Landtagswahlkreis 2 (Rheinland-Pfalz)
Der Landtagswahlkreis 2 existierte in der Form und Bezeichnung in Rheinland-Pfalz seit dem ersten Landeswahlgesetz vom 7. Dezember 1950 bis zur Landtagswahl 1987. In dieser Zeit erfuhr der Wahlkreis unterschiedliche Zuschnitte. Durch das Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 ging Rheinland-Pfalz zur personalisierten Verhältniswahl über, die das erste Mal zur Landtagswahl 1991 angewendet wurde. Aus den bis dahin 4 Wahlkreisen wurden 4 Wahlbezirke mit den gleichen Wahlgebieten. Der Wahlbezirk 2 umfasste nunmehr 12 Wahlkreise.
Chronologie des Wahlkreises bis 1989
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1950–1970
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich an den vorhandenen Regierungsbezirken, die bei der ersten Landtagswahl 1947 den Wahlkreisen entsprachen. Nunmehr wurde der Regierungsbezirk Koblenz in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Dabei erhielt der neue Wahlkreis 2 die südlichen Landkreise Cochem, Zell, Simmern, Sankt Goar, Kreuznach, Birkenfeld des Regierungsbezirkes als Wahlgebiet. Im Wahlkreis konnten 12 Abgeordnete gewählt werden. Diese Regelung bestand bis 1970.
Gewählte Abgeordnete
1970–1972
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Vorbereitungen der siebenten Landtagswahlen am 21. März 1971 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juli 1970 eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Sie wurde auch durch die Auflösung des Regierungsbezirkes Montabaur, die 1968 stattfand, sowie die Kreisreform in Rheinland-Pfalz notwendig. Durch den § 12 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sechs Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 2 wurde dabei durch Gebiete des vormaligen Wahlkreises 1 erheblich vergrößert und bestand nunmehr aus den Landkreisen Ahrweiler, Mayen, Koblenz, Cochem-Zell, Birkenfeld, Bad Kreuznach, dem Rhein-Hunsrück-Kreis sowie der Stadt Koblenz. Er bekam nun 22 Abgeordnete zugesprochen. Zu dieser Zeit war er der größte Wahlkreis in Rheinland-Pfalz.
Gewählte Abgeordnete
Landtagswahl | Abgeordnete | Partei | Zahl der Mandate |
---|---|---|---|
21. März 1971 | Albrecht Martin, Hanns Neubauer, Walter Schmitt, Otto Meyer, Willi Hörter, Susanne Hermans, Paul Knüpper, Franz Schaaf, Konrad Mohr, Paul Landsmann, Alfons Lauermann, Josef Sehn | CDU | 12 |
Fritz Füllenbach, Wilhelm Dröscher, Günther Leonhart, Gerhard Steen, Karl Schön, Jürgen Henze, Werner Klein, Walter Gorges, Carlheinz Moesta, Edgar Mais | SPD | 9 | |
Werner Danz | FDP | 1 |
1972–1989
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits 1972 erfolgte die nächste Neueinteilung der Wahlkreise. Am 4. Juli 1972 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet, in dessen Folge Rheinland-Pfalz nun in vier Wahlkreise aufgeteilt wurde. Im Wahlkreis 2 ging nunmehr das gesamte Wahlgebiet des vormaligen Wahlkreis 3 auf, was bis dahin den Regierungsbezirk Trier umfasste. Abgegeben wurden an den Wahlkreis 1 die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz. Nun bestand der Wahlkreis 2 aus den Landkreisen Cochem-Zell, dem Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie dem gesamten Regierungsbezirk Trier mit der Stadt Trier und den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun und Trier-Saarburg. Nunmehr konnten die Wähler im Wahlkreis zunächst über 24 Abgeordnetenmandate abstimmen. Bei den folgenden Landtagswahlen schwankte diese Zahl immer etwas.
Gewählte Abgeordnete
Seit 1989
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1989 änderte sich die Wahlkreiseinteilung des Landes Rheinland-Pfalz drastisch. Mit dem Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 wurde Rheinland-Pfalz nunmehr in vier Wahlbezirke und 51 Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung war so bis zur Landtagswahl 2016 mit geringfügigen Änderungen gültig. Teilweise änderten sich die Bezeichnungen von Gebietskörperschaften, im geringen Umfang wechselten auch Stimmbezirke den Wahlkreis. Durch die neue Wahlkreiseinteilung und die damit verbundene personalisierte Verhältniswahl wurde nun genau ein Direktmandat je Wahlkreis vergeben. Nunmehr wurden die Wahlkreise auch durch geographische Bezeichnungen unterschieden. Aus dem Wahlkreis 2 wurde der Wahlbezirk 2, der die Landtagswahlkreise 15 bis 26 und weiterhin das gleiche Gebiet umfasste. Folgende Wahlkreise gehörten bei der Landtagswahl 1991 nun zum Wahlbezirk 2:
Nr. | Wahlkreis | Wahlkreissieger | Partei |
---|---|---|---|
15 | Cochem-Zell | Werner Langen | CDU |
16 | Rhein-Hunsrück | Gisela Neubauer | CDU |
17 | Bad Kreuznach | Carsten Pörksen | SPD |
18 | Kirn/Bad Sobernheim | Udo Reichenbecher | SPD |
19 | Birkenfeld | Axel Redmer | SPD |
20 | Daun | Herbert Schneiders | CDU |
21 | Bitburg-Prüm | Hans Tölkes | CDU |
22 | Wittlich | Wolfgang Wittkowsky | CDU |
23 | Bernkastel-Kues/Morbach | Alexander Licht | CDU |
24 | Trier/Schweich | Josef Peter Mertes | SPD |
25 | Trier | Christoph Grimm | SPD |
26 | Konz/Saarburg | Jürgen Debus | SPD |
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3