Die Liste der Bürgermeistereien im Regierungsbezirk Koblenz enthält, nach Kreisen geordnet, alle Bürgermeistereien, die zwischen 1815 und 1927 im preußischen Regierungsbezirk Koblenz bestanden.
Der 1815 eingerichtete Regierungsbezirk Koblenz setzte sich aus linksrheinischen Gebieten zusammen, die bis Ende 1813 unter direkter französischer Herrschaft standen sowie aus rechtsrheinischen Gebieten, die zum Herzogtum Nassau gehörten. In den linksrheinischen Gebieten waren mit Départements, Arrondissements, Kantonen und Mairien (Bürgermeistereien) Verwaltungsstrukturen nach französischem Muster eingeführt worden. Nachdem diese Gebiete beim Wiener Kongress endgültig an Preußen gefallen waren, wurden sie in neue Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise gegliedert. Die untere Verwaltungsebene wurde jedoch aus der Franzosenzeit unverändert übernommen, so dass aus den Mairien nun preußische Bürgermeistereien wurden. Auch im ehemals nassauischen Gebiet wurden ab 1814 Bürgermeistereien eingerichtet.
Größere Änderungen der Verwaltungsstrukturen ereigneten sich zunächst am Ende der 1850er Jahre, als in einigen Städten die Rheinische Städteordnung eingeführt wurde die betroffenen Bürgermeistereien in eine Stadt- und eine Landbürgermeisterei aufgespalten wurden. 1867 kam infolge des Deutschen Kriegs zusätzlich das Oberamt Meisenheim zum Regierungsbezirk. 1869 wurde aus dem Oberamt der Kreis Meisenheim gebildet.
Die Geschichte der rheinischen Bürgermeistereien endete im Dezember 1927, als die Bezeichnung aller Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert wurde.[1] Der Kreis Wetzlar wechselte 1932 in den Regierungsbezirk Wiesbaden der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Da in dieser Provinz keine Ämterverfassung existierte, wurden die Ämter des Kreises aufgehoben.[2]
Bei Bürgermeistereien, die nicht während der ganzen Zeit von 1815 bis 1927 bestanden, ist der Zeitraum ihres Bestehens angegeben. Der Kreis Siegen, der nur bis zum 1. Juni 1817 zum Regierungsbezirk Koblenz gehörte, ist nicht berücksichtigt.
↑Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“
Stand 1817 in: Heinrich Wilhelm Ludwig Pauli: Der Regierungs-Bezirk Coblenz, Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften des Regierungs-Bezirks nach ihrer Eintheilung in Gemeinden, Bürgermeistereien und Kreise, Coblenz: Pauli, 1817 (Online-Ausgabe bei dilibri.de)
Stand 1861 in: Statistische Nachrichten über den Regierungs-Bezirk Coblenz, Coblenz, 1861 (Online-Ausgabe bei dilibri.de)
Stand 1874 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. XI. Die Rheinprovinz. Berlin 1874 (bsb-muenchen.de).
Stand 1888 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1888 (uni-koeln.de).
Stand 1897 in: Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Provinz Rheinland. Berlin 1897 (genealogy.net).
Stand 1909 in: Königliches Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. XII. Rheinprovinz. Berlin 1909 (familysearch.org).