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Liste der Baudenkmäler in Fürth/C

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Liste der Baudenkmäler in Fürth:

Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z

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Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 2]

Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in der folgenden Fürther Straße:

Cadolzburger Straße

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Cadolzburger Straße 1/3
(Standort)
Wohnhochhaus Acht- bzw. neungeschossiger Stahlbetonbau mit Flachdach, Außengängen zur Erschließung der Wohnungen und angebautem Aufszugs- und Treppenturm an der Westseite

Seitenflügel, südlich an das Hochhaus über weiteres Treppenhaus angebaut, viergeschossiger Stahlbetonbau mit Flachdach und Laubengängen an der Ostseite;

sämtlich von der Arbeitsgemeinschaft Fürth Billinganlage (Stadtverwaltung mit Stadtbaurat Friedrich Hirsch und Rolf Erdmannsdörfer, Architekten BDA Fritz Freitag und Georg Wunschel), 1953/54

D-5-63-000-1680
Wikidata
Wohnhochhaus
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Cadolzburger Straße 6
(Standort)
Mietshaus Viergeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, rustiziertem Erdgeschoss und Mittelerker, Neurenaissance, von Carl Frank, 1903 D-5-63-000-161
Wikidata
Mietshaus
Cadolzburger Straße 14a
(Standort)
Mietshaus in Ecklage Dreigeschossiger Mansarddachbau mit Sandsteinfassade, polygonalem Eckturmerker und seitlichem Zwerchhaus, Neurenaissance, von Bräutigam und Wiessner, bezeichnet „1905“ D-5-63-000-162
Wikidata
Mietshaus in Ecklage
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Cadolzburger Straße 24
(Standort)
Mietshaus Dreigeschossiger Mansarddachbau mit Sandsteinfassade, Mittelerker und geschweiftem Zwerchhausgiebel, Neurenaissance, von Carl Frank, 1903/04 D-5-63-000-163
Wikidata
Mietshaus
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Cadolzburger Straße 30
(Standort)
Mietshaus Dreigeschossiger Mansarddachbau mit Sandsteinfassade, breitem Zwerchhaus und polygonalem Erkerturm an der stumpfen Ecke, im Neu-Nürnberger-Stil, von Adam Egerer, 1899/1900 D-5-63-000-164
Wikidata
Mietshaus
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Cadolzburger Straße 32
(Standort)
Mietshaus Dreigeschossiger Mansarddachbau mit Sandsteinfassade und Schnitztor, Neurenaissance, von Johann Georg Weber, 1885 D-5-63-000-165
Wikidata
Mietshaus
Cadolzburger Straße 34
(Standort)
Mietshaus Dreigeschossiger Mansarddachbau mit Sandsteinfassade und rustiziertem Erdgeschoss, Neurenaissance, von Johann Michael Horneber, 1888

Rückgebäude, zweigeschossiger Backsteinbau mit Pultdach. gleichzeitig

D-5-63-000-166
Wikidata
Mietshaus
Cadolzburger Straße 48
(Standort)
Mietshaus Viergeschossiger, traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade mit Rustika-Erdgeschoss und -eckquadern, Neurenaissance, von Fritz Grünbauer, 1901/02 D-5-63-000-167
Wikidata
Mietshaus
Cadolzburger Straße 75
(Standort)
Gaststätte Altes Forsthaus Freistehender, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, um 1750 D-5-63-000-168
Wikidata
BW
  1. Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
  2. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.