Liste der Baudenkmäler in Fürth-Ritzmannshof
Liste der Baudenkmäler in Fürth:
Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z Weitere Ortsteile: Atzenhof · Bislohe · Braunsbach · Burgfarrnbach · Dambach · Flexdorf · Kronach · Mannhof · Oberfürberg · Poppenreuth · Ritzmannshof · Ronhof · Sack · Stadeln · Steinach · Unterfarrnbach · Vach |
In der Liste der Baudenkmäler in Ritzmannshof sind die Baudenkmäler im Fürther Ortsteil Ritzmannshof aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.
Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 2]
Baudenkmäler nach Straßen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Ritzmannshofer Straße 1 (Standort) |
Ehemalige Mühle | Bauernhof; ehemalige Gastwirtschaft mit ehemaliger Mühle, jetzt Wohnhaus, zweigeschossiger, traufseitiger und verputzter Sandsteinquaderbau mit verputzten Fachwerkgiebeln mit Aufzugsdächlein und Zwerchgiebel, südlich anschließend Mühlentrakt, erdgeschossiger, verputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Mühlentrakt 1650, Wohnhausteil zweite Hälfte 17. Jahrhundert, Erneuerung und Umbau 1868 und 1920;
ehemaliger Stall, erdgeschossiger traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, bez. 1868; ehem. Scheune, erdgeschossiger giebelständiger Satteldachbau in Fachwerk und Sandstein mit verschaltem Fachwerkgiebel, 1868. |
D-5-63-000-1540 Wikidata |
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Ritzmannshofer Straße 4 (Standort) |
Wohnstallhaus | Erdgeschossiger, verputzter Fachwerk- und Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 18./19. Jahrhundert. | D-5-63-000-1541 Wikidata |
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinrich Habel: Stadt Fürth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band V.61). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-571-3.
- Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.
- Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z – Ein Geschichts-Lexikon. Neustadt an der Aisch 1968, ISBN 3-923006-33-0.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Fürth (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- "Denkmalschutz in Fürth" auf der lokalen FürthWiki
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.