Liste der Baudenkmäler in Sparneck
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem oberfränkischen Markt Sparneck zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Ortsteilen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sparneck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Humbertstraße 2 (Standort) |
Wohnhaus | Zweigeschossig, mit Halbwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert, im Mauerwerk Reste der 1523 zerstörten Burg | D-4-75-174-1 | |
Marktplatz 1 (Standort) |
Wohnhaus | Zweigeschossig, mit Walmdach, Mitte 19. Jahrhundert,Türrahmung, Granit, Ende 18. Jahrhundert | D-4-75-174-2 | |
Marktplatz 2 (Standort) |
Gasthaus zum Goldenen Adler | Zweigeschossiges Gebäude mit hohem Halbwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert | D-4-75-174-3 | |
Marktplatz 4 (Standort) |
Rathaus | Zweigeschossiger Walmdachbau mit Dachreiter, bezeichnet „1838“ | D-4-75-174-4 | weitere Bilder |
Münchberger Straße 1 (Standort) |
Wohnstallhaus | Zweigeschossig, mit Walmdach, bezeichnet „1806“; im Mauerwerk Reste der 1523 zerstörten sparneck'schen Burg | D-4-75-174-5 | |
Münchberger Straße 8 (Standort) |
Ehemaliges Feezsches Amtshaus | Zweigeschossiger Mansarddachbau, 1763, über älterem Kern | D-4-75-174-6 | weitere Bilder |
Schloßgasse 1 ( ) |
Burgmauer | Reste einer Wehrmauer der 1523 gebrandschatzten Burg Sparneck, Granitsteinmauerwerk mit Schießscharten, spätmittelalterlich | D-4-75-174-18 | |
Schloßgasse 1 (Standort) |
Ehemaliges Hartungsches Amtshaus | Dreigeschossiger Walmdachbau, 1730, im Nebengebäude, sogenanntes Manghaus, Mauerrest der 1523 zerstörten Burg | D-4-75-174-7 | weitere Bilder |
Weißdorfer Straße 2 (Standort) |
Wohnstallhaus | Zweigeschossig, mit Halbwalmdach, Ende 18. Jahrhundert | D-4-75-174-8 | |
Weißenstädter Straße 1 (Standort) |
Pfarrhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau, Mitte 19. Jahrhundert | D-4-75-174-10 | |
Weißenstädter Straße 3 (Standort) |
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche | Ehemalige Karmelitenklosterkirche Sankt Veit, Saalbau mit eingezogenem Chor und Westturm, im Wesentlichen zweite Hälfte 15. Jahrhundert, 1695–98 Verlängerung nach Westen und Turmbau, 1852–61 Turmneubau und Restaurierung in neugotischen Formen, mit Ausstattung | D-4-75-174-11 | weitere Bilder |
Ehemalige Baudenkmäler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Sparneck Abteilung Schlöppner Brunnen ( ) |
Gedenkstein | Gedenkstein von 1881 | D-4-75-174-13 | |
Sparneck Abteilung Kälbergraben ( ) |
Gedenkstein | 1883 | D-4-75-174-14 | |
Sparneck Zwischen Hohem Stein und Großem Waldstein ( ) |
Elf Grenzsteine | Grenzsteine, einer bezeichnet „1770“ | D-4-75-174-15 | |
Sparneck Am Schindelberg ( ) |
Zwei Grenzsteine | Einer bezeichnet „1741“ | D-4-75-174-16 | |
Sparneck Am Nordhang des Kleinen Waldsteins ( ) |
Acht Grenzsteine | 18. Jahrhundert | D-4-75-174-17 |
Abgegangene Baudenkmäler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Sparneck Weißdorfer Straße 7 (Standort) |
Wohnstallhaus | Giebelständig, Mauerwerksbau verputzt, zweigeschossig, Krüppelwalmdach mit Schieferdeckung, verzahnte Eckquaderung, geohrte Türrahmung; mit Scheune, Ende 18. Jahrhundert | D-4-75-174-9 |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Tilmann Breuer: Landkreis Münchberg. Die Kunstdenkmäler von Bayern, Kurzinventare, XIII. Band. Deutscher Kunstverlag. München 1961. S. 37–40.
- Hans Bucka, Oskar Heland: Grenzsteine, Flur- und Kleindenkmale im Landkreis Hof. Hof 1991. ISBN 3882670401.
- Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmäler in Sparneck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Sparneck (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.