Landratsbezirk Gladenbach
Der Landratsbezirk Gladenbach war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Gladenbach. Gegründet 1821, ging er 1832 im Kreis Biedenkopf auf.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Entstehung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Gladenbach entstand dabei aus:[1]
- dem Amt Blankenstein ohne den Ort Krumbach,
- dem rechts der Lahn gelegenen Teil des Amtes Biedenkopf ohne den Ort Wolfsgruben,[Anm. 1]
- den Orten Roßbach, Ober- und Nieder-Weidbach, Bischoffen und Wilsbach aus dem Amt Königsberg,
- dem Patrimonialgericht Grund Breidenbach, einem Kondominat zwischen Hessen und den Freiherren von Breidenbach zu Breidenstein und
- dem Patrimonialgericht Elmshausen der Herren von Elmshausen.
Die Aufgaben, die die Ämter im Bereich der erstinstanzlichen Rechtsprechung wahrgenommen hatten, wurde auf das Landgericht Gladenbach übertragen.
Weitere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1823 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit im Grund Breidenbach und in Elmshausen an den Staat abgetreten.[2]
Ende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[3] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Gladenbach, Battenberg und Vöhl zum Kreis Biedenkopf vereinigt wurden.[4]
Sitz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sitz des Landrates war das stattliche großherzogliche Amtshaus (Marktstraße 9). Das dreistöckige Fachwerk-Gebäude von 1757 war zuvor Sitz des Amtes Blankenstein gewesen.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die links der Lahn gelegenen Teile und Wolfsgruben kamen zum Landratsbezirk Battenberg (HRB Nr. 33, S. 408 f. ).
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Tafel 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. Digitalisat
- Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7; Digitalisat (PDF)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- ↑ So: Breidenbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). und Elmshausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Die Primärquellen waren nicht zu ermitteln.
- ↑ Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.
- ↑ Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).