Die Kreisstraßen behalten die ihnen zugewiesene Nummer innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt in der Regel auch bei einem Wechsel in einen anderen Landkreis oder in eine kreisfreie Stadt. Nicht vorhandene bzw. nicht nachgewiesene Kreisstraßen werden in Kursivdruck gekennzeichnet, ebenso Straßen und Straßenabschnitte, die unabhängig vom Grund (Herabstufung zu einer Gemeindestraße oder Höherstufung) keine Kreisstraßen mehr sind.
Der Straßenverlauf wird in der Regel von Nord nach Süd und von West nach Ost angegeben.
Die Kreisstraße 203 des hessischen Kreises Bergstraße liegt vollständig auf dem Gebiet des LandesBaden-Württemberg.
Laudenbach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Baden-Württembergs. Am östlichen Ortsrand zweigt die Kreisstraße 4129 von der Bundesstraße 3 nach Osten ab. Sie trägt den Namen Kirchstraße. Diese geht am Abzweig der kleinen Straße mit dem Namen Finstertal in die Ober-Laudenbacher-Straße über. Ab hier handelt es sich um die K 203 des Kreises Bergstraße. Diese endet am Abzweig der kleinen Straße In der Wolfslücke.
Während sich die Fahrbahn der Ober-Laudenbacher-Straße auf baden-württembergischem Boden befindet, gehören die Häuser an dieser Straße zum Ortsteil Ober-Laudenbach der Kreisstadt Heppenheim (Bergstraße) in Hessen.
Nummerierung der Kreisstraßen im Regierungsbezirk Darmstadt
Die Kreisstraßen im Regierungsbezirk Darmstadt wurden ursprünglich nach einem bestimmten Nummernplan durchnummeriert. Hierbei wählte man für den Landkreis Bergstraße die niedrigsten und für den Main-Kinzig-Kreis die höchsten Kreisstraßennummern.
Die Nummerierung erfolgte in der Regel in folgender Reihenfolge:
Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau, kreisfreie Stadt Darmstadt, Landkreis Offenbach, kreisfreie Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, kreisfreie Stadt Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis, kreisfreie Stadt Frankfurt am Main und schließlich Main-Kinzig-Kreis.
Auch die Nummerierungen der Kreisstraßen im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg, die seit dem 1. Januar 1981 zum Regierungsbezirk Gießen gehören, folgen großenteils noch diesem Nummernplan.