Landschaftsschutzgebiet Sudbach
Landschaftsschutzgebiet Sudbach
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Auwaldbereich bei Grünau im Landschaftsschutzgebiet Sudbach | ||
Lage | Bad Salzuflen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | ca. 0,46 km² | |
WDPA-ID | 555700801 | |
Geographische Lage | 52° 4′ N, 8° 48′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2005 |
Das Landschaftsschutzgebiet Sudbach mit etwa 46,2 Hektar Flächengröße liegt im Stadtgebiet Bad Salzuflen in den Ortsteilen Ehrsen-Breden und Retzen. Es wurde mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LSG, welches in drei Teilbereiche untergliedert ist, umfasst den etwa 3,9 km langen Verlauf des Sudbaches von seinen überwiegend bewaldeten Quellbereichen bei Bergkirchen, entlang einer Ackerfläche und durch einen Auwaldbereich bei Grünau bis hinunter zur Ostwestfalenstraße bei Ehrsen.
Schutzzwecke für das LSG
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG zur:
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
- „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
- „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
- „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“[1]
Rechtliche Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 3 „Bad Salzuflen“. Detmold 2004.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landschaftsschutzgebiet Sudbach in der World Database on Protected Areas (englisch)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen", S. 104 ff. (PDF) Abgerufen am 8. April 2022.