Landratsbezirk Grünberg
Der Landratsbezirk Grünberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, in der Provinz Oberhessen, mit Sitz in Grünberg. 1821 gegründet, ging er 1832 im Kreis Grünberg auf.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Entstehung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Grünberg entstand dabei aus:[1]
- dem ehemaligen Amt Grünberg,
- dem Amt Ober-Ohmen der Herrschaft Riedesel, das durch den Staat nun im Auftrag und im Namen der Standesherrschaft verwaltet wurde,
- dem Patrimonialgericht Londorf der Freiherren von Nordeck zur Rabenau und
- dem Patrimonialgericht Winnerod der Freiherren von Schenck zu Schweinsberg.
Die Aufgaben der erstinstanzlichen Rechtsprechung in diesem Bereich wurden dem neu eingerichteten Landgericht Grünberg übertragen, allerdings zunächst ohne die Patrimonialgerichte.[1]
Weitere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Staat gelang es jedoch, die Hoheitsrechte im Bereich der Verwaltung von den verbliebenen, zunächst noch eigenständig agierenden Patrimonialgerichtsherren nach kurzer Zeit einzusammeln, indem sie mit ihnen entsprechende Verträge schloss:
- 1822 mit den Freiherren von Nordeck zur Rabenau über das Patrimonialgericht Londorf[2] und
- 1823 mit den Freiherren von Schenck zu Schweinsberg über das Patrimonialgericht Winnerod.[3]
Ende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[4] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Grünberg wurde dabei mit einem Teil der Gemeinden des vormaligen Landratsbezirks Gießen zum Kreis Grünberg zusammengelegt.[5]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. Digitalisat
- Wolfgang Müller: Die Althessischen Ämter im Kreise Gießen. Marburg Elwert 1940, S. 156.
- Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-921254-95-7 Digitalisat (PDF)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- ↑ Die Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame der Freiherren von Nordeck zu Rabenau im Londorfer Grund an den Staat betreffend vom 3. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 15, 10. Mai 1822, S. 179.
- ↑ So – Winnerod, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 5. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). – Primärquelle nicht nachgewiesen.
- ↑ Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.
- ↑ Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562 f.).