Liste der Baudenkmäler in Selbitz (Oberfranken)
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Stadt Selbitz zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 7. November 2014 wieder und enthält 9 Baudenkmäler.
Baudenkmäler nach Ortsteilen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Lange Reuth 2 (Standort) |
Ehemaliges Schulhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau mit Dachreiter, 1864 | D-4-75-171-9 |
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Am Schloss 1 (Standort) |
Schloss Neuhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau mit Zwerchhäusern und angebautem Turm, im Kern 15. Jahrhundert, Umbauten 17. Jahrhundert und um 1900 | D-4-75-171-6 | weitere Bilder |
Obere Gasse 3 (Standort) |
Wohnhaus | Mit Frackdach, verputztes Fachwerkobergeschoss, Ende 18. Jahrhundert | D-4-75-171-7 |
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Weidenweg 5 (Standort) |
Ehemals zur Schlossherrschaft Neuhaus gehörender Gutshof | Zweigeschossiges Wohnstallhaus mit Walmdach, bezeichnet „1848“ | D-4-75-171-8 |
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Bahnhofstraße 5 (Standort) |
Neues Schloss | Zweigeschossiger Walmdachbau mit Zwerchhaus, verputztes und verschiefertes Fachwerkobergeschoss, 17./19. Jahrhundert | D-4-75-171-1 | weitere Bilder |
Dietscha, an der Feldstraße (Standort) |
Wasserhochbehälter | Klassizistisch, um 1900 | D-4-75-171-11 | |
Kirchplatz 1 (Standort) |
Pfarrhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau, mezzaninartige Frieszone, 1838–40 | D-4-75-171-3 | |
Kirchplatz 3 (Standort) |
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche | Saalbau mit Westturm, 1634–37, Erweiterung nach Osten 1782, mit Ausstattung | D-4-75-171-4 | weitere Bilder |
Kirchplatz 4 (Standort) |
Altes Pfarrhaus | Zweigeschossiges Satteldachhaus, verputztes Fachwerkobergeschoss, 17.–18. Jahrhundert | D-4-75-171-2 |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmäler in Selbitz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Selbitz (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.