläche infolge des Torfwachstums über den Grundwasserspiegel hinaus gestiegen ist. Hier werden die Pflanzen, die in den obersten Torfschichten wurzeln, nur durch nährstoffarmes Regenwasser gespiesen.

Für die Aufnahme ins Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore waren drei Kriterien entscheidend: Erstens müssen Torfmoose vorhanden sein. Zweitens müssen zudem mindestens eine klassische hochmooranzeigende Gefässpflanze oder drei weitere hochmoorbewohnende Arten beobachtbar sein. Und drittens muss die zusammenhängende Hochmoorfläche mindestens 625 m² umfassen.[3]

Ziel der Hochmoorverordnung sind der Schutz der Hoch- und Übergangsmoore, die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart. Es dürfen grundsätzlich keine Bauten erstellt und keine Biozide eingesetzt werden. Die Gebiete sind offiziell ausgewiesene Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.

Internationale Koordination

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Internationales Präfix

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Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH02».[4]

Die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie Ia registriert. Diese umfasst Reservate, die hauptsächlich zu Forschungszwecken und zum Schutz von Wildnisarealen geschützt sind. Primär dienen sie der Erhaltung der Biodiversität und als notwendige Referenzareale für die wissenschaftliche Arbeit und das Umweltmonitoring.

Herkunft der Daten

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Die Aufstellung entspricht der Liste im Anhang 1 zur Hochmoorverordnung des Bundes, die am 1. Februar 1991 in Kraft trat und zuletzt 2017 aktualisiert wurde.[5] Von dort stammen die Nummer des Objekts, seine Bezeichnung, die Angabe zur Standortgemeinde und zum Jahr der Ausweisung als Objekt von nationaler Bedeutung. Die Karte von Swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) mit eingeblendeter Karte Hochmoore liefert, nach Eingabe des Objektnamens ins Suchfeld und der Wahl des Objekts den passenden Kartenausschnitt. Ein Klick auf eine der Schutzflächen öffnet das Objektblatt des betreffenden Objekts; dieses stammt vom Bundesamt für Umwelt. Von den Objektblättern übernommen sind die Angabe der Gesamtfläche (inklusive umliegender Pufferzonen) und die Landeskoordinaten, die in der vorliegenden Tabelle in einem internationalen Standard wiedergegeben sind. Von der Common Database on Designated Areas der Europäischen Umweltagentur (EEA) stammt der CDDA-Sitecode. Dieser ist identisch mit der ID der World Database on Protected Areas (WDPA-ID). Der gesetzte Link öffnet die Seite des Objekts mit der dazugehörigen Karte auf der Plattform der WDPA.[6] Der Grund für die unterschiedlichen Flächenangaben der Objektblätter des Bundesamtes für Umwelt (in Hektaren) und den Angaben auf der Seite der WDPA (in km²) entstehen, weil die vorliegende Tabelle die Gesamtfläche inklusive umliegender Pufferzonen gemäss Objektblatt anzeigt, während die Seite der WDPA jeweils die Fläche der Kernzone wiedergibt.

Liste der Hoch- und Übergangsmoore

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Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
Koordinate Jahr der
Ausweisung
Bild
oder
86 Gouille Verte Martigny-Combe 149258 3,02 1991
oder
87 Lac de Champex Orsières 149259 6,36 1991
oder
88 La Maraiche de Plex Collonges 149256 0,46 1991
oder
357 Barme Champéry 347671 1,79 2003
oder
419 Simplonpass/Hopschusee Simplon 149253 67,20 1991
oder
420 Flesch Riederalp 149248 1,92 1991
oder
431 Bonigersee Törbel 149254 4,33 1991
oder
439 Bärfel Obergoms 149192 2,95 1991
oder
941 Aletschwald Riederalp 149246 4,66 1991
oder
9 Objekte insgesamt 92,69 ha gesamte Moorfläche

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. Anhang 1. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 1. November 2017, abgerufen am 17. Oktober 2022.
  2. Designation type: Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 16. November 2022.
  3. Karin Marti: Zu den Begriffe «Hochmoor», «Flachmoor» und «Moorlandschaft». In: Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Fachliche Grundlagen (= Handbuch Moorschutz). Band 2, 2002, S. 1–11 (admin.ch [PDF]).
  4. Designation type: Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 16. November 2022.
  5. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung (Hochmoorverordnung). Änderungen vom 29. September 2017. In: Fedlex: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. BAFU, 29. September 2017, abgerufen am 21. Oktober 2022.
  6. Discover the world’s protected areas. In: Protected Planet. Abgerufen am 26. Oktober 2022 (englisch).