Landschaftsschutzgebiet Werler Feld
Landschaftsschutzgebiet Werler Feld
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Landschaftsschutzgebiet Werler Feld | ||
Lage | Bad Salzuflen (Werl-Aspe), Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | ca. 0,11 km² | |
WDPA-ID | 555700782 | |
Geographische Lage | 52° 4′ N, 8° 44′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2005 |
Das Landschaftsschutzgebiet Werler Feld mit etwa 11,5 Hektar Flächengröße liegt in Bad Salzuflen im Ortsteil Werl-Aspe. Es wurde mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine ehemalige, mittlerweile als Angelgewässer Werler See genutzte Sandgrube an der B 239. Nach Rekultivierung in den 1970er Jahren ist die Wasserfläche heute von Bedeutung für Wasservögel, insbesondere als Rastplatz für Durchzügler. Die Ruderalflächen sind von Bedeutung für Schmetterlings- und Insektenarten. Das Gewässer wird heute vom Lippischen Fischereiverein 1886 e. V. bewirtschaftet.[2]
Schutzzwecke für das LSG
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG zur:
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
- „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
- „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
- „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“[1]
Rechtliche Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 3 „Bad Salzuflen“. Detmold 2004.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landschaftsschutzgebiet Werler Feld in der World Database on Protected Areas (englisch)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen", S. 100 ff. (PDF) Abgerufen am 8. April 2022.
- ↑ Lippischer Fischereiverein 1886 e.V.